Hallo,
ich habs gerade schon in nem Wut-Post grob runtergeschrieben und brauche hier nochmal eine Einschätzung, ob ich irgendwie noch dagegen vorgehen kann:
Ich trage seit Jahren eine vom Zahnarzt verschriebene Aufbissschiene zum Schlafen
(am Unterkiefer. Oberkiefer kann ich wegen Zahnstellung und weil ich damit nachts nicht atmen kann, nicht tragen. das wird gleich noch wichtig).
Die war nun nach rund 5 Jahren wieder mal durchgekaut und eine neue fällig.
Bin also zur Zahn-Staffel, um wieder mal nen neuen Zahnarzt anzutreffen.
Jedes mal ein neuer, der mich und meine Zähne nicht kennt.
Situation erklärt, er sagt:"ok, wir beantragen eine neue". Keinerlei weiteres Gespräch oder dass etwas anders wird.
Wochen später bekomm ich endlich nen Anruf, dass ich nen Termin zur Abdrucknahme machen kann - wieder Wochen später.
Dann der Anruf, Schiene ist fertig, Termin zum Einsetzen und Anpassen (minimale Abschleifungen um Druck wegzunehmen und so)- überraschung: wieder Wochen später.
Ich geh also irgendwann zum Termin, der Zahnarzt (es war wieder ein neuer) holt die Schiene raus und drückt sie mir in die Hand zum einsetzen. Ich mach große Augen, aber nicht weil ich so begeistert war: Das Teil war für den Oberkiefer, also den falschen.
Das sei halt so beantragt worden. Geil. Ohne mir das mal zu sagen oder darüber zu reden. Dann hätte ich nämlich gleich sagen können, dass das nicht funktioniert aus verschiedenen Gründen.
Das Ding hat an mehreren Zähnen total gedrückt und drückt einen Schneidezahn aus seiner "reih-und glied" Stellung. Das merkt man sofort und der Druck bleibt auch da.
er schliff ein bisschen dran rum und meinte "so ist es schon besser". ja ne, als ob er das fühlen kann. es war nichts besser.
Ich wurde dann belabert, ich soll es einfach mal probieren, woraufhin ich sagte, dass das nicht passieren wird und fragte, was sowas zivil kostet damit ich das auf eigene Kosten ordentlich machen kann.
er sagt mir:"so ca 150-180€". Ich war bei zwei Zahnärzten privat und die Kostenvoranschläge lagen bei 600€. Also totale Falschinformation.
Letzte Woche, nach ca 1,2 - 2 Monaten nochmal hin (wieder neue Zahnärztin) um auf eine neue Schiene für den richtigen Kiefer zu drängen.
Da mein DZE nun sehr nah sei, würde das bis dahin nicht mehr klappen. Nochmal versucht rumzuschleifen, brachte alles nichts. Ich verlangte den Leiter der Zahnstaffel und hatte heute den Termin.
Erklärte alles und fragte auch, wie das sein kann, dass man einfach ohne irgendeine Absprache auf einmal für den anderen Kiefer das Teil bestellt.
Antwort: "da wurde vom behandelnden Arzt entschieden, dass das für Sie besser sei." achso, und das kann der einfach so beurteilen, ohne ein Wort darüber zu verlieren?
Ende vom Lied: ich hab Pech gehabt, dass der eine Zahnarzt es verkackt hat und soll jetzt halt bis Entlassung warten und das dann über die Kasse machen, weil es eben bis zur Entlassung nicht mehr klappt, eine neue zu beantragen.
Habe versucht zu erklären, dass ich nicht eine neue beantragen will, sondern dass das Teil reklamiert wird. Wenn da 2 mal dran rumgeschliffen wird, dass die schon halb locker ist und trotzdem noch drückt, wurde ja beim Abdruck oder im Labor was falsch gemacht. Also reklamation und fertig.
Sowas würde nicht gehen und ich muss damit jetzt halt leben.
Ich hätte halt früher damit kommen müssen.
Ja toll, hätte mir der Arzt nicht gesagt, es würde 150€ sondern 600 kosten, dann hätte ich gar nicht erst die Wartezeit bis zu den Terminen verschwendet, sondern wäre nach ner Woche direkt zurück - da wäre noch Zeit gewesen....
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Meine Frage: Kann ich dagegen vorgehen?
Eine gewöhnliche Beschwerde hat nach meiner Erfahrung wenig Erfolgsaussichten, da Aussagen im Mund verdreht oder hinzu- bzw weggedichtet werden und sich eh gegenseitig der Rücken freigehalten wird.
Es geht hier auch irgendwie eher um die Erstattung der Kosten für eine Neuanschaffung. Mir ist egal was mit diesem einen Zahnarzt, der die falsche Schiene bestellt hat passiert. Soll dem einer du-du-du sagen, das bringt mir nichts. ich brauche ne Schiene, die mir zusteht. Noch bin ich Heilfürsorge-Empfänger und dass man bereits mit Aussagen kommt, ich soll das einfach die Kasse zahlen lassen wenn ich raus bin, ist respektlos und frech.
Mir ist bewusst, dass da sehr viel Wut und Emotion in meiner Schreibweise steckt. Ich bitte das zu entschuldigen, aber das ist ein emotional aufwühlendes Thema, auch in Anbetracht der letzten Ereignisse, die ich mir so geben durfte.
Es fühlt sich stark danach an, dass man sich gegen mich verschworen hat und mir bis zum Ausscheiden nochmal richtig abfucken will...
Was, außer einer Beschwerde, soll denn sonst möglich sein? Sie fühlen sich ungerecht behandelt und dann ist die WBO genau das Mittel der Wahl.
Mit einer Eingabe könnte man das Parlament auf einen strukturellen Mangel aufmerksam machen. Davon bekommt man keine neue Aufbissschiene. Jedoch bewegt man damit eine große Menge an Dienstaufsicht vom BMVg herunter.
A-860/13 "Zahnärztliche Versorgung militärischen Personals"
313. Die
gesamte zahnärztliche Behandlung ist so zeitgerecht zu planen und durchzuführen, dass ein
vollständiger Behandlungsabschluss bis
spätestens zwei Monate vor dem Dienstzeitende erfolgen kann. "
vs
Zitat
Hallo,
zunächst: ich habe endlich mein Entlassungsdatum: 31.12.24.
Ich werde also ab 1.1.25 Übergangsgebührnisse beziehen und erstmal wird das mein einziges Einkommen sein. Ich müsste mich also in der GKV oder PKV krankenversichern.
Ich werde bereits 1-2 Wochen vorher das Land auf unbestimmte Zeit verlassen, mindestens 2 Jahre.
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75033.msg753472.html#msg753472
Wenn sich also in den verbleibenden Wochen, bis Sie DZE haben und das Land verlassen, nichts ergibt...
... sind Sie ab 01.01.2025 wieder in der GKV.
PKV wenn Sie dies wollten.
Die jeweilige KV ist ab dann in der Leistungspflicht.
Sie sollten also sichheitshalber hier bereits aktiv werden, wenn Sie die Schiene im Ausland benötigen, da Sie ja nicht absehen können, ob Ihre internen Bemühungen zeitgerecht Erfolg haben werden.
Dass die Zahnärzte wechseln ist ja nix neues.
Auch die haben viele Termine, Lehrgänge, vielleicht Einsätze oder Urlaub.
Da wüsste ich nicht, was es daran zu kritisieren gibt.
Ich hab auch eine Schiene für den Unterkiefer, die nächste kommt auf den Oberkiefer.
Da vertraue ich meinem Zahnarzt halt, dass es besser passt.
Die Kosten im Zivilen hat er halt geschätzt oder er hat nur einen Teil davon betrachtet, eine rechtsverbindliche Antwort kann und muss er dir nicht geben.
Woher soll ein Truppenzahnarzt ohne Kassenzulassung und ohne Erfahrung mit Selbstzahlern sowas im Detail wissen?
Zitat von: Frittenbude am 30. November 2024, 01:04:45
er sagt mir:"so ca 150-180€". Ich war bei zwei Zahnärzten privat und die Kostenvoranschläge lagen bei 600€.
Ca. 89 Euro bei den GKV.
Es ist doch nicht Sinn der Sache, dass man eine zahnärztlich verordnete Aufbissschiene selbst kauft weil der zuständige Truppenzahnarzt diese nicht vernünftig angepasst hat. Das gilt es zu ermitteln und wenn es falsch gelaufen ist, zu korrigieren
Zitat von: wolverine am 30. November 2024, 15:25:25
Es ist doch nicht Sinn der Sache, dass man eine zahnärztlich verordnete Aufbissschiene selbst kauft weil der zuständige Truppenzahnarzt diese nicht vernünftig angepasst hat. Das gilt es zu ermitteln und wenn es falsch gelaufen ist, zu korrigieren
Sehe ich grundsätzlich genauso.
Aber hier, kurz vor dem DZE, vermute ich einmal kein "Einlenken" (siehe die o.g. Vorschrift).
Hinzu kommt... Der TE hat die Annahme der falschen Schiene nicht sofort verweigert, obwohl er ja das Problem sofort erkannt hat.
Eine Beschwerde würde hier mit hoher Wahrscheinlichkeit sowieso ins Leere laufen. Denn Beschwerde ist einzulegen innerhalb eines Monats nach Kenntnis. Und dies war ja hier die Feststellung das die falsche Schiene gefertigt und eingesetzt wurde.
Hinzu tritt, dass der TE ab 01.01.2025 krankenversichert ist und diese KV leistungspflichtig ist.
Er kann natürlich nochmal versuchen mit dem Leiter SanVersZ zu reden...
Auch könnte er eine Eingabe schreiben... die geht den großen Weg und löst erst mal nur eine Sachstandsermittlung aus...
Und zu den Kosten...
Wer
privat zu einem Arzt geht... muss dort auch
alle anfallenden Kosten bezahlen... Und dann liegt man bei 150 bis über 1000 €. Je nach Aufwand und Modell.
Zitat von: funker07 am 30. November 2024, 14:57:43
Dass die Zahnärzte wechseln ist ja nix neues.
...
Da wüsste ich nicht, was es daran zu kritisieren gibt.
naja, jeden Monat bzw. sogar alle 2-3 Wochen nen anderen Zahnarzt zu haben empfinde ich nicht als normal und auch nicht in Ordnung. ich geh ja zivil auch nicht jedes halbe Jahr zu nem anderen Zahnarzt zur Kontrolle und erklär dem erstmal, was so grundsätzlich in meinem Mund los ist.
Zitat von: funker07 am 30. November 2024, 14:57:43
Ich hab auch eine Schiene für den Unterkiefer, die nächste kommt auf den Oberkiefer.
Da vertraue ich meinem Zahnarzt halt, dass es besser passt.
Die Kosten im Zivilen hat er halt geschätzt oder er hat nur einen Teil davon betrachtet, eine rechtsverbindliche Antwort kann und muss er dir nicht geben.
Woher soll ein Truppenzahnarzt ohne Kassenzulassung und ohne Erfahrung mit Selbstzahlern sowas im Detail wissen?
naja wenn ich aber bereits weiß, dass das am Oberkiefer nicht funktioniert für mich, dann brauch ich ihm da auch nicht vertrauen und erwarte halt grundsätzlich trotzdem, dass er zumindest mal ein Wort darüber verliert ala "wir machen jetzt mal für den Oberkiefer, weil XY", damit ich zumindest die Chance habe, da zu intervenieren.
Jetzt kommt die Ironie: der Leiter der Zahnstaffel hat mich nach dem Vortragen(bei dem es um den erwähnten und den wirklichen Preis ging) vertröstet mit:" ja da muss ich mich vielleicht für den Kollegen entschuldigen, der ist Quereinsteiger und noch nicht so lange hier"
WTF, das ergibt dann ja mal gar keinen Sinn mehr: wenn er Als Quereinsteiger aus dem zivilen kommt, wie kann er die Kosten der Schiene dann um den Faktor 4 falsch einschätzen?
Zitat von: MikeEchoGolf am 30. November 2024, 15:08:54
Ca. 89 Euro bei den GKV.
was 89 Euro? Zuzahlung oder was? Die Zahnärzte bei mir sind der Meinung, es ist eine Kassenleistung ohne Zuzahlung. Für den Fall, dass das ganze Ding nur 89€ kosten soll: nein, ich habe mir 2 Kostenvoranschläge erstellen lassen.
ZitatAber hier, kurz vor dem DZE, vermute ich einmal kein "Einlenken" (siehe die o.g. Vorschrift)
Ja, deshalb meine Frage nach anderen Wegen als der Beschwerde.
Der Prozess mit Schiene fing an vor knapp 6 Monaten. Dass es jetzt so lange dauert, soll jetzt quasi meine eigene Schuld sein bzw ich hab halt pech gehabt und soll mich draußen darum kümmern.
Da müsste es sowas wie eine "Eil"-Beantragung laufen mit Begründung, dass was falsch bestellt oder erstellt wurde.
ZitatEine Beschwerde würde hier mit hoher Wahrscheinlichkeit sowieso ins Leere laufen.
Eine Beschwerde läuft meiner persönlichen Erfahrung nach so oder so ins Leere mit diesen Personengruppen, also in diesem Fall kollegialen Zahnärzten, da sie sich selbst gegenseitig Decken.
Es ist schön und gut, dass es den Beschwerdeweg gibt, aber in diesen Konstellationen funktioniert das nicht mehr, weil es unter den Tisch gekehrt wird.
Eingabe hatte den gleichen Effekt. Wurde vernommen und mir wurden vom direkten Vertreter des Dienststellenleiters fragen gestellt, die darauf ausgelegt waren, sich selbst zu belasten. Dann gehts zum KDR der mit den Chefs sowieso dicke ist, dann heißt es "du,du,du nächstes mal besser aufpassen" und Ende. Die Antwort vom Wehrbeauftragten war dann 08/15 Politiker-Geschwurbel und am Ende hat sich nichts geändert, außer dass ich auf "der Liste" vom Chef stand. Nein, keine subjektive Wahrnehmung, sondern das wurde mir sogar direkt erzählt vom Spieß und anderen Offizieren, die mit ihm am Tisch vertrauliche Dinge besprechen.
sorry, ist ein bisschen ausgeschweift. Wollte nur klar machen, dass Beschwerde und Eingabe hier sehr sicher nichts bewirken werden.
ZitatHinzu tritt, dass der TE ab 01.01.2025 krankenversichert ist und diese KV leistungspflichtig ist.
Nur zum Verständnis: ich werde nicht GKV oder PKV versichert sondern in eine Langzeitauslandskrankenversicherung gehen, die primär für "echte" Behandlungen ist und nicht die Neuanschaffung einer Aufbisschiene (kann ich mir zumindest kaum vorstellen)
ZitatEr kann natürlich nochmal versuchen mit dem Leiter SanVersZ zu reden...
Wird genau gar nichts bringen, da ich ja da schon alles kleinlichst vorgetragen habe und bereits da, die anderen Zahnärzte gedeckt und mir gesagte wurde, dass ich jetzt halt damit Leben muss und mich draußen drum kümmern soll...
Und? Haben Sie alle Beschwerdemöglichkeiten ausgeschöpft?
Also nach der ersten Beschwerde weitere Beschwerde gem. Rechtsbehelfbelehrung eingelegt? Was kam dabei raus? Nichts? Der nächste Schritt ist die gem. der Rechtsbehelfbelehrung zur weiteren Beschwerde die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Was kam dabei raus?
Ich rate mal ins Blaue. Nix weiter gemacht.
Zitat von: Frittenbude am 03. Dezember 2024, 16:43:54
ZitatEine Beschwerde würde hier mit hoher Wahrscheinlichkeit sowieso ins Leere laufen.
Eine Beschwerde ...
Sie haben bei der Lieferung der Schiene selbst festgestellt:
Zitat
Ich geh also irgendwann zum Termin, der Zahnarzt (es war wieder ein neuer) holt die Schiene raus und drückt sie mir in die Hand zum einsetzen.
Ich mach große Augen, aber nicht weil ich so begeistert war: Das Teil war für den Oberkiefer, also den falschen.
Und
Sie haben in diesem Moment
entschieden nicht die Annahme zu verweigern, da die Schiene nicht für den richtigen Kiefer war.
Deshalb würde eine Beschwerde zum jetzigen Zeitpunkt verfristet sein, nicht weil man Ihnen nicht Recht gegeben hätte, wenn Sie sofort entsprechend reagiert hätten, sondern weil zu spät.
Ich als Brillenträger brauche eine für das Fernsehen ... Würde ich eine für das Nahsehen abnehmen ? Nein.
Zitat von: Frittenbude am 03. Dezember 2024, 16:43:54
Zitat
ZitatHinzu tritt, dass der TE ab 01.01.2025 krankenversichert ist und diese KV leistungspflichtig ist.
Nur zum Verständnis: ich werde nicht GKV oder PKV versichert sondern in eine Langzeitauslandskrankenversicherung gehen, die primär für "echte" Behandlungen ist und nicht die Neuanschaffung einer Aufbisschiene (kann ich mir zumindest kaum vorstellen)
Dies ist ebenfalls Ihre rein private Entscheidung, also müssen Sie auch selbst die möglichen Folgen tragen.
Die Bw hat Sie nicht gezwungen sofort nach DZE ins Ausland zu gehen ... und ist definitiv nicht in der Verantwortung alles so zu regeln das es Ihnen passt.
Das müssen Sie schon selbst tun - aber das hatten wir ja schon in Ihren anderen Posts... bei der Steuerklasse, Wohnsitz, etc.
Anmerkung:
Wer langfristig ins Ausland verreist, sollte eine Auslands (Reise!?) Krankenversicherung abschließen, die genau diesen Fall abdeckt - also eine Vollkostenkrankenversicherung (ambulant, stationär, Zahn, KFO, Krankentagegeld).
Diese Versicherung würde dann auch notwendige Zahnbehandlung bezahlen - inklusive notwendiger Schienen.
(Hinweis: Kostet diese nur wenige 100 Euro oder so im Jahr ist es sicherlich die FALSCHE Versicherung, weil vermutlich eine Reiseversicherung, die entsprechende Einschränkungen in Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen hat).
" Deshalb würde eine Beschwerde zum jetzigen Zeitpunkt verfristet sein, nicht weil man Ihnen nicht Recht gegeben hätte, wenn Sie sofort entsprechend reagiert hätten, sondern weil zu spät."
Das ist völlig egal. Auch einer offensichtlich verfristeten Beschwerde ist im Rahmen der Dienstaufsicht nachzugehen und der Sachverhalt ist zu ermitteln, und mögliche Mängel sind abzustellen. Und spätestens im Teil der Dienstaufsichtsbeschwerde kriegt er möglicherweise auch Recht.
Alles was sich ändert ist das die Beschwerde formal zurückgewiesen wird. Aber ob auf dem Stück Papier jetzt steht ob er Recht hat oder nicht ist doch egal. Hauptsache er kriegt die Schiene...
Von daher sollte sich der TE von der Frist nicht abhalten lassen und ne Beschwerde schreiben.
Anmerkung:
Es stellt sich ja schon die Frage, warum man einen Abdruck vom Oberkiefer machen lässt (also Soldat), wenn man eine Schiene für den Unterkiefer haben möchte - und der Arzt dies ja auch so verordnet hat - hier ist ja dann schon ein Fehler passiert.
Ansonsten:
Schauen wir auf die Uhr - es ist Anfang Dezember - viele Einheiten beenden das Jahr schon in zwei Wochen - bis dahin ist nicht mal der Termin für den Abdruck gemacht - es gelingt zeitlich nicht mehr.
Dies ist / war schon die Aussage des Leiters der Zahnstaffel vor einer Woche.
Aber ernsthaft: Du willst die Formellen Rechtswege nicht mehr gehen und die informellen hast du ausgeschöpft? Was erwartest du hier?
Der einzige halb-formelle Rechtsweg den du noch gehen kannst, ist bei der zuständigen Ärztekammer dich gegen den Zahnarzt beschweren. Eine Schiene bekommst du so aber auch nicht.
Wenn ich du wäre, würde ich nochmal nen Termin machen und ganz lieb fragen, ob du an einen zivilen Zahnarzt dafür überwiesen werden kannst. Die dienstlichen Ressourcen reichen ja offensichtlich nicht aus. Und nen ziviler Zahnarzt erstellt ne Schiene in < 1 Woche.
Ansonsten lieb mal fragen, ob du wenn du telefonisch nen Termin bekommst, die dir an ein anders SanVersZ ne Überweisung stellen, die das nicht aussitzen.
Erfolgsaussichten von beidem? Sehr sehr gering, aber so ist das halt alles jetzt.
Zitat von: Frittenbude am 03. Dezember 2024, 16:43:54
naja, jeden Monat bzw. sogar alle 2-3 Wochen nen anderen Zahnarzt zu haben empfinde ich nicht als normal und auch nicht in Ordnung. ich geh ja zivil auch nicht jedes halbe Jahr zu nem anderen Zahnarzt zur Kontrolle und erklär dem erstmal, was so grundsätzlich in meinem Mund los ist.
Schön ist anders, aber das ist halt die Bundeswehr.
In Zivilen macht ein niedergelassener Zahnarzt seine Praxis auf und bleibt da bis zur Rente.
Bei der Bundeswehr ist der Zahnarzt nur SaZ und hat sich für SanOffz-Ausbildung, Studium, Weiterbildung und eigentliche Dienstzeit für insgesamt 17 Jahre verpflichtet.
Außerdem kommen bei der Bundeswehr die Besonderheiten des öffentlichen Rechts (Dienstposten) und die Bw-spezifischen Besonderheiten dazu.
Bei uns am Standort gibt es zwei Stellen für Zahnärzte.
Die eine war aber schon, bevor sie zu uns versetzt wurde, in Elternzeit und ist das noch für einige Monate geblieben.
An meinem vorherigen Standort gab es eine Stelle für nen Truppenarzt, aber die war lange Zeit nicht besetzt. Deshalb mussten die Soldaten immer in die Nachbarkaserne pendeln.
Da war zeitweise nur ein Zahnarzt und der ist in den Auslandseinsatz gegangen.
Andererseits sind unsere Ärzte (zumindest nach meiner Wahrnehmung) nicht so überlaufen wie zivile Ärzte und man bekommt zeitnah einen Termin.
Viele Leute suchen nach einem Umzug ewig einen Hausarzt und finden keinen. Das kann einem Soldaten nicht passieren.