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Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: Alex3453 am 09. November 2024, 20:59:08

Titel: Gesundheitsziffer III59
Beitrag von: Alex3453 am 09. November 2024, 20:59:08
Hallo
Ich hatte einen Kreuzbandriss und würde dadurch ja Gesundheitsziffer III59 bekommen.
Habe im Forum gelesen das man damit noch Jäger werden kann,ein anderer meinte aber das man damit von allen Infanterie verwendungen ausgeschlossen wird.
Jetzt wollt ich mal eine genauere Antwort.
Kann ich damit trotzdem noch in eine Kämpfende Truppe?
Danke schonmal im voraus
Titel: Antw:Gesundheitsziffer III59
Beitrag von: raiderwartwix am 09. November 2024, 23:07:43
Kein Fall ist 100% gleich. Einfach bewerben und bei der Untersuchung wird es entschieden. Eventuell gibt e ja noch weitere Fehlziffern.

Die Bw macht das auch nich weil sie böse ist, sondern um auch den Bewerber/Soldaten zu schützen.
Titel: Antw:Gesundheitsziffer III59
Beitrag von: Ralf am 10. November 2024, 07:23:50
Wenn du in die Vorschrift A1-831/0-4000 schaust, kannst du sehen, welche Verwendungen mit der von dir benannten Gesundheitsziffer und -nummer ausgeschlossen sind..
Auch wenn man im Netz nicht die aktuellste Version findet, so ist das zumindest mal ein Anhalt.
Titel: Antw:Gesundheitsziffer III59
Beitrag von: MartRick am 03. Dezember 2024, 10:29:08
Gibt's da ein Update zu? Wurde sich beworben? Wenn Ja kams es schon zur Musterung?
Bin ein ähnlicher Fall allerdings WE aber in gewünschter anderer Verwendung. Beim KarrBer wurde mir gesagt man soll es versuchen sofern keine funktionseinschränkung besteht und man bei meiner gewünschten Verwendung wohl eine Ausnahme Reglung greifend machen könnte. Bei mir ging es wohl um IV 59, als Ausschluss.
Titel: Antw:Gesundheitsziffer III59
Beitrag von: Alex484884 am 08. Mai 2025, 18:08:31
Zitat von: MartRick am 03. Dezember 2024, 10:29:08Gibt's da ein Update zu? Wurde sich beworben? Wenn Ja kams es schon zur Musterung?
Bin ein ähnlicher Fall allerdings WE aber in gewünschter anderer Verwendung. Beim KarrBer wurde mir gesagt man soll es versuchen sofern keine funktionseinschränkung besteht und man bei meiner gewünschten Verwendung wohl eine Ausnahme Reglung greifend machen könnte. Bei mir ging es wohl um IV 59, als Ausschluss.
Ne noch nicht ich mach erstmal mein Abi fertig und Bewerb mich dann.
Wurde aber im BW Krankenhaus operiert und war da heute wieder zu Kontrolle und hab ein Artzt gefragt und er zat mir wuch nur gesagt das ich mich Bewerben soll und Gebirgsjäger und Falli höchstwahrscheinlich nicht gehen werden