Guten Tag - Mir ist schwindelig vom vielen googeln. Darum Frage ich hier.
FWDL mit eigener Wohnung - Antrag SAZ 4 läuft - Dienstantritt war der 01.11.23 - Entfernung der Wohnung zum Standort 600 km, ich bin 19 Jahre alt.
Frage: Muss ich in Sachen Trennungsgeld/Umzugskostenvergütung/Lehrgänge/Reiskosten irgendetwas beachten, beantragen oder in die Wege leiten? Ich habe bedenken, das ich irgendwelche Ansprüche verwirken könnte, weil ich Fristen o.ä. aus Unkenntnis versäume.
Ist die Wohnung anerkannt durch die Bw?
Nein, das habe ich nie beantragt weil ich irgendwo gelesen habe, das für FWDL keine Anerkennung möglich ist.
IRd Ernennung zum SaZ musst du darauf achten, dass man dir die Wohnung anerkennt und berücksichtigt, denn das ist auch Teil der Ernennung. Dann bist du TG-berechtigt.
OK - danke - ich glaube das ist wohl vor allem im kommenden Jahr nicht unwichtig, weil die Verpflichtung mit einer regimentsinternen Versetzung auf einen Dienstposten einhergeht, die mich auf zahllose Lehrgänge führt.
Zitat von: Ralf am 13. Dezember 2024, 13:06:14
IRd Ernennung zum SaZ musst du darauf achten, dass man dir die Wohnung anerkennt und berücksichtigt, denn das ist auch Teil der Ernennung. Dann bist du TG-berechtigt.
Damit dies auch erfolgt, muss dem BAPersBw mit Ihren Bewerbungsunterlagen SaZ auch eine Kopie des Mietvertrag vorgelegt werden.
Außerdem müssen Sie erklären das Sie die sog. 3+5-Regelung zur Umzugskostenvergütung nutzen möchten.
Sie erhalten dann mit den Ernennungsunterlagen vom BAPersBw ein Schreiben, dass für Sie die 3+5-Regelung Anwendung findet.
Mit diesem Schreiben stellen Sie dann beim Team des Travelmanagement, welches für Ihre Stammeinheit zuständig ist, den
Grundantrag auf Trennungsgeld.
Ist dieser genehmigt, können Sie dann Trennungsgeld und Reisebeihilfen abrechnen.
U.a. in diesem Thema finden Sie Hinweise rund um das Thema Trennungsgeld...
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,63015.0.html
Zum Thema TG-Unterkunft hier:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,62999.msg693784.html#msg693784
Zitat von: RSch am 13. Dezember 2024, 13:21:21
Versetzung auf einen Dienstposten einhergeht, die mich auf zahllose Lehrgänge führt.
Wenn die Lehrgänge <3 Monate lang sind, bekommst du eh Trennungsgeld.
Die Anerkennung der Wohnung ist wichtig, damit du in der Stammeinheit Trennungsgeld bekommst und auch einen Anspruch auf eine Stube hast.
Du hast doch >30km Entfernung von Zuhause zur (neuen) Stammeinheit oder?
Zitat von: funker07 am 15. Dezember 2024, 13:06:32
Zitat von: RSch am 13. Dezember 2024, 13:21:21
Versetzung auf einen Dienstposten einhergeht, die mich auf zahllose Lehrgänge führt.
Wenn die Lehrgänge <3 Monate lang sind, bekommst du eh Trennungsgeld.
Die Anerkennung der Wohnung ist wichtig, damit du in der Stammeinheit Trennungsgeld bekommst ...
... damit dies nicht falsch verstanden wird ...
Das Vorhandensein eines
berücksichtigungsfähigen Hausstandes ist in beiden Fällen Bedingung für den Bezug von TG.
Also bei Bezug
+ in der Stammeinheit und
+ während Kommandierungen länger als 3 Monate
Nur bei Kommandierungen bis 3 Monate ist es nicht relevant.