Guten Tag,
Kurz zu mir. Ich bin 34 Jahre alt, eingestiegen als SaZ im Januar 2014. Verpflichtet als SaZ15, aber leider aufgrund von DU im Juli 2022 ausgeschieden. WdB läuft seit 2019.
Ich habe bisher Versorgungskrankengeld erhalten, welches jetzt wegen eines festgestellten Dauerzustandes eingestellt werden soll. Ich habe noch 33 Monate Übergangsgebührnisse in Höhe von ca. 2078 Euro Brutto. Diese werde ich jetzt beantragen müssen. Zusätzlich erhalte ich 1118 Euro Rente aus meiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Da ich leider schwer krank bin und überhaupt keine Tätigkeit ausführen kann, überlege ich schweren Herzens jetzt die volle Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Hier meine Frage:
Wie wirken sich Übergangsgebührnisse, Private BU Rente und eine ggf. Zeitnahe Erwerbsminderungsrente aufeinander aus? Ich habe viel gelesen zu Ruhensregelung, Höchstgrenzen etc. Aber das Thema Übergangsgebührnisse zusammen mit Renten konnte ich trotz intensiver Suche leider nicht finden.
Ich hoffe Sie können mir etwas weiterhelfen. Darüber wäre ich sehr dankbar.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
NorthFly
Leistungen aus privaten Versicherungen sind unschädlich.
Was zum Tragen kommen kann, sind
+ § 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen
https://www.gesetze-im-internet.de/svg/__53.html
oder
+ § 55a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Renten
https://www.gesetze-im-internet.de/svg/__55a.html
Bevor Sie hier aktiv werden, bitten Sie beim BVA um schriftliche Auskunft in welchem Umfang die Erwerminderungsrente angerechnet wird !