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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: grombel am 03. Juli 2024, 18:44:56

Titel: Gemeinschaftsverpflegung Trennungsgeld
Beitrag von: grombel am 03. Juli 2024, 18:44:56
Tag Kameraden,

Ich bin Trennungsgeldberechtigt nach P.3.
Bei Punkt 6 Verpflegung: muss ich Verpflegung tatsächlich in Anspruch genommen haben, um B einzutragen, oder reicht die reine Möglichkeit der Gemeinschaftsverpflegung? Macht das in der Abrechnung einen Unterschied?

Vielen Dank schonmal!
Titel: Antw:Gemeinschaftsverpflegung Trennungsgeld
Beitrag von: alpha_de am 03. Juli 2024, 18:50:54
Siehe diesen Thread

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=69339.60