Sehr geehrte Kameraden,
ab dem 01.01.2024 werde ich meinen SAZ2 ROA in Hammelburg antreten und dann Ende 2026 mit der Zugführer-ATN DZE haben und
wieder ins zivile Berufsleben einsteigen.
Eine Frage die für mich noch ungeklärt ist sind die Ansprüche nach DZE in Form von Übergansgebührnissen.
Das Referat ROA in Köln sowie Gespräche mit Personalern haben bei mir den Eindruck erweckt, dass meine Vordienstzeit von
9 Monaten Grundwehrdienst und ca. 16 Monaten Reservedienst für die Berechnung mit berücksichtigt werden, so dass ich im Endeffekt
SAZ4 bin und somit Ansprüche hätte.
Nach Prüfung beim BVA wurde mir allerdings mitgeteilt, dass RDLs in der Berechnung nicht berücksichtigt werden, lediglich der Grundwehrdienst.
Es sei wohl aber eine Gesetzesänderung eingebracht worden, über deren Fortgang man mir aber nichts sagen konnte.
Weiß hierzu jemand mehr und kann auch etwas zum Wahrheitsgehat sagen? Die Frage ist reine Nutzenoptimierung, die aufgrund fortgeschrittenen Lebensalters und finanzieller Aspekte aber Relevanz hat.
Ich bedanke mich im Voraus für Antworten.
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