Hallo Ihr Lieben,
Ich hatte letzte Woche eine Vernehmung. Ein Kollege/Kamerad hat vor dem Chef behauptet ich würde Fotos und Videos aus der Liegenschaft in Sozial Media Posten und kommentieren.
Sowas hat nie stattgefunden und ist eine Unterstellung des Kollegen/Kameraden. Nun hatte ich diesbezüglich eine Vernehmung und hab dort auch gesagt, dass dies so nicht stattgefunden hat.
Hätte ich das Recht bei so einer Anhörung die Beweise (falls es den welche gibt) einzusehen? Dann könnte man gleich vor Ort klären ob etwaige Posts überhaupt existieren?
Und eine zweite Frage. Ich wurde bei der Vernehmung/Anhörung sehr unter Druck gesetzt. Hätte ich das recht bei so einer Vernehmung/Anhörung einen Rechtsbeistand vom Bundeswehrverband z.B. dabei zu haben?
ZitatHätte ich das Recht bei so einer Anhörung die Beweise (falls es den welche gibt) einzusehen?
Ich nehme an, Sie sind Soldat, sodass die WDA gilt. Als Beschuldigter haben Sie das Recht auf Akteneinsicht (§ 3 WDO). Ob und wann im Laufe des Ermittlungsverfahrens Akteneinsicht gewährt wird, entscheidet der Chef. Spätestens vor dem abschließenden Gehör (also am Ende des Ermittlungsverfahrens) muss dann Akteneinsicht gewährt werden.
ZitatUnd eine zweite Frage. Ich wurde bei der Vernehmung/Anhörung sehr unter Druck gesetzt. Hätte ich das recht bei so einer Vernehmung/Anhörung einen Rechtsbeistand vom Bundeswehrverband z.B. dabei zu haben?
Nein. In einem einfachen Disziplinarverfahren haben Sie tatsächlich kein Recht, einen Anwalt bei der Vernehmung mitzunehmen. Dieses Recht haben Sie nur bei einem Verfahren der Wehrdisziplinaranwaltschaft.
Was heißt denn "unter Druck gesetzt"? Ich bin sicher, Sie wurden belehrt, dass Sie das Recht haben, die Aussage zu verweigern. Also liegt es ganz alleine bei Ihnen, ob Sie Fragen beantworten oder nicht.
Hallo,
Nein ich bin Tarifbeschäftigter. Gilt da eine andere Regelung bezüglich Anhörungen?
Das du nicht Soldat bist ändert die Angelegenheit natürlich etwas in der Bewertung. Du bist kein Soldat, damit unterstehst du nicht der Wehrdisziplinarordnung und kannst auch nicht offiziell als Soldat vernommen werden.
Im Grunde ist alles was passiert also ein normales Gespräch zwischen Arbeitgeber und Angestelltem. Ich will jetzt auch nichts falsches sagen, aber im Grunde kann der Chef da nur zwei Wege einschlagen:
1. Ermahnen, Abmahnen, Kündigen, was bei fehlender Beweislage sicher arbeitsrechtlich sofort anfechtbar wäre
2. Anzeige erstatten und dann müsste sicher ein ziviles Gericht ermitteln
Damit können Sie sich, falls die falschen Beschuldigungen anhalten natürlich rechtlichen Beistand holen. Wie Sie wahrscheinlich wissen sollten gelten für Verfahren gegen Tarifbeschäftigte die Regeln des Arbeitsrechtes
Hier eine Drucksache vom Bundestag zum Nachlesen:
https://www.bundestag.de/resource/blob/639044/b2dc6441c6d5b8cbcd8a7984e4dd0de5/WD-6-018-19-pdf.pdfNur Vernehmungen wie es Soldaten erdulden müssen sind sicherlich nicht vorgesehen. Gab es denn eine Ermahnung, Abmahnung oder irgendetwas anderes schriftliches vom Chef?
Als Angestellter gilt ganz normales Arbeitsrecht wie bei jedem anderen Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft auch.
Da kann man überhaupt nicht als Beschuldigter vernommen werden.
Wenn es Vorwürfe gegen Sie gibt, empfehle ich dann doch einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Hallo,
Also laut dem Hauptmann war es "nur" eine Anhörung zum Sachverhalt.
Allerdings wurde auch schon vom Hptm gesagt das es bis zum MAD gegangen ist, und der da jetzt eine Sicherheitssache draus gemacht hat. Daher wurde eine zweite "Anhörung" gemacht.
Ich warte jetzt wohl erst mal ab was weiter passiert.
Immer dran denken: auch als Zivilbediensteter muss man, außer zu persönlichen Angaben, rein gar nichts aussagen.
Hat der Herr Hauptmann für die ,,Anhörung" etwa einen Vordruck verwendet, der nur für die Vernehmung eines (beschuldigten) Soldaten oder zur Vernehmung von Zeugen vorgesehen ist?
Also falls die Anschuldigungen tatsächlich absolut unzutreffend sind, würde ich hier einen Anwalt einschalten, um zu prüfen ob eine Strafanzeige wegen Falscher Verdächtigung hier angebracht ist.