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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: DerBwNoob am 09. November 2024, 11:40:01

Titel: DVag: Welche Anreisekosten werden erstattet?
Beitrag von: DerBwNoob am 09. November 2024, 11:40:01
Hallo zusammen,

ich habe für meine Einschleusung ROA adW eine Beorderung bekommen und frage mich nun,
wie das mit der Erstattung läuft.

Mir wurde gesagt, dass kein Ticket ausgestellt werden kann, ich solle selbst buchen und es mir dann vor Ort erstatten lassen.
Da ich aber einmal quer durch die Republik muss, weiß ich nicht, wann ich am Abreisetag dann wieder los kann.
Die Fahrt dauert auch länger als zwei Stunden, folglich 1. Klasse.

Nun habe ich vor, für die Anreise einen Sparpreis, für die Abreise den Flexpreis zu buchen. Hier ergibt sich dann wegen der 1. Klasse und der langen Fahrzeit die Konstellation,
dass es billiger wäre, wenn ich mir die BahnCard 1. Klasse dazu buche. Das würde den Preis um ca. 50€ senken.

Nun ist meine Frage: Wo finde ich mehr zur Erstattung einer solchen Reise, auf der DVag steht lediglich, dass bei Fahrtzeiten länger als zwei Stunden die Kosten für die 1. Klasse erstattet werden,
und man soll bestehende Vergünstigungen (z.B. eine BahnCard) nutzen, es steht aber nichts darüber, welchen Tarif man wählen soll und ob man sich Vergünstigungen dazukaufen kann.

Ich will ja nicht so rüberkommen, als würde ich eine BahnCard durch die Bw subvenitonieren lassen, aber wenn es dadurch insgesamt günstiger ist, wäre das dann nicht insgesamt vorteilhaft?


Danke Euch und schönes WE!
Mari
Titel: Antw:DVag: Welche Anreisekosten werden erstattet?
Beitrag von: F_K am 09. November 2024, 15:05:56
Günstiger ist besser - für den Staat und Dich auch - Rechnung / Kalkulation beilegen.