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Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: Grino am 07. Oktober 2024, 04:54:38

Titel: Gibt es einen Anspruch auf fachärztliche Behandlung durch einen Spezialisten?
Beitrag von: Grino am 07. Oktober 2024, 04:54:38
Guten Morgen Kameraden,

ich möchte kurz die Ausgangslage schildern, bevor ich zu meiner konkreten Frage komme.

Ich befinde mich nach wie vor in psychiatrischer und psychologischer Behandlung aufgrund einer PTBS und weiteren Begleiterkrankungen. Den Erkrankungen liegt ein Einsatz Fall zu Grunde (WDB anerkannt/ DU Verfahren beantragt)
Weiterhin habe ich eine anerkannte WDB aufgrund eines Unfalls während eines Lehrgangs (Kniebinnenschaden/VKB Ruptur/Außenbandruptur)

Nun habe ich im Rahmen der PTBS-Therapie, mit einem Sportprogramm begonnen. Dieses lief zunächst Erfolgreich und half mir meine Symptomatik deutlich zu verbessern. Mittlerweile macht mein Knie allerdings solch massive Probleme, dass Sport nicht weiter möglich ist. Seitdem deutliche Zunahme der Symptomatik. Eine Untersuchung inkl. MRT Im BWK ergab, dass ich bereits unter einer Arthrose leide und mein Meniskus Schaden erlitten hat. Weiterhin stellte der Orthopäde fest, dass mein Kreuzband damals nicht optimal operiert wurde. Es "steht viel zu steil" - daher ist das Knie deutlich anfälliger, weniger belastbar und vermutlich auch der Grund, warum bereits nach wenigen Jahren eine Arthrose ausgebrochen ist.
Ich war nach dem "Knie-Unfall" 2014 aufgrund von anhaltenden Problemen nach der OP (diese wurde in einem BWK durchgeführt) bei einem zivilen Kniespezialisten. Dieser vermutete damals bereits das schlecht operierte VKB als Ursache. Er empfahl bereits damals eine erneute OP. Meine damaliger Truppenarzt riet mir allerdings davon ab und da ich nicht erneut Monate ausfallen wollte, verwarf ich den Gedanken ebenfalls wieder.

Nun ist es so, dass seitens des BWK als einzige Lösung empfohlen wird, den Sport aufzugeben und bei anhaltenden Beschwerden eine Hyaluron-Therapie durchzuführen. Diese kann die Sportfahigkeit allerdings nicht wiederherstellen.
Auf den Hinweis, dass ich unter schweren psychischen Problemen leiden und der Sport Teil (bisher der erfolgreichste) meiner Therapie war, sagte der Orthopäde das ich mich dann eben mit Fahrrad fahren und Schwimmen begnügen müsste.

Ich möchte gerne wissen, ob es in diesem speziellen Fall einen Anspruch gibt, wieder einen Kniespezialisten aufzusuchen. Ich möchte alle Möglichkeiten ausschöpfen, vielleicht doch noch eine Option zu finden, dass ich wenigstens in einem begrenzte Rahmen weiter trainieren kann.

Mit meinem Truppenarzt folgt das Gespräch noch. Selbstverständlich werde ich zunächst auf seine Empathie und Kooperation hoffen.

Vielen Dank an jeden der bis hier her gelesen hat und sorry für den Roman, aber ich wusste nicht wie ich meine Problematik kurzgefasst rüber bringen soll.

kameradschaftliche Grüße


Titel: Antw:Gibt es einen Anspruch auf fachärztliche Behandlung durch einen Spezialisten?
Beitrag von: LwPersFw am 07. Oktober 2024, 11:18:49
Zitat von: Grino am 07. Oktober 2024, 04:54:38

Auf den Hinweis, dass ich unter schweren psychischen Problemen leiden und der Sport Teil (bisher der erfolgreichste) meiner Therapie war, ...


Da man Ihre Erkrankungen in der Gesamtheit betrachten sollte, ist dies ja der Ausgangspunkt der Überlegungen...

Zumal ja auch die Lage ggf. anders wäre, wenn Sie dem TrArzt nicht gefolgt wären:

ZitatEr empfahl bereits damals eine erneute OP. Meine damaliger Truppenarzt riet mir allerdings davon ab

Und da hier ja nur die Fachärzte eine valide Aussage treffen können, spricht m.E. nichts gegen die Einholung einer Zweitmeinung eines Kniespezialisten.

Sollte auch dieser die Empfehlung Radfahren bzw. Schwimmen aussprechen... könnten Sie sich ja auch darauf fokussieren.
Ich kenne Kameraden mit PTBS, die im Radfahren die perfekte unterstützende Sportart gefunden haben.

Aber wie gesagt, mir fällt kein Grund ein, nach diesem Behandlungsverlauf, dass der TrArzt Sie nicht zu einem Kniespezialisten überweisen könnte...
Titel: Antw:Gibt es einen Anspruch auf fachärztliche Behandlung durch einen Spezialisten?
Beitrag von: Grino am 07. Oktober 2024, 15:10:59
Danke für die Einschätzung.

Ich sehe das auch so, erinnere mich nur immer wieder an damals zurück.
Es kam mir oft so vor, als müssten Heilfürsorge oder der TrArzt die Kosten für Spezialisten oder auch erweiterte Physio selber tragen. Dinge wie "Wissen Sie was das kostet, im Zivilen haben Sie nicht annähernd solch eine
Versorgung" sind gefallen.

Allerdings habe ich heute Vormittag bereits sämtliche Kniespezialisten mit Kassenzulassung abtelefoniert um dem TrArzt am Mittwoch etwas vorlegen zu können.
Nirgendwo ist dieses Jahr noch etwas zu bekommen.

Lediglich bei einer Privatpraxis habe ich einen zeitnahen Termin als Selbstzahler in Aussicht.
Ich denke ich werde diesen wahrnehmen.

Die dunkle Jahreszeit beginnt und ohne einen körperlichen Ausgleich sehe ich wortwörtlich schwarz.
Radfahren ist natürlich auch ein anspruchsvolles Training, aber ich bin vor meiner Erkrankung leidenschaftlicher Thaiboxer gewesen und konnte bisher auch nur in diese Richtung wieder ein wenig Leidenschaft entwickeln.
Wenn ich mich ehrlich mache, geht's da ja auch viel um das zerbrochene Ego und  Bestätigung - irgendwas nochmal gut zu machen.
Aber sorry, das soll jetzt nicht in ein Therapiegespräch ausarten.
Ich hoffe einfach nur, dass mir jemand einen Weg aufzeigt wie ich wenigstens mit moderatem Tempo weitermachen kann...

GRÜßE
Titel: Antw:Gibt es einen Anspruch auf fachärztliche Behandlung durch einen Spezialisten?
Beitrag von: Frittenbude am 12. Oktober 2024, 16:36:56
Hallo,
erstmal mein Beileid für deine Geschichte. Ich kann sehr gut nachvollziehen, wie es dir geht.

Zitat von: Grino am 07. Oktober 2024, 15:10:59
Ich sehe das auch so, erinnere mich nur immer wieder an damals zurück.
Es kam mir oft so vor, als müssten Heilfürsorge oder der TrArzt die Kosten für Spezialisten oder auch erweiterte Physio selber tragen. Dinge wie "Wissen Sie was das kostet, im Zivilen haben Sie nicht annähernd solch eine
Versorgung" sind gefallen.
Auch ich befinde mich derzeit im DU Verfahren und weiß eigentlich am Besten, was meiner Gesundheit am zuträglichsten wäre. Aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen und "volles Geld obwohl man nur zu Hause sitzt", wird es aber einfach nicht genehmigt. Es geht wie immer nie wirklich darum, dass es einem besser geht, sondern nur darum, dass Ärzte und DV sich (auch wenn quasi unmöglich) rechtlich anfechtbar machen.
Und auch ich hatte Chefs, die so getan haben, also würden sie Überstunden und DZA selbst bezahlen müssen. Wir reden hier nicht von der Pflicht, personalwirtschaftlich Dienst zu planen, sondern es wurde absichtlich zum Nachteil der Soldaten Dienst geplant, damit man weniger erhählt...

Egal, es soll ja nicht um mich gehen, sorry.


Zitat von: Grino am 07. Oktober 2024, 15:10:59
Allerdings habe ich heute Vormittag bereits sämtliche Kniespezialisten mit Kassenzulassung abtelefoniert um dem TrArzt am Mittwoch etwas vorlegen zu können.
Nirgendwo ist dieses Jahr noch etwas zu bekommen.

Lediglich bei einer Privatpraxis habe ich einen zeitnahen Termin als Selbstzahler in Aussicht.
Ich denke ich werde diesen wahrnehmen.

Meines Wissens nach besteht zumindest nach immer die Möglichkeit dem Truppenarzt das Vertrauen zu entziehen und bei einem anderen vorstellig zu werden.

Zum Thema Termin bei Spezialisten. Du giltst als Soldat wie ein Privatpatient. Ich bin immer gut damit gefahren, direkt am Telefon zusagen, dass ich Soldat sei und ja privat abgerechnet werden kann. Ich bin mir unsicher, ob die Heilfürsorge auch bei Privatkliniken einspringt, sie sollte aber Minimum den kassenärztlichen Betrag abdecken. Das ist bei einigen Psychotherapeuten auch so. Die meisten nehmen heute den x-fachen Satz, die BW zahlt aber nur den y-fachen Satz, sodass ich die Differenz selbst zahlen musste.

Eine Sache zur erwähnten Hyalorontherapie:
Ich selbst habe bereits seit ich 24 war Knorpelschäden in den Knien (genetisch vererbt), was sich mittlerweile zu Arthrose Grad 4 entwickelt hat. Sporadisch immer mal Probleme, man lernt aber damit zu leben.
Mein sehr vertrautet Schiffsarzt war Unfallchirurg (Quereinsteiger aus dem zivilen mit einem Zusatzqualifikationsstempel über eine halbe A4 Seite) und ohne Zweifel der kompetenteste Arzt, den ich je erleben durfte.
Ich war immer mal wieder bei ihm wegen meinen Knien und er hat mir von einer OP abgeraten, so lange bis es wirklich nicht mehr auszuhalten ist. Was man probieren könnte, wenn ich unbedingt will: Hyaloronspritzen direkt ins Knie. Diese bezahle die Bundeswehr bis 2 (zwei)  Stück im Jahr.

Er sei jedoch kein Fan davon aus folgenden Gründen:
Es gibt keine Studienlage, die eine positive Wirkung belegen. Bei manchen bringt es was, bei anderen nicht. Grundsätzlich soll das die Gelenkschmierung verbessern und Regeneration "verbessern". Es ist aber immer nur eine vorrübergehende Linderung der Sympome.
Was bei einem falsch-operiertem Kreuzband aus meinem Laienverständnis wenig bringen kann, weil schlicht die Mechanik falsch läuft.
Dazu, und das war seine größere Sorge: Die Spritzen sind wohl alles andere als klein in Länge und Durchmesser. Die Behandlung soll "sehr unangenehm" sein. Aber der eigentliche Punkt war, dass es wohl ein sehr hohes Infektionsrisiko bei dieser Behandlung gibt, eben weil da ein großes Loch bis ins Knie rein gestochen wird. Und wenn im Knie eine Infektion ankommt, dann - so seine Worte: "wäre das eine Vollkatastrophe."

Zitat von: Grino am 07. Oktober 2024, 15:10:59
Die dunkle Jahreszeit beginnt und ohne einen körperlichen Ausgleich sehe ich wortwörtlich schwarz.
Radfahren ist natürlich auch ein anspruchsvolles Training, aber ich bin vor meiner Erkrankung leidenschaftlicher Thaiboxer gewesen und konnte bisher auch nur in diese Richtung wieder ein wenig Leidenschaft entwickeln.

Auch hier bin ich voll bei dir. Ich hasse die dunkle Jahreszeit, ich werde grundsätzlich immer depressiv. Aktuell bin ich das eh schon (Grund für DU), aber anstatt mir zu glauben und mich das machen zu lassen, was mir nachweislich gut tut (in die Sonne fliegen und dort einer sinnvollen Arbeit nachgehen), schei*t sich mein Chef ein, es könnte ja schlimmer werden mit meiner Situation und dann gäbe es keine ärztliche Versorgung (ebenfalls Bullshit).

Du hast deine Sportart und Leidenschaft mit Thaiboxen und willst alles versuchen, um das wieder machen zu können, weil du weißt, es wird die besser gehen damit.
Deshalb geh die Wege, die du gehen musst, um mit einem Spezialisten darüber zu sprechen. Sag zur Not, du möchtest von einem anderen Truppenarzt behandelt werden. Es geht um dich und dein Glück/Gesundheit und es ist egal, was der Arzt bis zur Entlassung über dich denkt...


Sorry, ist ein bisschen lang geworden...
Titel: Antw:Gibt es einen Anspruch auf fachärztliche Behandlung durch einen Spezialisten?
Beitrag von: xnos am 12. Oktober 2024, 18:13:50
Erst einmal wünsche ich dir/euch eine gute Besserung!

Gewisse Punkte sind für mich aber erst einmal nicht schlüssig.

Zitat von: Grino am 07. Oktober 2024, 04:54:38
Nun habe ich im Rahmen der PTBS-Therapie, mit einem Sportprogramm begonnen. Dieses lief zunächst Erfolgreich und half mir meine Symptomatik deutlich zu verbessern. Mittlerweile macht mein Knie allerdings solch massive Probleme, dass Sport nicht weiter möglich ist. Seitdem deutliche Zunahme der Symptomatik. Eine Untersuchung inkl. MRT Im BWK ergab, dass ich bereits unter einer Arthrose leide und mein Meniskus Schaden erlitten hat. Weiterhin stellte der Orthopäde fest, dass mein Kreuzband damals nicht optimal operiert wurde. Es "steht viel zu steil" - daher ist das Knie deutlich anfälliger, weniger belastbar und vermutlich auch der Grund, warum bereits nach wenigen Jahren eine Arthrose ausgebrochen ist.

Was sind die Inhalte der Sporttherapie?

Grundsätzlich muss eine Therapie immer den Bedingungen angepasst werden. Heißt: Hast du aktuell Probleme gewisse Übungen umzusetzen, müssen Alternativen herangezogen werden. Mit Blick auf ein Krafttraining lassen sich für die Beine diverse Übungen umsetzen und unabhängig der Beine lässt sich der gesamte Oberkörper auf vielfältige Weise trainieren.
Bereits angesprochen: Fahrradfahren ist ideal für ein (vorgeschädigtes) Knie - fördert die Bildung von Gelenkschmiere > steigert Nährstoffversorgung. Jegliche Bewegungsfelder (Individualsport, Sportspiele, etc.) lassen sich anpassen.

Zitat von: Grino am 07. Oktober 2024, 15:10:59
Wenn ich mich ehrlich mache, geht's da ja auch viel um das zerbrochene Ego und  Bestätigung - irgendwas nochmal gut zu machen.

Du kannst dich in jeglicher Weise im Sport trotz Einschränkungen verwirklichen. Du musst dich ausprobieren.

Zitat von: Grino am 07. Oktober 2024, 15:10:59
Radfahren ist natürlich auch ein anspruchsvolles Training, aber ich bin vor meiner Erkrankung leidenschaftlicher Thaiboxer gewesen

Manche Dinge sind dann eben nicht mehr bzw. noch nicht möglich. Ich weiß ja nicht, inwiefern du dein Knie geschont hast - aber da ich selber aus aus verschiedenen Kampfsportarten auch Thaiboxen komme: Jegliche Tritte oder Kniestöße mit dem geschädigten Bein solltest du in der "Akutphase deines Knies" vermeiden; genauso Sparring aufgrund der stetigen Belastungswechsel, dem Leichtfüßigsein oder "versehentlichen" Tritte auf dein Knie durch den Sparringspartner. In diesem Zusammenhang kannst du vermehrt am Sandsack arbeiten, um die Zeit zu überbrücken. Vielleicht kannst du ja auch in anderen Kampfsportarten wieder das Gefühl der Selbstverwirklichung erfahren - bspw. im Brazilian Jiu Jitsu mit dem Fokus "Guard Game".

Zitat von: Grino am 07. Oktober 2024, 04:54:38
Weiterhin stellte der Orthopäde fest, dass mein Kreuzband damals nicht optimal operiert wurde. Es "steht viel zu steil" - daher ist das Knie deutlich anfälliger, weniger belastbar und vermutlich auch der Grund, warum bereits nach wenigen Jahren eine Arthrose ausgebrochen ist.

Bei einer vorderen Kreuzbandruptur scheiden sich hinsichtlich der Behandlung die Geister - operieren ja oder nein? Ich kenne genug Sportler, die sich haben operieren lassen und trotzdem ihrem Sport nicht mehr nachgehen konnten ggf. wollen aus "gewissen Ängsten". Ich kenne genug Sportler, die sich haben operieren lassen und alles gut. Ich kenne genug Sportler (zum Teil selbst Sportwissenschaftler), die sich nicht haben operieren lassen und sich physiotherapeutisch soweit aufgebaut haben, sodass ein "Return to Sport" bzw. "Return to Competition" möglich war und nach wie vor ist. Gerade diese Sportler sitzen vor jeder Trainingseinheit mit wenig Widerstand auf einem Ergometer, um die akute Bildung der Gelenkschmiere zu provozieren. In beiden Fällen (OP vs. Nicht-OP) ist der Aufbau der kniestabilisierenden Muskulatur essenziell und eine (zumindest initiale) Kniearthrose haben sehr viele Sportlerinnen und Sportler.

Worauf will ich hinaus: Du solltest den Kopf nicht in Sand stecken und "deinen" Sport anpassen bzw. dich an neuen Bewegungsfeldern ausprobieren. Gewisse Dinge sind vielleicht erst einmal nicht möglich und erscheinen mit einer angepassten Sporttherapie wieder als Option. Schaue dir mal die Geschichten von Liam Harrison (Thaiboxer mit schwerem LWS-Bandscheibenvorfall), Kurt Angle (Ringer mit schweren HWS-Bandscheibenvorfälle), Eddie Bravo (BJJ-Kämpfer auch Bandscheibenvorfall mit Bandscheibenersatz) oder Vinny Pazienza (Boxer mit Genickbruch und sein Return to Competition) an.

Zitat von: Grino am 07. Oktober 2024, 15:10:59
Die dunkle Jahreszeit beginnt und ohne einen körperlichen Ausgleich sehe ich wortwörtlich schwarz.

Zitat von: Frittenbude am 12. Oktober 2024, 16:36:56
Ich hasse die dunkle Jahreszeit, ich werde grundsätzlich immer depressiv.

Das schreit auf jeden Fall nach einer Vitamin-D-Supplementierung. Hier verweise ich gerne mal an die Arbeiten von Herrn Prof. Michael F. Holick. Und neben einer möglichen Hyaluronsäuretherapie solltest du dir auch mal die Eigenbluttherapie als Alternative anschauen.
Elementar ist in jedem Fall der Muskelaufbau (s. oben) mit einer täglichen Eiweißzufuhr zwischen 1,5 bis max. 2 Gramm Eiweiß pro Kilogramm deines Körpergewichts. Und nehme auf jeden Fall den Facharzttermin als Privatzahler wahr - das Geld ist gut investiert!

Ich hoffe, hier sind ein paar Denkanstöße die helfen. Alles Gute!
Titel: Antw:Gibt es einen Anspruch auf fachärztliche Behandlung durch einen Spezialisten?
Beitrag von: Grino am 13. Oktober 2024, 04:54:41
Guten Morgen Kameraden,

erstmal ein großes Dankeschön für eure Zeit und die hilfreichen Antworten.

@Frittenbude:
Leider höre ich das auch von anderen Kameraden immer wieder, dass von Ärzten versucht wird gewisse Leistungen oder Ansprüche nicht zu gewähren obwohl es theoretisch möglich wäre. Obgleich ich fairerweise anmerken muss, dass die allermeisten Ärzte und Therapeuten mich unterstützt und auf meinem Weg gewinnbringend begleitet haben. Ganz egal ob Zivilisten oder Uniformträger. Trotzdem sind die Ausreißer natürlich sehr frustrierend.

Danke für deine Erfahrungen bzw Empfehlungen bezüglich der Hyalorontherapie. Ähnlich äußerte sich auch der FA im BWK. 50/50 obs anschlägt und mit Risiken verbunden. Weiterhin nur kurzzeitige Linderung der Symptome. Dementsprechend ist das auch für mich zunächst überhaupt keine Option.

Ich danke dir für die Wünsche und hoffe ebenfalls, dass du einen Weg für dich findest und sich bald Besserung einstellt!

@xnos

Zur Sporttherapie muss ich kurz ausholen, da es keine veordenete Therapie im klassischen Sinne ist.
Ich war Anfang des Jahres 12 Wochen in einer zivilen Klinik zur Stabilisierung und Traumatherapie. Während des Aufenthalts stellte sich durch einen Zufall raus (Im Bewegungstherapie-Raum hing ein Sandsack) das ich und ein Mitpatient Kampfsportler waren. Wir bekamen dann das Angebot, zusammen mit einem Therapeuten dort trainieren zu dürfen. Ich stellte dort wieder fest, wie gut mir das Training tut. (zuvor hatte ich 2 Jahre nichts getan - war im Loch, Gewichtszunahme, Alkoholmissbrauch...) Nach dem Aufenthalt meldete ich mich auf anraten meines Therapeuten wieder bei meinem alten Muay Thai Verein und zusätzlich in einem MMA Gym an. Fortan ging ich 4-5 mal wöchentlich zum Training. Nichts was ich in den letzten Jahren probiert habe (starke Medikamente, Klinik, ambulante Gespräche, Selbsthilfegruppen usw) gab mir so einen positiven Schub wie dieser intensive Sport. Ich entwickelte in Teilen sogar wieder Disziplin.
Deshalb spreche ich von "Therapie" aber es gibt niemanden der das betreut, oder jetzt für einen Ausgleich sorgt.
Daher auch das nächste Problem: meine Motivation habe ich auch deshalb, weil ich den Kampfsport liebe - während Sparringrunden fühle ich mich "frei" weil meine Gedanken zwangsweise abgeschaltet sein müssen. Ich bin ganz gut darin und bekomme dementsprechend Anerkennung und kann einfach wieder "oben" mitmachen. Deshalb weiß ich nicht, ob ich diese Motivation für ein andern Sport aufbringen kann. Aber sicher werde ich es, sofern es keine anderer Möglichkeit gibt, über Disziplin versuchen.

Ich war seit den Knieproblemen sporadisch beim Training. Selbstverständlich kein Sparring und nur lockere Partnerdrills oder Sandsack. Aber selbst da, sobald Scherkräfte im Knie wirken (bei Kicks - wenn das kaputte Knie das Standbein ist, bei switch-steps, bei seitwärts Bewegungen, teilweise selbst bei Rotationsbewegung während Schlagtechniken) Dementsprechend ist es schon richtig, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt den Sport nicht weiterführen kann - aber ich will mich jetzt auch noch nicht mit dem zufrieden geben, was im BWK gesagt wurde. Deshalb werde ich auf jeden Fall zu dem Termin fahren.
Und wenn ich nachher wenigsten noch Rollen kann und meinen Fokus auf Grappling lege, könnte ich ggf. Damit leben..

Danke für die vielen Berichte über Sportler die es mit vermutlich schlechterer Prognose geschafft haben. Das hat mir wirklich Mut gegeben!
Vitamin D nehme ich 4500 i.E täglich und Eiweiß komme ich bei 80kg auf 100-150g /Tag.
Titel: Antw:Gibt es einen Anspruch auf fachärztliche Behandlung durch einen Spezialisten?
Beitrag von: xnos am 13. Oktober 2024, 12:32:42
Zitat von: Grino am 13. Oktober 2024, 04:54:41
Zur Sporttherapie muss ich kurz ausholen, da es keine veordenete Therapie im klassischen Sinne ist.
Ich war Anfang des Jahres 12 Wochen in einer zivilen Klinik zur Stabilisierung und Traumatherapie. Während des Aufenthalts stellte sich durch einen Zufall raus (Im Bewegungstherapie-Raum hing ein Sandsack) das ich und ein Mitpatient Kampfsportler waren. Wir bekamen dann das Angebot, zusammen mit einem Therapeuten dort trainieren zu dürfen. Ich stellte dort wieder fest, wie gut mir das Training tut. (zuvor hatte ich 2 Jahre nichts getan - war im Loch, Gewichtszunahme, Alkoholmissbrauch...) Nach dem Aufenthalt meldete ich mich auf anraten meines Therapeuten wieder bei meinem alten Muay Thai Verein und zusätzlich in einem MMA Gym an. Fortan ging ich 4-5 mal wöchentlich zum Training. Nichts was ich in den letzten Jahren probiert habe (starke Medikamente, Klinik, ambulante Gespräche, Selbsthilfegruppen usw) gab mir so einen positiven Schub wie dieser intensive Sport. Ich entwickelte in Teilen sogar wieder Disziplin.
Deshalb spreche ich von "Therapie" aber es gibt niemanden der das betreut, oder jetzt für einen Ausgleich sorgt.
Daher auch das nächste Problem: meine Motivation habe ich auch deshalb, weil ich den Kampfsport liebe - während Sparringrunden fühle ich mich "frei" weil meine Gedanken zwangsweise abgeschaltet sein müssen. Ich bin ganz gut darin und bekomme dementsprechend Anerkennung und kann einfach wieder "oben" mitmachen. Deshalb weiß ich nicht, ob ich diese Motivation für ein andern Sport aufbringen kann. Aber sicher werde ich es, sofern es keine anderer Möglichkeit gibt, über Disziplin versuchen.

Ich war seit den Knieproblemen sporadisch beim Training. Selbstverständlich kein Sparring und nur lockere Partnerdrills oder Sandsack. Aber selbst da, sobald Scherkräfte im Knie wirken (bei Kicks - wenn das kaputte Knie das Standbein ist, bei switch-steps, bei seitwärts Bewegungen, teilweise selbst bei Rotationsbewegung während Schlagtechniken) Dementsprechend ist es schon richtig, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt den Sport nicht weiterführen kann - aber ich will mich jetzt auch noch nicht mit dem zufrieden geben, was im BWK gesagt wurde. Deshalb werde ich auf jeden Fall zu dem Termin fahren.
Und wenn ich nachher wenigsten noch Rollen kann und meinen Fokus auf Grappling lege, könnte ich ggf. Damit leben..

Danke für die vielen Berichte über Sportler die es mit vermutlich schlechterer Prognose geschafft haben. Das hat mir wirklich Mut gegeben!
Vitamin D nehme ich 4500 i.E täglich und Eiweiß komme ich bei 80kg auf 100-150g /Tag.

Ich finde das klingt schon mal sehr gut!

Entscheidend für ein Training ist die Balance zwischen Belastung (Training) und der Erholung/Regeneration, die deutlich länger dauern kann. Der ehemalige Bodybuilder Mike Mentzer postulierte beispielsweise, dass nach einem hochintensiven Krafttraining eine Regeneration von mindestens vier Tagen erfolgen müsse, um die Leistungssteigerung bzw. den Muskelzuwachs zu gewährleisten. Alles andere fördere eine Leistungsabnahme!

Vier- bis fünfmal die Woche zum Training zu gehen - und hier kenne ich leider viele Gyms, in denen nicht auf Grundlage von sportwissenschaftlichen Erkenntnissen trainiert bzw. das Training durch die Lehrperson gegeben wird(!) - ermöglicht je nach Belastung im Training keine ausreichende Belastung. Kopf hoch! Ich kenne es selber, durch jegliche Sportverletzungen zur Pause "gezwungen" zu werden und ich spreche hier nicht von Bagatellverletzung. Trotz alledem ist nach einer gewissen Zeit ein angepasstes Training möglich. Denke z.B. mal so: Um mit soliden Schlägen und Tritten wirken zu können, ist die Stabilität entscheidend. Heißt: Trainiere deine stabilisierende Muskulatur - Stichwort: Sensomotorisches Training.
Wenn dein Knie wieder belastbarer wird: investiere 20-30 Minuten vor einer Trainingseinheiten auf einem Fahrradergometer mit geringem Widerstand. Der Einstieg in den Kampfsport sollte dann auf jeden Fall über das lockere Boxen am Sandsack erfolgen. Und mit guten Leuten, denen Selbstkontrolle wichtig ist und die keine Egoprobleme haben, ist auch ein ganz entspanntes Rollen möglich.

Und wenn es tatsächlich so ist, dass du im Sparring aufgrund deiner (hoffentlich technischen) Leistung ein gewisses Ansehen genießen kannst, dann gehe trotzdem zum Training und beobachte. Du lernst die Techniken ebenfalls, da du kognitiv aktiviert bist, und du kannst bei der Technikvermittlung helfen, beim Sparring unterstützen und darüber auch entsprechende Selbstwirksamkeit erfahren. Sprich mit den Trainern vor Ort - ich persönlich freue mich über so ein Engagement meiner Trainierenden!  ;)

Wie steht es denn um die Möglichkeit Physiotherapie in Anspruch nehmen zu können?
Titel: Antw:Gibt es einen Anspruch auf fachärztliche Behandlung durch einen Spezialisten?
Beitrag von: Frittenbude am 13. Oktober 2024, 23:58:12
Zitat von: Grino am 13. Oktober 2024, 04:54:41
die allermeisten Ärzte und Therapeuten mich unterstützt und auf meinem Weg gewinnbringend begleitet haben. Ganz egal ob Zivilisten oder Uniformträger. Trotzdem sind die Ausreißer natürlich sehr frustrierend.

ja, ich erfahre das genauso. eigentlich sind alle drum bestrebt, meinem Wunsch auf schnelle Entlassung nachzukommen, nur ist aktuell mein Chef die eine Person, die mir die aktuelle Phase unerträglich macht und das überwiegt leider.

Ich habe dir auch eine private Nachricht geschickt, falls du die nicht gesehen hast.
Titel: Antw:Gibt es einen Anspruch auf fachärztliche Behandlung durch einen Spezialisten?
Beitrag von: LwPersFw am 14. Oktober 2024, 06:10:27
Zitat von: Frittenbude am 13. Oktober 2024, 23:58:12

...nur ist aktuell mein Chef die eine Person, die mir die aktuelle Phase unerträglich macht und das überwiegt leider.


Können Sie bitte hier  https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,74876.msg752853.html#msg752853   Ihr weiteres Vorgehen schildern... für alle sicher nützlich...

Titel: Antw:Gibt es einen Anspruch auf fachärztliche Behandlung durch einen Spezialisten?
Beitrag von: Grino am 15. Oktober 2024, 07:21:21
@xnos

Danke dir für deine weitere Hilfestellung und die Tipps.
Den Rat, jedes Training auf dem Ergometer zu beginnen und auch als Zuschauer zu Sparringseineiten zu gehen, werde ich befolgen. Das klingt hilfreich.

Um die Fragen zu beantworten: Ja ich habe, vorallem in meinem Ur-Verein, gute Leute die mich unterstützen und das Training an meine Verletzung anpassen.
Physiotherapie führe ich durch und werde auch weitere Sitzungen verordnet bekommen.

@Frittenbude: ich habe dir privat geantwortet.


Ich war nun gestern bei dem zivilen Fa-Termin als Selbstzahler. Leider stellt sich alles komplizierter dar. Der Meniskusschaden könnte erheblich sein (im MRT nicht genau darstellbar, jedoch die klinischen Zeichen sprechen dafür) und es steht im Verdacht, dass meine vorhandene VKB-Plastik ebenfalls beschädigt ist.
Der niedergelassene FA war sehr überrascht, wirkte sogar ein wenig überfordert mit diesem nach seinen Aussagen "seltenen Befund".
Er stellt in den kommenden Tagen keinen Kontakt zu einem Kniechirugen in einer zertifizierten "Knie Klinik" her.
Vielleicht komme ich da irgendwie noch dieses Jahr unter.

Meine Frage hierzu: Kann der TrArzt aufgrund der Empfehlung eines zivilen FA (den ich als Selbstzahler aufsuchte) eine Überweisung zu dieser Knie Klinik ausstellen, ggf. auch für eine eventuelle OP? Die Klinik hat Kassenzulassung..


Dabke für eure Zeit, kameradschaftliche Grüße
Titel: Antw:Gibt es einen Anspruch auf fachärztliche Behandlung durch einen Spezialisten?
Beitrag von: MikeEchoGolf am 15. Oktober 2024, 09:29:16
@Grino:

Bzgl. Knieprobleme:

- Oberschenkel komplett aufdehnen, jeden Tag
- Körpergewicht reduzieren
- evtl. über Schuheinlagen den Druckpunkt im Knie verlagern

Dies hat mir geholfen, mit Innen-Meniskusriss und Knorpelschaden Grad III+ beschwerdefrei Volleyball spielen zu können.

Titel: Antw:Gibt es einen Anspruch auf fachärztliche Behandlung durch einen Spezialisten?
Beitrag von: LwPersFw am 15. Oktober 2024, 12:25:57
Zitat von: Grino am 15. Oktober 2024, 07:21:21


Meine Frage hierzu: Kann der TrArzt aufgrund der Empfehlung eines zivilen FA (den ich als Selbstzahler aufsuchte) eine Überweisung zu dieser Knie Klinik ausstellen,
ggf. auch für eine eventuelle OP? Die Klinik hat Kassenzulassung..


Der TrArzt darf alles was die BwHFV zulässt...  hier : § 10  https://www.gesetze-im-internet.de/bwhfv/__10.html

Und ergänzend was die Regelung A-1455/4 "Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung und Heranziehen von zivilen (zahn)-ärztlichen und psychologischen Vertretungskräften"
zulässt, solange die Regelungen in der A-1455/4 nicht der BwHFV widersprechen.

"Die Regelung wird derzeit in Gänze überarbeitet und in Folge als neue AR A1-1455/0-5001 vom BAPersBw herausgegeben werden.
Die neue Regelung enthält die Durchführungsbestimmungen zur Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung (BwHFV) als Nachfolgedokument
der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 69 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG). 
Aufgrund des Umfangs und der damit verbundenen sehr zeitaufwändigen fachlichen Abstimmungs- und Billigungsverfahren wird die Herausgabe noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Bis dahin gilt diese Regelung grundsätzlich weiter, es sei denn, die übergeordneten Rechtsvorschriften (BBesG und BwHFV) oder Einzelerlasse regeln etwas anderes."



"501. Wird eine Krankenhausbehandlung (voll-, teil-, vor- und nachstationäre Behandlung,
ambulantes Operieren) erforderlich, veranlasst der Truppenarzt bzw. die Truppenärztin die
Einweisung in ein Bundeswehrkrankenhaus (...).

502. Ist wegen des Gesundheitszustandes der Transport in ein Bundeswehrkrankenhaus
nach ärztlichem Urteil nicht zu verantworten bzw. verfügt das Bundeswehrkrankenhaus nicht
über geeignete Behandlungsmöglichkeiten, kann sowohl die Truppenärztin bzw. der
Truppenarzt als auch das Bundeswehrkrankenhaus die Soldatinnen bzw. Soldaten in das
nächstgelegene, geeignete zivile Krankenhaus oder - soweit ein solches örtlich nicht vorhanden
ist oder medizinische Gründe es erfordern - in eine Privatklinik einweisen (...).

503. Krankenhäuser (...) sind alle Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung
Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe
geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können.
Es ist zu unterscheiden zwischen Krankenhäusern, bei denen Träger
• eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B. Bund, Land, Gemeinde, Gemeindeverband, Zweckverband, Sozialversicherungsträger) oder
• Kirchengemeinden, religiöse Genossenschaften, Stiftungen, karitative Verbände, das Deutsche Rote Kreuz usw. sind.
Im ersten Fall handelt es sich um öffentliche, im zweiten Fall um gemeinnützige Krankenhäuser.

504. Privatkliniken im Sinne dieser Bestimmungen sind von den öffentlichen und freien
gemeinnützigen Krankenhäusern zu unterscheiden. Wesentliches Merkmal ist hierbei die Trägerschaft;
die Bezeichnung des Krankenhauses bietet nur einen Anhaltspunkt. Privatkliniken bedürfen als
Privatkrankenanstalten der Konzession nach § 30 der Gewerbeordnung (GewO). Sie werden von
natürlichen und juristischen Personen - insbesondere von Ärztinnen bzw. Ärzten oder von Vereinigungen - betrieben.

553. Gegen die Fetslegung in Nummer 501 der A-1455/4, den Anspruch auf utV bei Erfordernis einer
vollstationären Behandlung grundsätzlich in BwKrhs zu erfüllen und nur ausnahmsweise Dienste ziviler
Krankenhäuser in Anspruch zu nehmen, bestehen keine rechtlichen Bedenken. Dies steht im Einklang
mit den gesetzlichen Bestimmungen und widerspricht auch nicht der dem Bund im Rahmen des Dienst- und
Treueverhältnisses obliegenden Fürsorgepflicht (§ 31 SG), da grundsätzlich davon auszugehen
ist, dass in BwKrhs eine ärztliche Versorgung durchgeführt wird, die derjenigen in Zivilkrankenhäusern
qualitativ gleichwertig ist. Ist dies ausnahmsweise nicht der Fall oder ist die Inanspruchnahme eines
BwKrhs wegen dessen größerer räumlicher Entfernung aus ärztlicher Sicht der Soldatin bzw. dem
Soldaten nicht zuzumuten, ist deren/dessen berechtigtes Interesse an einer qualifizierten ärztlichen
Betreuung dadurch Rechnung getragen, dass ihre bzw. seine Heilbehandlung unter diesen Umständen
ausnahmsweise im nächstgelegenen, geeigneten zivilen Krankenhaus durchgeführt werden kann (vgl.
Urteil des VG Freiburg vom 20. März 1986 – Az 5 K 253/84)."

Titel: Antw:Gibt es einen Anspruch auf fachärztliche Behandlung durch einen Spezialisten?
Beitrag von: Grino am 15. Oktober 2024, 19:50:14
@MikeEchoGolf

Danke für die Tipps.
Dehnen ist bei mir trainingsbedingt an der Tagesordnung und beim Gewicht lieg ich bei knapp 80kg auf 182cm, wenig Körperfett - da ist nicht mehr viel zu machen.

Aber Schuheinlagen für den Alltag könnten echt ne gute Sache sein, denn der Arzt sieht die aktuelle ungünstige Druckverteilung als absoluten Athrosebeschleuniger. Nehm ich auf jeden fall mit zum nächsten Termin, danke


@LwPersFw

danke, die Infos nehme ich morgen direkt mit zum TrArzt.
Titel: Antw:Gibt es einen Anspruch auf fachärztliche Behandlung durch einen Spezialisten?
Beitrag von: Grino am 14. November 2024, 23:53:18
Nabend Kameraden,

ich muss dieses Thema noch mal aufgreifen:

Ich war nach der nicht zufriedenstellenden Untersuchung im BWK nun als Selbstzahler bei einem niedergelassenen Sport-Orthopäden und aufgrund seiner Empfehlung (wegen der Komplexität meines Schadensbildes) bei einem der führenden Knie-Chirugen in DEU (mit Kassensitz/ hierfür habe ich eine Überweisung meines TrArztes bekommen)
Dieser hat nach gründlicher Untersuchung recht schnell eine VKB-ReRuptur sowie einen massiven Meniskusschaden (Extursion + Wurzelriss) feststellen können. Weiterhin ein beginnenden Knorpelschaden (Athrose). Seiner Aussage nach ist das Kreuzband schon seit einigen Jahren defekt, lediglich während der Tiefphase meiner PTBS-Erkrankung wegen mangelnder Belastung nicht gemerkt und nun aufgrund der sportlichen Wiederbetätigung zu diesem erneuten Trauma und zur Verschlimmerung geführt. Der Grund dafür liegt, seiner Expertise nach, zum einen darin das VKB-Plastiken nicht für die Ewigkeit sind (i.d.R 20 Jahre) jedoch bei mir schon nach weniger als 10 gerissen weil bei OP damals nicht die optimale OP-Technik verwendet wurde (Für einen Soldaten und Sportler viel zu "steil" eingesetzt = bei Belastung mehr Zug/Verschleiß)

Lange Rede, kurzer Sinn:
Der Kniespezialist empfiehlt zwingen 2 Operationen (eine zum Vorbereiten und 4-6 Monate später eine neue VKB-Plastik und Meniskusreperatur)  Ich weiß das diese OPs mit Risiken verbunden sind, jedoch befürchte ich, dass ich ohne nicht mehr wirklich sportfähig werde, da ich mittlerweile massive Beschwerden habe und ohne den Sport, mag ich mir gar nicht Vorstellen wie es mich auf den anderen Bausstellen wieder zurück schmeißt. Mir graut es schon vor Post-Op Ruhigstellung und Reha.

Weshalb ich mich an euch wende ist folgendes: Ich lasse die OPs beim Kniesspezialisten nun über die Heilfürssorge beantragen (mein TrArzt unterstützt mich und bescheinigt auch die Dringlichkeit) allerdings hat ja hier wohl ein Bw-FA, bzw die Heilfürsorge das letzte Wort. Gibt es hier (außer der Dringlichkeit) noch Argumente für eine Genehmigung? Das ich kein Vertrauen in das BWK habe, weil es damals nicht so gut lief und ich nun zu einem Spezialisten möchte, bietet wohl keine Grundlage da Zitat TrArzt " so blöd das klingt, aber Ihre persönlichen Befindlichkeiten haben auf den Prozess keine Auswirkungen".

Weiter: Es handelt sich beim besagten Knie und dem Vorschaden ja um eine anerkannte WDB. Hat dieser neue Schaden, der ja auf dem WDB-Schaden aufbaut irgendeine Relevanz für die WDB? Also muss ich das anzeigen?

und zum Schluss das Wichtigste:

Da ich mich aufgrund meiner PTBS (ebenfalls anerkannte WDB) im einvernehmlichen DU-Verfahren befinde und alle Stellen bemüht sind dieses schnell zum Abschluss zu bringen, frage ich mich, wie es im Falle einer Genehmigung der Knie-Behandlung aussieht, wenn ich zwischenzeitlich entlassen werde?

Als Beispiel:
Erste OP geplant Ende Januar, zweite geplant Mitte Juni -Entlassung/zur Ruhesetzung: Anfang Mai.

Danke für die Zeit
kameradschaftliche Grüße
Titel: Antw:Gibt es einen Anspruch auf fachärztliche Behandlung durch einen Spezialisten?
Beitrag von: LwPersFw am 15. November 2024, 06:59:09
Zitat von: Grino am 14. November 2024, 23:53:18

Weshalb ich mich an euch wende ist folgendes: Ich lasse die OPs beim Kniesspezialisten nun über die Heilfürssorge beantragen (mein TrArzt unterstützt mich und bescheinigt auch die Dringlichkeit) allerdings hat ja hier wohl ein Bw-FA, bzw die Heilfürsorge das letzte Wort. Gibt es hier (außer der Dringlichkeit) noch Argumente für eine Genehmigung? Das ich kein Vertrauen in das BWK habe, weil es damals nicht so gut lief und ich nun zu einem Spezialisten möchte, bietet wohl keine Grundlage da Zitat TrArzt " so blöd das klingt, aber Ihre persönlichen Befindlichkeiten haben auf den Prozess keine Auswirkungen".


Der TrArzt muss es halt gut begründen ... je was zutrifft auf diesen Grundlagen und mit Befunden etc. unterstützt:

"Betr.: Einweisung von Soldatinnen und Soldaten in zivile Krankenhäuser
hier:    Antrag auf Genehmigung
Bezug: Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung (BwHFV) § 10 Krankenhausbehandlung
           Fachliches Kompendium Sanitätsdienst der Bundeswehr Kapitel 10 (K 01.02)

Planbare stationäre Aufnahme in ein ziviles Krankenhaus

Begründende Unterlagen sind in Kopie beizufügen;

zutreffendes ist anzukreuzen:

[  ] BwHFV § 10 Abs. 2 (1) Transport medizinisch nicht vertretbar
[  ] BwHFV § 10 Abs. 2 (2) keine geeignete Behandlungsmöglichkeit im BwK
[  ] BwHFV § 10 Abs. 3 Soziale Indikation
[  ] primär versorgendes Krankenhaus (z.B. Implantatentfernung )
[  ] Privatklinik, (Antrag auf Einzelfallentscheidung)
[  ] Akutklinik § 108 SGB V in Rahmen der stationären Psychotherapie

WDB (ggf. wahrscheinlich) Ja Nein Unfall im Dienst außer Dienst Beteiligung Dritter Ja Nein

Begründung (genaue Schilderung ggf. Rückseite):

Siehe
gesonderte Truppenärztliche Stellungnahme"




Zitat von: Grino am 14. November 2024, 23:53:18

Weiter: Es handelt sich beim besagten Knie und dem Vorschaden ja um eine anerkannte WDB. Hat dieser neue Schaden, der ja auf dem WDB-Schaden aufbaut irgendeine Relevanz für die WDB? Also muss ich das anzeigen?


Unbedingt.
Stellen Sie einen sog. "Verschlimmerungsantrag"

Nutzen Sie dieses Formular ... darin der Punkt 3.4   

https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5324738/1fb11eda458712b500d2bc4a5c751a79/download-antrag-auf-anerkennung-einer-wdb-und-leistungen-fuer-ausgeschiedene-soldatinnen-und-soldaten-1--data.pdf


Es reicht aber auch ein formloser Antrag.
Das BAPersBw übersendet dann die erforderlichen Formblatt.



Zitat von: Grino am 14. November 2024, 23:53:18

und zum Schluss das Wichtigste:

Da ich mich aufgrund meiner PTBS (ebenfalls anerkannte WDB) im einvernehmlichen DU-Verfahren befinde und alle Stellen bemüht sind dieses schnell zum Abschluss zu bringen, frage ich mich, wie es im Falle einer Genehmigung der Knie-Behandlung aussieht, wenn ich zwischenzeitlich entlassen werde?


Alle Behandlungen die auf einer anerkannten WDB beruhen ... verbleiben auch nach DZE in der Verantwortung des BAPersBw ... ab 01.01.2025 dann i.V.m. der UV Bund & Bahn.

Deshalb würde ich dies mit der Stelle beim BAPersBw besprechen, die auch die WDB anerkannt hat und für den Verschlimmerungsantrag zuständig ist.

Wie hier die korrekte Verfahrensweise ist... gerade vor dem Hintergrund das ab 01.01.2025 das SEG gilt ?



Titel: Antw:Gibt es einen Anspruch auf fachärztliche Behandlung durch einen Spezialisten?
Beitrag von: Grino am 09. Januar 2025, 18:12:13
Hallo Kameraden,

ich bin habe soeben einen für mich schweren Rückschlag erlitten und bin deshalb vielleicht ein wenig unsortiert in meinen Schilderungen.
Ich möchte trotzdem das beschreiben, was sich in den letzten Tagen zugetragen hat und um Einschätzung oder vielleicht sogar einen Ratschlag bitten.

Ich habe, nachdem ich im BwK bezüglich meines Knies keine ausreichende Hilfe erhalten habe, ja einen Sportmediziner als Selbstzahler aufgesucht der mich wiederum an einen Kniespezialisten geraten hat.
Dieser Kniespezialist war mit meinem TrArzt abgesprochen und ich hatte eine Überweisung.
Er stellte, anders als das BWK, einen komplexen Knieschaden fest und riet zwingend zu einem komplizierten, jedoch nach seiner plausiblen Darlegung notwendigen Op-Verfahren
Anschließend bekam ich das "Go" von meinem Truppenarzt. Ich sollte ein Termin mit der Heilfürsorge zur Beantragung machen. Dieser Termin wurde, zwischen dem 20. November und 6 Dezember mehrfach verschoben, da die Bearbeiterin krank, auf Lehrgang oder zweitweise auf einem "anderen Dienstposten" wäre. Ich war in dieser Zeit mehrmals im SanVerZ und bin vertröstet worden.
Am 09. Dezember reichte es mir dann, sodass ich meinen TrArzt kontaktierte (der auch Leiter des SanZ ist) und im die Lage schilderte. Er bestellte mich und die Bearbeiterin am nächsten Tag zum gemeinsamen Termin.
Mittlerweile ging es nicht mehr nur um die OP, sondern auch um Verlängerung der Psychotherapie. Mein Therapeut behandelte mich zunächst ohne Rezept weiter, weil es notwendig war.
Bei dem Termin fehlten noch irgendwelche Unterlagen, sodass die Bearbeiterin im Beisein des TrArztes mit mir vereinbarte, am folgenden Donnerstag dann telefonisch wenn alle Informationen vorliegen würden, die Anträge fertig zu machen. Donnerstag versuchte ich sie 4 mal zu verschiedenen Uhrzeiten anzurufen. Kein Reaktion, kein Rückruf. Freitags erfuhr ich dann, als ich an der Anmeldung des SanZ anrief, dass sie bereits im Weihnachtsurlaub wäre.
Die Anmeldung sagte mir, dass da eben nichts mehr zu machen wäre, sie mir aber den ersten Termin des neuen Jahres geben würden. Einmal beim TrArzt und einmal bei der Heilfürsorge.
Der Termin war am 07.01.
Angekommen sagte man mir in der Anmeldung, dass die Bearbeiterin nun entgültig versetzt worden wäre und nun eine Nachfolgerin käme, aber nur zwei Tage für wenige Stunden.
Beim Anschließenden Termin beim TrArzt jeodch, versicherte der mir, dass die alte Bearbeiterin noch zur Übergabephase, zeitweise da wäre. Ich solle Donnerstag (dann wäre sie sicher da) gegen 10 zu ihr, dann würden wir alles was angelaufen ist (OP Kostenübernahmeantrag, Psychotherapieverlängerung, 90/5 DU Verfahren) besprechen können. Er versicherte mir weiterhin, dass das mit er OP Überhaupt kein Problem wäre, denn es würde eine Woche für das Genehigungsverfahren reichen (die OP sollte am 03. Februar stattfinden)
Donnerstag, also heute war ich um 10 Uhr da und die alte Bearbeiterin ließ über einen Melder ausrichten, dass sie nicht mehr zuständig wäre da DP übergeben und die neue Bearbeiterin mit meiner G-Akte im Home Office wäre und ich solle die anrufen. Der Melder hatte einen Zettel mit Handynummer dabei.
Da ich mittlerweile einfach nur noch gebrochen bin, hatte ich keine Kraft mehr um dagegen vorzugehen. Mein TrArzt war ebenfalls nicht im Haus.
Ich habe also die neue Bearbeiterin angerufen, die mir sagte, dass alles kein problem wäre, ich bräuchte nur schnell aus dem BWK einen Bescheid, dass die zeitnah keine Kapazität hätten (so würde das regelmäßig gemacht) und dann wäre die Kostenübernahme innerhalb von zwei Tagen da. Meine Therapeuten (der langsam sauer wird, weil er aktuelle aus good will für lau arbeitet) wollte sie anrufen und das klären.

Eben habe ich mit dem BWK telefoniert. Dort sagte man mir, dass es diese Möglichkeit nicht mehr gibt da seit diesem Jahr nur noch BG Kliniken als zivile Einrichtung für Soldaten mit ortho eingriffen vorgesehen wären. Man bot mir an, dass ich erneut zum MRT kommen kann, weil das alte ja jetzt schon lange her wäre und dann gäbe es die Möglichkeit mich in den nächsten Monaten an eine BG Klinik zu überweiesen.

Ich kann das immernoch gar nicht wirklich fassen, wie das die letzten Wochen abgelaufen ist. Der Passierschein A38 ist ein witz dagegen. Ich könnte darüber lachen, wenn meine PTBS micht nicht seit wochen in die Knie zwingt, weil der Sport - der mittlerweile in keiner Form, nicht mal KG mehr möglich ist, mein Ventil war. Ich kann nicht mal spazieren gehen. Und die OP bei einem Profi, der es vielleicht endlich mal richtig macht, war der einzige Lichtblick.

Ich weiß grade nicht, wie ich hier am besten weiter mache, welche Optionen ich noch hab. Deshalb die Nachricht.

Titel: Antw:Gibt es einen Anspruch auf fachärztliche Behandlung durch einen Spezialisten?
Beitrag von: LwPersFw am 10. Januar 2025, 06:43:35
Hallo, keine guten Neuigkeiten und ein Beweis für persönliches Versagen Einzelner.

Seis drum, da ja der OP-Termin am 03.02.2025 sein soll ... und bei diesem Stand ... würde ich nicht mehr auf "lass uns Reden" setzen.

Ich würde sofort - da die Zeit drängt - eine formale Beschwerde einreichen:


Kopf - persönliche Daten    Ort, Datum


Stammeinheit
Disziplinarvorgesetzter o.V.i.A.


zur sofortigen Weiterleitung an die zuständige Stelle


nachrichtlich: Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages



Betr.: Beschwerde
         hier: vorenthalten einer für den 03.02.2025 vorgesehenen, dringend erforderlichen OP, die durch den TrArzt befürwortet wird


Hiermit bitte ich um sofortige Genehmigung und Ausstellung der erforderlichen Überweisung für die am 03.02.2025 geplante Operation.

Begründung:

Hier die Abläufe wie oben im Beitrag darstellen.
Klar herausstellen, dass gemäß TrArzt die OP zu o.g. Termin definitiv durchgeführt werden kann und es nur der Ausstellung der Überweisung bedarf.


Zum Schluss schreiben:

Ich bin fassungslos wie mit einem psychisch und physisch stark belasteten Einsatzgeschädigten von Seiten einzelner zuständiger Personen im Sanitätsdienst umgegangen wird.
Die Operation am 03.02.2025 ist für mich äußerst wichtig um wieder mehr Lebensqualität zu erlangen. Deshalb kann es nicht sein mich über Monate zwischen Bearbeitern und
Zuständigkeiten hinundherzuschieben! Meine psychische Verfassung auf Grund der PTBS ist nicht gut. Jeder weitere Stress, der durch Fehlverhalten Einzelner versursacht wird,
schadet weiter meiner Gesundheit!

Da der Termin zur OP am 03.02.2025 ist, bitte ich um abschließende Entscheidung und Ausstellung der erforderlichen Überweisung bis spätestens 24.01.2025.


Unterschrift nicht vergessen...


Diese Beschwerde beim DV abgeben, ihn um sofortige Weiterleitung bitten und sich eine Abgabenachricht ausstellen lassen!


Parallel persönlich per Email den Vorgang an die Wehrbeauftragte senden.
Vorgang schildern und um Unterstützung bei der Umsetzung der Beschwerde bitten.
Auf die Dringlichkeit auf Grund des Termins am 03.02.2025 hinweisen.
Beschwerde beifügen.


Traurig das man manchmal diesen Weg gehen muss ... aber irgendwann ist genug geredet...  >:(





Titel: Antw:Gibt es einen Anspruch auf fachärztliche Behandlung durch einen Spezialisten?
Beitrag von: Grino am 10. Januar 2025, 13:10:03
Hallo,

danke dür die Nachricht.

Ich habe die Beschwerde nach dem Muster vorbereitet und auch meinen DV bzw. seinen V.i.A informiert.

Nachdem ich allerdings im Laufe des Vormittags wieder ein paar klare Gedanken fassen konnte, habe ich einen erneuten Termin mit meinem TrArzt vereinbart, der gleichzeitig LtrSanZ, sowie DV aller Soldaten, über die ich mich Beschweren würde, ist und ich glaube sogar, der Leiter der übergeordneten Heilfürsorgestelle.
Ich hoffe hier zunächst auf sein Verständnis und im besten Fall auf ein Eigeninteresse bei der Klärung - da es ja "seinen Laden" betrifft. Vielleicht kann ich auf diesem Weg am ehesten etwas erreichen.
Wenn es einen Befehl gibt, dass die Unfallchirugien der BwKs nur noch an BG Kliniken "abgbeben" dürfen, dann wäre rein nach Vorschrift, nur die Begründung als Einzelfallentscheidung wie bei Überweisungen an Privatkliniken möglich, richtig? Also hier dann ggf . über die Notwendigkeit einer schnellen OP, da die Beeinträchtigung starken Einfluss auf die vorherrschende Krankheit hat, welche eine anerkannte WDB ist?

Naja, sollte das Gespräch aber nicht konstruktiv Verlaufen und keine Aussicht auf Erfolg bringen, dann werde ich sämtliche Beschwerdewege in Anspruch nehmen. Mittlerweile fehlt mir nämlich tatsächlich die Kraft um immer wieder Geduld und Verständnis aufzubringen.

Kann in so Fällen eigentlich der PTBS-Beauftragte helfen? Ich habe mich mit diesem noch nie beschäftigt? In welchen konkreten Fällen wendet man sich an den?
Titel: Antw:Gibt es einen Anspruch auf fachärztliche Behandlung durch einen Spezialisten?
Beitrag von: LwPersFw am 11. Januar 2025, 10:28:26
Natürlich wäre es das Beste wenn hier schnell und ohne Beschwerde abgeholfen wird... mit der in diesem Fall best möglichen medizinischen Versorgung.

Da sollte es keine primäre Frage sein, was ein BwK darf oder nicht, sondern wie dieses Ziel am besten erreicht werden kann!

Deshalb eröffnen die San-Vorschriften verschiedene Wege:

Hier m.E.

"[  ] BwHFV § 10 Abs. 2 (2) keine geeignete Behandlungsmöglichkeit im BwK

oder eben

[  ] Privatklinik, (Antrag auf Einzelfallentscheidung)"

Und Sie schrieben ja das der TrArzt befürwortet hatte (mithin er dafür die Genehmigung vorliegen hatte).

Da kann es doch bei der Ausstellung der Überweisung nicht mehr in der Entscheidung des BwK liegen, wo Sie operiert werden, zumal Sie als Einsatzgeschädigter ja noch mit weiteren Erkrankungen zu kämpfen haben... !!

Ich drück die Daumen !

PS:
Den PTBS-Beauftragten kann jeder Erkrankte kontaktieren, wenn Sachverhalte geschehen, die Auswirkungen auf seine Erkrankung haben. Wie z.B. hier, unnützen Stress zu erzeugen...

https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/ptbs-hilfe/ansprechpartner

Titel: Antw:Gibt es einen Anspruch auf fachärztliche Behandlung durch einen Spezialisten?
Beitrag von: Grino am 20. Januar 2025, 23:07:18
Hallo,


ich konnte die Sache dann doch in einem erneuten Gespräch klären. Mein TrArzt hat einen alternativen Weg gefunden, die OP doch noch zeitgerecht zu beantragen und zu genehmigen. Wenn ich es richtig verstanden habe, reichte ihm die mündliche Aussage, dass das BWK keine zeitnahen Kapazitäten hat aus, um eine Einzelfallbegründung zu schreiben. Die Vorfälle mit der HF will er intern klären. Ich nehme das nun erstmal so hin, da ich mein Ziel - die notwendige OP- erreicht habe und mir vorerst die Kraft fehlt, mich damit noch weiter zu beschäftigen.
Trotzdem Danke an LwPersFw für die Informationen und die quasi vorgeschriebene Beschwerde. Es würde mich nicht wundern, wenn ich auf den Text irgendwann noch einmal zurück greifen muss.

Zum Abschluss hätte ich noch zwei Fragen, die nur indirekt mit dem Thema zutun haben:

- Hat man ein Anrecht auf die eigene G-Akte wenn man in den Ruhestand versetzt wird? Bei mir naht ja die Versetzung in den Ruhestand und ich habe festgestellt, dass meine G-Akte mittlerweile eine beachtliche Größe erreicht hat. Zahlreiche Befundberichte, Arztbriefe und Dinge wie Laborwerte die ich nicht zu Hause in Kopie habe, befinden sich darin. Diese Dinge könnten ja, gerande durch den Umstand, dass ich bald zivilärztlich versorgt werde und einige Erkrankungen und WDBs mit in den Ruhestand nehme, für meine künftigen Ärzte von Bedeutung sein.

-Gibt es eine Vorschrift oder etwas ähnliches, wo ich nachlesen kann, welche Rehamaßnahmen mir nach den einzelnen Knie-Ops zustehen?

Danke und kameradschaftliche Grüße
Titel: Antw:Gibt es einen Anspruch auf fachärztliche Behandlung durch einen Spezialisten?
Beitrag von: KlausP am 21. Januar 2025, 07:00:52
Zitat... Hat man ein Anrecht auf die eigene G-Akte wenn man in den Ruhestand versetzt wird? ...

Ich habe Kopien der damals aktuellen Teile der G-Akte bekommen. Hat ir mein Truppenarzt damals sogar angeboten, ist ja auch hilfreich, wenn man dann dem zivilen Arzt schon mal was zum Lesen geben kann und der nicht quasi von vorne anfangen muss.
Titel: Antw:Gibt es einen Anspruch auf fachärztliche Behandlung durch einen Spezialisten?
Beitrag von: Ralf am 21. Januar 2025, 08:47:06
Wenn ich mich richtig entsinne: Irgendwo haben wir hier einen Beitrag, dass man einmalig sich Kopien geben lassen kann.
Titel: Antw:Gibt es einen Anspruch auf fachärztliche Behandlung durch einen Spezialisten?
Beitrag von: FEC am 21. Januar 2025, 11:25:35
Moin,

siehe Anhang:
"Nach dem Ausscheiden aus Ihrem aktiven Dienst bei der Bundeswehr werden Ihre Gesundheitsunterlagen an das Institut für Präventivmedizin
der Bundeswehr in Andernach zur Archivierung und Auskunftserteilung übermittelt.

Bei Bedarf können Sie dort medizinische Befunde, Arztberichte etc. schriftlich unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift sowie Ihrer
Personenkennziffer anfordern.
Bitte fügen Sie Ihrem Anschreiben den Satz ,,Hiermit entbinde ich die Ärzte am Institut für Präventivmedizin der Bundeswehr von der ärztlichen
Schweigepflicht" bei und unterschreiben den Antrag persönlich.

Bitte senden Sie das Schreiben per Post an das:

Institut für Präventivmedizin der Bundeswehr
Fachbereich B 3 Patientenauskünfte
Aktienstraße 87
56626 Andernach

oder

mailen das unterschriebene und danach eingescannte Dokument an
folgende Email-Adresse:

ipm-auskunft@bundeswehr.org

Informationen zu Ihrem Anliegen erhalten Sie auch unter der
Telefonnummer: 02632 – 9462 3310.
Titel: Antw:Gibt es einen Anspruch auf fachärztliche Behandlung durch einen Spezialisten?
Beitrag von: FEC am 21. Januar 2025, 11:28:08
Nen paar Wochen später, bei mir waren es gerade mal zwei. Kommt dann ein Karton mit unsortierten losen Blättern, aber einer vollständigen Akte.
Titel: Antw:Gibt es einen Anspruch auf fachärztliche Behandlung durch einen Spezialisten?
Beitrag von: LwPersFw am 21. Januar 2025, 11:50:16
Zitat von: Grino am 20. Januar 2025, 23:07:18

ich konnte die Sache dann doch in einem erneuten Gespräch klären. Mein TrArzt hat einen alternativen Weg gefunden, die OP doch noch zeitgerecht zu beantragen und zu genehmigen.

Zum Abschluss hätte ich noch zwei Fragen, die nur indirekt mit dem Thema zutun haben:

- Hat man ein Anrecht auf die eigene G-Akte wenn man in den Ruhestand versetzt wird? Bei mir naht ja die Versetzung in den Ruhestand und ich habe festgestellt, dass meine G-Akte mittlerweile eine beachtliche Größe erreicht hat. Zahlreiche Befundberichte, Arztbriefe und Dinge wie Laborwerte die ich nicht zu Hause in Kopie habe, befinden sich darin. Diese Dinge könnten ja, gerande durch den Umstand, dass ich bald zivilärztlich versorgt werde und einige Erkrankungen und WDBs mit in den Ruhestand nehme, für meine künftigen Ärzte von Bedeutung sein.

-Gibt es eine Vorschrift oder etwas ähnliches, wo ich nachlesen kann, welche Rehamaßnahmen mir nach den einzelnen Knie-Ops zustehen?


zu 1 ... gut das es mit sachgerechter Kommunikation noch geklappt hat...  :)

zu 2 ... ist u.a. geregelt im "Heilfürsorgehinweis H09-2023 Kopien von Gesundheitsunterlagen" vom 30.11.2023

Auszug:

"In einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wurde dies bestätigt (Bezug 6). Patientinnen und Patienten haben
somit einen Anspruch auf eine unentgeltliche Kopie ihrer Gesundheitsunterlagen ohne dies begründen zu müssen.

Eine Herausgabe der Kopien kann gem. Bezug 6 (Urteil EuGH) nur verweigert werden, wenn das Vorgehen der Patientin bzw. des Patienten rechtsmissbräuchlich ist.

Zusätzlich fordert das Urteil, dass die Kopie vollständig ist, damit keine relevanten Daten ausgelassen oder falsch wiedergegeben werden.

Das Recht auf Kopien umfasst ausdrücklich auch die Einlegekarten, die gleichermaßen Bestandteil der Gesundheitsunterlagen sind.

Im Falle der Anfertigung und Herausgabe einer ersten unentgeltlichen Kopie der Gesundheitsunterlagen wird die Nutzung
der Anlage zu diesem Heilfürsorgehinweis zur Dokumentation empfohlen. Dieser Nachweis sollte an prominenter Stelle, zum Beispiel hinter
dem Inhaltsverzeichnis abgeheftet werden, damit ersichtlich ist, ob weitere Kopien kostenpflichtig werden."



D.h. jeder aktive Soldat kann vor DZE eine vollständige, kostenlose Kopie seiner vollständigen G-Akte verlangen, inkl. Einlegekarten !

Nach DZE gehen die Unterlagen an das von @FEC genannte Institut.


zu 3 ... die medizinisch erforderlich sind ... dies müssen ja die Fachärzte festlegen.

siehe § 13 BwHFV

i.V.m.

A-1455/4

"601. Kuren und medizinische Rehabilitationsmaßnahmen werden aufgrund ärztlicher
Indikation verordnet. Hierzu gehören auch Anschlussheilbehandlungen (AHB) im Anschluss an
stationäre Krankenhausbehandlungen
in festgelegten AHB-Kliniken.

602. Rehabilitationsmaßnahmen können stationär oder ambulant verordnet werden. Für die
Verordnung einer ambulanten Rehabilitation ist zwingend die Empfehlung einer Fachärztin oder
eines Facharztes der Bundeswehr erforderlich; eine zivilärztliche Verordnung ist nicht zulässig."




Titel: Antw:Gibt es einen Anspruch auf fachärztliche Behandlung durch einen Spezialisten?
Beitrag von: Grino am 21. Januar 2025, 16:06:55
Danke euch allen für die Auskunft.

Ich sehe das Drama schon vor mir, wenn ich in diesem SanZ verlange, dass man mir die G-Akte kopiert :o
Aber ja, versuchen werde ich es. Notfalls nehme ich die letzten Befundberichte und bestreite dann den Weg, den @FEC beschrieben hat.

Ok, bezüglich der Reha vermute ich dann, dass der Weg wie folgt ist: OP in ziviler Klinik - Entlassungsbefund - Facharzt Bw - TrArzt - Rezept.
Aber wenn mir die Erstversorgung gewährleistet wird, vorallem in den Wochen wo noch viel schief gehen kann, dann bin ich zufrieden. Anschließend habe ich eine ganz gute Versorgung da mein Verein mit Sporttherapeuten zusammenarbeitet bzw. diese ebenfalls am Trainig teilnehmen.
Ich erinnere mich nur daran, dass nach meiner ersten Kreuzband OP 2014, der damalige TrArzt mich mit den Worten "Wissen Sie eigentlich was so ne EAP kostet" nach lediglich 10 Sitzungen EAP abspeisen wollte und beabsichtigte, nur noch einfache KG 2x Woche aufzuschreiben. Im Entlassbericht BWK waren damals im Übrigen 30 Sitzungen EAP empfohlen. Aber dieser TrArzt wollte auch einen 90/5 BS bei einem Kameraden nicht "durchgehen lassen" weil ihm Zitat "die G-Akte zu dick sei" und "ein HptFw mit 12 Dienstjahren und so einer Akte an seiner Zuverlässigkeit zweifeln lassen würde". Spoiler: Der TrArzt ist dann versetzt worden und Gerüchten zur Folge, nicht auf einen förderlichen DP.
Naja lange Rede, kurzer Sinn: Mein jetztiger TrArzt ist da glücklicherweise ganz anders, aber bei dem was ich drumherum in den letzten Wochen bezüglich Pflegeunterlagen, Kostenübernahmen und Überweisungen erlebt habe, bin ich sicherheitshalber vorsichtig.


Titel: Antw:Gibt es einen Anspruch auf fachärztliche Behandlung durch einen Spezialisten?
Beitrag von: LwPersFw am 22. Januar 2025, 08:14:42
Zitat von: Grino am 21. Januar 2025, 16:06:55
Danke euch allen für die Auskunft.

Ich sehe das Drama schon vor mir, wenn ich in diesem SanZ verlange, dass man mir die G-Akte kopiert :o
Aber ja, versuchen werde ich es.


Dann einfach dies ausdrucken und dem SanZ auf den Tisch legen:

Zitat

"Heilfürsorgehinweis H09-2023 Kopien von Gesundheitsunterlagen" vom 30.11.2023

Auszug:

"In einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wurde dies bestätigt (Bezug 6). Patientinnen und Patienten haben
somit einen Anspruch auf eine unentgeltliche Kopie ihrer Gesundheitsunterlagen ohne dies begründen zu müssen.

Eine Herausgabe der Kopien kann gem. Bezug 6 (Urteil EuGH) nur verweigert werden, wenn das Vorgehen der Patientin bzw. des Patienten rechtsmissbräuchlich ist.

Zusätzlich fordert das Urteil, dass die Kopie vollständig ist, damit keine relevanten Daten ausgelassen oder falsch wiedergegeben werden.

Das Recht auf Kopien umfasst ausdrücklich auch die Einlegekarten, die gleichermaßen Bestandteil der Gesundheitsunterlagen sind.

Im Falle der Anfertigung und Herausgabe einer ersten unentgeltlichen Kopie der Gesundheitsunterlagen wird die Nutzung
der Anlage zu diesem Heilfürsorgehinweis zur Dokumentation empfohlen. Dieser Nachweis sollte an prominenter Stelle, zum Beispiel hinter
dem Inhaltsverzeichnis abgeheftet werden, damit ersichtlich ist, ob weitere Kopien kostenpflichtig werden."




Zitat von: Grino am 21. Januar 2025, 16:06:55

Ok, bezüglich der Reha vermute ich dann, dass der Weg wie folgt ist: OP in ziviler Klinik - Entlassungsbefund - Facharzt Bw - TrArzt - Rezept.



So sollte es sein.

Aber bei bestimmten OP's ist es ja so, dass man normalerweise direkt vom KH in die AHB-Klinik geht...

Deshalb würde ich dieses Thema vor der OP mit dem TrArzt besprechen.


A-1455/4

"Anschlussheilbehandlung (AHB)

Allgemeines

629. Die AHB wird (...) in AHB-Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Bund (als Rechtsnachfolger der Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte - BfA-) nach der zwischen der BfA und dem BMVg geschlossenen Vereinbarung (Anlage 14a) durchgeführt.

630. Eine sich unmittelbar an eine Krankenhausbehandlung anschließende erforderliche
Rehabilitation in einer Klinik, die nicht der Deutschen Rentenversicherung Bund gehört oder nicht deren
Vertragshaus ist, gilt nicht als AHB im Sinne der Bestimmungen in diesem Kapitel. Vielmehr handelt es
sich dabei um eine Behandlung in einer für die erforderlichen Patientenbelange speziell ausgestatteten
Fachklinik. Das Einweisungs- und Genehmigungsverfahren richtet sich nach dem Kapitel 5, Nummer
5.1.3 und nach dem AllgUmdr 80, K 01.02.

631. Für den Umfang der Maßnahmen und das Verfahren gilt für die Bundeswehr grundsätzlich das
zwischen dem Rentenversicherungsträger und den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung
abgesprochene AHB-Konzept.

632. Die AHB sind in stationärer oder ambulanter Behandlung durchzuführende
Rehabilitationsmaßnahmen, die sich unmittelbar oder in engem zeitlichem Zusammenhang an eine
Krankenhausbehandlung anschließen. Ziel der AHB ist die ärztlich überwachte Wiederanpassung des
Patienten an die Belastungen des Alltags- und Berufslebens.

633. In den AHB-Einrichtungen können grundsätzlich - bei ausreichender Belastbarkeit und
Mobilität der Patientin bzw. des Patienten - auch ambulante (anstelle von stationären) Leistungen im
Rahmen des AHB-Verfahrens durchgeführt werden. Die AHB-Einrichtung muss mit öffentlichen
Verkehrsmitteln in einer angemessenen Fahrtzeit erreichbar sein. Darüber hinaus können und sollen
AHB-Maßnahmen, wenn eine stationäre Versorgung nicht mehr erforderlich ist, auch ambulant
weitergeführt werden (flexible Leistungsgestaltung). Die Gesamtbehandlungsdauer (vgl. Nr. 641) wird
hierdurch nicht berührt.

634. Eine AHB liegt ausnahmsweise auch dann vor, wenn sie vom Krankenhaus bereits eingeleitet
worden ist, die Patientin bzw. der Patient jedoch nicht verlegt, sondern mit ärztlicher Genehmigung
zunächst aus der vollstationären Behandlung entlassen wird.

635. Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Krankenhausbehandlung und dem Beginn der
AHB muss gewahrt bleiben, eine etwaige Unterbrechung soll zwei Wochen nicht überschreiten. In
diesen Fällen ist jedoch Voraussetzung, dass die AHB noch während des Aufenthalts im Akut-
Krankenhaus eingeleitet und von der behandelnden Krankenhausärztin bzw. vom behandelnden
Krankenhausarzt im AHB-Befundbericht der medizinisch empfohlene Beginn für die AHB angegeben wird.

636. Die Möglichkeit der kurzfristigen Überschreitung der Zwei-Wochen-Frist wird in
Ausnahmefällen eingeräumt, wenn eindeutige medizinische Gründe dafür sprechen, dass die Patientin
bzw. der Patient für eine Rehabilitationsmaßnahme noch nicht belastbar ist bzw. weitere diagnostische
Maßnahmen erforderlich sind, insbesondere in folgenden Fällen:

• nach Wirbelsäulen- oder Gelenkoperationen,
• nach komplizierten Frakturen,
• bei bestimmten Herzerkrankungen, wenn noch eine Koronarangiographie durchgeführt werden soll sowie
• nach bösartigen Geschwulsterkrankungen und malignen Systemerkrankungen in Abhängigkeit

von der im Krankenhaus begonnenen Therapie.


6.5.1.2 Medizinische Voraussetzungen

637. Die Diagnose muss in der AHB-Indikationsliste (s. Anlage 14b) enthalten sein. Die
Indikationsgruppen sind nach Krankheitsarten aufgegliedert und enthalten jeweils Untergruppierungen,
die beachtet werden müssen.

638. Die Patientin bzw. der Patient muss frühmobilisiert, d. h., in der Lage sein, ohne fremde Hilfe
zu essen, sich zu waschen und anzuziehen sowie sich auf Stationsebene zu bewegen.

639. Die Patientin bzw. der Patient muss rehabilitationsfähig sein. Pflegefälle dürfen nicht in die
AHB-Klinik aufgenommen und dort behandelt werden.

640. Für den Transport sind öffentliche Verkehrsmittel (z. B. Bahn, Bus, Taxi) oder der privateigene
Pkw grundsätzlich ausreichend. Die Benutzung eines Krankenwagens für die Verlegung in eine AHBKlinik
soll regelmäßig nicht erforderlich sein. Ist bei der Verlegung die Benutzung der Bahn vorgesehen,
ist der Soldatin bzw. dem Soldaten eine Fahrkarte zur Verfügung zu stellen.


6.5.1.3 Dauer einer AHB

641. AHB-Maßnahmen werden in der Regel bis zu drei Wochen durchgeführt.
Über eine Verlängerung bis zu weiteren drei Wochen entscheiden die Chefärztinnen bzw. Chefärzte der AHBKliniken in eigener Zuständigkeit.

Anm.:  Deshalb ist die Überweisung bereits für einen Zeitraum von 6 Wochen auszufüllen !!!!

Siehe Nr. 645 !!


6.5.1.4 Patientenauswahl

642. Die Auswahl der für eine AHB infrage kommenden Soldatinnen und Soldaten obliegt
entsprechend dem AHB-Verfahren der zuständigen Ärztin bzw. dem zuständigen Arzt des
Krankenhauses (BwKrhs oder ziviles Krankenhaus).

643. Ist die Truppenärztin bzw. der Truppenarzt der Ansicht, dass bei einer Soldatin bzw. einem
Soldaten, die sich in vollstationärer Behandlung befinden, die Voraussetzungen für eine AHB vorliegen,
kann sie bzw. er das Krankenhaus um Prüfung bitten, ob eine AHB eingeleitet werden kann.


6.5.1.5 Verfahren

644. Voraussetzung für die Einleitung einer AHB ist die Zustimmung der Patientin bzw. des Patienten zu dieser Maßnahme.

645. Liegt diese Zustimmung vor, erfolgt die Auswahl der AHB-Klinik und die Bettenermittlung durch
das Krankenhaus. Stimmt die AHB-Klinik der Aufnahme zu, übersendet das Krankenhaus der
Truppenärztin bzw. dem Truppenarzt den vorgesehenen Befundbericht mit der Bitte um Ausstellung
einer Kostenübernahmeerklärung.

Diese bzw. dieser hat - wie bei einer vollstationären Behandlung - die Kostenübernahmeerklärung (Bw/2218 (San/Bw/0218))
an die vorgesehene AHB-Klinik auszustellen und dem anfordernden Krankenhaus zu übersenden.

Der Bw/2218 (San/Bw/0218) ist hierbei im Hinblick auf die mögliche Dauer einer AHB (vgl. Nr. 641) auf 6 Wochen zu befristen.

Außerdem ist nur das Kästchen 6c für die AHB anzukreuzen, da in AHB-Kliniken keine Wahlleistungen angeboten werden.
Eine Genehmigung durch die zuständige genehmigende Stelle nach dem AllgUmdr 80, K 01.02 ist nicht erforderlich.

646. Nach Vorliegen des Bw/2218 (San/Bw/0218) veranlasst das Krankenhaus die Verlegung der
Patientin bzw. des Patienten, der bzw. dem der Bw/2218 (San/Bw/0218) zur Aushändigung an die AHBKlinik
mitzugeben ist.

647. Für eine ärztlich begründete Verlängerung über 6 Wochen hinaus hat die AHB-Klinik - notfalls
telefonisch - das truppenärztliche Einverständnis einzuholen.
Bei Einverständnis stellt die Truppenärztin bzw. der Truppenarzt einen weiteren Bw/2218(San/Bw/0218) für den von der AHB-Klinik
vorgesehenen Verlängerungszeitraum aus."