Muss ein Soldat (HG; FWDL23; Anfang 2. Dienstjahr) klaglos hinnehmen, wenn er eine Wartezeit von etwa 4 Monaten für das 90/5er für seine Erstverpflichtung erdulden soll??? Neben einem wirtschaftlichen Schaden, der dem Soldaten durch diese lange Wartezeit entsteht, wirkt diese Wartezeit obendrein noch als 'Sand im Getriebe' was die weitere Ausbildung angeht. So war bereits die Teilnahme an einem EKL wegen dem fehlenden 90/5er nicht möglich, und muss deshalb auf das Jahresende verschoben werden. Sind solche Wartezeiten normal oder eher ein Standort Problem?
Sowas muss niemand hinnehmen. Da empfiehlt sich eine Beschwerde über die unzumutbar lange Bearbeitungsdauer an den Disziplinarvorgesetzten.