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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: lupo68288 am 24. September 2024, 18:24:37

Titel: Wann AGA nicht Bestanden?
Beitrag von: lupo68288 am 24. September 2024, 18:24:37
Hallo zusammen,
bei uns auf Stube gibt es aktuell die Diskussion, ab wann man die AGA nicht bestanden hat. Primär geht es in dieser Diskussion um einen bestimmten Kameraden auf Stube bei dem wir uns alle nicht einig sind, ob er noch bestehen kann oder nicht. An Ausbildungsinhalten hat er den AGSHP gröstenteils verpasst, paar Tage Schießausbildung, den EH-A und bis jetzt die Hälfte der Wachausbildung sowie den Betriebsarzt. Zudem war er ca 2-2,5 Wochen KZH.
Würde er die AGA noch bestehen bzw. Was müsste er noch verpassen, um diese nicht zu bestehen

PS: wir hatten noch kein BIWAK, waren noch nicht auf der Schießbahn, hatten noch keine ABC Ausbildung. Märsche hat er an dem Eingewöhnungsmarsch und den IGF Marsch erfolgreich teilgenommen.
Titel: Antw:Wann AGA nicht Bestanden?
Beitrag von: Ralf am 24. September 2024, 19:06:46
"Nicht bestanden" hat man sie erst einmal, wenn man eines der Pflichtteile nicht erfolgreich durchlaufen hat. Da reicht schon eines.
Und dann wird je nach Art entschieden, ob das im Stammverband noch erfolgen kann oder eben die GA komplett zu wiederholen ist.
Titel: Antw:Wann AGA nicht Bestanden?
Beitrag von: Jakkaru am 26. September 2024, 08:06:31
Ich "behaupte", dass die nichtteilnahme an Ausbildungsabschnitten wie die Schießausbildung und die Rekrutenbesichtigung zum nichtbestehen führen.
Bestimmte Ausbildungen wie San, ABC, Wachausbildung können auch in der Stammeinheit nachgeholt werden. Möglich wäre auch, dass er nur für diese
Ausbildungen in die GA eingesteuert wird. Passiert meistens bei der San-Vollausbildung, da diese eher in einer GA-Einheit durchgeführt wird.
Titel: Antw:Wann AGA nicht Bestanden?
Beitrag von: Ralf am 26. September 2024, 08:39:45
Es ist per se "Nichtbestanden", wenn ein Pflichtteil fehlt.
Das ist aber unabhängig davon zu sehen, wo bzw ob es nachgeschult werden kann.
Titel: Antw:Wann AGA nicht Bestanden?
Beitrag von: F_K am 26. September 2024, 12:17:14
Anmerkung:

Welche Ausbildungsinhalte werden denn in einer "Besichtigung" vermittelt?
Sind diese für die ATB notwendig?

(Eher keine, also nein).
Titel: Antw:Wann AGA nicht Bestanden?
Beitrag von: Waldkauz am 01. Oktober 2024, 09:17:46
Wir hatten auch Kameraden, die ohne ATN Wach- und Sicherungssoldat beendet haben, da Wachausbildung und Schießen versemmelt.
Leider habe ich keine Ahnung mit was die dann rausgehen.... Soldat SK? .... Oder ob die irgendwann was wiederholen müssen.

Es ist jedoch sehr schwer die AGA nicht zu bestehen, da die Ausbilder sich entsprechend ihres Auftrags bemühen, jeden durch zu schleifen. Bei Krankheit/Abwesenheit werden gewisse theoretische Veranstaltungen zugunsten eines "Nachsitzens" im AGSHP verschoben.
Titel: Antw:Wann AGA nicht Bestanden?
Beitrag von: Ryuuma am 16. November 2024, 17:05:24
Wahrscheinlich hat sich die Frage mittlerweile erledigt, da Ihre Grundausbildung zum Ende Oktober hin endete.
Es gibt zwei Bedingungen die Grundausbildung zu bestehen/nicht zu bestehen respektive, um es genauer zu beschreiben, den Wach- und Sicherungssoldaten zuerkannt zu bekommen.
Das sind die beiden ATN's (Qualifikationen), die einen die Grundausbildung quasi "bestehen lassen".

#1 Ausreichend Teilnahme/Stunden - lässt sich detailliert hier schwer beschreiben, aber ungefähr 70%.
#2 An allen Pflichtinhalten teilgenommen. Manche lassen sich nachschulen, manche nicht. Dazu gehören bspw.:
- Scharfer Schuss
- Schießausbildung (UWA/NUWA/AGSHP).
- Wachausbildung (Erster und zweiter Tag)
- EEH-A
- Tarnen und Täuschen
- Unterrichte wie mil. Sicherheit oder Schießlehre

Das Biwak ist kein Ausschlusskriterium. ABER man verliert durch die Abwesenheit im Biwak sehr viel Stunden an Ausbildungsinhalten, wodurch es sehr kritisch wird, die erste Bedingungen noch zu erfüllen.
Das sind alle, die mir gerade spontan ohne die Vorschrift zur Hand zu haben, einfallen.