Guten Morgen, kann mir einer sagen zu wann die BU für HF & StFw anliegen? Ist es dieses oder nächstes Jahr?
Zu wann müssen diese bei BAPersBw vorgelegt werden? Stehe gerade etwas auf dem Schlauch und einen S1 habe ich auch nicht in greifbarer Nähe. Vielen Dank!
Herr OFw, bitte lassen sie mich die Suchfunktion des Forums für Sie als zukünftigen HptFw benutzen ::)
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,70744.msg749996.html#msg749996
Für diesen Einzelfall hast du ja schon eine Antwort bekommen.
Grundsätzlich für solche Dinge würde ich immer einen Blick in die GAIP empfehlen.
Das ist die Grundsatzanweisung in der Personalführung (oder so ähnlich).
Eigentlich DAS Handbuch für Spieß und PersFw.
Zu finden im Wiki im Intranet, wenn du da einfach nach GAIP suchs.
Zitat von: funker07 am 01. September 2024, 19:14:08
Grundsätzlich für solche Dinge würde ich immer einen Blick in die GAIP empfehlen.
Das ist die Grundsatzanweisung in der Personalführung (oder so ähnlich).
Zu finden im Wiki im Intranet, wenn du da einfach nach GAIP suchs.
"Gemeinsamen Arbeitshilfen und Informationen für die Personalbearbeitung (GAIP)"
Zitat von: funker07 am 01. September 2024, 19:14:08
Eigentlich DAS Handbuch für Spieß und PersFw.
ja, stimmt ... die GAIP ist aber als Informationsplattform für ALLE Soldaten ausgelegt...
"1. Zweck und Ziel
Mit den "Gemeinsamen Arbeitshilfen und Informationen für die Personalbearbeitung (GAIP)" der Abteilungen III und IV des Bundesamtes für das
Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) wird dem in den Verbänden und Dienststellen eingesetzten Personal eine Hilfestellung zur
sachgerechten Erledigung der umfangreichen Aufgaben im Bereich der Personalbearbeitung zur Verfügung gestellt.
Den zu führenden Soldaten und Soldatinnen dient die GAIP als Nachschlagewerk.
Die nach Fachgebieten geordnete, übersichtliche Darstellung von Zuständigkeiten, Quellen, Bearbeitungsverfahren, Arbeitsabläufen
u. Maßnahmen für die Personalbearbeitung sowie die Verfügbarkeit von Formularen hat zum Ziel, eine einheitliche Vorgehensweise
in der Bearbeitung gleichartiger Vorgänge sowie die einheitliche Anwendung der Grundlagen zu gewährleisten.
Die GAIP stellt keine eigenständige Regelung im Sinne des Regelungsmanagements dar.
Es ist vielmehr ein Beitrag zum Wissensmanagement ("Das Wissen, das benötigt wird, für die zugänglich machen, die es brauchen.").