Guten Tag Kameraden,
Kurz zu mir; Ich bin 25 Jahre alt und diene bereits seit 5 Jahren in der Luftwaffe und müsste somit eigentlich zum 01.10.2024 zum Hauptfeldwebel befördert werden.
Das bedeutet, dass meine Beförderung nun bereits seit 15 Tagen überfällig ist. Ich wurde im Dienstgrad des Stabsunteroffiziers eingestellt und warte nun wie oben geschrieben seit zwei Wochen auf meine mir zustehende Beförderung zum Hauptfeldwebel. Auch nach mehrmaliger Nachfrage im GeZi, sowie im S1-Bereich gab es keine Auskunft, wann ich zur Beförderung anstehen würde.
Meine Frage an die Community wäre, welcher der nächste logische Schritt wäre und ob ich zum Beispiel meine Vertrauensperson kontaktieren solle und ob die Dienstbezüge rückwirkend bezahlt werden zum 01.10.2024?
Hoppla, da hat der Fehlerteufel zugeschlagen.
Mein Dienstantritt war der 01.10.2018
Einen Anspruch auf Beförderung hast du nicht.
Da aufgrund des Beurteilungsbildes jeweils die Beförderungen ausgesprochen werden, wirst du wohl aktuell nicht genug genug beurteilt worden sein, um zum frühestens möglichen Zeitpunkt befördert zu werden.
Das alles sollte aber keine Überraschung sein, deswegen frage ich mich, ob die Frage ernst gemeint ist.
Du hast keinen Anspruch auf pünktliche Beförderung. In SLV und Regelung sind nur die Mindestzeiten angegeben.
In den letzten Jahren wurde sehr pünktlich befördert, es kann sein, dass sich das gerade wieder ändert.
Du bist seit 6 Jahren im Dienst bzw bei der Ludtwaffe oder?
1.10.18 Diensteintritt und dann vermutlich 1.10.19 Feldwebel.
Danach sind es meines Wissens 5 (2+3) Jahre, also frühestens 1.10.24
Bist du bei den Beurteilungen im oberen Bereich?
Falls nicht alle pünktlich befördert werden, sind Reihenfolgen nach Leistung zu bilden und die wird in der Beurteilungen abgebildet.
Selbst wenn Sie später befördert werden, erfolgt meist eine drei Monate rückwirkende Beförderung und es gibt zusätzlich eine dementsprechende Nachzahlung, also locker durch die Hose atmen. Und wie gesagt, einen Anspruch auf Beförderung gibt es so oder so nicht.
Aktuell fehlen ca. 1600 Planstellen für die Beförderung OFw zum HptFw.
D.h. es wird anhand der Beurteilung eine monatliche Beförderungsreihenfolge gebildet...
Wie viele dann jeweils "abbefördert" werden können... hängt von diversen Faktoren ab und kann hier nicht verlässlich beantwortet werden...
Wer wissen möchte, auf welchem Rangplatz er aktuell steht... kann diese Auskunft über seinen Pers beim BAPersBw erfragen...
"Soldatinnen und Soldaten können über ihren PersFhr formlos Auskunft zu ihrem Punktsummenwert und des erreichten Rangplatzes beantragen."
Anmerkung:
- "Rückwirkende" Beförderungen sind rechtlich nicht zulässig, findet daher nicht statt.
- ggf. ist eine Einweisung in eine Planstelle für wenige Monate rückwirkend möglich.
- Durch die hier dargestellte Situation (Planstellen, Reihenfolge) wird es in diesem Fall NICHT rückwirkend passieren.
Zitat von: F_K am 15. Oktober 2024, 17:39:45
- Durch die hier dargestellte Situation (Planstellen, Reihenfolge) wird es in diesem Fall NICHT rückwirkend passieren.
Aha... und du bist aktiver PersStOffz mit aktueller Kenntnis der Sach- und Vorschriftenlage?
Nein? Dann hör doch endlich auf, Behauptungen zu Themen aufzustellen, zu denen du keine Ahnung hast.
Ich wurde in einem Bereich befördert, in dem die Planstellen sehr knapp sind und trotzdem erfolgte die Einweisung rückwirkend.
Nachfrage: zum HptFw aktuell?
Zitat von: alpha_de am 16. Oktober 2024, 01:21:21
Zitat von: F_K am 15. Oktober 2024, 17:39:45
- Durch die hier dargestellte Situation (Planstellen, Reihenfolge) wird es in diesem Fall NICHT rückwirkend passieren.
Aha... und du bist aktiver PersStOffz mit aktueller Kenntnis der Sach- und Vorschriftenlage?
Nein? Dann hör doch endlich auf, Behauptungen zu Themen aufzustellen, zu denen du keine Ahnung hast.
Ich wurde in einem Bereich befördert, in dem die Planstellen sehr knapp sind und trotzdem erfolgte die Einweisung rückwirkend.
Nichts anderes hat F_K geschrieben!
Eine rückwirkende Beförderung gibt es grundsätzlich nicht! Eine rückwirkende Einweisung sehr wohl.
Und bevor Du fragst: Tatsächlich habe ich Ahnung und einen entsprechend aktuellen Sachstand zu und in der Thematik.
Männer, überdenkt mal bitte eure Wortwahl, bzw. euren Ton.
Rückwirkend befördert: geht nicht - ist Fakt.
Rückwirkend einweisen: geht grundsätzlich, ist aber unwahrscheinlich - ist eine Einschätzung.
Warum sollte man auch rückwirkend einweisen?
Vielleicht sollte man auch mal sein eigenes Anspruchsverhalten prüfen. Man kann nach Ablauf der Zeit befördert werden.
Die besten Soldaten werden sicher zeitnah befördert. Die anderen eben nicht. Ansonsten kann man die Dienstgradabzeichen gleich Dienstaltersabzeichen nennen.
Eine bis zu drei-monatige rückwirkende Planstelleneinweisung ist möglich und das findet auch nicht sooo selten statt.
Beispiel:
Lesung erfolgt für den Oktobermonat. Urkunde wird Ende Oktober gedruckt, wird unterschrieben und ist Mitte November zur Aushändigung. Damit gleich eine rückwirkende Planstelleneinweisung, da Beförderung im Nov, PlSt Okt
Das ist sicher so. Wenn aber jemand nicht punktgenau befördert wird, weil er eben "noch nicht dran" ist, dann gibt es bestimmt keine rückwirkende Einweisung.
Zitat von: d771072 am 16. Oktober 2024, 16:32:32
Das ist sicher so. Wenn aber jemand nicht punktgenau befördert wird, weil er eben "noch nicht dran" ist, dann gibt es bestimmt keine rückwirkende Einweisung.
Natürlich nicht, weil er ja dann in der Lesung nicht zum Zuge kommt.
Zitat von: d771072 am 16. Oktober 2024, 15:38:42
Warum sollte man auch rückwirkend einweisen?
Vielleicht sollte man auch mal sein eigenes Anspruchsverhalten prüfen. Man kann nach Ablauf der Zeit befördert werden.
Ganz einfach: Der Dienstherr hat Bedarf an einem bestimmten Dienstposten. Dieser ist entsprechend dotiert, beispielsweise A9mZ, A12, A15 oder A16. Setzt man mich drauf ist es mein Anspruch an den Arbeitgeber auch die Dotierung zu erhalten. Was anderes ist es auf gebündelten - auch dazu habe ich eine Meinung - DP befördert zu werden, wie in diesem Beispiel. Allerdings darf hinterfragt werden, wo die Haushaltskarten stecken... Leidiges Thema.
Bestenauslese, Haushaltsrecht des BT.
Einen Anspruch, die "maximal" mögliche Dotierung zu erhalten, gibt es NICHT.
Im Gegenteil - wegen Dienstpostenbündelung ist dies eben rechtlich schon NICHT möglich.
Zitat von: Ralf am 16. Oktober 2024, 16:26:23
Eine bis zu drei-monatige rückwirkende Planstelleneinweisung ist möglich und das findet auch nicht sooo selten statt.
Beispiel:
Lesung erfolgt für den Oktobermonat. Urkunde wird Ende Oktober gedruckt, wird unterschrieben und ist Mitte November zur Aushändigung. Damit gleich eine rückwirkende Planstelleneinweisung, da Beförderung im Nov, PlSt Okt
Danke!
Endlich ein klares Statement.
@funker07
Aber wieso wird jetzt nicht mehr pünktlich befördert?
Mir wurde vorgerechnet, so wie auch du schreibst, dass ich zum 1.10.2024 Hauptfeldwebel werde und darauf hab ich mich auch eingestellt! >:(
Der finanzielle Aspekt steht für mich dabei im Vordergrund - 150€ haben oder nicht haben.
Dass das so abhängig von irgendwelchen Haushaltskarten sein soll war mir nicht bewusst und ist auch nicht wirklich fair ???
Zitat von: OF_der_Luftwaffe am 17. Oktober 2024, 11:19:42
@funker07
Aber wieso wird jetzt nicht mehr pünktlich befördert?
Mir wurde vorgerechnet, so wie auch du schreibst, dass ich zum 1.10.2024 Hauptfeldwebel werde und darauf hab ich mich auch eingestellt! >:(
Der finanzielle Aspekt steht für mich dabei im Vordergrund - 150€ haben oder nicht haben.
Dass das so abhängig von irgendwelchen Haushaltskarten sein soll war mir nicht bewusst und ist auch nicht wirklich fair ???
Ach, mir kommen die Tränen. Zu meiner Zeit konnte man, aufgrund der Haushaltslage, froh sein, wenn man nach 17 Dienstjahren zum HptFw befördert wurde...
Und das lag nicht an der Leistung!!!
Zitat von: OF_der_Luftwaffe am 17. Oktober 2024, 11:19:42
@funker07
Aber wieso wird jetzt nicht mehr pünktlich befördert?
Mir wurde vorgerechnet, so wie auch du schreibst, dass ich zum 1.10.2024 Hauptfeldwebel werde und darauf hab ich mich auch eingestellt! >:(
Dann hat Derjenige den Zusatz vergessen, dass dafür aber
zwingend eine entsprechende Planstelle erforderlich ist
und das insbesondere bei der Beförderung OFw zum HptFw hier seit vielen Jahren ein Mangel an Planstellen herrscht. Aktuell ca. 1600, es waren aber auch schon einmal über 4000.
Hier können Sie sich einmal in das Thema Planstellenmangel einlesen...
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,25234.msg663586.html#msg663586
Aktuell hat die Bundeswehr wieder ein extremes Problem mit der Verfügbarkeit von Planstellen.
Folge ist, dass z.B. auch StFw nach Versetzung auf einen OStFw-DP z.T. nicht zeitgerecht befördert werden können... weil auch hier wieder Planstellen fehlen... was viele Jahre nicht der Fall war.
Warum ist dies so ?
Weil die Politik nur nach
theoretischen Ansätzen der Bw Planstellen im jährlichen Haushalt gewährt.
Diese theoretischen Ansätze stimmen aber nicht mit dem realen Dienstgradgefüge, bzw. der Dienstpostenbesetzung der Bw überein. Z.B. werden viele Soldaten nicht auf Dienstposten geführt = DPäK (früher zbV).
Aber sie alle benötigen auch eine Planstelle gem. ihrem Dienstgrad... und Gründe für DPäK gibt es viele... Ausbildung, persönliche, organisatorische, gesetzliche...
Weiß jeder der es wissen will ... wird aber auch seit vielen Jahren von den zuständigen Politikern ignoriert.
Im EP 14 2025 wird es
nach aktuellem Stand keine zusätzlichen Planstellen geben.
ISSO
@OF_der_Luftwaffe
Als ehemaliger Soldat und Oberfeldwebel könnte ich bei solchen Texten kot...
Selbstbedienungsladen Bundeswehr?
Ich frage mich ernsthaft wie es heutzutage in den Karrierecentern zugeht, die Feldwebeleignung wird gefühlt nur noch verramscht.
Obwohl ich es nicht zum HFw schaffte (leider), habe ich damals Züge geführt und war 24h rund um die Uhr für meine Kameraden erreichbar.
Welche Führungsverantwortung bekleidest du denn, das es dir gar nicht schnell genug gehen kann mit der Beförderung?!
Und damit ist jetzt Schluss mit Beleidigungen gegen den TE !
Er hat nur eine berechtigte Frage gestellt.
Warum:
"Die Abschnitte 2 bis 5 finden Anwendung, wenn die zu einem Beförderungs-/Einweisungstermin verfügbaren Planstellen
des jeweiligen Bewirtschaftungsbereiches2 nicht ausreichen, um alle Soldatinnen bzw. Soldaten zu befördern bzw. einzuweisen,
die die Voraussetzungen für eine Beförderung oder Einweisung, gemäß der AR ,,Beförderung, Einstellung, Übernahme und Zulassung mil. Personals" A-1340/49, erfüllen.
Für diesen Fall sind Beförderungs- oder Einweisungsreihenfolgen zu bilden."
Quelle: A-1340/111
D.h. erst wenn diese Bedingung erfüllt ist - sprich Planstellenmangel - , werden Reihenfolgen gebildet. Wie z.B. seit Jahren bei den OFw.
Wer die Kriterien der A-1340/49 also erfüllt und eine entsprechende Planstelle ist verfügbar ... ist zu befördern.
"2.1.2 Persönliche Eignung
2002. Grundlegende Voraussetzung für eine Beförderung ist die persönliche Eignung der
Soldatinnen und Soldaten zum höheren Dienstgrad. Diese kann angenommen werden, wenn sie
charakterlich, geistig, körperlich und nach ihrem dienstlichen Können befähigt erscheinen, die
Funktionen des höheren Dienstgrades in der für sie vorgesehenen Verwendung vollwertig auszufüllen."
Quelle: A-1340/49
@LwPersFw
Ich wollte jetzt einfach mal Danke sagen für die Erklärung. Danke! Danke für diese sachliche Erklärung ohne Häme, Hass und Hustensaft.
Den Punkten kann ich folgen, nur finde ich es natürlich nicht fair und auch unprofessionell, dass den Leuten in den Karrierecentern etwas versprochen wird, was dann offensichtlich nicht eingehalten werden kann. Trotzdem nochmal vielen vielen lieben Dank für die Hilfestellung.
Und @Michael220
Das geht dich gar nichts an >:( Solche Anschuldigungen bzgl. meiner Führungsverantwortung kann man sich sparen. Ja genau richtig gelesen . . . solches Getrolle dulden wir hier nicht.
Anmerkung:
In KCs wird nichts "versprochen" - sondern realistisch Möglichkeiten aufgezeigt.
Zitat... nur finde ich es natürlich nicht fair und auch unprofessionell, dass den Leuten in den Karrierecentern etwas versprochen wird, was dann offensichtlich nicht eingehalten werden kann. ...
Hat Ihnen der Karriereberater (oder wer auch immer imKC) explizit zugesagt, wann Sie befördert werden? Oder hat er nur was von Mindeststehzeiten gesagt? Nicht falsch verstehen, aber ich kann gar nicht mehr zählen, wie oft Bewerber etwas anderes verstehen, als das, was der Berater gesagt hat.
Bestes Beispiel immer wieder ist, dass der Berater/Einplaner sagt, dass man ja nach der GA einen Versetzungsantrag stellen kann. Und der Bewerber macht daraus, dass man nach der GA auf Antrag problemlos versetzt wird und nimmt erstmal eine Stelle an, die er eigentlich gar nicht will.
Zitat von: OF_der_Luftwaffe am 17. Oktober 2024, 13:54:44
@LwPersFw
Ich wollte jetzt einfach mal Danke sagen für die Erklärung. Danke! Danke für diese sachliche Erklärung ohne Häme, Hass und Hustensaft.
Den Punkten kann ich folgen, nur finde ich es natürlich nicht fair und auch unprofessionell, dass den Leuten in den Karrierecentern etwas versprochen wird, was dann offensichtlich nicht eingehalten werden kann. Trotzdem nochmal vielen vielen lieben Dank für die Hilfestellung.
Und @Michael220
Das geht dich gar nichts an >:( Solche Anschuldigungen bzgl. meiner Führungsverantwortung kann man sich sparen. Ja genau richtig gelesen . . . solches Getrolle dulden wir hier nicht.
Das Problem haben auch viele Oberfeldwebel, die seit 3 oder mehr Jahren die Beförderungsreife haben.
Zitat von: KlausP am 17. Oktober 2024, 15:36:09
Zitat... nur finde ich es natürlich nicht fair und auch unprofessionell, dass den Leuten in den Karrierecentern etwas versprochen wird, was dann offensichtlich nicht eingehalten werden kann. ...
Hat Ihnen der Karriereberater (oder wer auch immer imKC) explizit zugesagt, wann Sie befördert werden? Oder hat er nur was von Mindeststehzeiten gesagt? Nicht falsch verstehen, aber ich kann gar nicht mehr zählen, wie oft Bewerber etwas anderes verstehen, als das, was der Berater gesagt hat.
Bestes Beispiel immer wieder ist, dass der Berater/Einplaner sagt, dass man ja nach der GA einen Versetzungsantrag stellen kann. Und der Bewerber macht daraus, dass man nach der GA auf Antrag problemlos versetzt wird und nimmt erstmal eine Stelle an, die er eigentlich gar nicht will.
Bei einer Einstellung als StUffz FA gehört eine "Laufbahnberatung" bis zum HptFw mit Sicherheit nicht zum Beratungsportfolio.