Hallo und guten Tag Kameraden,
ich habe eine Frage zu einem doch vermutlich recht speziellen Fall...
Das bisherige im Schnelldurchlauf (Lange Version
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,74407.msg750102.html#msg750102)
- Sportunfall (Bonebruise, Knorpelschaden und Knochenschaden) im Dienst 08/23 (Unfallmeldung erstellt)
- OP im BwK Berlin 08/23
- Reha 8 Wochen
- nach knapp 7 Monaten zurück im Dienst
- Versetzungsantrag andere AVR (DP im Kraftfahrbereich) gestellt
- nach Abschluss Physio (07/24) III/59 und 90/5 bekommen (Voraussetzung gewünschter DP)
- seit einigen Wochen in neuer Verwendung (und sehr glücklich)
Nun musste ich für die Unfallversicherung ein ärztliches Gutachten machen, wobei eine 10%ige Invalidität des rechten Beines festgestellt wurde, also insgesamt etwa 5 - 7.5% Invalidität laut Gliedertaxe. (Die genaue Abrechnung habe ich noch nicht erhalten)
Die Invalidität würde ja der III/59 widersprechen (dort steht sinngemäß: Luxation verheilt ohne Einschränkungen). Das Gutachten würde ich weiterhin gern für den Antrag WDB nutzen.
Der 90/5 für den Dienstposten ist ja durch, dennoch müssen in meinen nächsten Dienstjahren noch mindestens 3 weitere 90/5 Kraftfahrverwendungsfähigkeit gemacht werden und ohne diesen kann ich den DP nicht ausüben.
Der Dienstposten ist seit Jahren mein absoluter Wunschdienstposten, diesen zu verlieren wäre zwar kein Weltuntergang, aber eben deutlich gegen mein Interesse.
Was wird nun voraussichtlich folgen, wenn ich mit dem Gutachten zu meinem Truppenarzt gehe? Untauglichkeit auf dem DP? Sogar DU Verfahren? Besteht grundsätzlich die Möglichkeit, weiterhin auf dem DP zu verbleiben?
Ich bin ein grundsätzlich ehrlicher Mensch, daher möchte ich von vornherein mit offenen Karten spielen und nicht erst in 3 Jahren auf einmal riesige Probleme kriegen und im schlimmsten Fall sogar die sehr teure Ausbildung zurückzahlen müssen.
Vielleicht hat ja der ein oder andere einen Tipp für mich, wenn meine Angaben hier nicht reichen, einfach Bescheid geben, ich werde dann das wichtige hinzufügen =)
Liebe Grüße und schönen 3. Advent.
Sie wurden für die aktuelle Verwendung untersucht und für tauglich befunden.
Das zivile Gutachten spielt dabei keine Rolle.
Für die Überprüfung einer WDB ebenso.
Hier wird die Bundeswehr ihr eigenes Überprüfungsverfahren durchführen.