Guten Tag,
mein Sohn leistet FWD_11 als Protokollsoldat an der JLK Berlin.
Meine Frage: gehören beide Ausbildungsabschnitte nach der GA, also SGA mit Qualifikationsnachweis 'Jäger' und ProtGA mit Qualifikationsnachweis 'Protokollsoldat' zur Dienstpostenausbildung? Oder ist eine dieser Ausbildungen "nur" ein Verwendungslehrgang?
Hintergrund: Laufende Klärung mit der Familienkasse über die Anrechnung der Ausbildungszeit (= Zeitraum Dienstpostenausbildung) für die Zahlung von Kindergeld, nachdem das Formular 'KG15 - Bescheinigung über die Ausbildung bei der BW' ggf. nicht korrekt ausgefüllt wurde.
Vielen Dank.
Natürlich gehört bei einem Mannschaftssoldaten die DienstpostenAUSBILDUNG (hier Jäger / ProtSd) neben der GA zur Ausbildung - erst danach ist der Soldat befähigt, den Dienstposten auszufüllen.
Dementsprechend KG Anspruch.
Besten Dank für schnelle Antwort. Das ist auch meine Annahme.
Frage jetzt: Wie kann ich es rechtssicher/ verbindlich belegen, dass dem so ist? Die Familienkasse vertritt die Position, dass es sich bei ProtGA um einen Verwendungslehrgang handelt, da auf dem KG15-Formular die ProtGA-Ausbildung unter Position 3 "Angaben zu zusätzlichen dienstpostenbezogenen Ausbildungen und Lehrgängen" eingetragen wurde. Eine Erfassung beider Ausbildungsteile SGA und ProtGA unter Position 2 des Formulars ist leider nicht erfolgt.
Danke vorab.
Zitat von: mail4jus am 22. August 2024, 11:12:04
Eine Erfassung beider Ausbildungsteile SGA und ProtGA unter Position 2 des Formulars ist leider nicht erfolgt.
Dann muss der S1 dies berichtigen...
Unter 2 , im Feld "Maßnahme" : "SGA/DPA ProtSdt" eintragen ... und bei von: Beginn SGA und bis : Ende ProtSdt.
Und im Feld 4 : Das bereits vorgelegte Formular KG 15 vom XX.XX.2024 war fehlerhaft erstellt. Bitte vernichten.
Die Kasse kann sich nur an das im Formular Genannte halten...
Abschließender Hinweis für Alle, die einen identischen oder ähnlichen Ausbildungsweg durchlaufen.
Beim Ausfüllen des besagten Formulars 'KG 15 - Bescheinigung über die Ausbildung bei der Bundeswehr' durch die zuständige Personalabteilung sollte darauf geachtet werden, dass alle Ausbildungsteile, die zur Dienstpostenausbildung gehören, im Abschnitt 2 eingetragen werden. Der Aufbau des Formulars im Abschnitt 2 lässt auf ersten Blick nicht erkennen, dass das möglich ist.
Im konkreten Fall wurde das Kindergeld erst bewilligt, nachdem eine entsprechende Korrektur durch S1 (siehe oben) erfolgt ist. Davor wertete die Familienkasse den Ausbildungsteil ProtGA, der zunächst im Abschnitt 3 eingetragen war, als Verwendungslehrgang und lehnte dafür die Zahlung von Kindergeld ab.