Guten Abend,
ich frage mich seit Tagen, wie es momentan mit der Altersgrenze 40 aussieht, bezüglich dem Auswahlverfahren Bs Fw.
Ich habe gelesen , dass man auch ü40 bs ohne besondere Prüfung werden kann, wenn die Vordienstzeit und die angestrebte Bs Dienstzeit 15 Jahre oder mehr beträgt.
Wie ist da der aktuelle Sachstand und die derzeitige Umsetzung.
Die BHO §48 wurde anscheinend nicht geändert.
Mit freundlichen Grüßen 🙋🏽♂️
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,72449.0.html
Zitat von: Ralf am 04. Juli 2024, 20:03:08
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,72449.0.html
Ok, also gibt es meines Erachtens nach keine Nachteile gegenüber jüngeren Bewerbern, wenn die 15 Jahre Regel greift ?
Nein, das Alter hat keine Nachteile.
Egal welches Alter, der Antragsteller wird ganz normal im Listenbild gereiht und dann, ganz am Ende zur finalen Prüfung, wird erst der §48 BHO angelegt.
Zitat von: Roughnecks am 04. Juli 2024, 20:56:23
Nein, das Alter hat keine Nachteile.
Egal welches Alter, der Antragsteller wird ganz normal im Listenbild gereiht und dann, ganz am Ende zur finalen Prüfung, wird erst der §48 BHO angelegt.
Kannst Du diesen Satz bitte erläutern,, zu finalen Prüfung wird die BHO angelegt?" Ich bin mir nicht ganz was das dann bedeuten würde, wenn man Ü40 bei Antragstellung ist.
Mit freundlichen Grüßen
Finale Prüfung bedeutet, dass dann geprüft wird, ob der Antragsteller auf die 15 Jahre Dienstzeit kommt.
Zitat von: Roughnecks am 05. Juli 2024, 05:02:28
Finale Prüfung bedeutet, dass dann geprüft wird, ob der Antragsteller auf die 15 Jahre Dienstzeit kommt.
Danke für deine Antwort und Hilfe.
Die entscheidung liegt nicht mehr beim BMVg sondern am PersAmtob übernommen wird.
15jahre ist das eine und die Restdienstzeit das andere.
Ich wurde mit 45 noch Übernommen.
Ist also eine Individuelle Entscheidung.
Kann mir aber auch Vorstellen das die eine SAZ 25 der als Zeitsoldat Dienstzeit noch bis zum 54 Lebensjahr hat nicht übernehmen, weil kein mehrwert mehr für die BW entsteht.
Zitat von: it-ler am 08. Juli 2024, 11:25:45
Die entscheidung liegt nicht mehr beim BMVg sondern am PersAmtob übernommen wird.
Es kommt darauf an.
Gem. "Anweisung zur Anwendung § 48 Bundeshaushaltsordnung BMVg P II 1 vom 19.12.2023" prüft BAPersBw folgendes:
Kriterium 1: Kommt der Antragsteller auf eine Gesamt-Dienstzeit von 15 Jahre - Lässt sich ohne weiteres errechnen. Soldaten die auf die mindestens 15 Jahre Dienstzeit kommen und sich in der Konferenz durchsetzen, werden idR auch zum BS übernommen. Keine Entscheidung BMVg nötig.
Wenn Kriterium 1 nicht greift geht es weiter:
Kriterium 2: Zwei Prüffragen:
1.) Gibt es einen außerordentlichen Mangel an gleich geeigneten jüngeren Bewerbern?
2.) Gibt es einen erheblichen Vorteil für die Bundeswehr bei Übernahme des Antragstellers zum BS?
Dies wird zur Entscheidung dem BMVg vorgelegt.