Hallo!
Wie der Betreff schon verrät möchte ich gern wieder zurück zur Bundeswehr.
Ich bin Baujahr 1988, war SaZ 8, OFw d.R., infanteristische Verwendung, komplett ausgebildet. Durch eine ärztliche Fehlbehandlung wurde ich für meine Tätigkeit untauglich. Kurz gesagt, ich habe die Bundeswehr dann durch eine Dienstzeitverkürzung verlassen da mir die angebotene Ersatzverwendung nicht zusagte.
Vor der Bundeswehr habe ich Industriemechaniker gelernt, während dem BFD habe ich eine neue Ausbildung zum Elektroanlagenmonteur abgeschlossen. Vor kurzem habe ich den Staatl. geprüften Techniker Fachrichtung Energietechnik bestanden.
Mittlerweile bin ich wieder soweit fit und habe die Operationen durch. Ich wurde auch in meiner alten Verwendung beordert. Nun würde ich auch gern wieder zurück zur Bundeswehr, aber nicht mehr in einer infanteristischen Verwendung.
Vielleicht kann mir jemand von Euch sagen, ob ich eine Chance habe die Verwendung zu wechseln. Der Bereich ELO ist ja eine Mangelverwendung, vielleicht lässt die Bundeswehr drauf ein, da ich ja nur noch die Fachlehrgänge bräuchte.
Mit kameradschaftlichem Gruß
Ramses
Einfach neu bewerben, dann wird neu gemustert und es ergibt sich, wofür du tauglich bist. Allerdings wirst noch so rd. weitere 12-14 Jahre auflegen müssen.
Danke Dir, das werde ich machen. Die Bewerbung ist auch schon raus. Ziel ist auch eine Verpflichtung von mindestens 12 Jahren. Nur jeden Tag draußen im "Dreck" herumtoben muss ich nicht mehr, das macht auch keinen Sinn dann nach weiteren 12 Jahren wieder ins zivile Leben gehen.
Damals habe ich halt nicht an die Zukunft gedacht und unbedingt eine Verwendung im Truppendienst gewollt. Es hat auch viel Spaß gemacht und war sehr fordernd. Nur für die Zeit nach der Bundeswehr nicht hilfreich.
Updates würden mich interessieren, bin ein ähnlicher Fall allerdings paar Jahre jünger. Derzeit warte ich auf die Einladung ins Assement steht laut Portal bei 50% und fachlicher Prüfung was immer das heißen mag.
Und bei den Überlegungen mit einbeziehen ... wie kann ich meinen weiteren zivilen Arbeitsweg ab Anfang 50 bis zur Regelaltersgrenze (67) gestalten, wenn ich nicht BS werden kann/will.
Dabei beachten :
bereits erhaltene Leistungen aus dem SVG (auf Grund des alten Dienstverhältnis als SaZ) ... werden auf die neuen Ansprüche angerechnet ! https://www.buzer.de/21_SVG.htm
Auszug:
"4 Die Anspruchszeiten auf Berufsförderung, die auf Grund des früheren Dienstverhältnisses gewährt wurden, sind von der nunmehr zustehenden Förderungsdauer abzuziehen.
5 Der Bezugszeitraum der Übergangsgebührnisse verkürzt sich um die Zeit, für die früher Übergangsgebührnisse gezahlt wurden.
6 Ausgleichsbezüge, die ihr oder ihm auf Grund des früheren Dienstverhältnisses nach § 17 zugestanden haben, sind auf den Anspruch auf Übergangsgebührnisse oder Ausgleichsbezüge aus dem neuen Dienstverhältnis anzurechnen.
7 Die Übergangsbeihilfe verringert sich um den früher gezahlten Betrag."
Bitte dabei auch beachten,dass die Übergangsgebührnisse an die Berufsförderung gekoppelt sind. Mir z.b. wurden 9 Monate Übergangsgebührnisse gestrichen weil ich "nur" noch 24 Monate Berufsförderung hatte. Hat aber mit meinem Meister während der Bw-Zeit zu tun. Ich habe meinen Wiedereinsteller nach 2,5 Jahren an den Nagel gehangen und meine Entlassung wegen unzumutbarer und wirtschaftlicher Nachteile (Waffensystem würde abgegeben und neues dauert noch bis Ende 2026= vor 2027 keine DP gerechte Ausbildung, was wiederum heißt in fast allen Beurteilungen würde ich hinten runter fallen). Mir wäre die Zeit (für gute Beurteilungen) weggerannt.
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