Guten Tag zusammen.
Kurz und knapp, mich würde interessieren, ob eine Kryokonservierung (einfrieren und lagern von Spermien) von der Bundeswehr übrnommen wird bzw. durch die Heilfürsorge.
Hintergrund ist eine vorliegende Krebserkrankung, die irgendwann mit einer Chemotherapie behandelt werden muss. Durch diese sinkt die Zeugungsfähigkeit rapide bzw. wird komplett unmöglich.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in diesem Fall die Kosten für die Behandlung und Aufbewahrung bei noch nicht abgeschlossenere Familienplanung, aber wie sieht es mit diesem Thema als Soldat aus?
Da dieses Thema sicher nicht alltäglich ist, denke ich, dass sich kaum jemand damit auskennt. Aber ich versuche es auf diesem Wege erstmal bevor ich mich mit der Heilfürsorge auseinandersetze (die aktuell eh im Urlaub ist).
Ich bedanke mich im Voraus für jede sinnvolle Antwort.
MkG
Ich empfehle z.B. die Kontaktaufnahme mit dem Verein um die Fragestellung dort geklärt zu bekommen:
https://www.bwkrankenhaus.de/de/bundeswehrzentralkrankenhaus-koblenz/informationen-zur-medizinischen-versorgung/foerderkreis-und-tumorhilfeAus dem Text:
"
Zusammenfassend bieten Förderkreis und Tumorhilfe schwerpunktmäßig Psychosoziale Betreuung der Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen
(...)
Unterstützung bei Kryokonservierung für junge Patientinnen und Patienten, die einer Chemotherapie benötigen"
Da die uTV die Versorung analog zu Kassenpatienten durchführt (größtenteils), wird das in diesem Fall auch höchstwahrscheinlich übernommen werden.
Siehe hier: https://www.g-ba.de/richtlinien/119/
Eigentlich alles, was der gemeinsame Bundesausschuss vorsieht, übernimmt die uTV auch.
Jedoch vorher mit der HFS sprechen und Genehmigung einholen, dann sollte dem Nichts im Wege stehen.
Sprich mit der Heilfürsorge.
Ich habe nochmal geschaut...
Regelung SDS-860/0-4006
2.2 Kryokonservierung von Eizellen
206. Im Vorgriff auf eine Strahlen-/Chemotherapie wird der betroffenen Soldatin i. d. R. eine
Hormonbehandlung und Kryokonservierung von Eizellen (Entnahme und Einfrieren) empfohlen. Die
Kosten für eine Kryokonservierung sind grundsätzlich nicht im Rahmen der utV übernahmefähig. Im
Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (siehe § 27a SGB V5 in Verbindung mit den Richtlinien
über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung) ist hier derzeit kein Ermessensspielraum
vorgesehen. Im Rahmen der utV können schon heute die Kosten für eine Kryokonservierung übernommen
werden, wenn die Maßnahme nicht ausschließlich zur Vorbereitung einer künstlichen
Befruchtung durchgeführt wurde, sondern dieses Verfahren zwingend als Teil der Heilbehandlung zu
werten ist, weil die Kryokonservierung eine der ärztlichen Kunst entsprechende standardisierte
Nebenfolge der Behandlung (z. B. eines Karzinoms) ist und auch ohne die konkrete Absicht einer
künstlichen Befruchtung durchgeführt worden wäre.
207. Anträge auf Einzelfallentscheidungen sind dem zuständigen Fachreferat im BMVg zur Entscheidung vorzulegen.
Ein Befundbericht der behandelnden Klinik mit entsprechender Empfehlung ist vorzulegen.
208. Die Ausführungen gelten auch in entsprechend analoger Anwendung für männliche Patienten."
Also an den TrArzt und Heilfürsorgebearbeiter wenden.
Vielen Dank für die doch zahlreichen und hilfreichen Antworten. Damit lässt sich doch schon etwas anfangen. Ich werde mich dahingehend auf jeden Fall mal mit Truppenarzt und Heilfürsorge in Verbindung setzen. Ob diese über die nötige Ahnung verfügen wird sich dann zeigen. Ich danke euch. LG