In diesem Thema bitte keine Fragen / Meinungen zu den Durchgängen 2024 !
2024 hier >>> https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73769.msg744033.html#msg744033
Das Auswahlverfahren OffzMilFD wird ab dem Jahr 2025 und künftig ,,vorjährig" durchgeführt!
Dadurch wird der Beginn der Konferenzen vom Vorlagetermin der Beurteilungen für die HptFw und StFw zeitlich entkoppelt, sodass ein vorgezogenes Vorlegen nicht länger notwendig ist.
Gleichzeitig wird der Zeitraum zwischen der Bescheiderteilung für die Zulassung zum OffzMilFD und dem Ausbildungsbeginn vergrößert, somit gibt es mehr Zeit, um sich auf den neuen
Lebensabschnitt vorbereiten zu können. Für die Personalführung ergibt sich dabei ferner die Möglichkeit der frühzeitigeren Regenerationsplanung.
Dadurch können Vakanzen in den Verbänden künftig mit größerem zeitlichem Vorlauf besser vermieden werden und ein Beitrag für die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte geleistet werden.
Zur Umstellung auf die ,,Vorjährigkeit" wird im Jahr 2025 letztmalig für den Ausbildungsbeginn noch in 2025, aber auch schon für den Ausbildungsbeginn 2026 ausgewählt werden.
In dieser ,,Doppelkonferenz" werden die Zulassungsmöglichkeiten für die Jahre 2025 und 2026 verhandelt.
Anhand der Kriterien ,,Eignung, Befähigung und Leistung" wird dann eine Auswahl für den Ausbildungsbeginn in 2025 oder 2026 getroffen (vgl. Anlage 17)
Soldatinnen und Soldaten, welche für das Jahr 2026 ausgewählt werden, ihr DZE jedoch schon 2025 haben, können ihre Dienstzeit verlängern.
OffzMilFD 2025 und 2026
Das Auswahlverfahren OffzMilFD für 2025 und 2026 ist seit dem 19.07.2024 "auf dem Markt"...
Übersendung des Antrags/Vorschlags über den/die Disziplinarvorgesetzte/n an das BAPersBw in digitaler Form bis 15. November 2024
Für die Bearbeitung des Formulars zwingend umzusetzen : Anlage 2 !!
Zu beachten dazu sind die...
Gemeinsamen Arbeitshilfen und Informationen für die Personalbearbeitung (GAIP) BAPersBw Abt III und IV KennNr 51-01-00, das man bei seinem PersBearb der Einheit, oder selbst im IntranetBw (WikiBw) einsehen kann.
Darin findet sich ALLES ... was ein angehender Offizier zum Verfahren wissen muss, bzw. sollte...
Bezüge:
1. Soldatenlaufbahnverordnung (SLV)
2. A-1340/49 - 09.09.2022 (Version 3.1) "Beförderung, Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten"
3. A-1300/38 - 05.01.2024 (Version 2) "Personelle Bedarfsträgerforderungen für militärisches Personal"
4. A-1340/27 - 07.03.2019 (Version 1) "Beobachter und Beobachterinnen in personellen Auswahl- und Perspektiveinschätzungskonferenzen"
5. A-1340/75 - 30.12.2021 (Version 3) "Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD"
6. A-1340/35 - 10.02.2023 (Version 2) "Zurruhesetzungszeitpunkt und Endstandort"
7. A-1340/78 - 24.06.2022 (Version 2) "Bedarfsträgerforderungen für militärische Auswahl- und Verwendungsplanungsverfahren"
8. A-1340/50 - 01.07.2024 (Version 5) "Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten"
9. A1-1340/75-5000 - 02.02.2015 (Version 1.1) "Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes" - derzeit in der Überarbeitung
10. A2-221/0-0-1 - 02.04.2024 (Version 1) "Ausbildung und Erhalt der individuellen Grundfertigkeiten"
11. A2-224/0-0-1 - 19.02.2024 (Version 1) "Körperliche Leistungsfähigkeit"
12. C1-872/0-4000 - 24.11.2022 (Version 2) "Verwendungsaufbau Offiziere und Offizierinnen milFD SanDstBw"
13. A-1420/1 - 01.09.2020 (Version 3) ,,Feststellung der körperlichen Eignung militärischer Angehöriger vor Berufung in ein Dienstverhältnis"
14. A-1322/13 - 19.06.2024 (Version 4) "Personalplanung für Soldatinnen und Soldaten 2024"
15. A-1336/1- 26.08.2021 (Version 2) "Mil. Personalführung für Freigestellte, Entlastete oder Beurlaubte"
16. A1-831/0-4000 - 23.01.2024 (Version 4.2) "Wehrmedizinische Begutachtung"
17. C1-1340/49-5000 - 01.01.2020 (Version 1.2) "Potenzialfeststellung für Unteroffiziere"
18. Kdo SanDstBw IX 1.2 Az 16-02-09 vom 21.06.2023 (Bedarfsträgervorgaben des Zulassungsjahres 2024 für die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes des Sanitätsdienstes)
19. Kdo SanDstBw IX, Personalinformation 04/2022
20. C1-870/0-4004 - 20.01.2022 (Version 3) "Studium OAMilFD SanDst an öffentlichen Hochschulen"
Anlagen:
1. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-01 Aushang/Informationsblatt ,,Schwarzes Brett"
2. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-02 Anweisung zur korrekten Übermittlung von Anträgen/Vorschlägen
3. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-03 Formular "Antrag/Vorschlag" für alle UTB (ohne akademisierte Werdegänge Sanitätsdienst)
4. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-04 Formular "Antrag/Vorschlag" für alle UTB (nur akademisierte Werdegänge Sanitätsdienst)
5. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-05 "Rücktritt vom Antrag/Vorschlag" (ohne akademisierte Werdegänge Sanitätsdienst)
6. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-06 "Rücktritt vom Antrag/Vorschlag" (nur akademisierte Werdegänge Sanitätsdienst)
7. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-07 Quantifizierbare Auswahlkriterien
8. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-08 Informationen BAPersBw Abt II zur Potenzialfeststellung an den Karrierecentern der Bundeswehr
9. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-09 Mustermeldung für die Erfassung der Teilnehmer zur Potenzialfeststellung
10.1 BAPersBw Abt II - Stellungnahme der bzw. des truppendienstlichen Vorgesetzten zur vorfristigen Wiederholung der Potenzialfeststellung
10.2 BAPersBw Abt II - Quantifizierte Stellungnahme der bzw. des truppendienstlichen Vorgesetzten zur vorfristigen Wiederholung der Potenzialfeststellung
11. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-11 Bedarfsträgerforderungen HUT (ohne Angehörige der Laufbahn des Sanitätsdienstes)
11.1 GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-11.1 Erforderliche Qualifikationen HUT (ohne Angehörige der Laufbahn des Sanitätsdienstes)
11.2 GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-11.2 Fachliche Entsprechung der Werdegänge HUT (ohne Angehörige der Laufbahn des Sanitätsdienstes)
12. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-12 Bedarfsträgerforderungen LUT (ohne Angehörige der Laufbahn des Sanitätsdienstes)
12.1 GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-12.1 Erforderliche Qualifikationen LUT (ohne Angehörige der Laufbahn des Sanitätsdienstes)
13. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-13 Bedarfsträgerforderungen MUT (ohne Angehörige der Laufbahn des Sanitätsdienstes)
13.1 GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-13.1 Erforderliche Qualifikationen MUT (ohne Angehörige der Laufbahn des Sanitätsdienstes)
14. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-14 Bedarfsträgerforderungen Angehörige der Laufbahn des Sanitätsdienstes aller UTB
14.1 GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-14.1 Erforderliche Qualifikationen Sanitätsdienst
14.2 GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-14.2 Bedarfsträgerforderungen Angehörige der Laufbahn des Sanitätsdienstes aller UTB, akademisierte Werdegänge
15. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-15 Bedarfsträgerforderungen in Verantwortung Kdo CIR
15.1 GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-15.1 Erforderliche Qualifikationen CIR (ohne Angehörige der Laufbahn des Sanitätsdienstes)
16. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-16 Bedarfsträgerforderungen ZAVR
17. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-17 Auswahlprinzip
18. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-18 BAPersBw - Übersicht prämienberechtigte Werdegänge OffzMilFD 2025 und 2026
19. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-19 Detailplanung Auswahlverfahren OffzMilFD 2025 und 2026
20. GAIP BAPersBw - KeNr 51-01-20 ,,Quantitative BTF" (folgt)
Querverweis: 1. GAIP BAPersBw - KeNr 10-12-00 (Höchstaltersgrenze bei der Berufung in ein Soldatenverhältnis oder Umwandlung des Dienstverhältnisses eines SaZ in das Dienstverhältnis eines BS (Anwendung § 48 BHO))
3.1. Teilnahmevoraussetzungen
3.1.1. Formelle Teilnahmevoraussetzungen für das Auswahlverfahren 2025 und 2026
Für das Auswahlverfahren sind Feldwebel aller Laufbahnen teilnahmeberechtigt (Bezug 5),
die bis Beginn des Gesamtkonferenzzeitraumes über zwei abgeschlossene planmäßige Beurteilungen als Fw verfügen,
+ deren Dienstzeit als SaZ nicht vor Abschluss des OffzMilFD-Auswahlverfahrens endet (Stichtag: 01.10.2025),
+ gegen die zum Zeitpunkt der Auswahlkonferenz keine disziplinaren und/oder strafrechtlichen Ermittlungen geführt werden,
+ die sich nicht in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art 3 befinden.
Wird eines dieser Kriterien nicht erfüllt, kann eine Teilnahme am Auswahlverfahren nicht erfolgen. Es ergeht eine Sofortablehnung.
3.1.2. Teilnahmevoraussetzungen für die jeweiligen werdegangsbezogenen Auswahlkonferenzen 2025 und 2026
Für die Auswahl zum "OffzMilFD 2025 und 2026" legt BAPersBw IV folgende Kriterien für die Teilnahme an den werdegangsbezogenen Konferenzen fest:
Bedarfsdeckung:
+ der Werdegang ist zur Bedarfsdeckung aufgerufen
Qualifikationen:
+ erfolgreich abgeschlossene werdegangsbestimmende Fachausbildung
Beurteilung:
+ mindestens eine der letzten beiden planmäßigen Beurteilungen ist aus einer Verwendung, die der jeweiligen fachlichen Forderung des Zielwerdegangs entspricht.
Ausnahme:
Bei freigestelltem (gem. Bezug 15) oder auf werdegangsungebundenen Dienstposten verwendetem Personal ist es ausreichend, wenn eine planmäßige Beurteilung
(ohne zeitlichen Bezug) aus einer Verwendung, die der jeweiligen fachlichen Forderung des Zielwerdegangs entspricht, vorliegt.
für SanDstBw:
+ zwei Beurteilungen, die dem Ursprungswerdegang zuzuordnen sind. Wenn die aktuelle Beurteilung nicht dem Ursprungswerdegang zuzuordnen ist, muss für eine etwaige Übernahme der Kompetenzerhalt in der entsprechenden Fachtätigkeit nachgewiesen werden.
Wenn eines der unter Nr. 3.1.2 aufgeführten Kriterien nicht erfüllt wird, kann eine Teilnahme an der werdegangsbezogenen Auswahlkonferenz nicht erfolgen und es ergeht eine Sofortablehnung.
Für weitere Auswahlkriterien, wie z.B. die einzelnen Bedarfsträgerforderungen, siehe die GAIP !
Ich habe das Thema neu angelegt... da nicht funktionaler Link...
Hier noch die ersten dort verfassten Beiträge:
@VeggieBurgerWirklich interessant, insbesondere mit der Aufteilung auf die zwei Jahre.
Das Heer ist ja mal wieder sehr eigenbrötlerisch.
Für UTB H wird der Nachweis über das Erfüllen der KLF-Leistungen der letzten drei Jahre verlangt, bei allen anderen nicht?
Was ist, wenn Soldat X im Jahr 2022 KLF erfüllt hat, es aber nicht mehr nachweisen kann, weil er beispielsweise versetzt wurde?
Ich würde da tatsächlich eine dienstliche Erklärung akzeptieren. Aber wer bin ich schon?
@LwPersFwZitat von: VeggieBurger am 20. Juli 2024, 14:20:17
Was ist, wenn Soldat X im Jahr 2022 KLF erfüllt hat, es aber nicht mehr nachweisen kann, weil er beispielsweise versetzt wurde?
BFT, Marsch und Schwimmen werden in PersWiSys erfasst.
Bis Einführung des neuen Erfassungssystems IAMS "MilLeistungsdaten" Anfang 2024 in der Ausbildungspassdatenbank, welche bis auf Weiteres noch weiter existiert, da für die RDL zu nutzen.
Bei Versetzung ging der Datensatz aus der AusbPassDB an die neue Einheit.
Zum Ende des Jahres wurden die Ergebnisse in PersWiSys erfasst.
D.h. es gab und gibt
zwei Erfassungssysteme für die KLF.
Manche Einheiten haben auch noch das Sportleistungsblatt und eigene Ausbildungspässe in Papierform genutzt.
Es gibt also keinen Grund eine "Dienstliche Erklärung" zu akzeptieren.
@VeggieBurger@LwPersFw: ich bin da ganz bei dir.
Ich habe jedoch auch Erfahrungen im UTB Heer gemacht, die dazu geführt haben mir die Bestätigung jeglicher Leistungen zu kopieren und aufzuheben...
Geht OFw X im Frühjahr 2022 mit seinem Zug zum BFT und legt diesen ab, hakt er das für sich ab.
Der Zugführer notiert sich dies, gibt es ggf. als den KpTrpFhr zur Pflege in der AusbPassDB und in SASPF ab oder auch nicht. Irgendwo hier passiert ein Fehler und der Nachweis der Leistung fehlt.
Und schon kann OFw X keinen Antrag stellen, weil hier irgendwo ein Nachweis verloren wurde.
@LwPersFw, danke fürs erneute einstellen, vor allem in schön 8)
Sehr Interessant die Thematik im Heer insbesondere KLF, auch bleibt die PF als hartes Kriterium stehen!
Bedeutet die Umstellung auch eine spätere Beförderung/Ernennung, sprich erst ab Ausbildungsbeginn?
Wenn im Jahr 2025 die Übernahme für 2026 kommt, dann sind Ausbildungsbeginn und Beförderung erst 2026.
By the way, für den UTB Heer ist KLF ab dem 2027 für die letzten fünf Jahre erforderlich.
Zitat von: Maybach am 22. Juli 2024, 10:46:38
By the way, für den UTB Heer ist KLF ab dem 2027 für die letzten fünf Jahre erforderlich.
Genau heißt es in der Anlage 11:
"Ab 2027 ist die Forderung zum Nachweis IGF/KLF in den letzten 5 Jahren
bei Antragstellung festgelegt."
D.h.
+
Bei Antragstellung in 2026 für das Auswahljahr 2027 = also Nachweis für die
Jahre 2022 bis 2026 in 2026.
+ IGF
und KLF !
Zitat von: Maybach am 22. Juli 2024, 08:19:52
Bedeutet die Umstellung auch eine spätere Beförderung/Ernennung, sprich erst ab Ausbildungsbeginn?
Siehe Anlage 17
Zitat von: Maybach am 22. Juli 2024, 10:46:38
By the way, für den UTB Heer ist KLF ab dem 2027 für die letzten fünf Jahre erforderlich.
UTB H fordert "sogar" IGF und nicht "nur" KLF.
Die Anlage 7 "Quantifizierbare Auswahlkriterien" wurde in der GAIP veröffentlicht.
Kriterium 1 ,,Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten" (Letzte BU) 50 %
Kriterium 2 Entwicklungsprognose 10 %
Kriterium 3 ,,Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten" / ,,Gesamturteil des Zweitbeurteilers" (Vorletzte BU) 20 %
Kriterium 4 Potentialfeststellung 20 % Wegfall auf Grund Urteil BVerwG bis gesetzlich geregelt...
Maximalpunktzahl 1000
"Bundesverwaltungsgericht
Pressemitteilung
Nr. 51/2024 vom 29.10.2024
Potenzialfeststellung bedarf gesetzlicher Grundlage
Die gegenwärtige Praxis der Bundeswehr, das Personal für den Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen
Dienstes auch mit Hilfe einer sogenannten Potenzialfeststellung auszuwählen, bedarf einer gesetzlichen Regelung.
Das hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts heute entschieden.
Anlass für diese Entscheidung war der Fall einer Berufssoldatin, die sich als Hauptfeldwebel für den Aufstieg in die Laufbahn der
Offiziere des militärfachlichen Dienstes im Bereich Logistik/Materialbewirtschaftung beworben hat. Da es dafür mehr Bewerber
als offene Stellen gibt, findet jährlich ein Auswahlverfahren statt. Nach den einschlägigen Verwaltungsvorschriften kommt es
dabei auf die beiden letzten dienstlichen Beurteilungen im bisherigen Amt, auf die Aussagen der Personalentwicklungsbewertung
zum angestrebten Laufbahnwechsel und auf eine positive Potenzialfeststellung an. Die Potenzialfeststellung beruht auf einem
eintägigen psychologischen Test- und Beurteilungsverfahren. Die Antragstellerin konnte im Auswahljahr 2023 weit
überdurchschnittliche Beurteilungen vorlegen, verfehlte aber bei der Potenzialfeststellung den in den Verwaltungserlassenen
vorgeschriebenen Punktewert und wurde deshalb nicht für den Aufstieg zugelassen.
Der 1. Wehrdienstsenat hat die ablehnenden Bescheide aufgehoben und dem Antrag der Soldatin auf Neubescheidung stattgegeben.
Denn die für sie nachteilige Heranziehung der Potenzialfeststellung als Auswahlkriterium für den Laufbahnwechsel ist rechtswidrig,
weil es an der dafür erforderlichen gesetzlichen Grundlage fehlt.
Öffentliche Ämter müssen nach Art. 33 Abs. 2 GG nach Eignung, Leistung und Befähigung vergeben werden. Es ist zwar nicht sachwidrig,
beim Aufstieg in eine Laufbahn mit wesentlich höheren Anforderungen nicht allein auf die dienstlichen Beurteilungen im bisherigen Amt
und auf die in der Personalentwicklungsbewertung zum Ausdruck kommende Einschätzung der Vorgesetzten abzustellen.
Ein psychologisches Testverfahren, in dem das geistige und charakterliche Potenzial für den Laufbahnaufstieg überprüft wird,
kann vom Dienstherrn auch als sinnvolles Personalauswahlinstrument angesehen werden.
Der Grundsatz des Gesetzesvorbehalts verlangt jedoch, dass die für die Bestenauslese bei der Vergabe öffentlicher Ämter nach
Art. 33 Abs. 2 GG maßgeblichen Vergleichsinstrumente vom parlamentarischen Gesetzgeber selbst bestimmt werden.
Er darf diese wesentliche Grundentscheidung nicht allein dem Handeln und der Entscheidungsmacht der Exekutive überlassen
(vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 39 und - 1 WB 64.22 - BVerwGE 180, 140, Rn. 38 ff.).
Ebenso wenig kann die Verwaltung die Bedeutung gesetzlich vorgesehener Auswahlinstrumente durch reine Verwaltungsvorschriften einschränken.
Die Potenzialfeststellung ist gesetzlich nicht geregelt.
Der 1. Wehrdienstsenat hat ausgeführt, dass sie auch nicht für eine Übergangszeit in den Auswahlverfahren für
den Aufstieg zur Offizierin oder zum Offizier des militärfachlichen Dienstes weiter herangezogen werden kann. Dafür besteht keine Notwendigkeit,
weil die Bundeswehr von sich aus darauf bereits aus anderen Gründen in einem früheren Auswahljahrgang verzichtet hat.
Zudem bestehen für dieses Zulassungsverfahren mit der dienstlichen Beurteilung und der Personalentwicklungsbewertung nunmehr gesetzlich
geregelte Auswahlinstrumente (§ 27a Abs. 1 und 3 SG) zur Verfügung, mit deren Hilfe über den Zulassungsanspruch der Soldatin nach Art. 33 Abs. 2 GG entschieden werden kann.
BVerwG 1 WB 36.23 - Beschluss vom 29. Oktober 2024"
https://www.bverwg.de/pm/2024/51
Es ist zu erwarten, da ein höchstrichterliches Urteil, dass dies auf alle anstehenden Auswahlverfahren Auswirkungen haben wird, bei denen eine PF bisher vorgesehen ist.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit : das die PF - bis zu einer gesetzlichen Regelung - nicht mehr durchgeführt und im Auswahlverfahren genutzt werden darf.
Die weitere Umsetzung durch die Bw muss abgewartet werden.
Ein Veröffentlichung z.B. in der GAIP ist zu erwarten.
Zum Thema PF heute in die GAIP aufgenommen
"Hinweis zur Potenzialfeststellung
Gem. Beschluss des BVerwG 1 WB 36.23 vom 29. Oktober 2024 darf die Potenzialfeststellung in Auswahlverfahren nicht genutzt werden.
Details zur Umsetzung werden hierzu zeitnah bekannt gegeben werden."
Guten Abend,
gibts was neues bezüglich der neuen Kriterien/Änderungen?
In er GAIP steht, dass sie nicht mehr angewendet wird.
Um @Ralf noch zu ergänzen:
"Aufgrund des Wegfalls der PF als ein Anforderungskriterium im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Zulassung zur Laufbahn OffzMilFD 2025/2026
wird die Antragsfrist des derzeit laufenden Bewerbungsverfahrens bis zum 6. Dezember 2024 verlängert."
D.h. wer doch noch Interesse hat ... kann sich nun bis 06.12.2024 ( Vorlagetermin bei BAPersBw !! ) bewerben...
Das Verfahren mit dem Verzicht auf die Heranziehung der PF wird ja auch beim Auswahlverfahren BS Fw angewandt.
Nun nimmt das vermutlich der ein oder andere auf die ganz leichte Schulter...
Imho ist es zweckmäßig sich trotzdem vorzubereiten, die PF kann ja wieder herangezogen werden, wenn die Grundlage steht.
Hier nun auch meine Frage:
Welche Schritte sind erforderlich, welcher zeitliche Horizont ist realistisch, damit die PF wieder durchgeführt werden darf?
Die Frage ist nicht zu beantworten:
a) bedarf es erst einmal einer Initiative zu einer Gesetzesänderung und
b) die Glaskugel, wann eine neue Regierung beginnt, Gesetze zu verabschieden
Guten Abend Kameraden,
Ich würde gerne eine Frage stellen , die sich der ein oder andere auch schon einmal gestellt hat.
Gibt es aus der Vergangenheit einen Punktewert, womit die Übernahme vonstatten ging ?
Z.B sind es dieses Jahr (vermutlich) 800 zu erreichende Punkte und ab (vllt) 600 Punkten (bei erfüllen der Voraussetzungen) erfolgt die Übernahme ? Ich selbst habe in in historischen Beurteilung ein C0 und aktuell ein B- . Mein Vorgesetzter meinte , damit schaffst du die Übernahme auf jedenfall und ich solle mir keine Gedanken machen .
Vielen Dank für eine Antwort :)
Wie jedes Jahr: nein, denn es kommt auf das Mitbewerbendenfeld an. Ich halte solche Aussagen immer für nicht seriös.
Und dann - ganz wichtig - auch noch auf den Werdegang. Bspw. wirst du damit bei Pers nichts.
Ich laufe unter S1/S4 könnte für beides in frage kommen
Welcher Punktewert wäre dann da nötig ?
Als S1 Personal wundert mich die Frage nun wirklich.
Du solltest das System wirklich verstanden haben. Dazu hatte ich im vorherigen Beitrag etwas geschrieben.
Ich bin VersBtsm und ich könnte ( laut meinem Wissen - liege aber vielleicht auch falsch ) unter die pers Schiene laufen oder auch VersOffz werden. Ich habe einen Kameraden , der die letzten beiden Jahren ausgewählt worden ist (auch VersBtsm). Hat aber jedes Mal wieder abgelehnt , da es ihm zeitlich nicht gepasst hat. Dieser ist mit 7,6 und C0 ausgewählt worden.
Das letzte Auswahljahr (2024) war ziemlich wild.
Ehrlicherweise muss man auch sagen, dass viele auch sehr gute UmP abgeschreckt sind, sich als OffzMilFD zu bewerben.
Fehlende Standortsicherheit ist da ein großes Ding.
@AchternBoot
Erfahrungswerte bringen dir hier nichts.
Wenn du in 2024 locker ausgewählt worden wärst aber in 2025/2026 auf einmal 50 Antragsteller mit A/A im topf sind, bist du raus. Jedes Auswahlverfahren ist eine ,,eigene Lage".
Zitat von: LwPersFw am 09. September 2024, 13:33:13
Die Anlage 7 "Quantifizierbare Auswahlkriterien" wurde in der GAIP veröffentlicht.
Kriterium 1 ,,Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten" (Letzte BU) 50 %
Kriterium 2 Entwicklungsprognose 10 %
Kriterium 3 ,,Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten" / ,,Gesamturteil des Zweitbeurteilers" (Vorletzte BU) 20 %
Kriterium 4 Potentialfeststellung 20 % Wegfall auf Grund Urteil BVerwG bis gesetzlich geregelt...
Maximalpunktzahl 1000
NeuKriterium 1 ,,Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten" (Letzte BU) 62,5 %
Kriterium 2 Entwicklungsprognose 12,5 %
Kriterium 3 ,,Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten" / ,,Gesamturteil des Zweitbeurteilers" (Vorletzte BU) 25 %
Maximalpunktzahl 800
Zitat von: LwPersFw am 15. Januar 2025, 10:42:25
Zitat von: LwPersFw am 09. September 2024, 13:33:13
Die Anlage 7 "Quantifizierbare Auswahlkriterien" wurde in der GAIP veröffentlicht.
Kriterium 1 ,,Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten" (Letzte BU) 50 %
Kriterium 2 Entwicklungsprognose 10 %
Kriterium 3 ,,Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten" / ,,Gesamturteil des Zweitbeurteilers" (Vorletzte BU) 20 %
Kriterium 4 Potentialfeststellung 20 % Wegfall auf Grund Urteil BVerwG bis gesetzlich geregelt...
Maximalpunktzahl 1000
Neu
Kriterium 1 ,,Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten" (Letzte BU) 62,5 %
Kriterium 2 Entwicklungsprognose 12,5 %
Kriterium 3 ,,Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten" / ,,Gesamturteil des Zweitbeurteilers" (Vorletzte BU) 25 %
Maximalpunktzahl 800
Wo kann man die Punkte sehen? Fehlt da nicht noch eine Seite?
Wie immer in der GAIP: GAIP 51-01-00 Auswahlverfahren OffzMilFD 2025 und 2026
Bin gerade nicht im Dienst, aber ich glaube in der Anlage fehlt wirklich eine Seite.
Schau mal beim Auswahlverfahren BS Fw. Das ist imho derselbe PSW.
Das ist dann diese GAIP 50-01-00 B Auswahlverfahren BS Fw -Auswahljahr 2025-
Zitat von: VeggieBurger am 15. Januar 2025, 15:35:06
Bin gerade nicht im Dienst, aber ich glaube in der Anlage fehlt wirklich eine Seite.
Schau mal beim Auswahlverfahren BS Fw. Das ist imho derselbe PSW.
Zitat von: Ralf am 15. Januar 2025, 15:39:25
Das ist dann diese GAIP 50-01-00 B Auswahlverfahren BS Fw -Auswahljahr 2025-
Gefunden bei Auswahl BS Fw 2025. Danke!
Die Anlage 19 wurde veröffentlicht.
Zeitraum 17.02.2025 - ca. 31.03.2025
Zitat von: LwPersFw am 15. Januar 2025, 10:42:25
Zitat von: LwPersFw am 09. September 2024, 13:33:13
Die Anlage 7 "Quantifizierbare Auswahlkriterien" wurde in der GAIP veröffentlicht.
Kriterium 1 ,,Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten" (Letzte BU) 50 %
Kriterium 2 Entwicklungsprognose 10 %
Kriterium 3 ,,Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten" / ,,Gesamturteil des Zweitbeurteilers" (Vorletzte BU) 20 %
Kriterium 4 Potentialfeststellung 20 % Wegfall auf Grund Urteil BVerwG bis gesetzlich geregelt...
Maximalpunktzahl 1000
Neu
Kriterium 1 ,,Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten" (Letzte BU) 62,5 %
Kriterium 2 Entwicklungsprognose 12,5 %
Kriterium 3 ,,Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten" / ,,Gesamturteil des Zweitbeurteilers" (Vorletzte BU) 25 %
Maximalpunktzahl 800
Wurde nochmals angepasst:Kriterium 1 ,,Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten" (Letzte BU) 70 %
Kriterium 2 Entwicklungsprognose 10 %
Kriterium 3 ,,Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten" / ,,Gesamturteil des Zweitbeurteilers" (Vorletzte BU) 20 %
Maximalpunktzahl 1000
Zitat von: LwPersFw am 22. Januar 2025, 08:29:37
Zitat von: LwPersFw am 15. Januar 2025, 10:42:25
Zitat von: LwPersFw am 09. September 2024, 13:33:13
Die Anlage 7 "Quantifizierbare Auswahlkriterien" wurde in der GAIP veröffentlicht.
Kriterium 1 ,,Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten" (Letzte BU) 50 %
Kriterium 2 Entwicklungsprognose 10 %
Kriterium 3 ,,Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten" / ,,Gesamturteil des Zweitbeurteilers" (Vorletzte BU) 20 %
Kriterium 4 Potentialfeststellung 20 % Wegfall auf Grund Urteil BVerwG bis gesetzlich geregelt...
Maximalpunktzahl 1000
Neu
Kriterium 1 ,,Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten" (Letzte BU) 62,5 %
Kriterium 2 Entwicklungsprognose 12,5 %
Kriterium 3 ,,Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten" / ,,Gesamturteil des Zweitbeurteilers" (Vorletzte BU) 25 %
Maximalpunktzahl 800
Wurde nochmals angepasst:
Kriterium 1 ,,Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten" (Letzte BU) 70 %
Kriterium 2 Entwicklungsprognose 10 %
Kriterium 3 ,,Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten" / ,,Gesamturteil des Zweitbeurteilers" (Vorletzte BU) 20 %
Maximalpunktzahl 1000
Da fehlt doch eine Seite, oder?
Normalerweise gab es das Ganze doch mit einem detaillierten Berechnungsschlüssel.
Zitat von: VeggieBurger am 22. Januar 2025, 09:10:56
Da fehlt doch eine Seite, oder?
Normalerweise gab es das Ganze doch mit einem detaillierten Berechnungsschlüssel.
Ja, unter Punkt 2. der KennNr in der GAIP stehen die Verfahrensbeauftragten ... einfach mal nachfragen ... ;) Die beißen nicht...
Zitat von: LwPersFw am 22. Januar 2025, 14:19:52
Zitat von: VeggieBurger am 22. Januar 2025, 09:10:56
Da fehlt doch eine Seite, oder?
Normalerweise gab es das Ganze doch mit einem detaillierten Berechnungsschlüssel.
Ja, unter Punkt 2. der KennNr in der GAIP stehen die Verfahrensbeauftragten ... einfach mal nachfragen ... ;) Die beißen nicht...
Die
2. Seite (Punktsummenwert - Berechnungstabelle) zur
Anlage 7 wurde ergänzt.
Die Anlage 19 wurde veröffentlicht.
Zeitraum 17.02.2025 - ca. 31.03.2025
Weiß jemand wir hier der Schlüssel angewendet wird, also in der Auswahl wer wirds und wer nicht?
Beispiel:
Es gibt 100 freie Stellen.
Es gibt 500 Bewerber.
Alle erfüllen die formalen Kriterien.
In der normalen Beurteilungsschematik ist ja A=5%, B= 10% C=15% D=70%. plus die +/- Prozente
Bei 500 Bewerbern also rechnerisch 25 mit einem A, 50 mit einem B, und 75 mit einem C. Somit ist der Cut ja bei C+.
ODER wird hier die Normale Schematik angewandt, das nur 5% der übernommenen Soldaten ein A haben (darf) usw.?
Oder habe ich einen kompletten Denkfehler?
In Wieweit spielt z.B. ein besserer SLP Englisch eines D+ Kandidaten eine Rolle ggü. eines B+ Kandidaten?
Bestenauslese anhand der Buchstaben?
Du hast insoweit den Rechenfehler, dass du keine Ahnung hast, wie das Bewerberfeld aussieht.
Vielleicht sind von den 500 Bewerbern die große Masse mit D-C beurteilt.
Vielleicht sind es 500 Bewerber mit A/A...
Man weiß es nicht.
Die Bewerberzahlen für die Übernahme MilFD ist aber i.d.R. kleiner als das für BS Fw.
Die Gründe sind vielfältig, ein großer Grund ist die fehlende Standortsicherheit in den meisten AVRs.
Der 35-jährige HptFw Nachschieber der mit A/A beurteilt ist und zwei kleine Kinder hat bewirbt sich ggf. nicht, weil er lieber die Standortsicherheit hat.
Real musst du auch mit 10%A/ 15%B/ 20%C rechnen.
Ein guter SLP kann im Rahmen der Einzelfallbetrachtung herangezogen werden.
Guten Tag,
laut Detailplanung ist die Luftwaffe mit den Konferenzen durch. Welche Möglichkeiten gibt es zu erfahren, ob es geklappt (außer) auf den Aufruf 90/5 zu warten?
Keine offizielle, wenn dein PersFhr dir nichts darüber sagen möchte.
Ende des Monats sind die Konferenzen gesamt durch.
Also wirst du Mitte/ Ende April deinen Bescheid erhalten.
Für Werdegang 14A habe ich meinen 90/5er erhalten.
Habe am Freitag auch den Aufruf 90/5 erhalten .
Also als Sani auch schon den Aufruf bekommen?
Darf man Fragen wie viel Prozent ihr von den 1000 möglichen Punkten hattet?
Zitat von: Heidenblut am 23. März 2025, 21:05:26Darf man Fragen wie viel Prozent ihr von den 1000 möglichen Punkten hattet?
Die Antwort auf deine Frage hilft dir nur weiter, wenn Unknown73 und FwNotSan2105 sich für dieselbe Verwendungsreihe wie du beworben haben.
Gestern Aufruf 90/5 für BSc Pflege bekommen.
Hat jemand schon einen Aufruf 90/5 für IT?
Hat jemand schon einen Aufruf 90/5 für Instandsetzung?
Die Konferenzen waren doch erst.
Ihr werdet eure Bescheide sicher zeitnah erhalten.
Habe direkt bei meinem Perser angerufen und die Info erhalten! Kleinaitingen, ich komme!
@User.exe: Darf ich Fragen mit welchem Punktsummenwert du in die Konferenz gegangen bist? Ich habe noch nichts gehört. Bin mit 855 Pkt. bei IT in die Konferenz gegangen.
Ich bin mit 910 Punkten ins Rennen,ebenfalls IT, habe allerdings noch nicht meinen Meister.
Meister sollte, wenn ich die BTF richtige gelesen habe ein TieBreaker :) sein
780 Punkte
Glückwunsch @User.exe
Aus welcher Verwendungsreihe kommst Du und bist du für 25 oder 26 ausgewählt?
Ich warte noch auf Rückmeldung.
Hab Dienstag telefonisch meine Zusage bekommen.
Zitat von: MatBew am 18. April 2025, 14:32:57Hab Dienstag telefonisch meine Zusage bekommen.
Sowas gibt es nicht!
Vielleicht haben Sie vorab telefonisch die Information bekommen, dass man
beabsichtigt Sie zur Laufbahn zuzulassen und ggf. die Aufforderung zum "90/5er" bekommen.
Das ist aber noch keine Zusage!
Wäre auch dem ,,Tippgeber" gegenüber nett, wenn man nicht raus posaunt, dass man von der geplanten Übernahme erfahren hat...
Ich habe bisher keine Informationen weder einen Aufruf zum 90/5 noch eine Ablehnung.
Einfach tief durchatmen und warten. Die Bescheide/Aufforderungen werden schon kommen.
Ich persönlich verstehe diese Hektik hier nicht.
Ich kann die Aufregung schon verstehen. Mir ging es letztes Jahr auch so! Ich hatte das Glück, dass ich den Aufruf (ich meine 2 Wochen nach der Konferenz im Bereich IT) schnell bekommen habe. Ich wusste bereits in der ersten Aprilwoche, dass ich ausgewählt wurde und das war auch gut so. Die 5 Monate zum Lehrgangsbeginn habe ich auch benötigt, weil ich mit meiner Verlobten an die Schule gezogen bin. Mit Wohnungssuche in Bayern, sowie der Umzugsplanung hat es bei mir gerade so zeitlich gepasst.... Ich drücke euch allen die Daumen! 8)
Keine Ahnung ob es was bringt (für die innere Ruhe) aber das waren meine Werte die zur Auswahl geführt haben.
- Bereich: IT
- 1. BU (D+) mit LfbPrognose A9MZ
- 2. BU (A0) mit LfbPrognose A9MZ
- Laufbahnwechsel geeignet
- Potenzialfeststellung OffzMilFD Eignung
- Förmliche Anerkennungen
somit habe ich nach dem damaligen alten System 918,2 Pkt von 1080 Pkt gehabt und nach dem damaligen neuen System 810,2 Pkt von 972 Pkt.....
MkG
Wie wird man eigentlich darüber Informiert dass man einen 90/5er machen soll?
Kommt da ein Brief? Läuft das über SAP und S1?
MkG
Du bekommst das Ergebnis von deinem Chef eröffnet. Darin steht dann bis wann du einen gesundheitlichen Nachweis zu erbringen hast.
Ich kann mir noch nicht erklären warum ich erneut einen 90/5 machen muss obwohl ich schon BS bin. Vielleicht gibt es hier ja jemanden der mir den Sachverhalt plausibel erklären kann.
ZitatIch kann mir noch nicht erklären warum ich erneut einen 90/5 machen muss obwohl ich schon BS bin. Vielleicht gibt es hier ja jemanden der mir den Sachverhalt plausibel erklären kann.
Weil das ein Laufbahnwechsel ist und dafür eine Tauglichkeit vorhanden sein muss, du nimmst ja andere Aufgaben wahr.
Auch bei der Einstellung sind medizinische Unterschiede bei Offz und Fw. Und es kann sich ja auch etwas verändert haben. Bspw. warst du bei der BS-Übernahme noch BDV, nun nicht mehr. Jedoch ist die BDV zwingend erforderlich für die Zulassung zur OffzLfb.
Guten Abend,
hab Heute von meinem KpChef 90/5 Begutachtung eröffnet bekommen im Werdegang 23845. Hat schon jemand eine Einladung für die Informationsveranstaltung in Dresden an der OSH erhalten? Liebe Grüße und an alle anderen die Daumen sind gedrückt!
Schönes Wochenende.
Habe gestern meinen Bescheid vom Chef erhalten
Positiv für Werdegang 23845
Einladung für 2026 bei einen Punktesummenwert 800+
Allen anderen viel Erfolg
Hallo Zusammen,
hat schon jemand seinen, hoffenntlich positiven, Bescheid für den Werdegang A2 Cyber/IT-Dst-Mgmt bekommen und mag eventuell verraten in welchem Punktebereich er unterwegs war?
Ich warte immer noch, bin aber mit 855 Punkten guter Dinge.
Beste Grüße und allen viel Glück.
Hallo,
habe Anfang letzter Woche meinen positiven Bescheid für A2 Cyber/IT-Dst-Mgmt für 2025 bekommen.
Hatte einen Wert von 910 l.
Ich warte immernoch auf einen Bescheid. Mein Pers hat auch noch nichts erhalten..
Same, noch keine Antwort erhalten.
Die Soldaten, die die Anhörung der VP nicht ausdrücklich abgelehnt haben, warten idR auch etwas länger bis die Bescheide eröffnet werden.
Zitat von: Roughnecks am 15. Mai 2025, 11:18:50Die Soldaten, die die Anhörung der VP nicht ausdrücklich abgelehnt haben, warten idR auch etwas länger bis die Bescheide eröffnet werden.
Naja wenn noch garnichts beim Pers eingegangen ist, dann kann auch nichtts eröffnet werden. Darum gehts ja.
Wenn bis jetzt noch gar nichts beim Pers eingegangen ist, lohnt sich ein Nachfragen beim BAPersBw, da mittlerweile alle Bescheide verschickt sein sollten.
Hat von euch schon jemand seine Lehrgangsplanung erhalten?