"Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Bundesministeriums der Verteidigung zum
,,Gesetz zur Modernisierung wehrersatzrechtlicher Vorschriften und zur Einführung eines neuen Wehrdienstes"
beraten.
Kernelement des Entwurfs ist, die im Jahr 2011 ausgesetzte Wehrerfassung und Wehrüberwachung wieder einzuführen.
Junge Männer im Alter von 18 Jahren werden verpflichtet, einen digitalen Fragebogen auszufüllen, Frauen können dies freiwillig tun.
Wir werden mit dem Online-Fragebogen persönliche Daten, das Interesse und die Bereitschaft zum Wehrdienst abfragen.
Abgeleitet aus der Bedrohungslage müssen wir die Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit stärken. Dafür benötigen wir eine aufwuchsfähige
und durchhaltefähige Bundeswehr, die im Bündnisrahmen einen Konflikt nicht nur langfristig bestehen, sondern zuvor bereits glaubhaft
abschrecken kann. Mit dem Aufbau der dafür benötigten Rahmenbedingen und einer professionellen und personell ausreichend aufgestellten
Reserve müssen wir in Friedenszeiten beginnen.
Mit der einfachgesetzlichen Änderung werden noch in dieser Legislaturperiode die Grundlagen für einen Neuen Wehrdienst und die dringend
erforderlichen Strukturen und Kapazitäten geschaffen.
Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius dazu: ,,Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss bringen wir den Neuen Wehrdienst auf den Weg.
Damit reagieren wir auf die veränderte Bedrohungslage in Europa. Junge Männer und Frauen, die 18 Jahre alt werden, werden sich künftig
wieder häufiger mit der Frage auseinandersetzen: Wie wird die äußere Sicherheit in Deutschland gewährleistet? Kann ich einen Beitrag dazu leisten?
Die Bundeswehr wird alles dafür tun, dass sie die Ausbildung als Bereicherung in ihrem Leben wahrnehmen werden.
Entscheidend ist: Mit dem Neuen Wehrdienst führen wir die Wehrerfassung und Wehrüberwachung wieder ein - Strukturen, die nach dem
Aussetzen der Verpflichtung zum Grundwehrdienst 2011 zerstört wurden. Das neue Gesetz soll entscheidend dazu beitragen, die Reserve zu stärken.
Eine starke Bundeswehr muss auch auf eine starke Reserve zurückgreifen können. Wir stellen also mit dem Gesetzentwurf die Weichen, um unsere
Fähigkeiten zur Abschreckung und Verteidigung zu erhöhen. Wir sind im Zeitplan und werden die weitere Umsetzung mit aller Kraft weiter voranbringen."
Nach dem heutigen Kabinettsbeschluss sind für die parlamentarischen Beratungen folgende weitere Zeitlinien geplant:
Befassung des Bundesrates im Dezember 2024,
Befassung des Deutschen Bundestages im Januar 2025,
Befassung der Bundestags-Ausschüsse im Februar 2025.
Ziel ist das Inkrafttreten der notwendigen gesetzlichen Änderungen im zweiten Quartal 2025.
Parallel zum parlamentarischen Verfahren laufen die organisatorischen Vorbereitungen innerhalb der Bundeswehr weiter.
Beispielhaft sind hier die Aufstellung der erforderlichen Administration, die Bereitstellung von notwendigen Unterkünften oder die Planung von Ausbildungen zu nennen.
Generalinspekteur der Bundeswehr, General Carsten Breuer betont dazu: ,,Die Bundeswehr muss auf die Erfüllung ihres verfassungsmäßigen Auftrages vorbereitet sein.
Abgeleitet aus den nationalen und NATONorth Atlantic Treaty Organization-Plänen heißt das jetzt: wir müssen die notwendige Aufwuchsfähigkeit sicherstellen."
In Kürze zum Neuen Wehrdienst: ,,Kein Zurück zur alten Wehrpflicht":
Art: Prinzip der Freiwilligkeit
Frühestes mögliches Datum der Einstellung: 7/2025
Betrachteter Jahrgang: 2007 (Stichtag 31.12.2006)
Dauer: 6 bis 23 Monate
Online-Fragebogen: Junge Männer müssen den Fragebogen ausfüllen, junge Frauen sind eingeladen dies zu tun.
Musterung: Abgeleitet aus den Bedarfen der Bundeswehr und den Ausbildungskapazitäten.
Unser Anspruch: Attraktiver, sinnstiftender, abwechslungsreicher Wehrdienst, der neue Perspektiven schafft.
Mindset: Junge Staatsbürgerinnen und -bürger sollen sich wieder mit der Frage auseinandersetzen, wie ein Land und ein Bündnis äußere Sicherheit gewährleisten.
Beispiel-Länder: Europäische Freunde wie Schweden und Norwegen."Quelle: BMVg.de 06.11.2024
https://www.bmvg.de/de/service/gesetze-und-verordnungen/entwurf-gesetz-modernisierung-wehrersatzrechtlicher-vorschriften-5849530https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-modernisierung-wehrersatzrechtlicher-vorschriften-und-zur-einf%C3%BChrung-eines-neuen/317509
Ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wenngleich der Anfang sehr bescheiden ausfällt und es eigentlich viel zu lange gedauert hat.
Ja, weil die CDU "mehr" will, will Sie nicht zustimmen,
- Also kommt das Wenige, aber Machbare auch nicht.
Die augenblickliche Situation ist da etwas besonders, unter normalen Umständen wird die Zustimmung auch der Union schnell erfolgen.
Da nun ein neuer Gesetzentwurf zum Thema im Laufe des Jahres in den Bundestag eingebracht werden soll, pinne ich das Thema wieder an...
Denn es wird ja nicht nur Auswirkungen für die Betroffenen haben...
...sondern auch für die Truppe, die dies zu ihren aktuellen Aufträgen stemmen muss...
z.B. hatte ja das BMVg mir Erlass in 2024 schon angewiesen, dass im Vorgriff auf dieses Gesetz bereits in 2025 5000 zusätzliche FWDL einzustellen sind.
Dazu eine Meinung aus der Presse:
"
Achtung, Zwangs-Reflex – Die Irrtümer der Wehrpflicht-FansEin Experte bezweifelt, dass die Bundeswehr ohne Wehrpflicht auf Sollstärke kommmen kann. Dabei hat sich die Truppe noch gar nicht ernsthaft um Freiwillige bemüht. Dazu wären drei Schritte nötig.
Christian Rickens
10.07.2025 - 06:34 Uhr
Guten Morgen liebe Leserinnen und Leser,
Gestern hat mich beim Frühsport nicht nur die Rudermaschine in Wallung gebracht. Den gleichen Effekt hatte ein Interview in einem meiner Lieblingspodcasts, ,,Streitkräfte und Strategien" vom NDR. Der Militärhistoriker Sönke Neitzel, dessen Werke ich eigentlich sehr schätze, hielt in dem Gespräch ein flammendes Plädoyer für eine sofortige Rückkehr zur Wehrpflicht in Deutschland:
"
Ich glaube, im Heer könnte man sofort heute 5000 Wehrpflichtige aufnehmen, für die hat man einen Helm, für die hat man ein Bett, für die hat man ein Gewehr."
Es erst einmal mit Freiwilligen zu probieren, wie es der dieser Tage bekannt gewordene Entwurf für ein neues Wehrdienstgesetz vorsieht – davon hält Neitzel wenig bis nichts:
"
Jedem auf diesem Erdenrund ist klar, es wird mit einer Freiwilligkeit nicht funktionieren."
Lieber Herr Professor, mir ist das nicht klar. Denn tatsächlich hat die Bundeswehr doch noch gar nicht angefangen, sich wirklich ernsthaft um Freiwillige zu bemühen. Und mit ernsthaft meine ich:
1
Überhaupt erst einmal allen Interessentinnen und Interessenten, die sich auf die Rekrutierungsangebote der Bundeswehr melden, zeitnah zu antworten. Nach allem, was man hört, gelingt bislang nicht mal das.
2
Ebenfalls noch unerprobt ist der revolutionäre Vorschlag von Verteidigungsminister Boris Pistorius, freiwillig Wehrdienstleistenden ein echtes Gehalt zu zahlen – die Rede ist von 2000 Euro pro Monat. In anderen Bereichen der Arbeitswelt soll es ja die Motivation erhöhen, wenn man für seine Dienste Geld bekommt.
3
Und dann sind da noch die vielen zusätzlichen Anreize, mit denen sich der freiwillige Wehrdienst attraktiver gestalten ließe: zum Beispiel Vorrang für Gediente bei der ZVS-Vergabe von Studienplätzen. Oder das Versprechen, bei der Bundeswehr den Führerschein machen zu können.
Ich bin bereit zu wetten, dass sich die 5000 zusätzlichen Wehrdienstleistenden pro Jahr, die Neitzel für den Anfang in den Raum gestellt hat, auf diese Weise auch freiwillig rekrutieren ließen. Aber sehr viel näher liegt natürlich der etatistische Reflex: Wenn die jungen Leute nicht das machen wollen, was der Staat von ihnen will, dann muss der Staat sie eben zwingen.
Verstehen Sie mich nicht falsch – ich bin sehr für eine schlagkräftige High-Tech-Bundeswehr, die wir uns auch etwas kosten lassen. Aber zu der gehört, dass es eben nicht reicht, jedem Rekruten Helm, Bett und Gewehr zu verpassen.
,,Die Bundeswehr benötigt Profis, keine halb fertigen Soldaten – und schon gar kein ,,Kanonenfutter", kommentierte Handelsblatt-Meinungschef Thomas Sigmund bereits vor einigen Wochen die Wehrpflicht-Fantasien, denn:
"
Moderne Streitkräfte basieren nicht auf Masse, sondern auf Qualität."
Der Kollege war übrigens mal Offizier."
Quelle:
https://www.handelsblatt.com/meinung/morningbriefing/bundeswehr-achtung-zwangs-reflex-die-irrtuemer-der-wehrpflicht-fans/100140613.html
1. Bewerbung FWDL geht relativ zügig (zumindest im Einzelbeispiel)
2. "Gehalt" FWDL ist bereits ca. 1800 Euro, ich sehe da nicht, wie ca. 200 Euro mehr etwas signifikant ändern.
3. Zusätzliche Anreise helfen vermutlich eher wenig.
Thema "Masse" - natürlich benötigen wir Qualität, aber auch viele "einfache Soldaten mit Helm und Gewehr" - so 1 Mio im V Fall wäre schon gut.
"Ich bin bereit zu wetten, dass sich die 5000 zusätzlichen Wehrdienstleistenden pro Jahr, die Neitzel für den Anfang in den Raum gestellt hat, auf diese Weise auch freiwillig rekrutieren ließen."
Neitzel bezweifelt gar nicht, dass sich 5000 Freiwillige mehr oder weniger finden lassen (wir rekrutieren ja aktuell schon 10.000 FWDL), sondern dass sich ohne Pflichtanteil die benötigten 80.000 finden lassen. Um diese Zahl muss die Bundeswehr nämlich in den nächsten 5-10 Jahren aufwachsen.
Im Internet ist der angefügte Referentenentwurf des BMVg
"Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)"
vom 02.07.2025 zu finden.
Es bleibt abzuwarten, wie das letztlich vom Bundestag verabschiedete Gesetz formuliert sein wird ! Hier können noch Änderungen zum Entwurf erfolgen !
Wie schon in einigen Presseartikeln genannt, wäre u.a. eine grundlegend neue Regelung, dass der bisherige Dienst als FWDL ersatzlos abgeschafft wird.
ALLE freiwilligen Bewerber werden in das Dienstverhältnis als SaZ eingestellt:
"Durch den Neuen Wehrdienst sollen vermehrt Personen im Rahmen eines einheitlichen Dienstrechts nach dem SG gewonnen werden.
Rechtlich wird der Neue Wehrdienst nicht durch die Einführung einer neuen Wehrdienstform geregelt, sondern vielmehr durch die Aufgabe
des bisherigen freiwilligen Wehrdienstes als besonderes staatsbürgerliches Engagement (FWDL) nach den bisherigen §§ 58b ff. SG.
Danach konnten sich Frauen und Männer verpflichten, zwischen sieben und 23 Monaten freiwilligen Wehrdienst zu leisten.
Diese Kategorie des FWDL war schon bislang rechtssystematisch fragwürdig, da grundsätzlich nur zwei Begründungen für eine Wehrdienstleistung
bestehen – die freiwillige Verpflichtung und die Wehrpflicht (§ 1 Absatz 1 SG).
Die freiwillige Verpflichtung kann auf Lebenszeit (als Berufssoldatin oder Berufssoldat, § 1 Absatz 2 Satz 1 SG) oder für begrenzte Zeit
(als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit, § 1 Absatz 2 Satz 2 SG) erfolgen.
Die zusätzliche Möglichkeit eines freiwilligen Wehrdienstes als besonderes staatsbürgerliches Engagement ist nur historisch vor dem Hintergrund
der Aussetzung der Wehrpflicht erklärbar (vgl. Bundestagsdrucksache 17/12059, Seite 7).
Es sollte zunächst ein an die Wehrpflicht angelehnter Wehrdienst erhalten bleiben.
Der Neue Wehrdienst wird insoweit durch die Abschaffung des bisherigen FWDL eingerichtet werden.
Alle befristet dienenden Soldatinnen und Soldaten werden künftig in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit (SaZ) berufen.
Dabei kann die Mindestverpflichtungsdauer flexibel angepasst werden, so dass auch beispielsweise sechs oder neun Monate Wehrdienst
im Status SaZ – verbunden mit neuen attraktiven und sinnstiftenden Inhalten und Ausbildungen – geleistet werden können.
Die Mindestverpflichtungsdauer kann exekutiv geregelt werden, da sie nicht gesetzlich vorgegeben ist.
Nach derzeitiger Vorschriftenlage (A-1420/13 –,,Berufungserlass"–) entscheiden hierüber die Teilstreitkräfte.
Damit wird allen Personen unabhängig vom Geschlecht wie bisher die Möglichkeit eröffnet, freiwillig auch für einen kürzeren Zeitraum Wehrdienst zu leisten.
Der Neue Wehrdienst besteht somit in der Möglichkeit eines flexibleren und kürzeren Dienstes.
Dies stellt einen erheblichen Attraktivitätsgewinn dar, da SaZ – anders als FWDL – nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bezahlt werden
und damit von Beginn ihrer Dienstzeit an deutlich mehr verdienen.
Es kommt hinzu, dass die vorgesehene Einführung von Verpflichtungsprämien für SaZ bereits auf der Rechtsgrundlage des § 44 BBesG möglich ist.
Besondere Regelungen wie das Arbeitsplatzschutzgesetz gelten ohnehin auch für SaZ bis zu einer Verpflichtungsdauer von zwei Jahren."
Wie genannt, würde dies den Regelfall der Einberufung darstellen, solange die Bundesregierung nicht die Anwendung des neuen § 2a Wehrpflichtgesetz vollzieht:
"§ 2a WPflG
Beschluss der Bundesregierung
Die Bundesregierung kann mit Zustimmung des Bundestages beschließen, dass ungediente Wehrpflichtige zum Grundwehrdienst
nach § 5 einberufen werden, wenn die verteidigungspolitische Lage einen kurzfristigen Aufwuchs der Streitkräfte zwingend
erfordert, der auf freiwilliger Grundlage nicht erreichbar ist."
Erst wenn dieser Beschluss gefasst würde, wären verpflichtende Einberufungen auch gegen den Willen des Betroffenen möglich!
Die Einberufung würde dann auch nicht mehr als SaZ erfolgen, wie bei den Freiwilligen, sondern gemäß dem neuen § 5 WPflG:
",,(2) Der Grundwehrdienst dauert bis zu zwölf Monate und wird zusammenhängend geleistet.
Die Dauer legt die Bundesregierung in ihrem Beschluss nach § 2a fest.
Einem Antrag auf vorzeitige Heranziehung kann nach Vollendung des 17. Lebensjahres und soll
nach Vollendung des 18. Lebensjahres entsprochen werden.
Der Antrag Minderjähriger bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.""
ergänzt durch
",,§ 6b WPflG
Freiwillige Verlängerung des Grundwehrdienstes
(1) Wehrpflichtige können ihren Grundwehrdienst freiwillig um mindestens einen, längstens fünf Monate verlängern.
(2) Die Gesamtdauer des Grundwehrdienstes ist einheitlich festzusetzen. Bei einer Verlängerung des Grundwehrdienstes
nach Zustellung des Einberufungsbescheides ändert das Karrierecenter der Bundeswehr diesen Bescheid entsprechend."
Da es sich dann um einen Pflichtdienst handelt, kommen natürlich auch wieder die Themen Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst zum tragen:
"Zu Artikel 2 (Änderung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Absatz 2 wird dahingehend erweitert, dass nach einem Beschluss der Bundesregierung
nach § 2a WPflG, der eine verpflichtende Einberufung zum Grundwehrdienst ermöglicht,
Wehrpflichtige Zivildienst leisten müssen, wenn sie als Kriegsdienstverweigerer anerkannt
worden sind. Damit wird sichergestellt, dass Wehrpflichtige sich nicht unter Berufung auf
das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung dem Wehrdienst entziehen können, ohne
zugleich den durch das KDVG vorgesehenen Ersatzdienst ableisten zu müssen."
Der FWDL soll wegfallen, alle Freiwilligen künftig als SaZ eingestellt werden – auch für kurze Zeiten wie 6 oder 9 Monate, dafür mit besserer Bezahlung und Prämien. Wehrpflichtige würden nur dann wieder eingezogen, wenn die Bundesregierung per Gesetz beschließt, dass ein schneller Aufwuchs nötig ist.
Klingt erstmal attraktiv, aber: Wie sollen die Karrierecenter das mit dem jetzigen Personalmangel stemmen? Musterung weiter nur über Bundeswehrärzte – wird das nicht noch schlimmer? Und wenn § 2a wirklich mal greift: Wie soll das organisatorisch klappen, wenn wir schon jetzt monatlange Bearbeitungszeiten haben?
Sehe ich das richtig – oder übersehe ich was?
Glaubt jemand ernsthaft, dass das diesmal wirklich schneller geht, nur weil es jetzt ,,Modernisierung" heißt?
Wäre es nicht schlau, erstmal die Strukturen zu stärken und Prozesse gründlich zu durchleuchten und zu verbessern, bevor man neue Modelle einführt?
ZitatWäre es nicht schlau, erstmal die Strukturen zu saärken und Prozesse gründlich zu durchleuchten und zu verbessern, bevor man neue Modelle einführt?
Schlau ist sowas natürlich schon immer, nur eben mit Blick auf die Ostflanke nicht machbar. In der ARD Mediathek gibt es Interview mit dem BM und Frau Miosgo. Das zeigt schon, dass sich der BM der Probleme bewusst ist.
Hinsichtlich der Struktur der Musterorganisation gibt es in der Tat einige (viele Überlegungen) und Pläne, wie man bis Anfang 2028 versuchen will, das sicherzustellen.
Danke Ralf, das klingt ja immerhin so, als ob man die Probleme erkannt hat und nicht völlig blind in die Modernisierung läuft. Das Interview in der ARD-Mediathek werde ich mir ansehen. Dann bleibe ich mal hoffnungsvoll, dass es dem Minister tatsächlich gelingt, da etwas zu bewegen.
Eventuell weiß ja jemand von euch eine Antwort auf meine Nachfrage:
Wenn jetzt alle Freiwilligen als SaZ eingestellt werden – auch die, die nur 6 oder 9 Monate dienen –, dürften die dann theoretisch auch für Auslandseinsätze herangezogen werden? Oder bleibt es praktisch wie beim FWDL bisher, also kurze Dienste = Heimatschutz/Sicherung, längere SaZ-Dienste = auch Auslandseinsätze?
Theoretisch schon praktisch (nur das Wehrpflichtgesetz hat dort die Ausnahme für den FWDL), aber nicht machbar von der Zeit & Ausbildung her.
Aber auch die Zeiten der hohen Zahlen IKM sind vorbei.
FWDL hatte "niedrigere" Anforderungen (kein BFT im Ausfallverfahren, mehr Gesundheitsziffern möglich) und kann mehrfach geleistet werden, auch im höherem Alter - wird dies bei Kurzzeit SaZ dann auch gehen?
Davon würde ich ausgehen.
Denn "aus Raider wird Twix".
Kann man abschätzen, inwiefern dies im Bereich der Verwaltung zu einer Entschlankung führen wird oder werden die Strukturen für den FWDL auch weiterhin vorgehalten bzw. gehen in die Musterorganisation 2028 über?
Von welchen extra Strukturen sprichst du?
Zusatzfrage - FWDL waren ohne "festen" Dienstposten - so auch bei Kurzzeit SaZ?
Es gab extra FWDL HSch - mit dem Versprechen von 7 Monaten Ausbildung dort - gibt es dann einen SaZ HSch?
Das "Anziehen % Verschärfen" von Voraussetzungen führt natürlich zu weniger (geeigneten) Bewerbern - ist dies mit kalkuliert?
vermutlich DPäk?
Viel interessanter, werden die Stellen dann im EP14 verfügbar sein?
@ tdn:
Auch dpäk sind ja Einheiten zugeordnet.
Ich gehe davon aus, dass die SaZ (so wie bisher auch) auf DP zu führen sein werden. Es werden also sukzessive jedes Jahr zusätzlich 5.000 DP ausgebracht werden müssen.
ZitatDas "Anziehen % Verschärfen" von Voraussetzungen führt natürlich zu weniger (geeigneten) Bewerbern - ist dies mit kalkuliert?
Das wird man nicht machen. Die Kurz-SaZ werden maximal die Anforderungen wie FWDL haben.
@ Ralf;
Wenn SaZ DP, dann haben diese auch entsprechende Anforderungen.
Wird spannend, weil z. B. ein Mannschafter auch ggf. 8 Monate und länger ausgebildet wird - also könnte dort kein SaZ 6 Monate eingeplant werden.
Auch bei Bewerbern Ü40 für die Manmschaftslaufbahn wäre es nicht so einfach wie bei FWDL (wo das Alter egal ist).
However - kann man so machen, so ist die Gehaltsfrage einfach gelöst, 200 Euro mehr.
Weiterer Nachteil - einfach verkürzen / verlängern ist dann mehr Aufwand bzw. nicht mehr möglich.
Die Anforderungen gelten ja nicht für FWDL oder SaZ, sondern für die Verwendung: ein PzGren SaZ oder FWDL hat die selben Anforderungen, die nämlich aus dem Anforderungssymbol erwachsen.
Wenn es heute also bereits einen FWDL als PzGren gibt, dann wird es den auch als SaZ-Kurz geben. Solange sich hier die SK im AnfProfil nicht anders entscheiden. Was vielleicht mit Blick auf eine verpflichtende Eiberufung auch noch sein kann und wahrscheinlich muss.
Verkürzen: über den §40 (7) möglich
Zitat von: Ralf am 22. Juli 2025, 16:54:27Verkürzen: über den §40 (7) möglich
Da ALLE als SaZ eingestellt werden... wird ja auch, wie bei den bisherigen SaZ, die Möglichkeit des Widerrufs in den ersten 6 Monaten bestehen bleiben.
Was rechtlich dem von @Ralf genannten § 40 (7) SG entspricht.
Und zum Thema Ausbildung...
Auch hier sind ja bereits Änderungen in der Umsetzung.
Aus GA und SGA wurde in Teilen die 6-monatige Basisausbildung, deren Verstetigung geplant ist.
Wer also nur 6 Monate dienen möchte... absolviert z.B. diese... und gut ist.
Beispiele Basisausbildung - in den Link's unten:
JägerGebirgsjägerAufklärerHeimatschutz
Bei einem FWDL war eine Verkürzung NACH Ablauf der Probezeit problemlos möglich. Wegen der Art des DP und des Dienstverhältnisses.
Bei einem SaZ (und Überlegungen zur Einführung eines Pflichtdienstes) wird ein dienstlichen Interesse regelmäßig NICHT vorliegen - dies ist ja schon jetzt praktisch so.
Die Option FWDL als "Überbrückung" fällt also praktisch weg, sofern der Zeitraum nicht schon vorher klar ist.
Also etwas mehr Geld, für weniger Flexibilität- die Auswirkungen davon kann ich nicht beurteilen.
Zitat von: F_K am 22. Juli 2025, 20:31:16Die Option FWDL als "Überbrückung" fällt also praktisch weg, sofern der Zeitraum nicht schon vorher klar ist.
Also etwas mehr Geld, für weniger Flexibilität- die Auswirkungen davon kann ich nicht beurteilen.
Alles eine Frage der Perspektive... ;)
Wer z.B. studieren will... sollte den Zeitraum zur Überbrückung bestimmen können...
Und selbst wer sich z.B. für 12 Monate verpflichtet und nach 6 Monaten nicht mehr raus kommt und die Verpflichtung erfüllen muss...
... bekommt als 18-jähriger, der noch bei Mutti wohnt ... für die 12 Monate ca. 27.000 € / netto ...
Und ggf. bekommt er ja noch eine Prämie on top.
Oder den Führerschein bezahlt...(darüber wird ja nachgedacht)
Ach ja... Minus 30 Tage Urlaub... Feiertage...
Und das bei einer minimalen Leistungsanforderung von Seiten des Dienstherrn...
Ich hatte in meinem ersten Lehrjahr
insgesamt 600 Mark... ;D
Da war die Butter aber auch noch billiger und Twix hieß noch Raider.
Nunja - bei 6 Monaten Basisausbildung, und dem Monat Urlaub fehlt vermutlich die Zeit für 4 Wochen Fahrschulausbildung - auch da gibt es ein Kapazitätsproblem.
Unabhängig von der Perspektive - meine Vorhersage - die zusätzlich notwendigen "Freiwilligen" werden so nicht erreicht werden.
Zitat von: F_K am 23. Juli 2025, 00:30:24Nunja - bei 6 Monaten Basisausbildung, und dem Monat Urlaub fehlt vermutlich die Zeit für 4 Wochen Fahrschulausbildung - auch da gibt es ein Kapazitätsproblem.
Bei 6 Monaten wären es 15 Tage EU ... aber das ist eben so...
Beim Führerschein geht es um den Erwerb des zivilen Führerscheins
außerhalb der Bw --- hier gibt es
Denkmodelle (!) einen - nicht geringen - Zuschuss zu zahlen.
Das heißt keine Auswirkung auf den Dienst.
ZitatUnabhängig von der Perspektive - meine Vorhersage - die zusätzlich notwendigen "Freiwilligen" werden so nicht erreicht werden.
Da sind wir uns einig :D
Aber der Minister hat sich halt auf einen politischen Weg begeben ... wo er liefern muss ... Aufwuchs Langdiener SaZ, Aufwuchs Reserve, Leuchtturmprojekte wie PzBrig 45, Bereitstellung der der NATO angezeigten Heeresverbände, etc. etc.
Da ist nichts tun keine Option ... auch wenn der Strohhalm noch so dünn ist... ;)
Zitat von: Ali1896 am 22. Juli 2025, 22:49:53Da war die Butter aber auch noch billiger und Twix hieß noch Raider.
Wie "damals" kauft aber auch heute Mutti die Butter... ;D
Und es ist doch ein "kleiner" Unterschied zwischen 600 Mark (ca. 300 €) und 27.000 € ... selbst wenn man zu Hause etwas "Kostgeld" bei den Eltern abgeben muss... ;)
Auch der Vergleich mit anderen jungen Menschen verdeutlicht die Relationen:
z.B. ein Jungkoch liegt netto bei ca. 1600 - 2100 € / Monat.
Dieser hat aber 3 Jahre Lehre hinter sich...
Hat i.d.R. keine 41h-Woche und Arbeitszeiten die viele nicht mögen...
Und wer mal eine Küche erlebt hat ... da geht's in den Hauptzeiten richtig zur Sache...
Vergleichen wir dies mal mit den Anforderungen an unsere Kurzdiener... ;)
Was ich damit sagen will ... wem diese finanzielle Ausgestaltung des Kurz-Dienstes immer noch nicht genügt... hat definitiv überzogene Forderungen...
Das
allein auch diese finanzielle Anpassung
nicht die Kasernen füllen wird ... steht ja außer Frage - denn die Demographie kann man nicht überlisten...
Keine Frage: Das Finanzielle fand ich beim Freiwilligen Wehrdienst schon ziemlich gut, gerade im Vergleich zu BFD oder FSJ. (Ein Unterschied, der mMn problematisch ist – junge Menschen, deren Eltern nicht den entsprechenden finanziellen Background haben, werden sich dann eher nicht für den sozialen Dienst entscheiden, wenn dort nur das Taschengeld gezahlt wird, das aktuell üblich ist.)
Mich beschäftigt aber vor allem die Sorge, dass man jetzt beim Wehrdienst den zweiten Schritt vor dem ersten macht. Oder wie schätzt ihr, die aktiven, das ein? Laufen im Hintergrund schon die entsprechenden Maßnahmen, um die Strukturen und Prozesse – gerade in den Karrierecentern – auf den (erhofften) Ansturm vorzubereiten? Ich schaue da natürlich mit meinen anekdotischen Erfahrungen drauf, eure Einschätzungen ,,von innen" (und vielleicht auch ,,von oben") wären für mich sehr interessant. Bei @Ralf und @LwPersFw klang ja schon an, dass es da durchaus Pläne gibt.
(Eine kleine allgemeine Anmerkung: Manchmal sind eure Texte für Zivilisten wegen der Bundeswehr-Abkürzungen schwer zu lesen. Google hilft meist, aber wenn es Zeit und Dienst zulassen, wäre es super, hin und wieder die Langform zu benutzen – aus Rücksicht auf Leute, die nicht so tief im Thema stecken.)
Damit das klar ist - von den Leistungen her ist schon FWDL ein SUPER Angebot - Basisausbildung bringt auch viel zusätzlichen "Urlaub" - dass gibt es auch so in keinem anderen "Kurzzeitjob".
Unter diesem Link findet sich eine aktuelle Version des Referenten
entwurf...
https://cdn.table.media/assets/dokumente/2025-07-17_referentenentwurf-wdmodg.pdfDarin z.B. zu finden:
"
Artikel 3 Soldatengesetz
neu ,,§ 31b Zuschuss zum Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B"
,,(1)
Personen, die aufgrund freiwilliger Verpflichtung einen durchgehenden Wehrdienst von mindestens zwölf Monaten geleistet haben,
wird nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 auf Antrag ein einmaliger Zuschuss für den erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis der
Klasse B im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung gewährt.
(2)
Die Gewährung des Zuschusses setzt voraus, dass
1. eine Fahrschulausbildung innerhalb von zwölf Monaten vor Antritt und zwölf Monaten nach Beendigung des Wehrdienstes mit dem Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B abgeschlossen wurde und
2. der Antrag nach Ablauf von zwölf Monaten seit dem Erwerb der Fahrerlaubnis gestellt wird.
(3)
Der Zuschuss wird bis zu einer Höhe von 3.500 Euro gewährt, soweit die nachgewiesenen Kosten auf den Besuch einer
Fahrschule sowie auf die Gebühren der Fahrerlaubnisprüfung entfallen sind, für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B
aufgewendet wurden, der verpflichteten Person tatsächlich entstanden sind und diese nicht anderweitig erstattet oder bezuschusst wurden."
Unter diesem Link des BMVg findet sich der offizielle Referentenentwurf mit Stand 30.07.2025
https://www.bmvg.de/de/service/gesetze-und-verordnungen/entwurf-gesetz-modernisierung-wehrdienst-5982716U.a. darin, wie schon genannt:
1. Zuschuss bis 3500 € zum Erwerb einer zivilen Fahrerlaubnis Klasse B wenn man mindestens 12 Monate zusammenhängend als SaZ dient.
Der Zuschuss soll steuerfrei gezahlt werden.
2. Wegfall der Anrechnung von Einkünften aus einer Bildungsmaßnahme, egal ob in der privaten Wirtschaft oder dem ÖD.
D.h. während einer vom BfD geförderten Bildungsmaßnahme nach Dienstzeitende würde man dann zukünftig erhalten:
75 % der letzten Bezüge
plus 25 % Bildungszuschuss
plus neu ggf. aus der Bildungsmaßnahme erzieltes Einkommen
Den ersten Punkt finde ich unter dem Attraktivitätsaspekt begrüßenswert. Mit dem zweiten wird man wohl kaum jemanden Neues abholen, aber an sich auch zu begrüßen.
Würde mir wünschen, wenn das zukünftig noch weiter gedacht wird. In Richtung: Vorteile bei Wartesemestern, Bafög, Kitabeiträge, zusätzliche Rentenpunkte, nahtloser Zugang zu Stellen im öffentlichen Dienst, Steuerbegünstigungen, etc.
Zitat von: LwPersFw am 23. Juli 2025, 07:10:48ZitatUnabhängig von der Perspektive - meine Vorhersage - die zusätzlich notwendigen "Freiwilligen" werden so nicht erreicht werden.
Da sind wir uns einig :D
Aber der Minister hat sich halt auf einen politischen Weg begeben ... wo er liefern muss ... Aufwuchs Langdiener SaZ, Aufwuchs Reserve, Leuchtturmprojekte wie PzBrig 45, Bereitstellung der der NATO angezeigten Heeresverbände, etc. etc.
Ich schließe mich der Einigkeit an, auf rein freiwilliger Basis wird es nicht gehen. Uns fehlen schon seit Jahren auf freiwilliger Basis 20.000 Mann, woher sollen denn plötzlich 80.000 Freiwillige spawnen? Ein halbes Dutzend zusätzliche Kampfbrigaden neu aufstellen funzt auch nicht auf freiwilliger Basis. Wer reine Freiwilligkeit fordert, verleugnet die Realität.
Nun ist es aber so, dass die SPD-Linke/Fundis (insbesondere Jusos) der SPD-Rechten/Realos und der Union das Zugeständnis abgerungen hat, es "erst mal freiwillig ohne Zwang zu versuchen". Und genau dies muss man nun erst mal tun, auch wenn jeder klar denkende Mensch a priori sagen kann, dass das Projekt zum Scheitern verurteilt ist. Aber dieses Scheitern muss eben erst dokumentiert werden, damit man sagen kann "q.e.d., wir haben es versucht (und unseren Teil eingehalten), es reicht nicht, also jetzt mit Pflichtkomponente".
Das wird ein bis zwei Jahre mindestens dauern, und eigentlich haben wir diese Zeit nicht, aber so ist eben die politische Vereinbarung
Manchmal wünschte ich mir bei solchen Sachen einen Politiker, der dann auf den Tisch haut und genau das sagt: ,,Freunde, wir haben nicht die Zeit für solche Spielchen. Das! Wird! Jetzt! So! Gemacht! Basta! Isso!"
Dafür bräuchte derjenige eben eine parlamentarische Mehrheit ohne die, welche er so zurechtweist ;)
Merz, Pistorius und andere sind eben auch auf die Stimmen derjenigen in der SPD angewiesen, die am liebsten wieder Kuschelspiele mit Putin hätten und Rüstung irgendwie für total doof halten.
Ja,
FWDL HSch gestrichen - bald ja "nur noch" SaZ und FWDL HSch waren ja wenige, da ja auch SaZ 6 Monate kommen soll, ist halt nur diese "Auswahlmöglichkeit" weg, die Fähigkeit bildet man weiter an.
(Nur die Beschränkung auf Inland geht verloren).
"
Weg frei für Wehrdienst-Gesetz: Schwarz-Rot erzielt EinigungLange hatten Union und SPD über die Ausgestaltung des Wehrdienst-Gesetzes diskutiert.
Der Vorbehalt, den Außenminister Wadephul gegen den Entwurf eingebracht hatte,
ist nun aber vom Tisch.
Jetzt soll das Gesetz vom Kabinett beschlossen werden.
Die schwarz-rote Regierung hat den Entwurf für das neue Wehrdienstgesetz final abgestimmt.
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) wird seine Vorlage am Mittwoch
unverändert in
das Kabinett einbringen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr."
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/schwarz-rot-erzielt-einigung-ueber-wehrdienst-gesetz,UuuDJ3R
Einige
"kleinere" Änderungen hören sich sinnvoll an.
Verfassungstreuecheck statt Sicherheitsüberprüfung
Mehr Befugnisse für Feldjäger und MAD
Zitat von: Ali1896 am 26. August 2025, 19:34:18Einige "kleinere" Änderungen hören sich sinnvoll an.
Verfassungstreuecheck statt Sicherheitsüberprüfung
Mehr Befugnisse für Feldjäger und MAD
Dies soll aber in einem eigenen Artikelgesetz geregelt werden. Nicht im WDmodG.
Es ist wichtig und richtig, Denkmodelle zu entwickeln um Nachwuchs generieren zu können.
Aber diese Denkmodelle können a.m.S. nicht zulasten des Bestandspersonals gehen. Es wird dauerhaft darüber nachgedacht wie neue Leute gewonnen und gehalten werden können. Doch sollte schließlich auch irgendwie das Bestandspersonal in diese Modelle einbezogen werden. Bei den Personalansätzen, welche gerade entwickelt werden wird zusätzliche Arbeit auf das Bestandspersonal nachgedacht.
Was mir jedoch fehlt ist, auch diese in einer gewissen Art und Weise mitzunehmen. Stichwort: Anpassung der Besoldung etc.
Zitat von: Tizio am 27. August 2025, 10:47:58Es ist wichtig und richtig, Denkmodelle zu entwickeln um Nachwuchs generieren zu können.
Aber diese Denkmodelle können a.m.S. nicht zulasten des Bestandspersonals gehen. Es wird dauerhaft darüber nachgedacht wie neue Leute gewonnen und gehalten werden können. Doch sollte schließlich auch irgendwie das Bestandspersonal in diese Modelle einbezogen werden. Bei den Personalansätzen, welche gerade entwickelt werden wird zusätzliche Arbeit auf das Bestandspersonal nachgedacht.
Was mir jedoch fehlt ist, auch diese in einer gewissen Art und Weise mitzunehmen. Stichwort: Anpassung der Besoldung etc.
Bitte beim Thema bleiben, es geht hier um das WDmodG und das dreht sich im Kern um die Wiedereinführung einer Wehrpflicht oder anderer verpflichtender Anteile in diesem Lichte.