Guten Tag ,
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen habe heute keine Bezüge erhalten. Fahre heute aber in den Urlaub ist noch wer betroffen ? Erhalte die Bezüge eigentlich immer in der Nacht auf den letzten Tag des Monats.
Heute müssen sie doch noch kommen oder ?
Mit freundlichen Grüßen
Sie müssen bis heute Nacht auf dem Kto ankommen, bei mir kommen sie bspw. immer im Laufe des VM.
Die dürften bestimmt heute noch kommen. Normalerweise funktionieren die Bezüge wie ein Uhrwerk. Aber gestern war in mehreren Bundesländern Feiertag. Vielleicht liegt es daran.
Bin auch betroffen. evtl auf Grund des gestrigen Feiertages.
bei mir und einem Kameraden genauso. Ich vermute mal auch dass es an dem Feiertag lag.
Auch wenn gestern ein Feiertag war ist es trotz allem sehr unüblich das heute am letzten Werktag kein Gehalt kommt. So müsste eig am 29.5 das Gehalt gekommen sein.
Meines Wissens hat bisher heute kein Soldat Gehalt bekommen.
Zitat... So müsste eig am 29.5 das Gehalt gekommen. ...
Nein. Der letzte
bundeseinheitliche bankoffene Werktag ist heute. Regionale Feiertage werden dabei nicht berücksichtigt.
Zitat... Meines Wissens hat bisher heute kein Soldat Gehalt bekommen. ...
Käse. Mein Ruhegehalt war heute früh schon auf dem Konto.
Doch, dass ist abhängig von der BVA. Kameraden die in Kiel aufgegangen sind, haben es schon bekommen, bei mir ist es noch nicht drauf..
Aber kein Grund jetzt Panik zu bekommen, ich rechne auch damit, dass es heute noch kommt. Das letzte und einzige Mal, wo ich es ein paar Tage später bekommen habe war im April 2004, also noch ein paar std in Gedult üben..
Die Zahlungen sind doch durch die BVÄ schon längst an die jeweils zuständige Bundeskasse angewiesen. Kann eigentlich dann nur an der jeweiligen Bundeskasse liegen, wann die Überweisungen ausgelöst werden.
Zitat von: KlausP am 31. Mai 2024, 09:37:46
Die Zahlungen sind doch durch die BVÄ schon längst an die jeweils zuständige Bundeskasse angewiesen. Kann eigentlich dann nur an der jeweiligen Bundeskasse liegen, wann die Überweisungen ausgelöst werden.
Da hast du natürlich recht.
Freut mich zu hören das ich nicht der einzige bin wo kein Geld bekommen hat 😅
Kann ich soweit bestätigen, bisher habe ich auch noch keine Bezüge erhalten.
Zuständig ist die Bundeskasse in Weiden.
Das Geld kommt jetzt langsam, wie bei mir auch, bei vielen gerade an.
" Das Geld kommt langsam ..."
Es gibt Wertstellungs- und Buchungsdatum - und den Anspruch, der Überweisung (Wertstellung) Heute - ist es da wichtig, ob dies um 0:30 Uhr oder 16:00 Uhr technisch umgesetzt ist?
Für welchen Anwendungsfall?
(Von Reserven will ich mal nicht sprechen, oder von Resilienz).
Zitatist es da wichtig, ob dies um 0:30 Uhr oder 16:00 Uhr technisch umgesetzt ist?
Auf den ersten Blick kann man die Frage natürlich mit "nein" beantworten, denn es ist nicht wichtig.
Auf den zweiten Blick sieht das aber anders aus. Wer über viele Jahre hinweg jeden monatsletzten Werktag pünktlich um 9:00 Uhr sein Gehalt auf dem Konto sieht und dann irgendwann ganz plötzlich am entsprechenden Tag um 10:00 Uhr noch nichts da ist, der wird bestensfalls stutzig und schlechtestenfalls nervös, weil ein Fehler ja nicht auszuschließen ist. Das gilt insbesondere vor einem Wochenende, wo man niemanden erreicht, jedenfalls nicht nach 12:00 Uhr.
Insofern sind die Nachfragen unter Gleichgesinnten absolut berechtigt. Und die Mitteilung des Users, dass das Gehalt offensichtlich doch noch gekommen ist (wenn auch ein paar Stunden später als sonst), dürfte vor dem Wochenende zur allgemeinen Beruhigung beigetragen haben und war daher absolut hilfreich.
@Justice: Dann sollte man sich aber Gedanken machen, ob die eigenen finanziellen Verhältnisse/Reserven zum Einkommen und zum Lebensstil passen, wenn ein anstehendes Wochenende zu solcher Unruhe führen kann. Gibt ja auch mal technische Probleme bei den Banken.
Zitat von: F_K am 31. Mai 2024, 12:12:34
(Von Reserven will ich mal nicht sprechen, oder von Resilienz).
Da liegt wohl eher das Problem. Konnte da eine sehr hohe Korrelation in meiner Dienstzeit feststellen zwischen Kontostand am Monatsletzten checken und Leben über den finanziellen Verhältnissen den Rest des Monats über. ;)
Einfach 2-3 Monatsgehälter Reserve haben und schon ists einem völlig egal, wann das Geld kommt, bzw. vergisst auch mal, dass gerade Monatswechsel war. Und sollte doch mal etwas passieren und eine überraschende Notlage anstehen, lässt sich diese auch besser abfedern :)
Lieber dunstig, ich selbst würde sicherlich nicht nervös werden, wenn mal eine Gehaltszahlung später käme, aber ich denke weniger an mich, als an viele andere.
Ich denke, sehr viele haben nicht genug auf dem Girokonto liegen, um mal die ganzen Monatsausgaben am Monatsanfang einschließlich Miete und vieles mehr auch ohne Gehalt wuppen zu können. Und selbst wenn sie noch andere Konten hätten wie z.B. ein Sparbuch, müsste ja erstmal umgebucht werden und dann wäre es übers Wochenende fraglich, ob die Abbuchungen am Montag funktionieren.
Und es haben auch nicht alle einen Dispokredit, um ein paar Tage zu überbrücken. Viele - gerade in den unteren Einkommenklassen - haben auch nur Guthabenkonten.
ZitatEinfach 2-3 Monatsgehälter Reserve haben und schon ists einem völlig egal, wann das Geld kommt
Sorry, aber das klingt doch sehr arrogant und der Lebenswirklichkeit von sehr vielen Menschen entrückt.
Offtopic:
https://www.ihre-vorsorge.de/finanzen/nachrichten/banker-empfehlen-finanzielle-reserve
Es ist der "allgemeine" Ratschlag für die fin. Reserve - und weil er sich auf Monatseinkommen bezieht, auch erstmal grundsätzlich für alle Einkommensklassen geeignet.
Gerade WENN jemand nur ein Guthabenkonto führt, ist er WICHTIGER, weil ja dann die zusätzliche Reserve "eingeräumte Überziehung " nicht zur Verfügung steht.
Um zum ursprünglichen Thema zurückzukommen:
- die Bw (BAPersBw) und die Bundeskasse haben alles richtig gemacht, der vermeintliche (!) Fehler lag bei einigen Banken. "Vermeintlich" deswegen, weil die Wertstellung erst bis um 23.59 Uhr erfolgen muss am letzten bankoffenen Werktag.
Warum man da dann als Bw-Angehörige / Angehöriger gleich an die Medien (bspw. WDR) geht und seinen AG "hinhängt", versteht wohl nur einer, dem das Thema Kameradschaft, Loyalität oder sogar Fehlerkultur wohl ziemlich fremd ist.
Und erneut - die Buchung wäre auch am Montag möglich, mit Wertstellung gemäß Frist (sollte anders sein, wäre aber rechtlich einwandfrei).
Die Frist läuft erst in einigen Stunden ab, daher "kein Grund zur Panik".
Also mein Geld war heute, pünktlich wie immer, auf dem Konto.
... @F_K hat m.E.n. recht. Grundsätzlich maßgebend ist die Valutierung der Bezüge/ des Geldes.
Schönes Wochenende!
Zitat von: F_K am 31. Mai 2024, 16:43:09
Und erneut - die Buchung wäre auch am Montag möglich, mit Wertstellung gemäß Frist (sollte anders sein, wäre aber rechtlich einwandfrei).
Das ist
rechtlich falsch.
Wenn die Bank erst am Montag bucht, hat der Beamte auch erst am Montag Verfügungsgewalt über den Geldbetrag.
Der Dienstherr hat aber die gesetzliche Pflicht sicherzustellen, dass der Beamte am letzten Tag des Monats über das Geld
verfügen kann. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder Feiertag, am Werktag davor.
Eine Buchung erst am Montag würde dies nicht ermöglichen.
Davon
unabhängig ist, dass der Beamte aus einer kurzfristig eintretenden Verzögerung keine Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen kann. Ausnahme wäre nur, wenn ein
konkret definierbarer Schaden eingetreten ist.
Bsp. Rechtsprechung Landesbeamte... gilt adäquat aber auch für Bundesbeamte.
"Leitsätze
1. Besoldungszahlungen sind so rechtzeitig anzuweisen, dass die Bezüge
spätestens am letzten Tag des Vormonats auf dem Konto des Klägers eingehen. (...) (redaktioneller Leitsatz)
2. Einem Rechtsanspruch auf fristgemäße Zahlung steht die Pflicht des Beamten entgegen, eine verspätete Auszahlung grundsätzlich hinzunehmen,
soweit er nicht dadurch einen konkreten Schaden erleidet. (Rn. 23) (redaktioneller Leitsatz)"
"Vor diesem Hintergrund ist die Praxis der Beklagten, die Dienstbezüge des Klägers erst am 30. des Vormonats anzuweisen und damit den allgemeinen Banklaufzeiten nach eine Auszahlung an den Kläger
erst nach Beginn des Monats, für den die Bezüge bestimmt sind, hinzunehmen,
rechtswidrig und dringend zu überdenken"
VG Bayreuth, Urteil v. 10.12.2019 – B 5 K 18.305
Hinweis:
Das Urteil ist von 2019 - inzwischen haben sich die gesetzlichen Regelungen und die Bankpraxis in der EU geändert.
Eine (elektronische) Überweisung erfolgt am gleichen Tag (innerhalb der EU in EUR) - also verfügt der Begünstigte auch an diesem Tag über den Betrsg - Wertstellung und Buchung sind am gleichen Tag - da ist auch der letzte Banktag des Monats OK.
Wenn das mal nicht wieder in Klugscheißerei abdriftet ...
Den TE scheint es ja auch nicht mehr zu interessieren, vermutlich hat er sein Geld eine halbe Stunde nach Threaderöffnung auf dem Konto gehabt. ::)
Zitat von: KlausP am 01. Juni 2024, 10:48:29
Wenn das mal nicht wieder in Klugscheißerei abdriftet ...
Den TE scheint es ja auch nicht mehr zu interessieren, vermutlich hat er sein Geld eine halbe Stunde nach Threaderöffnung auf dem Konto gehabt. ::)
... deswegen sollte der Thread am besten auch geschlossen werden.
Ich wollte es nicht so direkt ausdrücken ... ::) ;)
Erledigt