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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Erme-306 am 19. September 2024, 13:17:35

Titel: TG-Berechtigt nach Heirat?
Beitrag von: Erme-306 am 19. September 2024, 13:17:35
Ich habe gerade meine Refü angerufen, bin mir aber nicht sicher ob sie Ahnung hat. Als ich die im Betreff stehende Frage ihr stellte, meinte sie, dass der TG-Anspruch nichts mit einer Heirat zu tun hat. Dabei hab ich schon oft was anderes gehört...

Diese Frage und ein paar weitere:

Automatisch nach heirat TG-Berechtigt?

Muss ich dafür vor dem Tag der Eheschließung eine anerkannte Wohnung haben?

Muss ich dafür mit meiner Ehegattin zusammen wohnen?

Bin ich dann für die ZAW TG-Berechtigt oder erst bei meiner nächsten Kommandierung?

Muss die Wohnung in Berlin (wo gerade meine ZAW ist) oder in der Nähe meiner Stammeinheit (Wilhelmshaven) liegen?

Vielen Dank im Voraus.

Titel: Antw:TG-Berechtigt nach Heirat?
Beitrag von: F_K am 19. September 2024, 15:12:57
Nein, nicht jeder Verheiratete erhält Trennungsgeld - dafür sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen.

Wo hast Du denn Deinen Wohnsitz? Gibt es einen Ehewohnsitz?
Titel: Antw:TG-Berechtigt nach Heirat?
Beitrag von: Erme-306 am 19. September 2024, 15:19:49
Aktuell bin ich in Hamburg gemeldet, meine Wohnung ist nicht anerkannt und die Ehe soll erst nächsten Sommer geschlossen werden.
Titel: Antw:TG-Berechtigt nach Heirat?
Beitrag von: F_K am 19. September 2024, 15:42:54
Nunja - derzeit also ledig, OHNE anerkannte / berücksichtigungsfähige Wohnung - gab / gibt es denn eine Kommandierung / Versetzung?

Derzeit kann ich keinen TG Anspruch erkennen.

(Ist keine Rechtsberatung - einfach selber TGV lesen).
Titel: Antw:TG-Berechtigt nach Heirat?
Beitrag von: Erme-306 am 19. September 2024, 15:46:40
Nach der ZAW werde ich zur Stammeinheit und auf ein paar Lehrgänge kommandiert, versetzt auf wine andere Einheit werde ich wahrscheinlich nicht mehr.

Ich finde die TGV schwer zu verstehen, versuche es aber nachher auch nochmal. Falls jemand was aus Erfahrung weiß, bin ich für die Hilfe dankbar.
Titel: Antw:TG-Berechtigt nach Heirat?
Beitrag von: LwPersFw am 19. September 2024, 16:14:59
BAPersBw GAIP Abt III und IV , KennNr 36-03-00

"Dem Personenkreis der Verheirateten/ in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden sowie den Unverheirateten,
die ein nach dem Bundesbesoldungsgesetz berücksichtigungsfähiges Kind im eigenen Haushalt aufgenommen haben,
wird ohne weitere Prüfung das Vorhandensein einer berücksichtigungsfähigen Wohnung unterstellt.

Dabei kommt es nicht auf die Lage dieser Wohnung zur Dienststelle an."

D.h. ab dem Tag der Hochzeit verfügen Sie für die Bundeswehr über einen bei der UKV berücksichtigungsfähigen Hausstand.

Dazu wird die Anschrift, die am Tag der Hochzeit in PersWiSys als Hauptwohnsitz erfasst ist, mit dem Hochzeitdatum "verbunden".

Dafür muss der Personalbearbeiter, der die Hochzeit in PersWiSys erfasst, beim Datensatz "Anschrift"
im Datenfeld "Anerkannte und berücksichtigungsfähige Wohnung i.S.d. BUKG" das Hochzeitsdatum eingeben.

Dies ist dann für alle Versetzungen zu berücksichtigen, deren Dienstantritt nach diesem Tag liegt.

Sie sind vor Versetzung auch zur UKV formal anzuhören.

Sollte eine Versetzung bereits vor dem Tag der Hochzeit erstellt worden sein, aber der Dienstantritt ist noch nicht erfolgt, gilt:

"A-2213/6

,,2.3.3 Änderung der Entscheidung vor Dienstantritt

210. Wurde der der Entscheidung über die Zusage bzw. Nichtzusage der UKV zugrundeliegende
Sachverhalt unrichtig bewertet oder blieben entscheidungserhebliche Aspekte, die bekannt waren,
unberücksichtigt (z. B. Änderung des Familienstandes, Geburt eines Kindes, ...), hat die
personalbearbeitende Stelle in den Fällen, in denen die Maßnahme noch nicht wirksam geworden ist
(vor Dienstantritt), eine neue Entscheidung zu treffen."


D.h. die alte Versetzung ist aufzuheben und eine neue unter Berücksichtigung der neuen Sachlage zu erstellen.




Liegt die Wohnung im Einzugsgebiet (bis 30 km) zur neuen Stamm-Dienststelle - gibt es kein TG.


Titel: Antw:TG-Berechtigt nach Heirat?
Beitrag von: funker07 am 24. September 2024, 02:02:59
Die ZAW ist ein Lehrgang, auf den du vermutlich kommandiert wurdest.

Hattest du deinen Dienstantritt in der Stammeinheit schon? Üblich wäre das nach der Grundausbildung.
Auch, wenn du ganz selten da bist, weil überwiegend auf Lehrgang, ist das deine Stammeinheit. Auf Kommandierungen steht sie immer links.
Dann bekommst du wohl nur für die folgenden Lehrgänge TG. Da die aber oft unter 3 Monaten liegen, würdest du das auch ohne anerkannte Wohnung bekommen.
Solltest du dann irgendwann versetzt werden (was ja in der Uffz/Fw-Laufbahn erstmal nicht die Regel ist), wärest du danach TG-Empfänger.

Oder wurdest du während der ZAW versetzt und hattest noch keinen Dienstantritt in der neuen Stammeinheit?
Dann sollte die Hochzeit vor dem Dienstantritt liegen.