Hallo zusammen,
ich bin SaZ 13 ohne ZAW/Studium, altes BDF-Recht und habe am 30.05.25 mein DZE. Derzeit befinde ich mich im Freistellungszeitraum aufgrund einer geförderten Vollzeitmaßnahme, die Ende des Jahres endet. Daher leider auch keinen Zugriff auf Vorschriften.
Nun habe ich eine Anfrage erhalten, ob ich mir vorstellen könnte, nach DZE eine Anschlusswehrübung abzuleisten, was ich mir eigentlich gut vorstellen könnte und mit der Förderungsmaßnahme zeitlich wahrscheinlich auch gut vereinbaren könnte.
Allerdings habe ich dazu einige Fragen und vielleicht kennt sich damit jemand aus oder hat bereits selbst Erfahrungen in ähnlicher Richtung gesammelt.
1. Ginge das überhaupt, dass ich neben der Maßnahme eine Wehrübung ableiste oder verhindert die Maßnahme diese Möglichkeit? Ggf. könnte ich die Weiterbildung auch auf Teilzeit-Umfang reduzieren. (Laut diesem Beitrag eines Kameraden scheint es möglich zu sein, korrekt?
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=73785.02. Wichtigste Frage, da ich nicht ganz durchsteige bei Leistungen nach USG, Wehrsold, Zuschlag usw.:
Wie sieht dabei die finanzielle Situation aus? Wie wird es steuerlich etc. behandelt, wenn ich sowohl das Einkommen aus Wehrsold und Übergangsgebührnissen erhalten würde? Denn meines Wissens nach wird der Sold aus dem Reservedienst nicht als Einkommen betrachtet.
Ich habe von Kameraden erfahren, dass diese entsprechend "zwei Einkünfte" erhielten, da man sowohl den Reservesold als auch die Übergangsgebührnisse ohne Abzüge erhalten würde, aber das wäre ja fast zu gut, dass es stimmen könnte.
3. Sind Wehrübungen in Teilzeit möglich? Laut dem Link wohl ja, allerdings sind die Mindeststunden nicht angegeben.
https://www.bundeswehr.de/de/ueber-die-bundeswehr/die-reserve-der-bundeswehr/aktuelles-aus-der-reserve-der-bundeswehr/reservistendienst-in-teilzeit-136194 Wären 20 auch machbar?
Was gäbe es noch dabei zu beachten?
Vielen vielen Dank für Euren Input und Antworten!
Zu 1.
Sie müssen dies mit Ihrem BFD-Sachbearbeiter besprechen.
Im Zweifel sollte zunächst Ihr Übergang in das zivile Berufsleben absolute Priorität haben.
zu 2.
Spätestens 2 Monate vor DZE wird der Pers Ihrer Stammeinheit die Entlassungsmaßnahme in PersWiSys eingeben.
Damit wird die Steuerklasse ab DZE automatisch auf Klasse 6 gesetzt.
Solange Sie kein weiteres Einkommen haben, muss dies ja auf Ihre aktuelle Steuerklasse angepasst werden!
Dies müssen Sie selbst veranlassen!
Nehmen Sie hierzu mit Ihrer Bezügebearbeiterin frühzeitig Kontakt auf!
Zur RDL gilt:
Die Tagessätze für Mindestdienstleistung, Reservistendienstleistungsprämie, Verpflichtungsprämien sind steuerfrei.
Folgende Leistungen werden Reservedienstleistenden darüber hinaus gewährt:
o Finanzielle Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
o Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
o Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung
o Zuschlag für die Teilnahme an Auslandseinsätzen
Zu 3.
Dies steht doch im Link
"Ausgangspunkt für die von Reservistendienst Leistenden tatsächlich zu leistende Dienstzeit ist die regelmäßig wöchentlich zu leistende Dienstzeit in seiner Einheit beziehungsweise Dienststelle gemäß Dienstplan. Dies gilt analog für Dienststellen, die am Gleitzeitverfahren teilnehmen. Die Ausgestaltung der Teilzeitbeschäftigung im Einzelnen, insbesondere die Aufteilung der Dienstzeiten auf die einzelnen Wochentage, der Dienstbeginn, das Dienstende, die Frage der Handhabung der Pausen, die Einteilung zu Sonderdiensten oder die Teilnahme an militärischen Übungen liegt in der Verantwortung der jeweiligen zuständigen militärischen Vorgesetzten."