Hallo in die Runde, 8)
Ich habe jetzt schon vieles hier über integrierte Verwendung gelesen und hätte auch mal eine Frage....
Kurz zu mir: ich bin 11 Jahre bei der Truppe (Luftwaffe) UmP als Fluggerätemechaniker bei einem Waffensystem was in den nächsten Jahren mit entsprechender Abschmelzplanung des Personals abgeschafft wird. Heißt, meine Ausbildung war eher speziell.
Ich mache zur Zeit meine Bewerbung für die integrierte Verwendung fertig. Nach 11 Jahren am gleichen Standort möchte ich gerne meinen Horizont erweiterten und "frische luft" schnappen. Klar gibt es für meine momentane Verwendung keinen DP im Ausland da ich auch speziell in die USA möchte. Jetzt habe ich schon (auch von meinem Pers) gehört, dass man grundlegend auch für den DP im Ausland mit entsprechenden Lehrgängen ausgebildet werden kann. Hat jemand schonmal davon gehört oder war selbst in dieser Lage? Und wie hoch ist denn ungefähr die Chance, dass man ausgewählt wird? Habe mehrere DP für meinen Antrag ausgewählt, da ich denke-je mehr DP desto höher die Chance.
Wenn das hier nicht reinpasst, gerne verschieben...
Vielen Dank im Vorraus
Ich habe den Beitrag einmal abgetrennt. Er hat ja nichts mit der Auswahldauer zu tun.
Zitat von: Angler_90 am 31. Mai 2024, 12:41:42
Jetzt habe ich schon (auch von meinem Pers) gehört, dass man grundlegend auch für den DP im Ausland mit entsprechenden Lehrgängen ausgebildet werden kann.
Anders formuliert passt es besser...
Wenn sich
kein anderer geeigneter Bewerber
mit der gesuchten Qualifikation findet,
dann kann auch eine fachliche Ausbildung vorgeschaltet werden.
"Der Bewerber/die Bewerberin sollte für den jeweiligen DP fachlich ausgebildet sein (Ausnahme: DP bei den MilAttStäben)"Eine
Ausnahme bildet die Bewerbung für eine Verwendung in einem
MilAttStab. Hier kann sich
jeder bewerben.
Zu beachten ist auch die Dotierung des Dienstpostens in der Ausschreibung (z.B. F/SF oder OSF).
Wenn der Soldat nicht über die gesuchte Qualifikation verfügt, sollte der Disziplinarvorgesetzte in seiner Stellungnahme auch darauf eingehen.
Und dies nicht nur mit einem lapidaren Satz...
Warum ? Weil:
"BAPersBw Abt IV trifft die Auswahlentscheidungen nach den Grundsätzen von Eignung, Leistung und Befähigung. Darüber hinaus findet Berücksichtigung:
+ der Bedarf zum jeweiligen Besetzungsdatum,
+ die Forderungen zur Personalauswahl sowie
+ die Anforderungen des jeweiligen zu besetzenden Dienstpostens."