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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Queen09 am 09. Juli 2024, 09:08:55

Titel: Trennungsgeld und Umzug
Beitrag von: Queen09 am 09. Juli 2024, 09:08:55
Hallo zusammen

Zeitsoldat hat eigene Wohnung (NRW). Diese hat er gekündigt (31.8.24), da er in die Nähe der Kaserne ziehen wollte (Bayern). Die Mieten sind dort aber nicht erschwinglich.
Eltern ziehen jetzt auch um und er würde mit in den Mietvertrag aufgenommen werden. Sprich: Eltern und er stehen als Mieter drin. Er wohnt dann dort, wenn er mal nach Hause kommt. Gibt es da Probleme mit dem Trennungsgeld etc.?
Er könnt den Mietvertrag auch nicht selber unterschreiben, da er nicht vor Ort ist. Mutter hat die Generalvollmacht und unterschreibt ihn mit für ihn.

Danke
Titel: Antw:Trennungsgeld und Umzug
Beitrag von: LwPersFw am 10. Juli 2024, 06:25:01
ZitatZeitsoldat hat eigene Wohnung (NRW). Diese hat er gekündigt (31.8.24), da er in die Nähe der Kaserne ziehen wollte (Bayern).

Bezieht er denn aktuell für das Pendeln zwischen dieser Wohnung und der Stammeinheit in Bayern Trennungsgeld ?

ZitatEltern ziehen jetzt auch um und er würde mit in den Mietvertrag aufgenommen werden. Sprich: Eltern und er stehen als Mieter drin. Er wohnt dann dort, wenn er mal nach Hause kommt.

Wie weit ist denn diese Wohnung von der Stammeinheit entfernt ?

ZitatEr könnt den Mietvertrag auch nicht selber unterschreiben, da er nicht vor Ort ist. Mutter hat die Generalvollmacht und unterschreibt ihn mit für ihn.

Ich bin kein Jurist, aber wenn eine Vollmacht erteilt wurde sollte dies möglich sein.
Aber für die Anerkennung als berücksichtigungsfähig muss ja der Verwaltung nachgewiesen werden, dass er rechtlich gleichgestellter Hauptmieter der Wohnung ist. (Recht zum Besitz an dieser Wohnung i. S. d. § 986 (Abs. 1) S. 1 BGB)
Dies muss sich dann unzweifelhaft aus den Unterlagen ergeben, die dem BAPersBw zur Prüfung vorgelegt werden...


Einzelheiten können Sie im IntranetBw in den GAIP des BAPersBw KennNr 36-03-00 "Berücksichtigung einer Wohnung im Sinne des § 10 Abs. 3 BUKG" nachlesen.