Hallo zusammen,
meine Frage ist ob man denn wenn man bereits SaZ war, ausgeschieden ist und nach ein paar Jahren einen Wiedereinsteller macht, ebenfalls wieder die 6 Monate Probezeit/Widerrufsrecht hat?
Oder sind diese bereits verwirkt weil man bereits SaZ war?
Danke im voraus
Grüße
Ja, steht ja dann auch in der Verpflichtungserklärung so drin. Also immer schön lesen, was dort geschrieben steht.
Zitat von: Ralf am 27. Juli 2024, 12:18:50
Ja, steht ja dann auch in der Verpflichtungserklärung so drin. Also immer schön lesen, was dort geschrieben steht.
Super, vielen Dank für die Antwort