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Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: wehr1895 am 31. August 2024, 21:25:18

Titel: DU Verfahren was steht einem zu ?
Beitrag von: wehr1895 am 31. August 2024, 21:25:18
Moin zusammen, einen guten Kameraden geht es gesundheitlich schlecht . Er ist mehrere Wochen in der FU 6 gewesen. Nun plagen ihn folgende Fragen.
1. Was für Ansprüche hat er bzw. Was wird er erhalten bei positiven DU verfahren? Bezogen auf BFD, Übergangsgebührnisse und Übergangszahlung ( einmalige Auszahlung)
2. Wird er im Zivilen Leben Anspruch auf ALG 1 haben ?
Er dient seit 5 Jahren.

Ich freue mich auf eure Antworten.
Gruß

Titel: Antw:DU Verfahren was steht einem zu ?
Beitrag von: VeggieBurger am 01. September 2024, 10:21:01
Der Kamerad soll sich Termine bei Sozialdienst und BFD vereinbaren.
Titel: Antw:DU Verfahren was steht einem zu ?
Beitrag von: justice005 am 01. September 2024, 10:43:39
Frage nicht, was der Staat für dich tun kann. Frage, was du für den Staat tun kannst... (Kennedy)
Titel: Antw:DU Verfahren was steht einem zu ?
Beitrag von: KlausP am 01. September 2024, 11:34:07
Steht überhaupt schon ein DU-Verfahren zur Debatte? Zu den. Ersorgungsansprüchen sagt das Soldatenversorgungsgesetz einiges aus. Das sollte der Soziadienst ihm dann erklären.
Titel: Antw:DU Verfahren was steht einem zu ?
Beitrag von: LwPersFw am 01. September 2024, 11:55:58
Zitat von: wehr1895 am 31. August 2024, 21:25:18
Moin zusammen, einen guten Kameraden geht es gesundheitlich schlecht . Er ist mehrere Wochen in der FU 6 gewesen. Nun plagen ihn folgende Fragen.
1. Was für Ansprüche hat er bzw. Was wird er erhalten bei positiven DU verfahren? Bezogen auf BFD, Übergangsgebührnisse und Übergangszahlung ( einmalige Auszahlung)
2. Wird er im Zivilen Leben Anspruch auf ALG 1 haben ?
Er dient seit 5 Jahren.

Ich freue mich auf eure Antworten.
Gruß

Grundsätzlich ist dies vom Einzelfall abhängig.
Deshalb unbedingt der Empfehlung folgen und sich vom Sozialdienst zu dieser Thematik beraten lassen.

zu 1.

Da im 5. Dienstjahr ... würde die Entlassung i.d.R. erst erfolgen wenn SaZ 6 vollendet.
Damit dann die entsprechenden Ansprüche wie ein SaZ 06.
Kann man selbst im Soldatenversorgungsgesetz nachlesen.

zu 2.

Auf ALG 1 besteht kein Anspruch.

Zumal die Leistungen bei einem SaZ 06 deutlich über ALG 1 liegen.

z.B. werden beim SVG mindestens 75 % des letzten Gehalt gezahlt.



Und wie genannt... "nur" weil eine Person ein paar Wochen, oder auch Monate krank ist, steht noch lange kein DU-Verfahren im Raum...

Selbst wenn sich abzeichnet das die Person in der aktuellen Verwendung nicht mehr tauglich ist...

... greift erst mal dies :
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,74407.msg748572.html#msg748572

Also ... erst mal gesund werden, dann weiter sehen!



Titel: Antw:DU Verfahren was steht einem zu ?
Beitrag von: wehr1895 am 01. September 2024, 18:49:39
Moin
Wo steht das genau im Soldatenversorgungsgesetz bezüglich.DU ? Kann es nicht finden?
Besten Dank
Titel: Antw:DU Verfahren was steht einem zu ?
Beitrag von: LwPersFw am 02. September 2024, 06:11:27
Zitat von: wehr1895 am 01. September 2024, 18:49:39
Moin
Wo steht das genau im Soldatenversorgungsgesetz bezüglich.DU ? Kann es nicht finden?
Besten Dank

Bei Entlassung auf Grund DU erhalten Sie die Ansprüche gem. der bis DZE erdienten Dienstzeit ... in Anwendung entsprechender "Aufrundungsregeln"...

Hier eben SaZ 06.

Also nachlesen was jeder SaZ 06 bekommt.

Titel: Antw:DU Verfahren was steht einem zu ?
Beitrag von: SlatiBartfass am 02. September 2024, 07:52:32
Zitat von: justice005 am 01. September 2024, 10:43:39
Frage nicht, was der Staat für dich tun kann. Frage, was du für den Staat tun kannst... (Kennedy)

Einer der Gründe, warum man in der Konversation so selten verständige und angenehme Partner findet, ist, daß es kaum jemanden gibt, der nicht lieber an das dachte, was er sagen will, als genau auf das zu antworten, was man zu ihm sagt. (François de La Rochefoucauld)