Hallo verehrtes Forum,
Frage:
Darf man taktische Zeichen im Zusammenhang mit einem Firmenlogo verwenden?
Konkretes Beispiel:
Eine Firma im Bereich der Elektrotechnik verwendet das taktische Symbol der Fernmelder in sein Logo.
Freue mich auf die Antworten.
Viele Grüße aus dem Süden Deutschlands
Hi langhantelschütze,
gemäß §8, (2), Nr.5-8 MarkenG sind nur Zeichen von der Eintragung ausgeschlossen, die
5. die gegen die öffentliche Ordnung oder die gegen die guten Sitten verstoßen,
6. die Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen oder Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder weiteren Kommunalverbandes enthalten,
7. die amtliche Prüf- oder Gewährzeichen enthalten,
8. die Wappen, Flaggen oder andere Kennzeichen, Siegel oder Bezeichnungen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen enthalten
Da taktische Zeichen, jetzt militärische Symbole genannt, unter keine der genannten Nummern fallen, können Sie diese als Marke eintragen lassen oder als Unternehmenskennzeichen nach §5, (2), S1 MarkenG verwenden.
so long
arcd008
Die Frage richtete sich wohl eher dahin, ob diese Zeichen von der Bundeswehr oder der Bundesrepublik Deutschland als geschützte Zeichen irgendwo eingetragen sind. Also so etwas wie Markenschutz.
Hi,
>> Die Frage richtete sich wohl eher dahin, ob diese Zeichen von der Bundeswehr oder der Bundesrepublik Deutschland als geschützte Zeichen irgendwo eingetragen sind. Also so etwas wie Markenschutz.
Nein, gibt es nicht. Grundsätzlich ist zunächst nahezu jedes wiedergabefähige Zeichen eintragungsfähig und es wird dann zunächst auf absolute Schutzhindernisse unten anderem im Sinne der genannten Ausnahmen geprüft. Ein militärisches Symbol ist weder ein Wappen, eine Flagge, ein Hoheitszeichen, ein Prüfzeichen oder dergleichen und verstößt auch nicht gegen die guten Sitten und ist prinzipiell eintragungsfähig.
Ob die Bundeswehr ein "Heer" von Patentanwälten beschäftigt, die die militärischen Symbole als Marken haben schützen lassen, lasse ich mal dahingestellt ;) Wenn ja wäre dann zu überprüfen, ob die eingetragene Marke, also das mil.Sym., ein relatives Schutzhindernis - Verwechslungsgefahr - für die jüngere Marke, also die, die die Elektronikfirma eintragen möchte, darstellt, wobei sich die Frage stellt, ob die Bundeswehr überhaupt ein Unternehmen im Sinne des MarkenG wäre und für welche Waren-/Dienstleistungen das mil Symbol eingetragen ist (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kriegführung?!)
Anders wäre es z.B. mit dem Eisernen Kreuz. Dies stellt ein Hoheitssymbol da und wenn jemand versuchen würde, dieses bspw. für "Finanzdienstleistungen" einzutragen, würde das DPMA die Eintragung verweigern auf Basis der Nr.6.
so long
arcd008
Noch eine Ergänzung bzgl. Urheberschutz:
Damit ein mil. Symbol dem Urheberschutz unterliegt, muss dieses sich um eine persönlich geistige Schöpfung handeln. So muss eine persönliche Tätigkeit der "Schöpfung" innewohnen und von Menschen geschaffen sein. Zudem muss eine solche Schöpfung über einen geistigen Inhalt verfügen. Urheberschutz setzt ein gewisses Maß an Individualität und Kreativität voraus, welches sich von der alltäglichen Gestaltung abhebt, sprich es muss "Schöpfungshöhe" haben. Fraglich ist, ob das bei den mil-Sym. der Fall ist - es handelt sich ja um einfachste Grafiken mit eher "gewöhnlichen grafischen Zutaten", Pfeile, Kreise, etc.
2 Anmerkungen:
Inzwischen gibt es eine NATO Vorschrift, die diese Symbole festlegt - mit Umsetzung in DE Regelungen.
Das System der Symbole hat ganz sicher eine erhebliche Schöpfumgshöhe, es erreicht ja "Buchform".
Am Ergebnis, dass Einzelelemente davon genutzt werden können, ändert dies nichts.
Bei allen Betrachtungen über Schutzwürdkeit ist auch die Frage zu stellen, wer hier der Urheber sein soll.
Vielen Dank an der Stelle für die zahlreichen und aufschlussreichen Antworten!