Moin in die Runde,
seit geraumer Zeit wächst in mir der Gedanke heran mich als Reservist für den Heimatschutz zu bewerben. Vor knapp 10 Jahren beendete ich meinen freiwilligen Wehrdienst, entsprechend habe ich eine abgeschlossene Grundausbildung und gelte nicht als "ungedient". In meiner Grundausbildung wurde damals jedoch, zur Freude der einen und zum Frust der anderen, kurzerhand und ohne nähere Erläuterung beschlossen, diese um zwei Wochen zu kürzen in Inhalte wie
Biwak und Gefechtsdienst komplett zu streichen. Entsprechend wurde uns damals nicht die ATN zum Sicherungssoldaten, sondern lediglich zum "Wachsoldaten SK NSAK (1000289) ausgestellt.
Natürlich ist eine Verwendung im Heimatschutz weitestgehend infanteristisch ausgelegt. Im Internetauftritt der BW ist die Rede davon dass die dort dienenden Soldaten " In der Regel" die Ausbildung zum Sicherungssoldaten abgeschlossen haben. Daher nun meine Frage: ist die ATN zum Sicherungssoldaten zwingende Voraussetzung für eine Verwendung im Heimatschutz? Falls ja: gäbe es neben einer erneuten Grundausbildung andere Möglichkeiten diese nachzuholen? Falls nein: lassen sich die mit fehlenden Inhalte in ausreichender Form in den Übungen nachholen?
Ich weiß dass ich zuverlässige Antworten zu dieser Thematik am besten auf dem offiziellen Weg einholen; dies ist auch schon geplant. Aber vielleicht kann mir hier vorab ja schon mal jemand weiterhelfen. Ich bedanke mich im vorraus!
Grüße
Passt schon - fehlende / zu aktualisierende Anteile werden im HSch ausgebildet.
Oh das ging aber schnell, dann bedanke ich mich für die zügige Antwort!
Wir hatten auch einige mit der genannten ATN. Irgendwann gab es m.W. nur noch diese.
Wichtig ist ist, das überhaupt eine vorhanden ist. Da im Heimatschutz eh viel bunt gewürfelt ist, wird das eben nachgeholt was fehlt.
Viel Erfolg und viel Glück mit dem Arbeitgeber und dem Papierkrieg und den Übungen die eine Woche und länger gehen..