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Politik und Zeitgeschehen => Heute im Bundestag => Thema gestartet von: Thomi35 am 08. Juli 2024, 09:27:10

Titel: hib-Meldung 207/2024 vom 08.04.2024: Wahlrecht bei Versorgungsleistungen
Beitrag von: Thomi35 am 08. Juli 2024, 09:27:10
08.04.2024

Arbeit und Soziales — Kleine Anfrage — hib 207/2024

Wahlrecht bei Versorgungsleistungen

Berlin: (hib/CHE) Die CDU/CSU-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (20/10874) zum Wahlrecht zwischen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, ob sie eine Gegenüberstellung der Auswirkungen von BVG und SGB XIV erstellt hat, aus der für Laien erkennbar ist, welche Veränderungen mit Inkrafttreten des SGB XIV auf Betroffene zukommen. Hintergrund der Anfrage ist die Neuregelung des Sozialen Entschädigungsrechts im SGB XIV, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist und das BVG ablöst. In einigen Konstellationen können Personen, die Leistungen nach dem BVG beziehen, jedoch ein Wahlrecht zwischen beiden Leistungen haben.

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