Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Alex.M88 am 15. November 2024, 06:39:48

Titel: Trennungsgeld nach Versetzung auf eigenen Wunsch
Beitrag von: Alex.M88 am 15. November 2024, 06:39:48
Hallo Zusammen,

hier mal ein paar Fragen, bin momentan Trennungsgeldempfänger nach §6, Fahrtweg ca. 65Km. Möchte mich nun auf eigenen Wunsch versetzen lassen. Neue Dienststelle wäre dann ca. 95Km entfernt, hier soll Trennungsgeld nach §3 empfangen werden, entweder Kasernenschläfer oder wenn keine Unterkunft zur Verfügung steht, Wohnung anmieten. Bin momentan in der 3+5 Regelung, 4 Jahre sind jetzt ca. rum.

Wenn man sich jetzt quasi  auf eigenen Wunsch versetzten lassen tut, zählt das auch unter "Versetzung aus dienstlichen Gründen", hier konnte ich leider Gesetzen lagen technisch nix finden, wie genau "aus dienstlichen Gründen definiert ist ? (auch auf eigenen Wunsch oder nur wenn der Dienstherr es sagt)

Wenn man Trennungsgeld berechtigt ist und quasi nicht gewillt ist, um zu ziehen, sich wieder auf die 3+5 Regelung bezieht, fängt diese dann von vorne an oder weil jetzt schon 4 Jahre rum sind, dann noch ca, einem die restliche Zeit zusteht?

Wer entscheidet das, wem Trennungsgeld zusteht oder nicht, wo genau kann man sich informieren, der einem zu 100% eine Aussage dazu sagen kann? Mit dem ReFü hab ich schon tel., der konnte mir eine Waage Aussage geben, aber eben nicht verlässlich.

Wenn man Trennungsgeld berechtigt ist, jetzt ca. 65Km, die neue Dienststelle ca. 30Km weiter, wird dann nur weiterhin der Satz bezahlt für 65Km oder dann tatsächlich 95Km?

Schonmal danke für euer Schwarmwissen und Antworten.
Titel: Antw:Trennungsgeld nach Versetzung auf eigenen Wunsch
Beitrag von: Ralf am 15. November 2024, 07:22:43
Die Versetzung wird aus dienstlichen Gründen sein, weil ein DP zu besetzen ist.
Ansonsten wären ja alle Versetzungen, die aufgrund eines Gesuches erfolgen, nicht TG-berechtigt.
Titel: Antw:Trennungsgeld nach Versetzung auf eigenen Wunsch
Beitrag von: LwPersFw am 15. November 2024, 07:23:25
Auch wenn man auf einen eigenen Antrag hier versetzt wird ... ist es eine Versetzung, da gibt es keine Unterschiede.

Wenn der Dienstherr der Versetzung zustimmt, um z.B. einen vakanten Dienstposten zu besetzen, ist es ja primär auch in dessen Interesse.

Ab Versetzung beginnt ein neuer 3+5-Zeitraum, wenn Sie dies beantragen.

Der Punkt mit den Entfernungen ist nur relevant, wenn Sie während des Bezugs von TG privat umziehen würden.

Bei Versetzung muss die Wohnung nur außerhalb des Einzugsgebietes (bis 30 km) zur neuen Dienststelle liegen.
Titel: Antw:Trennungsgeld nach Versetzung auf eigenen Wunsch
Beitrag von: Alex.M88 am 15. November 2024, 20:38:02
Vielen Dank