Guten Abend Kameraden, wollte eine Sache fragen, und zwar hatte ich am Montag meine Fahrprüfung, die ich auch bestanden habe, am Freitag hab ich ein Termin, um den Dienstführerschein umzuschreiben, weißt jemand, ob ich auch direkt einen vorläufigen Führerschein bekomme oder muss ich erst abwarten bis ich einen richtigen Führerschein bekomme.
Nein aber man kann auch so fahren i ch habe B Anfänger gemacht dieses Jahr und habe ni vt umgeschrieben das Geld kann man sparen, Führerschein ist Führerschein.
Quelle?
Ein Dienstführerschein ist nur und ausschließlich für Dienstfahrzeuge - bei zivilen Fahrten ohne Führerschein ist dann auch schnell die Dienstfahrerlaubnis weg / gesperrt.
Zitat von: Thomas1 am 11. Dezember 2024, 21:15:50
Nein aber man kann auch so fahren i ch habe B Anfänger gemacht dieses Jahr und habe ni vt umgeschrieben das Geld kann man sparen, Führerschein ist Führerschein.
Dann haben Sie in der Fahrschule wohl nicht aufgepasst. Der Dienstführerschein gilt
ausschließlich beim Führen von
Dienst-Kfz! Einfach mal nach ,,Dienstfahrerlaubnis" googeln.
Zitat von: KlausP am 11. Dezember 2024, 22:18:07
Zitat von: Thomas1 am 11. Dezember 2024, 21:15:50
Nein aber man kann auch so fahren i ch habe B Anfänger gemacht dieses Jahr und habe ni vt umgeschrieben das Geld kann man sparen, Führerschein ist Führerschein.
Dann haben Sie in der Fahrschule wohl nicht aufgepasst. Der Dienstführerschein gilt ausschließlich beim Führen von Dienst-Kfz! Einfach mal nach ,,Dienstfahrerlaubnis" googeln.
Ja das ist das was jederimmer sagt ohne Wissen.
Wenn ich dienstführersxhein habe dann habe ich rechtanspruch auf umschreiben also kann keiner sagen das das nicht geht.wenn man also sowieso bekommt dann kann man auch ohne fahren weil Polizei wird wissen dass man den bekommen MUSS, also Führerschein ist Führerschein Polizei weiss das. Vorteil ist auch das Polizei eigentlich. gar keine Kontrolle machen darf nur feldjäger dürfen bei Soldaten
Also bitte nur reden wenn man auch richtig weiß alles sonst besser nichts sagen
Zitat von: Thomas1 am 11. Dezember 2024, 22:52:27
Ja das ist das was jederimmer sagt ohne Wissen.
Wissen🙄
Und der Rest ist auch Quatsch.
Zitat von: wolverine am 11. Dezember 2024, 23:22:13
Zitat von: Thomas1 am 11. Dezember 2024, 22:52:27
Ja das ist das was jederimmer sagt ohne Wissen.
Wissen🙄
Und der Rest ist auch Quatsch.
Quatsch also?? Dann auch eine Qelle sagen wenn du meinst es ist nich so. Ich wies es glaub besser weil ich selbst so fahre
StVO 36 (5) 1Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. 2Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. 3Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. 4Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.
Glauben Sie Sie wären im DstKfz kein Verkehrsteilnehmer? Sein Sie froh, dass Sie nicht mir unterstellt sind. Das ganze sollte man mal an den Staatsanwalt wegen 21 StVG abgeben.
Danach kommt dann das Disziplinarverfahren, weil Sie ihre Dienstfahrerlaubnis ggf. mutwillig verloren haben....
Zitat von: Thomas1 am 11. Dezember 2024, 23:26:03
Ich wies es glaub besser weil ich selbst so fahre
Du wurdest halt noch nicht kontrolliert und deshalb nicht dabei erwischt, wie du ohne gültige Fahrerlaubnis fährst.
Die Quelle hat wolverine dir doch mitgegeben:
Zitat von: §26 FeV(1) Die von den Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei (§ 73 Absatz 4) erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen
Noch eine indirekte Quelle:
https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99108047050003/herausgeber/RP-199056848/region/070000000000ZitatEine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis kann in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren.
Zitat von: 0815newbie am 12. Dezember 2024, 00:08:11
StVO 36 (5) 1Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. 2Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. 3Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. 4Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.
Glauben Sie Sie wären im DstKfz kein Verkehrsteilnehmer? Sein Sie froh, dass Sie nicht mir unterstellt sind. Das ganze sollte man mal an den Staatsanwalt wegen 21 StVG abgeben.
Danach kommt dann das Disziplinarverfahren, weil Sie ihre Dienstfahrerlaubnis ggf. mutwillig verloren haben....
Zitat von: funker07 am 12. Dezember 2024, 01:32:12
Zitat von: Thomas1 am 11. Dezember 2024, 23:26:03
Ich wies es glaub besser weil ich selbst so fahre
Du wurdest halt noch nicht kontrolliert und deshalb nicht dabei erwischt, wie du ohne gültige Fahrerlaubnis fährst.
Die Quelle hat wolverine dir doch mitgegeben:
Zitat von: §26 FeV(1) Die von den Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei (§ 73 Absatz 4) erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen
Noch eine indirekte Quelle:
https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99108047050003/herausgeber/RP-199056848/region/070000000000
ZitatEine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis kann in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren.
Wenn angehalten werde dann kann ich die ja belehren dass das gar nicht geht. Es gibt rechtanspruch auf umschreiben also kann ich den Schein ja jederzeit bekommen deshalb macht kein unterschied ob ich den neme oder nicht. Legal ist legal versteh das doch
Außerdem bin selbst SU und mir sind Leute unterstellt darum ist da brauche ich nicht froh sein dass ich dir nicht unterstellt bin, vielleicht du mir ja eines Tages unterstellt
ZitatWenn angehalten werde dann kann ich die ja belehren dass das gar nicht geht. Es gibt rechtanspruch auf umschreiben also kann ich den Schein ja jederzeit bekommen deshalb macht kein unterschied ob ich den neme oder nicht. Legal ist legal versteh das doch
Außerdem bin selbst SU und mir sind Leute unterstellt darum ist da brauche ich nicht froh sein dass ich dir nicht unterstellt bin, vielleicht du mir ja eines Tages unterstellt
Dann belehre du mal schön bei der Polizeikontrolle. Viel Erfolg´.
Sollte noch ein sachdienlicher Hinweis kommen, öffne ich gerne wieder, ansonsten ist hier wegen rumtrollen geschlossen.
Nur als Hinweis... findet sich auch hier : https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,39254.msg753858.html#msg753858
In der Regelung...
"
Anerkennung von Dienstfahrerlaubnissen im Kontext
der Erteilung einer
allgemeinen Fahrerlaubnis
Auf Grundlage:
§§ 26, 27 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 199)"
und passend
"Anerkennung von Nachweisen der Bundeswehr über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erste Hilfe
Auf Grundlage:
§ 19 Abs. 2 FeV vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 199)"
EDIT: nur erklärend den Hinweis ergänzt...