Hallo zusammen,
vllt. könnt ihr mir bei folgender Frage helfen.
Die Ordenskanzlei des Bundespräsidialamtes gestattet nach Einzelfallprüfung das Tragen der Rettungsmedaille der DDR (z.B. als Bandschnalle).
Auf die einzelnen Bestimmungen (da gibt es wirklich viele) und ob sinnvoll oder nicht, möchte ich hier nicht eingehen.
Sofern die entsprechende Trageerlaubnis vorliegt, wie bzw. wo würde man die Rettungsmedaille (DDR) als Bandschnalle / an der Ordensspange tragen?
Als staatliche Auszeichnung (die sie war) vor den Auszeichnungen der Länder (BRD) - also in einer Reihe mit den staatlichen Auszeichnungen der BRD?
Oder eher als ausländische Auszeichnung nach allen anderen Auszeichnungen lt. Anzugsordnung der Bundeswehr?
Grüße!
Bitte unter gleichem Namen deinen ersten Thread zu deinen vielfältigen Tragefragen nutzen https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,38504.msg754302.html#msg754302