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Fragen und Antworten => Zivile Laufbahn bei der Bundeswehr => Thema gestartet von: Schlauberger am 04. Juli 2024, 12:46:05

Titel: Laufendes Bewerbungsverfahren htD BAAINBW (Eingruppierung/ Zulagen)
Beitrag von: Schlauberger am 04. Juli 2024, 12:46:05
Guten Tag,

auf der Suche nach Informationen zu einer Beschäftigung bei der Bundeswehr bin ich auf dieses Forum gestoßen, was sehr informativ und hilfreich ist. Ich habe zu meinem Thema auch bereits einige Threads gefunden - jedoch bleiben einige Frage offen (wie immer  ::)).

Zur Historie: Ich habe mich im November '23 auf eine (Sammel)-Ausschreibung für den htD bei der BW beworben (es wurden Ingenieure mit Hintergrund Elektro-/Informationstechnik gesucht). Ich bin 48 (49 Ende Juli), promovierter Elektroingenieur, habe Industrie- und Beratungshintergrund und den Entscheid aus privaten Gründen (u.a. auch räumlicher Nähe zum BAAINBW bzw. Bonn) getroffen.
ACC in Köln im Februar "bestanden", im April die Stelle vom BAPersBw beim BAAINBW zugewiesen bekommen. Parallel die SÜ durchgeführt und letzt Woche postalisch bescheinigt bekommen. Seither ist NIX vorangegangen. Fragen zur Eingruppierung bzw. auch zu einer möglichen Verbeamtung können von der entsprechenden Sachbearbeiterin nicht beantwortet werden, da notwendige Unterlagen (noch) nicht vorliegen. Mein potenzieller Chef auf der neuen Stelle hat mir nach einem Telefonat aber mitgeteilt, dass er die erforderlichen Unterlagen bereits "vor Wochen" eingereicht hat :-X .

Meine Fragen:
- Laut Sachbearbeiterin kann nach einem halben Jahr Probezeit ein Antrag auf Verbeamtung gestellt werden, welcher auch durchgehen würde (sofern keine Gründe wie z.B. medizinische dagegen sprechen). Dies wäre noch vor meinem 50. Lebensjahr möglich. Nach Aussagen in diesem Forum gibt es jedoch keine Garantien, dass dies selbst bei Vorliegen aller Voraussetzungen generell auch gewährleistet ist.

- Zu Beginn würde ich mit E13 inkl. 1000 EUR Zulage vergütet werden (BTW: das entspricht der Eingruppierung, mit der ich vor 25 Jahren als wissenschaftlicher Mitarbeiter gestartet bin). Bei einer Verbeamtung gibt es keine Zulagen, obwohl in der Ausschreibung explizit steht "Es besteht die grundsätzliche Möglichkeit der Gewährung einer Personalgewinnungszulage bzw. Personalgewinnungsprämie". Nach BAPersBw gilt das nur für gesuchte Fachrichtungen (die sind wer genau?)... warum aber dann die Zulage für Tarifangestellte?

Ingesamt finde ich den gesamten Bewerbungsprozess sehr intransparent und optimierungswürdig... vor allem, wenn man mit der Brille aus der Privatwirtschaft drauf schaut. Auf meinem zukünftigen Posten soll ich als Projektleiter ein großes internes Projekt leiten (O-Ton "Leuchtturmprojekt"). Die Position ist aktuell nicht besetzt... und das Verfahren dauert wohl noch eine Weile (warum kann mir auch keiner sagen). D.h. es passiert zZ nix?! So kommt Deutschland nicht voran....

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

VG,
Schlauberger (mit Wissenslücken)
Titel: Antw:Laufendes Bewerbungsverfahren htD BAAINBW (Eingruppierung/ Zulagen)
Beitrag von: Nachtmensch am 04. Juli 2024, 14:50:14
Ich kann dir nur raten, bitte nicht unter Wert verkaufen. Du bist promoviert im MINT Bereich und bist hochqualifiziert. Demnach hast du es so erstmal gar nicht nötig bei der Bundeswehr als Bittsteller aufzutreten. Ganz im Gegenteil, die sollen dir was bieten, dass du zu denen gehst.
Ich verstehe nicht, wieso du erst als Tarifbeschäftigter eingestellt werden sollst. Ich kann dir davon nur abraten. Ich würde dem BAPers ganz klar und deutlich vermitteln, werde ich nicht in A14 Erfahrungstufe analog den Berufsjahren eingestellt, dann sucht euch einen anderen. Ich kann dir versichern, eine Einstellung in A14 ist möglich und wurde auch in der Vergangenheit bereits gemacht, egal was die Sachbearbeiterin dazu sagt. Sage dem BAPers klipp und klar, ich mache finanziell keine großen Rückschritte und ich brauche A14 und darunter komme ich nicht. Kläre bitte alles vor Dienstbeginn schriftlich ab. Insbesonders die Erfahrungstufe und lasse dich da auf keine Kompromisse ein, denn nach Ernennung, kann sich niemand an das erinnern was zuvor mündlich gesagt wurde. Lege deine Arbeitszeugnisse vor, dass das geprüft werden kann und das dir dann schriftlich mitgeteilt wird, welche Erfahrungstufe es wird. Du kannst deine Berufsjahre nach Uniabschluss zusammen zählen, abzüglich der Laufbahnbefähigung von 2,5 Jahren glaube ich. Habe die BLV grade nicht zu Hand. Dann kannst du im BBesG nachschauen, wenn deine Berufserfahrung angerechnet wird, welche Erfahrungsstufe dir zusteht.
Nach einem Jahr kannst du zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden, dass wird bei Quereinsteigern, sogar sehr häufig gemacht.

Zitat§ 27 Bemessung des Grundgehaltes
(3) Das Grundgehalt steigt nach Erfahrungszeiten von zwei Jahren in der Stufe 1, von jeweils drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und von jeweils vier Jahren in den Stufen 5 bis 7. Abweichend von Satz 1 beträgt die Erfahrungszeit in den Stufen 5 bis 7 bei Beamten in den Laufbahnen des einfachen Dienstes und bei Soldaten in den Laufbahnen der Mannschaften jeweils drei Jahre. Zeiten ohne Anspruch auf Dienstbezüge verzögern den Aufstieg um diese Zeiten, soweit in § 28 Absatz 5 nicht etwas Anderes bestimmt ist. Die Zeiten sind auf volle Monate abzurunden.
https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/BJNR011740975.html

Nochmals der Rat, kläre bitte alles vorher schriftlich ab und wenn es dauert, dann dauert es eben. Es dient zu deiner Sicherheit.
Titel: Antw:Laufendes Bewerbungsverfahren htD BAAINBW (Eingruppierung/ Zulagen)
Beitrag von: Schlauberger am 05. Juli 2024, 09:24:13
Guten Morgen Nachtmensch,

vielen Dank für deinen Input. Dazu folgende Nachfragen:

VG,
Schlaumberger
Titel: Antw:Laufendes Bewerbungsverfahren htD BAAINBW (Eingruppierung/ Zulagen)
Beitrag von: NameIstReserviert am 05. Juli 2024, 16:39:50
Hallo,

hier auch jemand aus der Privatwirtschaft über Direkteinstieg nach Bonn. Der Apparat Bundeswehr ist äußerst speziell.

Auch das Thema "Beamter" ist eine andere Welt.
Als Angestellter gibt es Dinge wie Tätigkeitsbeschreibungen, feste Eingruppierung,...als Beamter ist dein Job Beamter. Heißt, du kannst heute Aufgaben xy machen und morgen z.
Für das, von dem du keine Ahnung hast, gibt es Lehrgänge (Stichwort "Verwendungsbreiten"). Wie man Anträge stellt, wirst du schnell raus haben :)).

Ich selbst habe nach dem Dienstpostenangebot und Amtsarzt die Einstellungszusage mit "Tarifbeschäftigung 1,5 Jahre" bekommen. Kurz später die Info mit "Verbeamtung Ax" und nach endgültiger Sicht der Unterlagen (inkl. letztem Arbeitszeugnis) eine Korrektur mit "Ay".

Fühle mich sehr wohl in Bonn. Das Team ist super, aber die Bürokratie bremst sehr vieles aus.
Gerade Projektleiter ist ne super Sache, weil dringend gebraucht. Aber stell dich drauf ein, dass es anders ist als in der Privatwirtschaft. Du wirst Geduld brauchen und bei einigen Dingen Akzeptanz.

Das BAPersBw rotiert gewaltig. Da ist richtig was los und auch da entscheidet nicht eine Sachbearbeiterin über dich allein, sondern es hängen Gremien, Entscheidungsträger,... dazwischen.

Projektleiter sitzen dort von A9-A16. Demnach ist nicht "Projektleiter = A..."
Wenn du Tarif mit E13 eingestellt wirst, kannst du nach der Zeit für die Laufbahnbefähigung schon die A14 verlangen.
Grundsätzlich ist das Interesse an einer Verbeamtung von Seiten BAAINBw groß.
BAPersBw ist wirklich bemüht, nach Zeiten zu suchen, die irgendwie angerechnet werden können. Dazu muss jeder Punkt auf dem Lebenslauf auseinander genommen und begründet werden, ob und wie es gleichwertig dem hD ist. Gut möglich, dass du direkt mit der Ernennung startest. Und wenn du 5,5 Jahre vergleichbare Tätigkeit mitbringst, sollte da nichts gegen sprechen. Abzgl. der "Probezeit" bleibt dann noch was übrig, was auf die Erfahrungsstufe angerechnet wird.

War denn eine spezielle Besoldung ausgeschrieben oder eine A13-A...? Bei Bündelung (weiß aber nicht, ob es das im hD gibt), gibt es Regelbeförderung.

Nimm den Bewerbungsprozess schonmal als erste Erfahrung für deine neue berufliche Stationen mit und schonmal herzlichst Willkommen in einer faszinieren Welt :)
Titel: Antw:Laufendes Bewerbungsverfahren htD BAAINBW (Eingruppierung/ Zulagen)
Beitrag von: Schlauberger am 05. Juli 2024, 21:21:06
Zitat von: NameIstReserviert am 05. Juli 2024, 16:39:50
...
Das BAPersBw rotiert gewaltig. Da ist richtig was los und auch da entscheidet nicht eine Sachbearbeiterin über dich allein, sondern es hängen Gremien, Entscheidungsträger,... dazwischen.

Projektleiter sitzen dort von A9-A16. Demnach ist nicht "Projektleiter = A..."
Wenn du Tarif mit E13 eingestellt wirst, kannst du nach der Zeit für die Laufbahnbefähigung schon die A14 verlangen.

Ich habe insgesamt 22 Jahre Berufserfahrung nach Studium, inkl. wissenschaftlicher Assistenzzeit. Eine erste mündliche Aussage war, dass ein Großteil angerechnet wird. Was bedeutet dies dann hinsichtlich der Eingruppierung?

Zitat
Grundsätzlich ist das Interesse an einer Verbeamtung von Seiten BAAINBw groß.
BAPersBw ist wirklich bemüht, nach Zeiten zu suchen, die irgendwie angerechnet werden können. Dazu muss jeder Punkt auf dem Lebenslauf auseinander genommen und begründet werden, ob und wie es gleichwertig dem hD ist. Gut möglich, dass du direkt mit der Ernennung startest. Und wenn du 5,5 Jahre vergleichbare Tätigkeit mitbringst, sollte da nichts gegen sprechen. Abzgl. der "Probezeit" bleibt dann noch was übrig, was auf die Erfahrungsstufe angerechnet wird.

Die zuständige Sachbearbeiterin hatte auch erwähnt, dass ggf. nicht berücksichtige Berufserfahrung auf eine Verkürzung der Probezeit (Minimum 1 Jahr) angerechnet werden kann.


Zitat
War denn eine spezielle Besoldung ausgeschrieben oder eine A13-A...? Bei Bündelung (weiß aber nicht, ob es das im hD gibt), gibt es Regelbeförderung.
Stellenbezeichnung war: "Cyber IT-Spezialist/in (m/w/d) im höheren technischen Dienst.... Die ausgeschriebenen Stellen sind mit der Besoldungsgruppe A 13 bis A 14 BBesG bewertet."
Gibt es das Verfahren her, dass mit Promotion bzw. einer einschlägigen Berufserfahrung A14 als Einstiegsbesoldung erfolgt?


Zitat
Nimm den Bewerbungsprozess schonmal als erste Erfahrung für deine neue berufliche Stationen mit und schonmal herzlichst Willkommen in einer faszinieren Welt :)
Vielen Dank für den freundlichen Empfang - ich hoffe mal, dass alles weitere auch einen positiven Verlauf nimmt. Auch wenn wahrscheinlich viele motivierte und gute Bewerber bei dem Prozess das Weite suchen - wer kann es Ihnen verdenken. Vor allem, wenn man aktiv auf der Suche nach einem neuen Job ist und die BW zu spät kommt?

Grüße,
der etwas schlauere Schlauberger
Titel: Antw:Laufendes Bewerbungsverfahren htD BAAINBW (Eingruppierung/ Zulagen)
Beitrag von: NameIstReserviert am 07. Juli 2024, 10:04:08
Da ist eben die Frage, wie viele der 22 Jahre als gleichwertig angerechnet werden. Ansonsten gibt es eine App BLexi. Da kannst schauen, in welchen Abständen die Erfahrungsstufen steigen und grob rechnen, was das im Falle der vollen Anerkennung abzgl. Zeit zur Laufbahnbefähigung heißen würde.

Probezeitverkürzung habe ich auch schon öfter gehört. Aber keine Ahnung, wie die da bzgl. Vorzeigen verfahren.

Ja, A14 könnte gut sein und ehrlich: die Projektleiter haben gut zu tun und sind es mMn definitiv wert. Vorallem mit deiner Vorbildung.

Die Prozesse sind gewöhnungsbedürftig, weil Sicherheitsmaßnahmen, Dienstwege, Bürokratie alles etwas zäh machen. Für jemanden, der dringend auf Jobsuche ist, ist es schwierig.

Lass dir vom BAPersBw mal einen Stufenfestsetzungsbescheid ausstellen.
Da sollte alles drin stehen. Besoldung, Erfahrungsstufe, Probezeit,...

Schreibe dir mal ein PM
Titel: Antw:Laufendes Bewerbungsverfahren htD BAAINBW (Eingruppierung/ Zulagen)
Beitrag von: Sachbearbeiter am 09. Juli 2024, 13:57:07
Guten Tag zusammen!

Grundsätzlich gilt: Die ausgeschriebenen Dienstposten sind gebündelt nach A 13/14 BBesG. Die Eingruppierung in die A14 hängt von Ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn ab. Hier kommt es darauf an, welche Tätigkeiten dem höheren technischen Dienst gleichwertig sind.
Zur Anerkennung der Laufbahnbefähigung benötigen Sie 2,5 Jahre Hauptberufliche Tätigkeiten, §21 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchstabe a) Bundeslaufbahnverordnung.
Für eine Einstellung in ein höheres Eingangsamt, hier also A 14, sind zusätzlich 3 Jahre gleichwertige hauptberufliche Tätigkeiten erforderlich, § 20 Bundesbeamtengesetz i.V.m. § 25 Bundeslaufbahnverordnung.

Erfordert der Dienstposten eine abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung, so ist vor dem Abschluss keine Verbeamtung möglich.

Außerdem muss durch den Amtsarzt natürlich die Beamtentauglichkeit bescheinigt werden.

Wo Sie aber nicht drumherum kommen, sind die sechs Monate Probezeit im Arbeitnehmerverhältnis. Mit den 1.000 € Zulage hat man Ihnen bereits das Maximum angeboten.

Wichtig: Diese Zulage fällt mit der Verbeamtung weg. Und bitte rechtzeitig um eine private Krankenversicherung kümmern.

Beste Grüße aus dem BAPersBw
Titel: Antw:Laufendes Bewerbungsverfahren htD BAAINBW (Eingruppierung/ Zulagen)
Beitrag von: Nachtmensch am 09. Juli 2024, 14:48:51
Zitat von: Sachbearbeiter am 09. Juli 2024, 13:57:07
Wo Sie aber nicht drumherum kommen, sind die sechs Monate Probezeit im Arbeitnehmerverhältnis. Mit den 1.000 € Zulage hat man Ihnen bereits das Maximum angeboten.
Wieso muss man eine Probezeit im Status eines Tarifbeschäftigten absolvieren und kann nicht direkt Beamter auf Probe A14 werden, so wie es bei mehreren bereits gemacht worden ist? Gibt es dazu eine Rechtsquelle?
Titel: Antw:Laufendes Bewerbungsverfahren htD BAAINBW (Eingruppierung/ Zulagen)
Beitrag von: Schlauberger am 09. Juli 2024, 16:22:59
Guten Tag,

vielen Dank für die weiteren Informationen.

Zitat von: Sachbearbeiter am 09. Juli 2024, 13:57:07
Für eine Einstellung in ein höheres Eingangsamt, hier also A 14, sind zusätzlich 3 Jahre gleichwertige hauptberufliche Tätigkeiten erforderlich, § 20 Bundesbeamtengesetz i.V.m. § 25 Bundeslaufbahnverordnung.
Die habe ich zusammen. Dann sollte das passen.

Zitat
Erfordert der Dienstposten eine abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung, so ist vor dem Abschluss keine Verbeamtung möglich.
Bereist erledigt.

Zitat
Wo Sie aber nicht drumherum kommen, sind die sechs Monate Probezeit im Arbeitnehmerverhältnis. Mit den 1.000 € Zulage hat man Ihnen bereits das Maximum angeboten.

Wichtig: Diese Zulage fällt mit der Verbeamtung weg.
Genau hierzu fehlt mir die Transparenz. Die Ausschreibung besagt, dass "... die Gewährung einer Personalgewinnungszulage bzw. Personalgewinnungsprämie grundsätzlich möglich ist...". Wovon hängt das ab bzw. wer entscheidet letztlich über diese? Im Angestelltenverhältnis wird mir diese Zulage "ungefragt" bezahlt.

VG,
Schlauberger
Titel: Antw:Laufendes Bewerbungsverfahren htD BAAINBW (Eingruppierung/ Zulagen)
Beitrag von: Sachbearbeiter am 10. Juli 2024, 09:16:32
Die Gewährung von Zulagen ist in § 16 (Bund) des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) geregelt.
Nähere Durchführungshinweise hierzu sind im Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 5. Juli 2022 - D5-31002/4#29 niedergeschrieben. Dieses ist für jeden einsehbar. Einfach in die Suchmaschine Ihres Vertrauens eingeben.

In welcher Höhe und ob überhaupt eine Zulage gewährt wird, liegt im Ermessen der Dienststelle. Sie haben also keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zulage.

Wenn Sie zusätzlich in den § 1 TVöD schauen stellen Sie fest, dass dort die Beamten des Bundes nicht aufgeführt sind. Dies erklärt, warum die gewährte Zulage wegfällt, sobald Sie verbeamtet sind.

Zwar gibt es auch im Bereich der Beamten die Möglichkeit Zulagen zu erhalten, diese sind jedoch gesetzlich geregelt und keine Verhandlungssache.
Alles zu Zulagen finden Sie in Abschnitt 4 des Bundesbesoldungsgesetzes.
Titel: Antw:Laufendes Bewerbungsverfahren htD BAAINBW (Eingruppierung/ Zulagen)
Beitrag von: Mert am 10. Juli 2024, 10:27:30
Nachdem hier ja schon viel sachkundiges und fachlich fundiertes gesagt wurde, wollte ich nur auch noch meinen Senf dazugebeben und das eine oder andere berichten.
Zitatpromovierter Elektroingenieur
Wie generell im öffentlichen Dienst ist die Promotion irrelevant und hat erstmal keine Vorteile bezüglich Einkommen oder Einstufung. Erfahrung ist das entscheidende. Kann man gut finden, oder auch nicht. Ist aber z.B. an den Universitäten ja auch nicht anders. Auch dort werden Doktoranden mit E13 bezahlt, und die PostDocs nach dem Promovieren oftmals genauso. Promovieren ist halt, pardon, fürn Arsch xD

ZitatLaut Sachbearbeiterin kann nach einem halben Jahr Probezeit ein Antrag auf Verbeamtung gestellt werden, welcher auch durchgehen würde
Also, hier gibt es durchaus Angestellt im hD welche bis zur Rente Angestellte bleiben. Grund dafür ist oftmals, um als Quereinestiger verbeamtet zu werden muss erstmal eine Beamten-DP vorhanden sein auf den man dich setzen kann. Wenn dein DP ein Angestellten-DP ist (die Auswahl ob ein DP Angesteller oder Beamter ist, erfolgt dabei einigermaßen willkürlich), dann bist du erstmal Angestellter. Nach einer evtl. Verbeamtung kannst du dann nicht auf dem DP bleiben - der ist ja ein Angestellten-DP, kein Beamten-DP. Es ist also nicht so, dass du erst deinen Job als Angestellter machst, dich verbeamten lässt, und danach den selben Job als Beamter weiter machst. Ausesr man würde den Angestellten-DP in einen Beamten-DP umwandeln oder der DP wäre für Beamte und Angestellte vorgesehen oder sowas, davon habe ich hier aber noch nie gehört. Hier herrscht klare DP-Trennung. So wie ich das verstanden habe, wäre dein DP aber mit A13/A14 eingestellt, also ein Beamten-DP, dann sollte es gehen.

ZitatZu Beginn würde ich mit E13 inkl. 1000 EUR Zulage vergütet werden
Nicht schlecht, den Trick musst du mir verraten, ich kenne an der ganzen Dienstelle niemanden der Zulagen bekommen würde. Allerdings sollte für jemanden wie dich auch eine Einstellung in E14 möglich sein - hier ist aber wieder das alte Problem des Dienstposten. Wenn du für einen Dienstposten eingestellt wirst der eben "nur" mit E13 eingestuft ist, bekommst du halt auch nur E13. Letzendlich bestimmt der Dienstposten deine Einstufung, nicht deine Qualifikation.

ZitatIngesamt finde ich den gesamten Bewerbungsprozess sehr intransparent und optimierungswürdig
Aber sowas von... Uns springen regelmäßig hochqualifizierte Wunschkandidaten ab weil alles derart schlecht kommuniziert wird, alles unglaublich langsam abläuft und man trotz angeblichen Personalmangel sich immer als Bittsteller vorkommt. Folge: DP unbesetzt. Aber andererseits, dann weiß man wenigstens von Anfang an auf was man sich einlässt. Denn es wird nicht besser sobald man drin ist. Entweder du kannst dich damit arrangieren oder nicht =/

Positives weiß ich aber auch zu berichten: Grundsätzlich sind die meisten Bearbeiter und Kollegen einem schon wohlgesonnen. So war es für alle hier kein Problem Zeiten als Erfahrungsstufen anrechen zu lassen. Daher sind viele die in höheren Lebensalter als Angestellte eingestiegen sind sogar direkt in die höchste Erfahrungsstufe (6?) eingestuft worden. Mit deiner Vorerfahrung wäre das durchaus denkbar. Ich habe mir die Erfahrungsstufe ebenfalls vor Unterschreiben des Vertrages nochmal schriftlich bestätigen lassne.

Eine Frage in eigener Sache:
ZitatParallel die SÜ durchgeführt und letzt Woche postalisch bescheinigt bekommen
Echt jetzt? Wie lange hast du gewartet? Das verwundert mich dann doch sehr. Etliche hier warten seit 3-4 Jahren (!) auf die SÜ welche immer noch in Bearbeitung ist, einige waren 1-2 Jahre lang "ausserplanmälßig" angestellt weil für die Verbeamtung immer noch die SÜ fehlt, gibt es da einen Trick wie du in weniger als 2+ jahren an eine SÜ gekommen bist?
Titel: Antw:Laufendes Bewerbungsverfahren htD BAAINBW (Eingruppierung/ Zulagen)
Beitrag von: Schlauberger am 10. Juli 2024, 11:12:58
Zitat von: Mert am 10. Juli 2024, 10:27:30

ZitatZu Beginn würde ich mit E13 inkl. 1000 EUR Zulage vergütet werden
Nicht schlecht, den Trick musst du mir verraten, ich kenne an der ganzen Dienstelle niemanden der Zulagen bekommen würde. Allerdings sollte für jemanden wie dich auch eine Einstellung in E14 möglich sein - hier ist aber wieder das alte Problem des Dienstposten. Wenn du für einen Dienstposten eingestellt wirst der eben "nur" mit E13 eingestuft ist, bekommst du halt auch nur E13. Letzendlich bestimmt der Dienstposten deine Einstufung, nicht deine Qualifikation.
Das wurde mir seitens der Sachbearbeiterin so mitgeteilt. Die Zulage würde gezahlt werden, um die "Gehaltslücke" zu den Beamten einigermaßen zu schließen.


Zitat
Eine Frage in eigener Sache:
ZitatParallel die SÜ durchgeführt und letzt Woche postalisch bescheinigt bekommen
Echt jetzt? Wie lange hast du gewartet? Das verwundert mich dann doch sehr. Etliche hier warten seit 3-4 Jahren (!) auf die SÜ welche immer noch in Bearbeitung ist, einige waren 1-2 Jahre lang "ausserplanmälßig" angestellt weil für die Verbeamtung immer noch die SÜ fehlt, gibt es da einen Trick wie du in weniger als 2+ jahren an eine SÜ gekommen bist?
Gleiches wurde mir auch mitgeteilt - bei der SÜ2 könnte es ein Jahr und länger dauern. Bei mir vom händischen Ausfüllen des Formulars (Ich habe kein Windoof) bis zum Bescheid < 2 Monate. Ich war aber auch nie in Turkmenistan... Ggf. half auch die Tatsache, dass ich als WDL seinerzeit auch eine SÜ übermach habe ergehen lassen müssen?!

Titel: Antw:Laufendes Bewerbungsverfahren htD BAAINBW (Eingruppierung/ Zulagen)
Beitrag von: Mert am 10. Juli 2024, 11:56:39
ZitatDas wurde mir seitens der Sachbearbeiterin so mitgeteilt. Die Zulage würde gezahlt werden, um die "Gehaltslücke" zu den Beamten einigermaßen zu schließen.

Ok, interessant. Hier müssen die Angestellten eben mit der Gehaltslücke leben. Da wird nichts geschlossen. Aber daran sieht man halt mal wieder: Bundeswehr ist nicht Bundeswehr. Andere Dienstellte, anderer Sachbearbeiter, andere Abteilung und schon ne andere Welt...

Ich vergönn es dir, in dem Fall muss man sihc natürlich überlegen wie hart man auf E14 besteht. E13 + 1000€, damit liegst du auf dem Niveau von E15!
Titel: Antw:Laufendes Bewerbungsverfahren htD BAAINBW (Eingruppierung/ Zulagen)
Beitrag von: Sachbearbeiter am 10. Juli 2024, 13:11:53
Dass mit der Zulage die Gehaltslücke zu den Beamten geschlossen werden soll ist auch nicht ganz richtig. Vielmehr soll damit erreicht werden, dass das Gehalt im öffentlichen Dienst nicht niedriger ist, als das derzeitige Gehalt des Bewerbers in der freien Wirtschaft.

Daher wird im Regelfall auch immer ein Gehaltsnachweis angefordert. Liegt das Gehalt z.B. in der Entgeltgruppe 13 Stufe 4 schon über dem Gehalt in der freien Wirtschaft, wird in der Regel auch keine Zulage gewährt.
Titel: Antw:Laufendes Bewerbungsverfahren htD BAAINBW (Eingruppierung/ Zulagen)
Beitrag von: dunstig am 10. Juli 2024, 13:28:05
Zitat von: Mert am 10. Juli 2024, 11:56:39
Ich vergönn es dir, in dem Fall muss man sihc natürlich überlegen wie hart man auf E14 besteht. E13 + 1000€, damit liegst du auf dem Niveau von E15!
Was jetzt aber für einen Ingenieur, der nicht komplett auf den Kopf gefallen ist und halbwegs Berufserfahrung mitbringt nun wahrlich kein überaus attraktives Gehalt darstellt. Sicherlich nicht schlecht, aber bei dem ganzen Kauderwelsch, der Dauer sowie der Intransparenz an allen möglichen Stellen wundert es mich nicht, dass man als ÖD Probleme hat, hier im Recruiting attraktiv zu sein. Dieser Thread ist ja das beste Beispiel dafür, wo es überall krankt. Immerhin ging die SÜ schnell.
Titel: Antw:Laufendes Bewerbungsverfahren htD BAAINBW (Eingruppierung/ Zulagen)
Beitrag von: Nachtmensch am 10. Juli 2024, 13:40:23
@Sachbearbeiter
Ich zitiere mich einfach mal selber. Ich wäre dir echt dankbar, wenn du kurz auf meine Frage eingehen könntest.

Zitat von: Nachtmensch am 09. Juli 2024, 14:48:51
Zitat von: Sachbearbeiter am 09. Juli 2024, 13:57:07
Wo Sie aber nicht drumherum kommen, sind die sechs Monate Probezeit im Arbeitnehmerverhältnis. Mit den 1.000 € Zulage hat man Ihnen bereits das Maximum angeboten.
Wieso muss man eine Probezeit im Status eines Tarifbeschäftigten absolvieren und kann nicht direkt Beamter auf Probe A14 werden, so wie es bei mehreren bereits gemacht worden ist? Gibt es dazu eine Rechtsquelle?
Titel: Antw:Laufendes Bewerbungsverfahren htD BAAINBW (Eingruppierung/ Zulagen)
Beitrag von: Sachbearbeiter am 10. Juli 2024, 15:22:13
Zitat von: Nachtmensch am 10. Juli 2024, 13:40:23
@Sachbearbeiter
Ich zitiere mich einfach mal selber. Ich wäre dir echt dankbar, wenn du kurz auf meine Frage eingehen könntest.

Zitat von: Nachtmensch am 09. Juli 2024, 14:48:51
Zitat von: Sachbearbeiter am 09. Juli 2024, 13:57:07
Wo Sie aber nicht drumherum kommen, sind die sechs Monate Probezeit im Arbeitnehmerverhältnis. Mit den 1.000 € Zulage hat man Ihnen bereits das Maximum angeboten.
Wieso muss man eine Probezeit im Status eines Tarifbeschäftigten absolvieren und kann nicht direkt Beamter auf Probe A14 werden, so wie es bei mehreren bereits gemacht worden ist? Gibt es dazu eine Rechtsquelle?

Nein, dazu gibt es keine Rechtsquelle. Wer zum Beamten ernannt wird liegt im Ermessen der Dienststelle.
Titel: Antw:Laufendes Bewerbungsverfahren htD BAAINBW (Eingruppierung/ Zulagen)
Beitrag von: Sachbearbeiter am 10. Juli 2024, 15:27:30
Zitat von: dunstig am 10. Juli 2024, 13:28:05
Zitat von: Mert am 10. Juli 2024, 11:56:39
Ich vergönn es dir, in dem Fall muss man sihc natürlich überlegen wie hart man auf E14 besteht. E13 + 1000€, damit liegst du auf dem Niveau von E15!
Was jetzt aber für einen Ingenieur, der nicht komplett auf den Kopf gefallen ist und halbwegs Berufserfahrung mitbringt nun wahrlich kein überaus attraktives Gehalt darstellt. Sicherlich nicht schlecht, aber bei dem ganzen Kauderwelsch, der Dauer sowie der Intransparenz an allen möglichen Stellen wundert es mich nicht, dass man als ÖD Probleme hat, hier im Recruiting attraktiv zu sein. Dieser Thread ist ja das beste Beispiel dafür, wo es überall krankt. Immerhin ging die SÜ schnell.

Nun ist es aber auch so, dass man nicht in den öffentlichen Dienst geht, um das große Geld zu verdienen.
Über das langwierige Verfahren brauchen wir nicht zu reden, da gibt es ordentlich Potential zur Optimierung.
Titel: Antw:Laufendes Bewerbungsverfahren htD BAAINBW (Eingruppierung/ Zulagen)
Beitrag von: Mert am 10. Juli 2024, 17:43:18
Um mich nochmal zu Wort zu melden:
Zitatnun wahrlich kein überaus attraktives Gehalt darstellt
ZitatNun ist es aber auch so, dass man nicht in den öffentlichen Dienst geht, um das große Geld zu verdienen.

Ja und Ja. Gerade für gut qualifizierte ist der öD finanziell nicht sonderlich attraktiv. Alles bekannt, alles nichts neues. Als ich damals vor der Frage stand, öD oder freie Wirtschaft war der Gehaltsunterschied (brutto) zwischen beiden Angeboten (für mich ziemlich heftige) 30.000€ im Jahr welche die freie Wirtschaft mehr gezahlt hätte als der öD.

Trotzdem bin ich jetzt hier und nicht in der freien Wirtschaft. Kann man von mir aus blöd nennen, aber ich bin ja der Meinung, wer sich für den öD bewirbt, der macht das nicht wegen des Geldes, sondern vielmehr trotz des Geldes. Da muss man schon eine gewisse Sympathie dafür haben bzw. für etwas einstehen wollen oder halt es stehen andere nicht-finanzielle Gründe im Vordergrund. Aber vielleicht sehe ich das auch falsch und idealisiere das zu sehr.

Am Ende muss es halt jeder selbst wissen, da gibt es kein falsch oder richtig, wer wirklich viel Geld verdienen möchte und es auf die große Karriere abgesehen hat, der wird im öD nicht glücklich. Aber das ist ja jetzt kein Geheimnis und sollte jedem bekannt sein der sich dazu entscheidet, sich trotzdem beim öD zu bewerben.
Titel: Antw:Laufendes Bewerbungsverfahren htD BAAINBW (Eingruppierung/ Zulagen)
Beitrag von: Nachtmensch am 10. Juli 2024, 22:16:36
Die Rechtsquellen für eine Einstellung im ersten Beförderungsamt wurde ja bereits von Sachbearbeiter genannt. Eine Anrechnung der vorherigen Tätigkeiten wird ebenso vom BAPers gemacht. Allerdings hier natürlich wieder der Rat, dieses vor Einstellung bzw. Ernennung abzuklären. Die entgültige Festsetzung kann sich manchmal bis zu sechs Monaten hinziehen und folglich wird erstmal die Erfahrungsstufe 1 besoldet.

Zitat von: Schlauberger am 05. Juli 2024, 21:21:06
Ich habe insgesamt 22 Jahre Berufserfahrung nach Studium, inkl. wissenschaftlicher Assistenzzeit. Eine erste mündliche Aussage war, dass ein Großteil angerechnet wird. Was bedeutet dies dann hinsichtlich der Eingruppierung?
Von den 22 Jahren werden 2,5 Jahre für die Laufbahnbefähigung abgezogen und so bleiben noch 19,5 Jahre Berufserfahrung, wenn diese auf dem Level Diplom ist. Die 19,5 Jahre Berufserfahrung bedeuten Erfahrungstufe 7 unter der Voraussetzung, dass die gesamten beruflichen Tätigkeiten angerechnet werden.

Zitat von: Schlauberger am 05. Juli 2024, 21:21:06
Die zuständige Sachbearbeiterin hatte auch erwähnt, dass ggf. nicht berücksichtige Berufserfahrung auf eine Verkürzung der Probezeit (Minimum 1 Jahr) angerechnet werden kann.
Das ist korrekt, dass man in diesem Fall nach einem Jahr zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wird.

Zitat von: Mert am 10. Juli 2024, 10:27:30
Also, hier gibt es durchaus Angestellt im hD welche bis zur Rente Angestellte bleiben. Grund dafür ist oftmals, um als Quereinestiger verbeamtet zu werden muss erstmal eine Beamten-DP vorhanden sein auf den man dich setzen kann. Wenn dein DP ein Angestellten-DP ist (die Auswahl ob ein DP Angesteller oder Beamter ist, erfolgt dabei einigermaßen willkürlich), dann bist du erstmal Angestellter.
Das stimmt so nicht. Für Angestellte gibt es keinen hD,sondern diese sind eingruppiert. Tarifbeschäftigter bzw. Angestellter ist man ohne anrechenbare Berufserfahrung für die Laufbahnbefähigung. Als Quereinsteiger kann man bei vorliegen der Voraussetzungen direkt verbeamtet werden, demnach ist diese Aussage nicht richtig. Bei Einstellung als Quereinsteiger ist ein entsprechender Dienstposten vorhanden, weil die Besoldung bereits in der Ausschreibung genannt wird. Die Frage ist nur, hat der Bewerber die Voraussetzungen erfüllt für eine direkter Verbeamtung.

Zitat von: Mert am 10. Juli 2024, 10:27:30
Nach einer evtl. Verbeamtung kannst du dann nicht auf dem DP bleiben - der ist ja ein Angestellten-DP, kein Beamten-DP.
Das stimmt auch nicht. Erwirbt man auf dem Dienstposten die Laufbahnbefähigung kann man natürlich auf diesem bleiben. Für den TE gilt dieses jedoch nicht, weil er die Laufbahnbefähigung bereits erworben hat.

Zitat von: Mert am 10. Juli 2024, 10:27:30
Positives weiß ich aber auch zu berichten: Grundsätzlich sind die meisten Bearbeiter und Kollegen einem schon wohlgesonnen. So war es für alle hier kein Problem Zeiten als Erfahrungsstufen anrechen zu lassen. Daher sind viele die in höheren Lebensalter als Angestellte eingestiegen sind sogar direkt in die höchste Erfahrungsstufe (6?) eingestuft worden. Mit deiner Vorerfahrung wäre das durchaus denkbar. Ich habe mir die Erfahrungsstufe ebenfalls vor Unterschreiben des Vertrages nochmal schriftlich bestätigen lassne.
Im TVÖD Bund gibt es keine Erfahrungstufen sondern lediglich Stufen. Ja es ist bei vorliegen der Voraussetzungen möglich direkt in Stufe 6 eingestellt zu werden. Allerdings für den TE gilt dieses wiederum nicht, weil er eine Verbeamtung anstrebt und da sind diese Stufen bzw. der TVÖD vollkommen belanglos.

Abschliessend kann ich dir nur raten, dich nicht stressen zu lassen. Die werden auch auf dich warten. Wenn dir ein großes Projekt versprochen wird, besteht ebenso keinen Stress. Sollte das Projekt noch nicht finanziert bzw. mit Haushaltsmittel hinterlegt sein wird grundsätzlich bis Ende Q1 nichts passieren. Die Finanzierungszusagen für Projekte erfolgen meistens in Q1.
Titel: Antw:Laufendes Bewerbungsverfahren htD BAAINBW (Eingruppierung/ Zulagen)
Beitrag von: Mert am 11. Juli 2024, 11:15:39
Ok da muss ich aber jetzt doch widersprechen.

ZitatFür Angestellte gibt es keinen hD,sondern diese sind eingruppiert.
Schon klar. Aber halt eine Gruppierung z.B. im Dienstpostenverzeichnis und da steht auch bei Angestellten dann eben z.B. "Höherer Dienst" zwecks Vergleichbarkeit. An der Dienststelle werden die foglich auch alle unter dem Begriff "Höherer Dienst" angesprochen, egal ob Beamter oder Angestellter. Mag woanders anders gehandhabt werden.

ZitatTarifbeschäftigter bzw. Angestellter ist man ohne anrechenbare Berufserfahrung für die Laufbahnbefähigung. Als Quereinsteiger kann man bei vorliegen der Voraussetzungen direkt verbeamtet werden, demnach ist diese Aussage nicht richtig.
Halte ich, in der Allgemeinheit für völligen Unfug. Wer auf einen Angestellten-DP eingestellt wurde, wird eben Angestellter und nicht Beamter. Völlig egal wie hoch seine Qualifikation oder Berufserfahrung ist.

ZitatDas stimmt auch nicht. Erwirbt man auf dem Dienstposten die Laufbahnbefähigung kann man natürlich auf diesem bleiben.
Das ist in der Allemeinheit schlichtweg falsch. Wenn Dienstposten mit Statusgruppe "Arbeitnehmer" eingeplant sind und auch nicht Statusfremd besetzt werden dürfen, dann ist eine Verbeamtung des Arbeitnehmer auf dem DP schlichtweg nicht möglich da dieser eben nicht Statusfremd besetzt werden darf. Daher muss der Arbeitnehmer, sofern er verbeamten werden möchte oder wird, sich erstmal um einen anderen DP bemühen, da er bei einer Verbeamtung diesen eben nicht mehr besetzten darf.

Ja, wenn der Fragesteller einen direkten Quereinstieg als Beamter anstrebt, ist das nicht relevant weil er nicht auf so einen DP landet, aber die gibt es durchaus. Daher wollte ich das jetzt so nicht stehen lassen.
Titel: Antw:Laufendes Bewerbungsverfahren htD BAAINBW (Eingruppierung/ Zulagen)
Beitrag von: Schlauberger am 11. Juli 2024, 12:01:21
Zitat von: Mert am 11. Juli 2024, 11:15:39
Ja, wenn der Fragesteller einen direkten Quereinstieg als Beamter anstrebt, ist das nicht relevant weil er nicht auf so einen DP landet, aber die gibt es durchaus. Daher wollte ich das jetzt so nicht stehen lassen.

Zur Erläuterung: die Stelle, auf welche sich diese Diskussion bezieht, ist ein A13/A14-DP. Eine Verbeamtung ist also möglich (und von mir auch gewünscht). Natürlich kann ich auch als Angestellter arbeiten.

Eine Einstellung (also Arbeitsbeginn) würde laut BAPers so oder so im Angestelltenverhältnis beginnen. Hier habe ich aber aus aus verschiedenen Quellen nun auch mitgenommen, dass eine Einstellung auch direkt im Beamtenverhältnis (auf Probe) möglich ist. Wer entscheidet darüber?
Titel: Antw:Laufendes Bewerbungsverfahren htD BAAINBW (Eingruppierung/ Zulagen)
Beitrag von: Nachtmensch am 11. Juli 2024, 12:01:47
Wenn der TE sich auf einen Arbeitsplatz als Tarifbeschäftigter beworben hätte, kann ich deinen Aussagen folgen. Aber dieses stand nie für den TE zur Debatte. Er hat sich auf einen Dienstposten als Beamter beworben. Folglich mögen deine Aussagen insgesamt stimmen, aber in diesem Kontext passen sie nicht, weil es nie um Tarifbeschäftigte ging. Unstrittig dürfte ebenso sein, dass die Laufbahnbefähigung vorliegt. Weswegen dann von reinen Arbeitsplätzen als Tarifbeschäftigter die Rede ist verstehe ich nicht.
Titel: Antw:Laufendes Bewerbungsverfahren htD BAAINBW (Eingruppierung/ Zulagen)
Beitrag von: Mert am 11. Juli 2024, 13:15:41
Ok, dann entschuldige ich mich dafür - für mich war das jetzt nicht ganz so ersichtlich. Ich habe nur gelesen er hätte sich für den htD beworben, und sie hätten dann Angeboten ihn mit einer E13 einzusteillen.

Daraus habe ich jetzt abgeleitet, entweder dass man ihm statt den Einsteig in den htD eine gerade verfügbaren und vergleichbaren Arbeitnehmer-Dienstposten angeboten hätte als Alternative (leider wird nicht immer so transparent kommuniziert wie der Fragestellter selbst bemängelt hat), oder aber dass er zwar für htD vorgesehen ist, aber nur bis zur Verbeamtung vorübergehend als Arbeitnehmer eingestellt wird.

Da jetzt ja klar gestellt ist dass es sich tatsächlich um einen A13/A14-DP handelt, es also zweiterer Fall ist, sind meine Ausführung tatsächlich nicht mehr relevant.
Titel: Antw:Laufendes Bewerbungsverfahren htD BAAINBW (Eingruppierung/ Zulagen)
Beitrag von: Sachbearbeiter am 11. Juli 2024, 13:48:09
Zitat von: Schlauberger am 11. Juli 2024, 12:01:21
Zitat von: Mert am 11. Juli 2024, 11:15:39
Ja, wenn der Fragesteller einen direkten Quereinstieg als Beamter anstrebt, ist das nicht relevant weil er nicht auf so einen DP landet, aber die gibt es durchaus. Daher wollte ich das jetzt so nicht stehen lassen.

Zur Erläuterung: die Stelle, auf welche sich diese Diskussion bezieht, ist ein A13/A14-DP. Eine Verbeamtung ist also möglich (und von mir auch gewünscht). Natürlich kann ich auch als Angestellter arbeiten.

Eine Einstellung (also Arbeitsbeginn) würde laut BAPers so oder so im Angestelltenverhältnis beginnen. Hier habe ich aber aus aus verschiedenen Quellen nun auch mitgenommen, dass eine Einstellung auch direkt im Beamtenverhältnis (auf Probe) möglich ist. Wer entscheidet darüber?

Das entscheidet das BAPersBw.