Hallo Community,
Ich habe zurzeit einen befristeten Arbeitsvertrag, fange aber am 1.7.24 einen FWD an.
Muss ich das bestehende Arbeitsverhältnis kündigen oder reicht es wenn ich den Einberufungsbescheid vorlege? Greift hier das ArbPlSchG?
VG
Nein, Ja, Ja.
Nicht kündigen. Sie unterliegen dem Arbeitsplatzschutzgesetz. Ihr Arbeitsvertrag verlängert sich zwar nicht, aber er läuft mit Ende der Befristung normal aus.