Hab mich informiert warum es so auf der Karriereseite so ausgeführt wird.
Ein Hochschulabschluss zählt als eine Art allgemeine Hochschulzugangsberechtigung bzw. wird diese gleichzeitig mit erworben (gleichwertig anerkannt, da es in Kategorie ,,Schulabschlüsse" fällt).
Jedoch würde eine berufliche Qualifikation wie Meister, Berufsausbildung mit Erfahrung NICHT gemäß der Soldatenlaufbahnverordnung zur Zulassung reichen da es die SLV aktuell dies nicht hergibt (da es in die Kategorie ,,Berufsabschluss" fällt und nicht vergleichbar ist mit einem Schulabschluss).
Zivil (auch bei der Bundeswehr) und andere Behörden hätte man auch mit einem Fortbildungsabschluss eine uneingeschränkte HZB.
Beispiel Bayern für Menschen die in der gleichen Situation sind (Hamburg, Bremen, Saarland und Hessen das gleiche beim Querprüfen festgestellt).
Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen
Paragraf 7
Allgemeine Hochschulreife – im Inland innerhalb des Hochschulbereichs erworben
Die allgemeine Hochschulreife wird außerdem nachgewiesen durch ein außerhalb des Freistaates Bayern im Inland erworbenes
1.
Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung (Hochschulprüfung, Staatsprüfung) nach einem Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Universität oder Kunsthochschule oder einen gleichwertigen Abschluss an einer Gesamthochschule;
2.
Zeugnis über die bestandene Erste Lehramtsprüfung nach einem Studium an einer Pädagogischen Hochschule;
3.
Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung in einem Fachhochschulstudiengang nach einem Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern;
4.
Zeugnis über eine § 3 Nr. 4 entsprechende Prüfung, soweit die Ausbildung vollständig an einer Beamtenfachhochschule oder Fachhochschule für öffentliche Verwaltung absolviert worden ist,
5.
Abschlusszeugnis einer Berufsakademie in Sachsen oder einer Berufsakademie eines anderen Landes nach dem Modell Sachsen.
Zitat von: Tomeks am 20. Januar 2025, 15:01:56
Hab mich informiert warum es so auf der Karriereseite so ausgeführt wird.
Ein Hochschulabschluss zählt als eine Art allgemeine Hochschulzugangsberechtigung bzw. wird diese gleichzeitig mit erworben (gleichwertig anerkannt, da es in Kategorie ,,Schulabschlüsse" fällt).
Jedoch würde eine berufliche Qualifikation wie Meister, Berufsausbildung mit Erfahrung NICHT gemäß der Soldatenlaufbahnverordnung zur Zulassung reichen da es die SLV aktuell dies nicht hergibt (da es in die Kategorie ,,Berufsabschluss" fällt und nicht vergleichbar ist mit einem Schulabschluss).
Zivil (auch bei der Bundeswehr) und andere Behörden hätte man auch mit einem Fortbildungsabschluss eine uneingeschränkte HZB.
Für den Bereich der Bundeswehr (mil) gilt aktuell:
"5. Die
Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand wird nachgewiesen durch
• das Abschlusszeugnis einer Fachoberschule,
• das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Fachschule, in dem die durch Zusatzprüfung erlangte Fachhochschulreife bescheinigt wird,
• das Abschlusszeugnis eines beruflichen Gymnasiums oder Fachgymnasiums,
• das Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife nach Besuch einer gymnasialen Oberstufe und einer beruflichen Tätigkeit,
• das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Höheren Handelsschule in Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein fachbezogenes Praktikum,
• das Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Berufsakademie mit Zusatzvermerk über die Gleichwertigkeit mit einem Fachhochschulabschluss (Land Berlin, Baden-Württemberg, Sachsen),
• das Abschlusszeugnis der Fachhochschulreifelehrgänge einer Bundeswehrfachschule sowie
• die Anerkennung der Gleichstellung von im Ausland erworbener Schulabschlüsse mit den o. a. Nachweisen.
6. Die
fachgebundene Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand wird nachgewiesen durch
• den erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums an einer Fachhochschule,
• das Zeugnis über die Prüfung für die Zulassung zu einem Hochschulstudium in einem bestimmten Studiengang ohne Reifeprüfung,
• das Abschlusszeugnis des Technischen Gymnasiums in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg,
• das Abschlusszeugnis einer Berufsoberschule in Bayern,
• das Abschlusszeugnis einer Fachakademie mit Ergänzungsprüfung sowie
• die Anerkennung der Gleichstellung von im Ausland erworbener Schulabschlüsse mit den o. a. Nachweisen.
Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes im
Ausbildungsgang mit Studium an einer Universität der Bundeswehr kann nur eingestellt werden, wer
eine Schulbildung besitzt, die in den Ländern Bayern oder Hamburg zu einem wissenschaftlichen
Hochschulstudium oder in Bayern zu einem Fachhochschulstudium berechtigt.
Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahnen der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes
und des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr im Ausbildungsgang mit Studium an einer zivilen
Universität kann nur eingestellt werden, wer eine Schulbildung besitzt, die in den Ländern, in denen
das beabsichtigte Hochschul- oder Fachholschulstudium vorgesehen ist, zu diesem Hochschulstudium
oder Fachhochschulstudium berechtigt.
7. Die
allgemeine Hochschulreife wird nachgewiesen durch
• das Reifezeugnis eines öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasiums, Aufbaugymnasiums, Abendgymnasiums, Kollegs oder einer Gesamtschule,
• das Abschlusszeugnis einer Berufsoberschule in Bayern i. V. m. dem Zeugnis über die bestandene Ergänzungsprüfung in Französisch oder Latein,
• das Reifezeugnis einer Nichtschüler-Reifeprüfung (externes Abitur),
• das Zeugnis über die Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis,
• die staatliche Abschlussprüfung an einer öffentlichen Fachhochschule sowie
• die Anerkennung der Gleichstellung von im Ausland erworbener Schulabschlüsse mit den o. a. Nachweisen.
8. Eine
Hochschulausbildung wird nachgewiesen durch ein erfolgreich abgeschlossenes Studium:
• mit einem Bachelorabschluss (z. B. Bachelor of Arts/B. A., Bachelor of Science/B. Sc., Bachelor of
Engineering/B. Eng.) oder einem Masterabschluss (z. B. Master of Arts/M. A., Master of Science/M.
Sc., Master of Engineering/M. Eng.). Diese können sowohl an Universitäten und gleichgestellten
Hochschulen als auch an Fachhochschulen erworben werden.
• an einer Universität bzw. einer gleichstehenden Hochschule
+ mit einer Staatsprüfung, z. B. in den Studiengängen Rechtswissenschaft, Medizin (Human-,Zahn- und Tiermedizin), Pharmazie und Lebensmittelchemie,
+ mit einer Diplomprüfung (Hochschulprüfung), insbesondere in den naturwissenschaftlichen, ingenieurwissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Studiengängen,
+ mit einer Magisterprüfung (Magister artium, M. A.) vor allem in den geisteswissenschaftlichen Studiengängen (z. B. Geschichtswissenschaft) sowie
+ mit dem Erwerb des Doktorgrades (Promotion) in allen Studiengängen.
Hinsichtlich der Einstellung in die Laufbahnen der Offizierinnen und Offiziere werden diese Abschlüsse entsprechend einem Masterabschluss berücksichtigt;
• an einer Fachhochschule (FH)
+ mit der Diplomierung in einer anerkannten Fachrichtung (z. B. Diplom-Ingenieur (FH), Diplom-Betriebswirt (FH), Diplom-Kaufmann (FH)).
Hinsichtlich der Einstellung in Laufbahnen der Offiziere verleihen Diplomabschlüsse an FH dieselben Berechtigungen wie Bachelorabschlüsse.
13. Der Nachweis bildungsmäßiger Voraussetzungen ist durch Vorlage der entsprechenden Zeugnisse zu führen (vgl. A-1333/16 Abschnitt 3.1.2)."
Vielen Dank für den Input.
Mittlerweile hat sich eine Grundbeorderung und die Möglichkeit als Reserveoffizier sich engagieren in Lift aufgelöst. Mit Erlass BMVgBundesministerium der Verteidigung P II 5 vom 10. September 2021 sind Tatbestände geregelt, die Ausnahmen von der Grundbeorderung darstellen.
Hiernach sollen alle wehrdienstfähig aus dem aktiven Dienstverhältnis ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die hauptamtliche oder ehrenamtlich bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und Einsatzbezug tätig sind, auf schriftlichen Nachweis von der Grundbeorderung ausgenommen werden. Da ich zum Zoll wechsle bin ich hiervon betroffen.
Somit besteht nur noch die Option der Wiedereinstellung.
Was spricht denn gegen die Reserveoffizierlaufbahn außerhalb des Wehrdienstes?