Hey,
ich war bis zum 22.11.2024 übers fwdl in der Aga und habe mich dabei im Dienst verletzt. Wegen genau dieser Verletzung habe ich nun gekündigt und es hieß erst, alle laufenden Behandlungen werden noch von der Bundeswehr übernommen. Jetzt heißt es auf einmal es wird nicht übernommen und die Heilmittelverordnung für meine Physiotherapie verfällt und mein Verlaufstermin im Bwzk auch. Wie kann es denn sein, dass ein Dienstunfall einfach nicht übernommen wird. Es ist jetzt fraglich ob die gesetzliche KK Behandlungen für diese Verletzung übernimmt und ich stehe da ohne Versicherung. Hattet ihr einen solchen Fall schonmal oder was denkt ihr dazu?
Um einen Anspruch geltend zu machen, muss ein Antrag auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung gestellt werden. Für diesen Antrag ist es aber nötig, dass eine "nicht nur geringfügige" Erkrankung oder Verletzung vorliegt. Ohne zu wissen, wovon wir hier sprechen, gehe ich davon aus, dass KEINE geeignete Erkrankung vorliegt um einen Anspruch zu rechtfertigen. Darüber hinaus sind Sie nach dem Ende des Wehrdienstes Kraft Gesetzes in dasselbe Krankenversicherungsverhältnis zurückzuführen, in dem Sie vor Antritt des Wehrdienstes waren. Insofern ist Heilbehandlung über dieses Versicherungsverhältnis garantiert.
Ich verstehe zudem die Rationale nicht, zu "kündigen", solange Heilbehandlung erforderlich ist.
Zumal bei Kündigung auch keine sofortige Entlassung mehr erfolgt, sondern es eine Kündigungsfrist gibt. Und innerhalb dieser Zeit kann man seine Kündigung auch wieder zurücknehmen.
ZitatWährend der Probezeit kann der Soldat zum 15. oder zum Letzten eines Monats entlassen werden. Die Entlassungsverfügung ist spätestens zwei Wochen vor dem Entlassungstermin bekannt zu geben. Auf schriftlichen Antrag des Soldaten ist dieser während der Probezeit zum 15. oder Letzten eines Monats zu entlassen. Die Entlassung ist in den ersten fünf Monaten einen Monat vor dem Entlassungstag zu beantragen.
Bitte einmal diesen Beitrag in Ruhe durchlesen und mit der eigenen Situation vergleichen...
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