Grüße,
Ich möchte einen kurzen Erfahrungsbericht über das Stellen eines KDV-Antrages als Reservist für etwaige Interessenten abgeben.
Meinen KDV Antrag habe ich glücklicherweise bewilligt bekommen und kann dementsprechend berichten.
Als normaler Reservist, der aus dem Verhältnis eines SaZ, aufgrund des Ablaufs seiner Verpflichtungszeit ausscheidet, hat man i.d.R. BFD Ansprüche.
Diese bleiben bei einen erfolgreichen KDV Antrag unberührt ! D.h. es geht alles genau so weiter, wie wenn man keinen KDV gestellt hätte.
Es ist empfehlenswert seinen KDV mithilfe einer Anwaltskanzlei zu stellen. Die Kosten dabei betragen idR um die 500,- €
Zum KDV Antrag an sich :
Begründungen wie : Ich will keinen Dienst an der Waffe leisten, weil ich
- ich unzufrieden mit der Regierung /Politik bin,
- in meiner Einheit gemobbt werde/wurde,
- mir der Ton innerhalb der BW nicht passt,
sind völlig irrelevant.
Begründungen ala "Ich hab kein Problem mit den Dienst an der Waffe an sich, sondern nur dann, wenn ich meine Waffe gegen bestimmte Nationen/Gegner verwenden müsste! "
führen idR auch zur Ablehnung. Es geht beim KDV um die Verweigerung/Ablehnung des Kriegsdienstes an sich - egal gegen welche Opponenten.
Rechtsgrundlage ist dabei der Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes
Die Begründung sollte 3-4 Seiten umfassen.
Die Bearbeitungszeit beträgt i.d.R. 3-4 Monate.
Bei erfolgreicher Bewilligung ist man aus der allg. Wehrpflicht und der Grundbeorderung raus und unterliegt fortan nicht mehr der sog. Dienstleistungspflicht.
Allg. Info : Seit Ausbruch des Ukraine-Krieges ist ein signifikanter Anstieg an KDV Anträgen zu verzeichnen.
Ich hoffe, ich könnte hiermit etwas Licht in die Angelegenheit für etwaige Interessenten bringen.
Das ist doch alles nichts Neues, war schon in den 90ern so. Und einen Anwalt braucht es dazu auch nicht, das Geld kann man sich in aller Regel sparen, wenn man seine Gewissensgründe glaubhaft darlegt.
Zitat von: SubZero555 am 10. Dezember 2024, 12:36:04
Als normaler Reservist, der aus dem Verhältnis eines SaZ, aufgrund des Ablaufs seiner Verpflichtungszeit ausscheidet, hat man i.d.R. BFD Ansprüche.
Diese bleiben bei einen erfolgreichen KDV Antrag unberührt ! D.h. es geht alles genau so weiter, wie wenn man keinen KDV gestellt hätte.
Wie begründet man denn, dass man die Gewissensgründe unmittelbar nach Ausscheiden und nicht in der Dienstzeit oder erst deutlich später erkannt hat?
Zitat von: SubZero555 am 10. Dezember 2024, 12:36:04
Allg. Info : Seit Ausbruch des Ukraine-Krieges ist ein signifikanter Anstieg an KDV Anträgen zu verzeichnen.
Vor allem von Leuten, die eh nichts mit der Bundeswehr zu tun haben...
https://augengeradeaus.net/2023/01/faktencheck-viel-mehr-kriegsdienstverweigerer-im-vergangenen-jahr-aber-ueberwiegend-ungediente/
Ergänzung zu Klaus:
- Die Grundbeorderung (GBO) hat, bis auf die Datennutzung, keinerlei Verpflichtung gegenüber dem Reservisten.
- Wer es also für unwahrscheinlich hält, dass in den nächsten Jahren (nur 6) DE den Verteidigungsfall erklärt, hat keinerlei Handlungsdruck.
Wer natürlich relativ überraschend sein "Gewissen entdeckt", kann und darf seine Grundrechte nutzen - dies geht ohne Anwalt relativ einfach.
die Ukraine ist kein Vulkan und dort ist auch nicht irgenwas ausgebrochen.
Es handelt sich um den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Meinetwegen auch Überfall Russlands auf die Ukraine
Jop, als SaZ gute Besoldung plus BFD ,,abgreifen" und nach DZE schlägt urplötzlich das Gewissen zu...wieso nicht schon vorher? Achso, dann wäre es ja mit dem Geld Essig gewesen...
Diverse Formulierungen im Eingangspost lassen erahnen woher hier der Wind weht...dazu noch die Geschichte mit der russischstämmigen Freundin vor etwa 3 Jahren...Nachtigall, ick hör dir trapsen...
Wenn man keine Gewissensgründe glaubhaft vorbringen kann sondern nur ,,gewisse Gründe" vorschiebt, braucht man natürlich ˋn Anwalt ...
Ich schreib jetzt lieber nicht, was ich von solchen Typen halte. Ich war noch zu Zeiten des GWD Spieß und hatte in den AGA mehrfach mit echten und vorgeschobenen Begründungen zu tun.
@200/3 ohne LoginDaten,
@KlausP
1. Für den Sold den er 'abgegriffen' hat, hat der ehemalige Soldat, sicherlich über Jahre, die dem Dienstherren dafür geschuldete und vereinbarte Gegenleistung gebracht.
2. Das jemand der zwei oder mehr Jahre in dieser Armee gedient hat, sich in dieser Zeit weiterentwickelt und dann, nach Jahren im Dienst, einen anderen Blick auf Gott und die Welt hat, ist sicherlich nichts ungewöhnliches. Letztendlich hat der Dienstherr seine Begründung akzeptiert und seinem Antrag stattgegeben - das ist zu respektieren!
3. Wer sind Sie, dass Sie sich berufen fühlen einen Kdv-Antrag aus der Ferne, ohne Kenntnis irgendwelcher Antragsbegründungen, in dieser hier vorgetragenen Weise zu beurteilen? Wer Nachtigallen trapsen hört, sollte vielleicht einen Besuch beim Ohrenarzt in Erwägung ziehen.
@ FeRe:
Anmerkung: Der Dienstherr / BW entscheidet nicht über KDV Anträge.
Die anderen Teile des Beitrages sind auf einem ähnlichem (falschem) Niveau.
@F_K
Der Einwand zum Dienstherren ist korrekt. Deshalb:
streiche 'der Dienstherr'
setzte 'das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben'
Wenn Sie darüberhinaus noch Korrekturbedarf sehen, der genauso gut begründet ist, will ich dem gerne und unverzüglich nachkommen!
OK, der (ehemalige) Soldat und die BW gehen ein gegenseitiges Treueverhältnis ein - im Zweifelsfall bis in den Tod - aber sicherlich bei SaZ über das DZE hinaus.
Insoweit hat eine einseitige Trennung unter Bezug auf Leistungen schon eine moralische Vorwerfbarkeit - auch wenn rechtlich geschützt.
@FeRe:
Mit eine wenig Leseverständnis kommt man drauf dass genau die vom TE als ablehnungswürdig genannten Kurzbegründungen eben genau seine Gründe sind.Das tolle 500€-Anwaltsschreiben ist dabei nur der ,,Deckmantel" damit's auch wirklich durchgeht. Und so eine Einstellung entwickelt man nunmal nicht plötzlich zum DZE. Da hätten konsequenterweise schon früher die entsprechenden Schritte eingeleitet werden sollen. Aber dann wäre ja, wie gesagt, Besoldung flöten gegangen. Es wurde also kassiert, obwohl das innere Treueverhältnis nicht mehr gegeben war...und damit ein wesentlicher Teil der ,,Gegenleistung" für die Besoldung nicht erbracht.
@F_K
Der besonderen Treuepflicht des Soldaten steht während des aktiven Dienstverhältnisses die besondere Fürsorgepflicht des Dienstherren als Gegenleistung gegenüber. Die Fürsorgepflicht des Dienstherren sowie seine Pflicht zur Alimentation des Soldaten endet mit der Beendigung des Dienstverhältnisses. Die besondere Pflicht des Soldaten zum treuen Dienen endet folgerichtig ebenfalls mit Beendigung des Dienstverhältnisses. Der Soldat wird mit dem Ausscheiden auch von allen Einschränkungen befreit, die sich aus der Pflicht zum treuen dienen ableiten.
Irgendwelche 'moralischen Verpflichtungen' zu irgendwas über das DZE hinaus sollten Sie schon gut begründen können. Eine starke Behauptung ist zwar einfach, aber nicht ausreichend. Insbesondere den Verzicht auf das Recht der Verweigerung des Kriegsdienstes von einem ehemaligen Soldaten zu erwarten ist einigermaßen obszön. Zur Erinnerung:
Artikel 4 Absatz 3 GG ,,Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden."
Das ist aus genau DER Verfassung, die zu schützen Sie wohl mal irgendwann geschworen haben!
Nunja - Recht, Gerechtigkeit und Gesetz sind nunmal 3 unterschiedliche Begriffe, weil es 3 verschiedene Konzepte sind. Moral ist ein viertes Konzept.
Das Teile des Treueverhältnisses über das DZE wirken sollte klar sein - die BFD Leistungen wurden hier ja vom TE extra herausgestellt.
Soweit mir bekannt ist, wird man auch als anerkannter KDV im Falle eines Falles einberufen, dann aber eben nicht zum bewaffneten Dienst. Das sicher vielen die jetzt den Antrag stellen nicht bekannt.
Dienst wird dann vermutlich im kaum vorhandenen Zivilschutz sein, oder in Lazaretten, aber das ist vermutlich nur ein theoretisches Modell
@F_K
"Nunja - Recht, Gerechtigkeit und Gesetz sind nunmal 3 unterschiedliche Begriffe, weil es 3 verschiedene Konzepte sind. Moral ist ein viertes Konzept."
Mit diesen Plattheiten wollen Sie was begründen? Haben Sie das Konzept von 'Konzept' nicht begriffen?
Es gibt keine Treuepflicht über das Dienstzeitende hinaus, die über die Pflichten jedes anderen Staatsbürgers hinausgehen. BFD-Leistungen oder andere Versorgungsleistungen, sind Pflichten die der Dienstherr als Folge der im Rahmen der besonderen Fürsorgepflicht gegebenen Versprechen zu erbringen hat. Der Anspruch auf diese Leistungen ist nicht an die Erfüllung irgendwelcher Formen moralischen oder formalen Wohlverhaltens gebunden, das Sie hier herbei fabulieren wollen.
OT - Ihr Geschwätz, verbunden mit Ihrer schon fast pathologischen Uneinsichtigkeit, macht mir deutlich, warum dieses Forum außerhalb dieser Bubble nicht selten als 'toxisch' bezeichnet wird.
Die Treuepflichten über das DZE hinaus ist z. B. mit der GBO gesetzlich definiert - und da steht ein moralisches und militärisches Konzept dahinter - ein Konzept / Recht / Gesetz, auf das der ehemalige Soldat geschworen hat.
Das Grundrecht auf KDV steht ihm trotzdem zu, war aber konzeptionell für andere Fälle gedacht, ist z. B. ein Kind von Wehrpflichtzeiten.
Zitat... Soweit mir bekannt ist, wird man auch als anerkannter KDV im Falle eines Falles einberufen, dann aber eben nicht zum bewaffneten Dienst. Das sicher vielen die jetzt den Antrag stellen nicht bekannt. ...
§1(2) Kriegsdienstverweigerungsgesetz
Zitat...(2) Wehrpflichtige, die als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden sind, haben im Spannungs- oder Verteidigungsfall statt des Wehrdienstes Zivildienst außerhalb der Bundeswehr als Ersatzdienst nach Artikel 12a Absatz 2 des Grundgesetzes zu leisten. ...
Zum Nachlesen und Auffrischen des Gedächnisses des einen anderen Forumisten: https://www.gesetze-im-internet.de/kdvg_2003/index.html#BJNR159310003BJNE000201310
Zitat von: ulli76 am 10. Dezember 2024, 17:14:28
die Ukraine ist kein Vulkan und dort ist auch nicht irgenwas ausgebrochen.
Doch: "Nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine im Jahr 2022 war zunächst ein Anstieg von Anträgen auf Kriegsdienstverweigerung zu verzeichnen. Dieser erreichte kurzfristig im Monat März 2022 seinen Höhepunkt, danach war die Entwicklung wieder rückläufig mit gelegentlichen Schwankungen."
Quelle: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/personal/-aktuelles/faktencheck/kdv-antraege-5647366
Wenn hier schon Haare gespalten werden, dann richtig...
Zitat von: KlausP am 11. Dezember 2024, 09:54:58
Zum Nachlesen und Auffrischen des Gedächnisses des einen anderen Forumisten: https://www.gesetze-im-internet.de/kdvg_2003/index.html#BJNR159310003BJNE000201310
Oder hier - gut zu verstehen und aktuell: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/personal/-aktuelles/faktencheck/kdv-antraege-5647366
Der neuartige Verweigerungsgrund "ich habe Gefühle für Mütterchen Russland" ist ja eigentlich auch gar nicht schlecht, eher als eine Art Reinigungsprozess zu sehen. Denn ganz ehrlich, solche Putinfanboys möchte ich im Ernstfall nicht neben mir haben.
Das gab es doch schon länger, in den eigenen Reihen. Kameraden, wo man nie wußte, ob sie nicht gleich den eigenen Leuten im Fall der Fälle von hinten in den Rücken schießen würden.