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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: SonarHero am 06. Juli 2024, 07:15:01

Titel: DVag - Befreiung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft/Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: SonarHero am 06. Juli 2024, 07:15:01
Moin Kameraden,

heute nutze ich die Gelegenheit, vom Passivleser zum aktiven Fragesteller zu werden.

Situation:
Ich bin Alleinerziehender mit einer minderjährigen Tochter (psychiatrischer Betreuungsbedarf). Keine weitere Familie vorhanden, die zur Betreuung einspringen kann.

Gestern Heranziehung zu einer fünftägigen DVag (08.07.24 -12.07.24) erhalten.
Entfernung Wohn-/Dienstort einfach 114 km, Fahrtzeit ca. 65-70 Minuten mit PKW.

Auf Grund der familiären Situation muss ich eine Befreiung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft beantragen. Am Standort selbst, inklusive Umfeld, keine Unterbringungsmöglichkeit für Alleinerziehende vorhanden (lt. Aussage ResBearb).

Zum möglichen Antrag auf Befreiung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft wurde mir vom ResBearb mitgeteilt:
,,Eine Befreiung vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft kann aus dienstlichen Gründen erfolgen, insofern keine Unterkunft bereitgestellt werden kann. Unabhängig von der Betreuungsfrage in Bezug auf Ihre Tochter für den Zeitraum der DVag/RDL, wird lediglich die Unterbringung des Reservisten betrachtet.
Eine Befreiung vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft kann in Ihrem Fall jedoch nicht erfolgen, da ihr Wohnort die Höchstgrenze von 100 km Entfernung zur Dienststelle überschreitet."
Leider wird hier keine Quelle genannt.

Mir steht lediglich als der Leistungskatalog für FWDL/RDL als Grundlage zur Verfügung.


Fragen:
Liegt bei mir ein Ausnahmefall vor, der eine Befreiung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft begründet (Quellenangaben)?
Falls ja, ist eine Erstattung von Fahrtkosten zwischen Dienststätte und Wohnung möglich, oder bestehen hier weitere Restriktionen (habe leider keinen Zugriff auf die im Leistungskatalog zitierte AR A-1450/2)?

Vielen Dank vorab und kameradschaftliche Grüße aus dem hohen Norden.


Titel: Antw:DVag - Befreiung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft/Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: LwPersFw am 06. Juli 2024, 11:10:53
In diesen Links finden Sie Zitate aus der A-1450/2.

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,74529.msg749614.html#msg749614

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67844.msg690335.html#msg690335

u.a.:


2. Die Soldatin oder der Soldat nutzt eine Wohnung im räumlichen Zusammenhang zur Dienststätte.
Zur Feststellung des räumlichen Zusammenhangs siehe Abschnitt 3.1.1 der Zentralen
Dienstvorschrift A-2213/1 ,,Anwendung des Bundesumzugskostengesetzes".
Ein Wohnwagen oder Wohnmobil ist keine Wohnung im Sinne dieser Zentralen Dienstvorschrift.


Und gemäß der A-2213/1 gilt für den räumlichen Zusammenhang : maximal 100 km.

Titel: Antw:DVag - Befreiung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft/Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: F_K am 06. Juli 2024, 11:35:24
Eine Dvag über 3 Tage geht nur im Ausnahmefall, Verdienstausfall wird ja nicht gezahlt.

Ich würde von einer Teilnahme absehen, der Tochter wegen.

"Fahren" kannst Du ja trotzdem, sind dann Deine Aufwendungen.
Titel: Antw:DVag - Befreiung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft/Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: SonarHero am 06. Juli 2024, 13:04:52
@LwPersFw
Danke für die prompte Antwort.

Abschließende Frage:
Hätte der Verband die Möglichkeit, meinem Fall als Ausnahmefall für die Befreiung anzuerkennen, die Erstattung der Fahrkosten jedoch auf die 100 km zu begrenzen?

Hintergrund:
Ich wohne in Hamburg. Je nach Ausgangspunkt innerhalb des Stadtgebiets sind Entfernungen nach Kiel zur EinsFltl 1 von 90 km bis 140 km möglich. Wählt man einen zentralen Punkt, landet man bei 100 km.

Sollte eine Anerkennung als Ausnahmefall nicht möglich sein, kann ich gleich auf die geplante Beorderung verzichten.


@F_K
Ausnahmefallregelung für die DVag ist bekannt. Die Kröte wird meinerseits geschluckt, da es diversen Kameraden wichtig ist, mich bei dieser Veranstaltung zu präsentieren – klassisches ,,show face".
Warum eine RDL nicht möglich ist, wissen nur die Götter bzw. der A1. Für das zuständige KarrCBw wäre es kein Problem gewesen.
Titel: Antw:DVag - Befreiung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft/Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: F_K am 06. Juli 2024, 14:24:09
Über 100 km ist NICHT zulässig - und die Entfernung wird verkehrsüblich vom Wohnort (Stadt, Straße, Hausnummer) zur Kaserne berechnet - nicht "virtuel" eine beliebige Adresse im Stadtgebiet.

.. bei den Fahrtzeiten in HH sind vermutlich auch kürzere Entfernungen nicht zulässig, weil die üblichen Fahrtzeiten zu lang werden.
Titel: Antw:DVag - Befreiung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft/Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: LwPersFw am 06. Juli 2024, 16:42:37
Zitat von: SonarHero am 06. Juli 2024, 13:04:52
@LwPersFw
Danke für die prompte Antwort.

Abschließende Frage:
Hätte der Verband die Möglichkeit, meinem Fall als Ausnahmefall für die Befreiung anzuerkennen, die Erstattung der Fahrkosten jedoch auf die 100 km zu begrenzen?


Wenn sich die Entscheider strikt an die Vorschrift halten... nein.

Das können aber nur die betreffenden Personen Ihnen sagen.

Denn wie immer ... Wo kein Kläger, da kein Richter...

Und wenn im offiziellen Schriftverkehr z.B. 98 km steht...

Wie äußert sich doch unser GenInsp seit Monaten... im Sinne der Sache müssen auch mal Vorschriften hinten an stehen...

Dies erfordert aber das der Entscheider vor Ort den Willen hat diesem Ansatz zu folgen... und Verantwortung zu übernehmen für die eigene Entscheidung...

Hier wird Ihnen niemand helfen können...

Titel: Antw:DVag - Befreiung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft/Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: F_K am 06. Juli 2024, 18:32:55
Und in einem solchen Fall stehen ja deutlich Haftungsansprüche im Raum - und wenn seitens des TrT für 5 Tage nicht mal eine RD ist  ...
Titel: Antw:DVag - Befreiung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft/Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: SonarHero am 06. Juli 2024, 19:57:25
Nochmals vielen Dank für die Informationen. Am Montag sollte es mir nun möglich sein, ein zielgerichtetes, sachliches Gespräch auf Augenhöhe mit den ,,Entscheidern" zu führen. Letztendlich möchte der Verband mein ziviles Fachwissen nutzen, daher bin ich entspannt, zumal ich nicht unter einem Uniformtragedefizit leide...

@F_K
Da in meinem Fall im Rahmen der ,,Reaktivierung" nach 20 Jahren, verbunden mit UTB- und Laufbahnwechsel, eh alles über Einzelfallprüfung (BAPersBw) lief, wundert mich die Hilflosigkeit nicht. Da liegt der Schwarze Peter leider bei der Truppe. BAPersBw hat hier schnell und effizient gearbeitet.
Ich werde ja ab Montag sehen, ob den Worten auch Taten folgen.
Titel: Antw:DVag - Befreiung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft/Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: F_K am 06. Juli 2024, 20:57:03
@ LwPersFw: / Offtopic:

Manche Vorschriften beschreiben ja die gerichtlich geklärte Gesetzeslage - dann entgegen der Vorschrift zu handeln ist rechtswidrig - und sicher nicht vom GenInsp gedeckt.

Wie wurde mir es mir vermittelt:

Vorschriften werden in die Lagebeurteilung mit einbezogen - Gesetze sind zu achten ( ... auch wenn es den Auftrag erschwert).
Titel: Antw:DVag - Befreiung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft/Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: LwPersFw am 07. Juli 2024, 11:13:25
Zitat von: F_K am 06. Juli 2024, 20:57:03
@ LwPersFw: / Offtopic:

Manche Vorschriften beschreiben ja die gerichtlich geklärte Gesetzeslage - dann entgegen der Vorschrift zu handeln ist rechtswidrig - und sicher nicht vom GenInsp gedeckt.

Wie wurde mir es mir vermittelt:

Vorschriften werden in die Lagebeurteilung mit einbezogen - Gesetze sind zu achten ( ... auch wenn es den Auftrag erschwert).

Was für ein Quatsch.
Seit Jahrzehnten halten sich Entscheider in der Bundeswehr nicht an Vorschriften, Verordnungen und auch Gesetze... wenn es in ihrem Interesse liegt.

Das beweist der tägliche Truppenalltag...

Siehe auch diverse Urteile aus der Rechtsprechung die Entscheidungen des Dienstherrn als rechtswidrig eingestuft haben.

Das sind ja aber nur die Fälle die bekannt werden... und vor Gericht landen...

Das dies nicht korrekt ist, steht außer Frage, ändert aber nichts an der Realität.

Und es ist dabei auch ein großer Unterschied, ob positive Dinge getan werden, oder negative.




Davon losgelöst... im Rahmen der Zeitenwende haben VM und GenInsp entschieden das in einem Pilotverfahren in einem  Verband alle Vorschriften außer Kraft gesetzt werden.

Ziel:
Am Ende zu bestimmen welche Vorschriften wirklich zwingend noch benötigt werden und welche ersatzlos entfallen können.

Und das der GI im worst case nicht die Hand über mich hält weiß ich auch... ändert aber nichts daran das er keine 5 Meter von mir stehend sinngemäss sagte:

"Im Sinne der Sache müssen auch Vorschriften,  Verordnungen und Gesetze hinten anstehen... Die Bürokratie erstickt uns..."

Deshalb schrieb ich ja auch das jeder Entscheider selbst entscheiden muss was er im konkreten Einzelfall tut und dann auch dafür die Verantwortung übernehmen.

Und da sind wir wieder beim Fall des TE.

Wenn man ihn unbedingt auf Grund seiner Qualifikation haben will ... würde ich es z.B. bestimmt nicht an ein paar Kilometern scheitern lassen... 

Wenn Sie F_K dies tun... Es wäre ja rechtlich korrekt...





Titel: Antw:DVag - Befreiung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft/Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: F_K am 07. Juli 2024, 18:51:38
Was ist Quatsch?

Dass ich mich bemühe, mich an Gesetze zu halten?
Habe ich mal geschworen - wie alle Soldaten.

Die Tatsache, dass dies nicht allen Soldaten gelingt, kann und darf an dem Anspruch nichts ändern.

Nochmal - Vorschriften können Befehle sein - da kann man bei Fehlverhalten im Ungehorsam sein - klar kennt der Vorgetzte, der hier ALLGEMEIN befohlen hat, die Details des Einzelfalles nicht - deswegen KANN man es im Einzelfall anders machen - trägt dafür die Verantwortung.

Bei Gesetzen ist es anders - und da kann auch der GI nicht "übersteuern".
Titel: Antw:DVag - Befreiung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft/Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: hope am 08. Juli 2024, 02:06:35
@F_K

Es geht wohl eher um den kleinen Dienstweg. Auch gehts nicht darum vorsätzlich - grob-fahrlässig Gesetze zu brechen, Vorschriften zu brechen.
Wohl eher den "Laden am Laufen" zu halten, im Sinne des Auftrages der Streitkräfte.

In der Theorie kann alles funktionieren, in der Praxis "muss oftmals improvisiert" werden. Wenn der "Tank" kaputt ist, aber Soldaten da sind, die denn wieder flott machen können zum Weiterkämpfen, ohne die Ausbildung dafür zu haben, fragt nachher niemand mehr danach.

Wenn du verwundet bist, sagst du auch den Soldaten nicht, nö du bist kein Arzt, Sani, darfst mich nicht retten und Druckverband anlegen und Morphin-Stick spritzen oder?
Titel: Antw:DVag - Befreiung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft/Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: Unproomn am 08. Juli 2024, 07:21:46
Angesichts des von Dir erwähnten privaten Hintergrundes wäre für mich ja ohnehin die Frage, ob wochenlange Debatten mit der Bundeswehr über die Ableistung einer DVag tatsächlich das wichtigste ist. Ansonsten würde ich aber ehrlich gesagt mein eigenes Engagement hier proportional zur Bereitschaft der örtlichen Beteiligten stellen, besondere Regelungen für besondere Situationen zu finden.
Titel: Antw:DVag - Befreiung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft/Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: F_K am 08. Juli 2024, 08:48:32
Es sollte eine RDL sein - dann entfallen 5 Urlaubstage, die viel mehr Wert sind, als 2 Tankfüllungen - damit ist die Diskussion über Heimfahren hinfällig.

Es ist ein Beispiel, bei dem das Notwendige in Übereinstimmung mit dem Gesetz problemlos möglich ist - auch, um dem Res die Wertschätzung zu geben, die er erhalten sollte.

Notverband darf jeder überall anwenden, WENN BTM an Soldaten präventiv ausgegeben werden, dürfen diese im Rahmen der Notkompetenz auch angewandt werden - insoweit kann ich den "Sinn" dieser Beispiele im Rahmen dieser Diskussion nicht erkennen - bitte weiter erläutern.