Tag Kameraden,
Ich bin Trennungsgeldberechtigt nach P.3.
Bei Punkt 6 Verpflegung: muss ich Verpflegung tatsächlich in Anspruch genommen haben, um B einzutragen, oder reicht die reine Möglichkeit der Gemeinschaftsverpflegung? Macht das in der Abrechnung einen Unterschied?
Vielen Dank schonmal!
Siehe diesen Thread
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=69339.60