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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: rjay am 11. Januar 2025, 19:18:30

Titel: Vorläufige Einplanung
Beitrag von: rjay am 11. Januar 2025, 19:18:30
Guten Abend,

ich bin neu hier im Forum und war vorher nur stiller Mitleser um einiges an offenen Fragen zu klären.
Ich bin rJay und 36 Jahre alt, ich grüße euch.

Ich habe mich Anfang November für die Fw Laufbahn beworben und diese Woche Dienstag/ Mittwoch meinen Termin zum Assessment in WHV gehabt.
Habe alles durchlaufen und meine Eignung nach dem Interview bestätigt bekommen.

ALLERDINGS habe ich bei der medizinische Untersuchung ein ,,Vorläufig" bekommen weil ich 2024, von meinem HA, eine Anpassungsstörung Diagnostiziert bekommen habe.
Ich muss hierzu erklären, dass es dort um die Pflege von meinem Krebskranken Vater ging, die ich übernommen habe. Dieser ist leider im Dezember verstorben.
Ich habe natürlich von meinem HA ein Befund mitgebracht wo dies auch drin stand und weiter noch das keine Therapie oder Medikamente benötigt wurden.

Die Ärztin WHV sagte zu mir, dass ich nach Bad Zwischenahn ins Krankenhaus zum Psychologen muss weil dieser mich dort abschließend ,,begutachten" muss.

Meine Frage ist nun, wie wahrscheinlich ist es für mich dort zu bestehen und wie lange dauert es bis man dort einen Termin zugesandt bekommt?


Über produktive Antworten wäre ich sehr erfreut.
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: Ralf am 12. Januar 2025, 05:33:44
ZitatMeine Frage ist nun, wie wahrscheinlich ist es für mich dort zu bestehen und wie lange dauert es bis man dort einen Termin zugesandt bekommt?
Das kommt ja darauf an, was dort rauskommt, die Chance liegt zwischen 0 und 100%.
Hinsichtlich der Dauer bis zum Termin müsstest du das KarrCBw um eine Aussage bitten. Jedenfalls sind diese Facharzttermine im Bewerbungsprozess priorisiert.
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: rjay am 13. Januar 2025, 10:33:28
Vielen Dank für die Antwort Ralf.
Das mit 0-100% ist mir eigentlich soweit klar. Ich wollte eher wissen wie mit so einer Diagnose umgegangen wird weil im Netz liest man unterschiedliche Aussagen. Von Ablehnung bis hin zu, ,,Ich wurde trotzdem genommen".
Es muss doch eigentlich eine Regelung dafür geben?

Dann hab ich noch eine Frage zu ZAW. Sind die Stellen nur zu besetzen mit Menschen die eine Ausbildung machen wolle oder würde dort eine Weiterbildung zum Meister ( in dem erlernten Beruf ) auch möglich sein?

Beste Grüße
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: wolverine am 13. Januar 2025, 10:37:08
Zitat von: rjay am 13. Januar 2025, 10:33:28
weil im Netz liest man unterschiedliche Aussagen. Von Ablehnung bis hin zu, ,,Ich wurde trotzdem genommen".

Sie meinen quasi, dass es sowohl 0, als auch 100% gibt und alles dazwischen? ???

Das liegt daran, dass Menschen verschieden sind und Krankheiten individuell unterschiedliche Ausprägungen haben. Welche bei Ihnen vorliegt, kann hier keiner wissen.
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: KlausP am 13. Januar 2025, 11:26:33
Zitat von: rjay am 13. Januar 2025, 10:33:28
Vielen Dank für die Antwort Ralf.
Das mit 0-100% ist mir eigentlich soweit klar. Ich wollte eher wissen wie mit so einer Diagnose umgegangen wird weil im Netz liest man unterschiedliche Aussagen. Von Ablehnung bis hin zu, ,,Ich wurde trotzdem genommen".
Es muss doch eigentlich eine Regelung dafür geben?

Dann hab ich noch eine Frage zu ZAW. Sind die Stellen nur zu besetzen mit Menschen die eine Ausbildung machen wolle oder würde dort eine Weiterbildung zum Meister ( in dem erlernten Beruf ) auch möglich sein?
Die ZAW erfolgt auf Ebene Geselle/Facharbeiter für den Beruf, der für die Verwendung vorgesehen ist. Eine ,,Meister-ZAW" in der Feldwebellaufbahn erfolgt später im Verlauf der Dienstzeit.

Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: rjay am 13. Januar 2025, 14:45:39
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten und Informationen.
Ich bin gespannt wann ich die Post bekomme mit dem Brief und werde dann mal berichten ob es geklappt hat oder nicht.

Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: rjay am 21. Januar 2025, 10:52:06
Moin,

ich habe da nochmal 2 Fragen die ich gerne stellen würde.

1. Welche Verwendungen gibt es allgemein für einen gelernten Maurer außer Pioniere? Also diese Auflistung würde mich interessieren.

2. Der einzige freie Dienstposten ohne ZAW wäre in Gera aber das sind 600km von hier. Habe eigentlich auf Diepholz gehofft aber wie gesagt, nur ZAW.
Meine Frage, wie wahrscheinlich ist es den Standort zu wechseln? Weil mein Einplaner sagte ich könnte ja erst diesen Posten nehmen und dann einen Wechsel beantragen. Ich möchte aber ungern hier alle Zelte abbrechen und umziehen müssen. Alleine schon wegen meinem Sohn.


Im Übrigen habe ich meinen Termin Ende Februar bekommen.



Grüße
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: KlausP am 21. Januar 2025, 11:00:54
Zitat... Weil mein Einplaner sagte ich könnte ja erst diesen Posten nehmen und dann einen Wechsel beantragen. ...

Gaaaanz tolle Aussage! Dabei geht mir immer der Hut hoch! Natürlich kann man jederzeit einen Versetzungsantrag stellen, dem wird aber nur stattgegeben, wenn er auch in dienstlichem Interesse liegt, das heißt, dass der Bedarf in der Wunscheinheit den Bedarf in der jetzigen Einheit überwiegt und anders nicht gedeckt werden kann. Will sagen: das klappt in aller Tegel nicht so unkompliziert wie sich das anhört (vorsichtig ausgedrückt).
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: Ralf am 21. Januar 2025, 11:49:57
Maurer:
ZitatLwPiFw      LwPiUffz   DecksDstBtsm   PiTaUffz   DecksDstMaat   PiHochbauUffz   PiHochbauFw
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: rjay am 21. Januar 2025, 18:08:30
Ich danke für die Antworten.

Also lieber nicht annehmen und einfach warten und drauf hoffen das im näheren Umkreis was kommen wird, richtig?
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: Ralf am 21. Januar 2025, 18:45:24
Naja, oder Gedanken darüber machen, was man will oder eben auch nicht.
Es ist ja auch keine Garantie, dass man immer an einem Dienstort bleibt, dessen muss man sich bewusst sein.
Wenn man allzusehr räumlich gebunden ist, ist vielleicht die Stadtverwaltung o.ä. der eher richtige AG
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: rjay am 21. Januar 2025, 18:54:31
Naja, all zu sehr würde ich nicht sagen aber die nächsten 5 Jahre wäre ich schon gerne ,,näher" dran um dem kleinen im Tennie alter beistehen zu können. Es ist nicht so das ich gar nicht bereit bin Entfernungen in Kauf zu nehmen für diesen Beruf. Nur es sollte schon für alle Seiten relativ gut passen, dass ich mein Gedanke dahinter.
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: KlausP am 21. Januar 2025, 19:30:35
Man muss sich von vornherein darüber im Klaren sein, dass man sich bei einer Bundes"behörde" bewirbt und dass die bundesweite Versetzbarkeit (und in Zukunft darüber hinaus, siehe Brigade Litauen) ein nicht gerade unwichtiges Berufsmerkmal eines Soldaten darstellt. Wer das nicht will oder kann sollte lieber die Finger davon lassen. Aus der einmal freiwillig eingegangenen Verpflichtung kommt man nämlich nicht so ohne weiteres wieder raus.
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: schlammtreiber am 23. Januar 2025, 08:06:38
Zitat von: rjay am 21. Januar 2025, 18:54:31
die nächsten 5 Jahre wäre ich schon gerne ,,näher" dran um dem kleinen im Tennie alter beistehen zu können.

Ich gebe zu bedenken, dass gerade am Anfang der Dienstzeit, also "die nächsten Jahre", diverse Lehrgänge an verschiedenen Standorten anstehen könnten
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: rjay am 23. Januar 2025, 16:22:41
Dessen bin ich mir bewusst. Ich habe mich ja auch bewusst dazu entschieden mich dieser Veränderung zu stellen. Nur halt nicht um jeden Preis und damit meine ich einen Umzug in den Osten/ Süden.
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: LwPersFw am 25. Januar 2025, 09:56:29
Zitat von: rjay am 21. Januar 2025, 18:54:31
Naja, all zu sehr würde ich nicht sagen aber die nächsten 5 Jahre wäre ich schon gerne ,,näher" dran um dem kleinen im Tennie alter beistehen zu können. Es ist nicht so das ich gar nicht bereit bin Entfernungen in Kauf zu nehmen für diesen Beruf. Nur es sollte schon für alle Seiten relativ gut passen, dass ich mein Gedanke dahinter.

Wenn diese 5 Jahre für Sie aktuell wichtig sind, um nah bei Ihrem Kind zu sein, dürfen Sie die Stelle in Gera nicht annehmen.

Denn
+ warum sollte der Chef Sie gehen lassen... er benötigt ja jemanden für diesen Dienstposten?
+ das Sie ein Kind haben und weit weg Dienst leisten, ist kein Versetzungsgrund, dies betrifft Viele
+ ja, Sie können die Versetzung beantragen, aber selbst wenn der Chef wiedererwarten zustimmt, benötigen Sie dann noch einen freien Dienstposten in der gewünschten Region!

Sich auf diese Unwägbarkeiten einzulassen können Sie tun, nur geht es schief, tragen allein Sie die Verantwortung.
Dies muss Ihnen bewusst sein.



Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: wolverine am 25. Januar 2025, 10:29:49
Ganz platt gesagt: wenn es die Möglichkeit einer Einplanung näher an Ihren Wünschen gäbe, hätte man Ihnen diese doch angeboten. Also ist das im Moment nicht möglich. Sie hoffen als auf eine außerplanmäßige Änderung.
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: rjay am 27. Januar 2025, 09:08:39
Vielen Dank für die Antworten. Habe die Stelle schon abgesagt.

Habe im Februar nochmal einen Termin bei dem Karriereberater um mal zu schauen was möglich ist.
Alternativ würde auch eine Ausbildung für mich in frage kommen.
Als gelernter Maurer ist es mir aber, wenn ich das richtig verstanden habe, nicht möglich den Stahlbetonbauer zu machen. Oder irre ich mich da?

Irgendwas in dem Bereich Elektronik würde mich alternativ auch noch reizen. 
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: LwPersFw am 27. Januar 2025, 09:20:06
Zitat von: rjay am 27. Januar 2025, 09:08:39
Vielen Dank für die Antworten. Habe die Stelle schon abgesagt.

Habe im Februar nochmal einen Termin bei dem Karriereberater um mal zu schauen was möglich ist.
Alternativ würde auch eine Ausbildung für mich in frage kommen.
Als gelernter Maurer ist es mir aber, wenn ich das richtig verstanden habe, nicht möglich den Stahlbetonbauer zu machen. Oder irre ich mich da?

Irgendwas in dem Bereich Elektronik würde mich alternativ auch noch reizen.


Die Berufe Maurer und Stahlbetonbauer sind den selben mil. Verwendungen zugeordnet. Deshalb würde man Sie nicht umschulen.

Elektronik geht natürlich ... wenn man beim KC Ihnen die Eignung zuspricht ... aber hier sind Sie mindestens 3 Jahre auf Lehrgängen/ZAW ... wahrscheinlich weit weg von zu Hause...

Also auch nicht passend zu Ihrem Wunsch der heimatnahmen Verwendung die nächsten 5 Jahre...

Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: rjay am 27. Januar 2025, 10:01:17
Bevorzugen würde ich natürlich eine Stelle wo ich meine vorhandene Ausbildung mit einbringen kann, keine Frage.
Es wäre lediglich eine Alternative die ich mir mal anhören würde bzw. wo ich gerne mehr Informationen drüber hätte.

Wo finden die Ausbildungen in der Regel denn statt und wie lange dauern diese?
Kann die vorhandene Ausbildung teilweise mit angerechnet werden?

Es ist nicht so das ich zu sofort eine Stelle benötige. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und verdiene auch relativ gut.
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: F_K am 27. Januar 2025, 10:23:35
@ rjay:

Eine Ausbildung, wo etwas "anrechenbar wäre", wirst Du nicht erhalten - weil dein Beruf da dann schon verwertbar ist.

Die ZAW dauert je nach Beruf ca. 12 bis 15 Monate und findet bundesweit statt - dazu kommen die Laufbahnlehrgänge - also ca. 3 Jahre "woanders".
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: rjay am 27. Januar 2025, 11:05:20
Ah okay, verstehe.
Also entweder in den ,,sauren Apfel" beißen und die Ausbildung in Kauf nehmen oder warten, ob der Hoffnung das eine Stelle in etwas näherer Umgebung frei wird?
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: Ralf am 27. Januar 2025, 11:07:53
Ob der "Apfel" sauer ist, musst du selbst entscheiden, immerhin bekommst du mit hohen Bezügen eine zweite Ausbildung, die anschließend nach Ende der BW dir mit Sicherheit auch einen ordentlichen Verdienst, angenehmere Arbeitsumstände und Anstellungsmöglichkeiten bietet. Maurer bis 67 Machen? Kann man machen, muss aber nicht.
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: rjay am 27. Januar 2025, 11:51:07
Also ich arbeite nicht in meinem erlernten Beruf. Ich arbeite bei der VW AG in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Ich möchte mich einfach gerne nochmal verändern in meinem Leben.

Wie ist das denn allgemein bei einer Ausbildung? Also verdienst, Urlaub und sowas? Wird diese an einer Handwerkskammer dann gemacht oder an einer Schule?
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: KlausP am 27. Januar 2025, 11:56:38
Die ZAW wird bei der Bundeswehr ,,gemacht", die einen externen Bildungsträger beauftragt. Dazu werden die Lehrgangsteilnehmer zu einer entsprechenden ZAW-Betreuungsstelle kommandiert. Die Prüfung erfolgt dann je nach Ausbildungsberuf vor der IHK oder der Handwerkskammer. Da Sie während der Zeit der ZAW Soldat sind erhalten Sie die Besoldung wie jeder andere Soldat Ihres Dienstgrades.
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: thelastofus am 27. Januar 2025, 21:21:17
Zitat von: rjay am 27. Januar 2025, 11:51:07
Also ich arbeite nicht in meinem erlernten Beruf. Ich arbeite bei der VW AG in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Ich möchte mich einfach gerne nochmal verändern in meinem Leben.

Wie ist das denn allgemein bei einer Ausbildung? Also verdienst, Urlaub und sowas? Wird diese an einer Handwerkskammer dann gemacht oder an einer Schule?

Man kann sich was in etwa wie eine schulische Ausbildung die es z.B bei einer Umschulung gibt vorstellen(auch mit Praxiseinsätzen). Also keine klassische duale Ausbildung, aber dennoch anerkannt da die Prüfung immer für den Beruf zuständigen Stelle stattfindet.
Urlaub ist (meistens) bei den ZAW vorgegeben wann der zu nehmen ist.

Man wird sich da halt gegen jüngere Bewerber durchsetzen müssen, die sich auf eine ZAW bewerben und die entsprechende BEU (oder wie das heute heißt) bestehen müssen. Wenn man mit einem verwertbaren Beruf kommt, ist es eben nicht ganz so üblich das man noch ein ZAW auf Gesellenebene bekommt, aber nicht unmöglich. Würde es mir aber nicht zu einfach vorstellen,Elektronik ist sicher aktrattiv fü rviele.
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: Ralf am 28. Januar 2025, 04:30:48
Zitatdie entsprechende BEU (oder wie das heute heißt)
das gibt es nicht mehr.
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: rjay am 28. Januar 2025, 09:28:56
Vielen Dank nochmal für die ganzen Antworten und Informationen.
Ich warte einfach nun den 05. eben ab und dann man schauen.

Wenn ich warten sollte auf einen freien Dienstposten ist es ja so, entweder man kommt zusammen oder halt nicht. Weiß ja nicht wie wahrscheinlich es ist das Dienstposten entstehen oder frei werden.

Mal schauen.
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: rjay am 03. März 2025, 11:56:32
Moin zusammen

Ich hatte nun letzte Woche meinen Termin bei dem Facharzt und bin persönlich mit einem guten Gefühl dort raus. Habe natürlich nichts gesagt bekommen weil der Befund wohl zum MedA geschickt wird und die darüber wohl entscheiden ob dieser Gewichtung findet oder auch nicht ( so wurde es mir gesagt ).

Meine Frage ist nun, der Termin war am Mittwoch letzte Woche, wie lange dauert in etwa so eine Bearbeitung oder muss ich mich selbst dahinter klemmen?


Liebe Grüße
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: Ralf am 03. März 2025, 12:13:18
Ich würde mal in 14 Tagen beim KarrCBw nachfragen.
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: rjay am 03. März 2025, 13:05:21
Alles klar, vielen Dank Ralf.
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: rjay am 17. März 2025, 10:39:16
Moin zusammen,

eben einen Anruf von meinem Einplaner bekommen, D5 für 3 Jahre. Im ersten Moment war ich einfach nur baff.

Daraufhin habe ich beim MedA angerufen und dort wurde mir gesagt das der Befund aus dem Krankenhaus nicht gut ausfiel obwohl ich ein gutes Gefühl danach hatte.
Habe dort alles erklärt, unter anderem das ich krank war um meinen Vater zu pflegen und nicht weil ich selbst was hatte und das ich weder Tabletten noch eine Therapie gemacht habe. Wozu auch, ich habe nichts!

Mir wurde eben am Telefon gesagt, dass die Psychologin im Krankenhaus mich angeblich darauf hingewiesen hat eine Therapie zu machen. Davon war aber nie die Rede. Ich wurde nach 20min entlassen und mir wurde lediglich gesagt das ich einen Anruf erhalten werde.

Meine Frage ist nun, gibt es Möglichkeiten sich ,,zu wehren" wenn man sich ungerecht behandelt fühlt bzw. das Gefühl hat falsch ,,bewertet" worden zu sein? Oder muss ich jetzt einfach damit leben das die Menschen denken ich hätte einen an der Waffel?


Liebe Grüße
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: tdn am 17. März 2025, 10:43:29
Eine Beschwerde steht jedem frei der sich beschwert fühlt.
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: F_K am 17. März 2025, 11:01:10
Anmerkung:

Sowohl Hausarzt als auch ein Facharzt (!) haben eine Erkrankung diagnostiziert - und der Facharzt sieht Behandlungsbedarf.

(Es geht hier um Deine Gesundheit - und während einer Anpassungstörung dann neue massive Veränderungen, dazu "Waffen", sind halt keine gute Idee).

Insoweit würde ich dies als deutlichen Hinweis sehen, meine Gesundheit zu verbessern. Gute Besserung.
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: LwPersFw am 17. März 2025, 11:06:40
ZitatMeine Frage ist nun, gibt es Möglichkeiten sich ,,zu wehren" wenn man sich ungerecht behandelt fühlt bzw. das Gefühl hat falsch ,,bewertet" worden zu sein?


Siehe hier im letzten Drittel des Beitrags:

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?msg=688479


Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: rjay am 17. März 2025, 14:53:29
Zitat von: F_K am 17. März 2025, 11:01:10Anmerkung:

Sowohl Hausarzt als auch ein Facharzt (!) haben eine Erkrankung diagnostiziert - und der Facharzt sieht Behandlungsbedarf.

(Es geht hier um Deine Gesundheit - und während einer Anpassungstörung dann neue massive Veränderungen, dazu "Waffen", sind halt keine gute Idee).

Insoweit würde ich dies als deutlichen Hinweis sehen, meine Gesundheit zu verbessern. Gute Besserung.


Wieso der Hausarzt? Der Hausarzt, welcher mich im letzten Jahr krank geschrieben hat, kennt unsere Familie seitdem ich klein bin.
Ich wurde mit einer Anpassungsstörung krank geschrieben damit es keine Probleme mit dem AG gibt und nicht weil ich irgendwelche Psychischen Probleme habe/ hatte.
Mein Vater ist schwer erkrankt und im Dezember dran verstorben. Ich habe mich in diesen Zeitraum aufopferungsvoll um ihn gekümmert und ganz ehrlich? Ich würde es jederzeit wieder machen um diese Zeit so schön wie möglich für ihn zu gestalten! Familie steht an erster Stelle.

Ich habe auch einen Befund von meinem Hausarzt dabei gehabt wo das so drin stand. Weder Therapie nötig war noch Tabletten genommen worden sind und es lediglich um die ,,Pflege" meines Vaters ging. Ich bin direkt nach seinem versterben auch wieder arbeiten gegangen ohne Probleme und habe selber auf eine Wiedereingliederung verzichtet.

Die Psychologin im Gespräch bei der Bewerbung fand es gut das ich so offen darüber spreche.

Die Psychologin im Krankenhaus dreht daraus ein Strick ohne Grund. Das ist es was ich nicht verstehe und unfair finde. Und Vorallem die Tatsache das im Bericht steht, dass mir empfohlen wurde eine Therapie zu machen. Das ist schlichtweg gelogen.




Lohnt es sich überhaupt einen Einspruch zu erheben oder soll ich es einfach dabei belassen? Gibt es da überhaupt Erfolgschancen?
Ich habe einen guten AG und wollte mich lediglich nochmal verändern mit 36 Jahren.



Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.


Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: F_K am 17. März 2025, 15:02:32
Frage: Wie lange warst Du krank geschrieben?

However: Dein Hausarzt hat eine Anpssungsstörung nicht nur diagnostiziert, sondern DESWEGEN krank geschrieben.

Ein Facharzt sieht diese nicht als ausgeheilt an - dass sind 2 ärztliche Einschätzungen.

Ich bin kein Arzt - aber wenn 2 Ärzte es so sehen, wird wohl etwas dran sein, oder?

Es gibt kein Recht auf Tauglichkeit - Deine Möglichkeiten hat LwPersFw erläutert.
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: Pericranium am 17. März 2025, 15:19:11
Ich weiß jetzt nicht, wie das bei Zivilisten ist, aber bei Soldaten besteht zumindest, hinsichtlich psychiatrischer Diagnosen, die Prämisse, dass ein BW Facharzt die Gesundheitsziffer vergeben muss bzw ein BW Facharzt Gutachten eingeholt wird.

Wenn der Musterungsarzt sich aber auf die zivile Aussage verlassen kann und kein Facharztgutachten eines BW Psychiaters oder Psychologen einholen muss, dann haben Sie leider Pech gehabt, ja.
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: F_K am 17. März 2025, 15:27:06
@ Pericranium:

Der TE hat eine GZ von BW Facharzt erhalten - also Diagnose vom Hausarzt plus (BW) Facharzt.

(Und die "Andeutung" dass der Hausarzt nur aus "Gefälligkeit" eine sachlich nicht zutreffende Krankschreibung ausgestellt hat, mit der der TE dann seinen Arbeitgeber betrogen hat, vergessen wir ganz schnell - wegen der vielen Straftatbestände will ich darüber nicht nachdenken .... )
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: rjay am 17. März 2025, 15:30:57
Ich war ca. 6 Monate zu Hause.

Laut einem Attest ja, deswegen. Aber laut einem Befund der für mich geschrieben wurde nicht DESWEGEN.

So wie du es hier darlegst, ohne dich nun anfahren zu wollen, ist es genau das Problem. Eine Frau möchte mir nach 15- 20min. Gespräch eine psychische Störung diagnostizieren nur weil es auf meinem Attest stand und ohne darauf zu achten bzw. im entferntesten daran zu denken mal nach Hintergründen zu fragen.

Es ist einfach so typisch deutsch bürokratisch. Steht da so, also ist es so. Alles andere egal. Dienst nach Plan und gut ist.


Danke trotzdem für die Antworten. Verabschiede mich hiermit, alles gute allen weiterhin.


Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: Pericranium am 17. März 2025, 15:33:34
Zitat von: F_K am 17. März 2025, 15:27:06@ Pericranium:

Der TE hat eine GZ von BW Facharzt erhalten - also Diagnose vom Hausarzt plus (BW) Facharzt.

(Und die "Andeutung" dass der Hausarzt nur aus "Gefälligkeit" eine sachlich nicht zutreffende Krankschreibung ausgestellt hat, mit der der TE dann seinen Arbeitgeber betrogen hat, vergessen wir ganz schnell - wegen der vielen Straftatbestände will ich darüber nicht nachdenken .... )

Achso, dass er in einem BWK war, dies habe ich überlesen. Dann sehe ich keine Hoffnung und auch keinen Sinn in einer Beschwerde.
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: F_K am 17. März 2025, 15:39:28
ZitatDer Vorwurf lautet: ,,Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse" (strafbar nach § 278 StGB, wenn wider besseres Wissen geschehen; das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor).

Deswegen darf und muss man davon ausgehen, dass ärztliche Atteste richtig und zutreffend sind.

Also - 6 Monate krank wegen einer Anpassungsstörung - die Fachärztin sieht da keinen Zweifel und regt Therapie an.

Gute Besserung.
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: rjay am 17. März 2025, 15:52:54
Zitat von: F_K am 17. März 2025, 15:39:28
ZitatDer Vorwurf lautet: ,,Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse" (strafbar nach § 278 StGB, wenn wider besseres Wissen geschehen; das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor).

Deswegen darf und muss man davon ausgehen, dass ärztliche Atteste richtig und zutreffend sind.

Also - 6 Monate krank wegen einer Anpassungsstörung - die Fachärztin sieht da keinen Zweifel und regt Therapie an.

Gute Besserung.



Ich verstehe deine Sichtweise vollkommen und diese ist sicherlich auch richtig.
Hätte nur gedacht, rein logisch, das jemand mich versteht von meinem Standpunkt aus.

Also abschließend, hinnehmen und gut ist.

Danke nochmal und alles gute.
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: FlaRak31 am 17. März 2025, 16:05:53
Also mal ganz im Ernst:

Du gehst zu einem potenziellen neuen Arbeitgeber und erzählst dem, dass Du Deinen letzten Arbeitgeber aufgrund einer absichtlich falschen Arztdiagnose um 6 Wochen Lohnfortzahlung betrogen hast. Man hätte sich zur Pflege Familienangehöriger auch ohne Lohnbezug frei stellen lassen können.

Lohnbetrug ist eine Straftat, genauso wie die Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse und Du erwartest, dass der neue Arbeitgeber sagt: Hey toll, auf dich haben wir hier schon gewartet.
Selbstverständlich nimmt die Bundeswehr den diplomatischen Weg und setzt Dich mit der Diagnose dienstuntauglich wieder vor die Tür.

Da Du das Ganze nun Aktenfest hast, empfehle ich Dir, Dir für die Zukunft eine neue Geschichte für den Lebenslauf zurecht zu legen und es mit dem nächsten Arbeitgeber ehrlicher zu meinen.
Titel: Antw:Vorläufige Einplanung
Beitrag von: Ralf am 17. März 2025, 16:11:56
Ich schließe das Thema, es ist ja alles gesagt, sowohl wie man sich beschweren kann, also auch die Einschätzung einer Erfolgschance als auch die Darlegung der durchaus hinterfragenswerten Gründe für die "Krankschreibung".