Hallo zusammen, ich habe letzten Monat meine AGA angetreten. Allerdings sind paar Kameraden von mir und ich selber uneinig, ob wir am Freitag auf dem Nachhauseweg in einen Supermarkt gehen dürfen, wenn dieser auf dem Weg liegt um was einzukaufen oder ob ich erst nach Hause muss, mich umziehen und erst dann einkaufen gehen darf? Der Supermarkt liegt direkt auf dem Weg.
Vielen dank für die Antworten schon mal im Vorraus und ein angenehmes Wochenende morgen.
"Das Tragen des Feldanzuges, Tarndruck, allgemein bzw. Bord- und Gefechtsanzuges ist gestattet
• auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt);
• auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich;
• zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie während der Dienstzeit, die der bzw. die zuständige Vorgesetzte genehmigt hat;
• bei privaten Fahrten mit der Bahn im Rahmen des Projekts ,,Kostenfreies Bahnfahren in Uniform" 4.
Darin eingeschlossen sind die notwendigen Wege vom Abreiseort zum Ausgangsbahnhof sowie vom Zielbahnhof zum Zielort der privaten Reise.
Abweichend von Nr. 207 ist die Kopfbedeckung auch innerhalb von Bahnhöfen zu tragen.
4 Siehe dazu auch AR ,,Bahnfahren in Uniform" A-2630/5."
Also ja, Sie dürfen.