Guten morgen,
Gestern war ich zum Assement und es ist leider nicht gelaufen wie gewünscht, da sowohl das KarrC beim anfordern von Befunden und Akten, als auch die BW bei meiner OP damals wohl etwas falsch gemacht hat. Warum ist nicht bekannt, bekannt ist aber ich muss zum FA zur Untersuchung in ca 4 Wochen und würde eine IV59 bekommen, was mich sehr erstaunte da ich diese Verletzung zu meiner BW Zeit erlitt, und weiterhin auf meinem DP war und dieser mit der GZ gar nicht mehr zugelassen wäre. Von Versetzung war nie die Rede bin normal aus der BW raus mit T4 aber nicht aufgrund dieser Verletzung sondern wegen leicht zu hohem BMI mit den Worten, bekommen Sie das in den Griff und sie können jeder Zeit Wiedereinstellen. War 2018.
Nunja der zivile Musterungsarzt sagte eine Einstellung als SAZ ist gar nicht möglich, wenn nur als Fwdl was für mich absolut nicht in Frage kommt.
Maximal über Ausnahmereglung wenn das Anforderungsprofil passt (er sagt ich kann mir Schreibtischhengst machen). Gewünschte Verwendung wäre Feuerwerker, Schießsicherheit oder MKF die alle keine IV59 als auschluss haben, bei denen aber das anforderungsprofil nicht passen würde laut Arzt.
Ich weis durch das Forum das zb Rollo mit t6 es zum
BS geschafft hat, aber wie sieht das ganze aktuell aus? Ist die Vorschrift die man online findet die aktuellste? Ich gehe später normal zum Interview und Einplaner und höre da nach wollte aber parallel hier fragen damit ich ggf anstoßen kann.
Mit freundlichen Grüßen und danke
Bei Rollo lag der Fall damals anders, das war ein Kreuzbandriss mit außergewöhnlich guter Heilungsprognose. Zudem kann man einen Fall nicht mit dem anderen vergleichen.
Warum mit T4 entlassen?
Ansonsten kam es schon mal vor das man mit weiterverwendet wird aus Fürsorgegründen.
Letztendlich muss man abwarte was der Arzt usw. rausfindet und was das Endergebnis ist. Dabei darf man nie vergessen, die Vorschriften nicht gemacht worden um die Leute zu ärgern sondern auch zum Schutz der Gesundheit.
T4 war damals weil ich 2018 alte Richtlinie leicht zu schwer war. Bmi Max 30 war das damals, hatte 30,8 oder irgendwie sowas. War schnell zu beheben.
Naja der Arzt meinte es geht kaum eine Verwendung außer stab ohne Körperlichkeit. Dann muss ich mal warten was der Facharzt sagt. Mein Knie ist in Ordnung, nur er muss es eben Fachärtzlich abklären lassen obliegt nur dem Facharzt nicht dem Arzt vor Ort.
Wenn ein Bundeswehr Facharzt für Orthopädie/ Unfallchirurgie ein
Zitataußergewöhnlich günstiges
Ausheilungsergebnis nach Kreuzbandoperation bei Fehlen von Begleitverletzungen
feststellt, bekommen Sie die III 59, ansonsten ist die IV 59 zu vergeben.
Wie gesagt, da müssen Sie dann die Beurteilung durch einen Facharzt O/U abwarten.
Zitat von: Pericranium am 29. Januar 2025, 12:47:50
Wenn ein Bundeswehr Facharzt für Orthopädie/ Unfallchirurgie ein Zitataußergewöhnlich günstiges
Ausheilungsergebnis nach Kreuzbandoperation bei Fehlen von Begleitverletzungen
feststellt, bekommen Sie die III 59, ansonsten ist die IV 59 zu vergeben.
Wie gesagt, da müssen Sie dann die Beurteilung durch einen Facharzt O/U abwarten.
Mal eine Frage: muss nicht nach so einer OP im dienst eine GZ vergeben werden? Weil mir wurde ja gesagt alles wie gehabt also wenn dann keine oder die bestmögliche?
Da ich keinem mehr vertraue und unbedingt möchte habe ich jetzt eigen Initiative ergriffen und meine komplette Gakte angefordert. Ich hatte eine sehr nette Dame am Telefon die das ganze zügist macht und diese sagte mir hätten die vom KarrC angerufen hätte man das alles regeln können.
Sie darf eigentlich kaum was sagen aber durch die Blume dann doch und wie gesagt ich bin mit T4 aufgrund BMI damals raus und mir wurde ja gesagt Mangel abstellen wieder rein.
Muss nicht bei der neu Musterung davon ausgegangen werden? Und falls da eine GZ zum Knie ist von damals ist diese geltend?
Und wenn alles nichts hilft kann ich mit alten T4 und das schuldigen GZ die damals im weg stand dann was bewirken weil ich ja so keine andere GZ habe?
Wenn es damals versäumt wurde (der Eintrag GZ), dann war dies ein Fehler, der ja jetzt behoben wird.
Zitat von: F_K am 29. Januar 2025, 18:01:59
Wenn es damals versäumt wurde (der Eintrag GZ), dann war dies ein Fehler, der ja jetzt behoben wird.
Wie gesagt es weis bis dato keiner ob dafür eine GZ vergeben wurde, weil die leider im KarrC nicht alles angefordert haben. Sollte aber nicht die Entlassungsuntersuchung Ausgangspunkt sein?
Und wenn eine GZ zu 59 vergeben wurde, ist diese bindend oder kann die revidiert werden?
Der Arzt meinte maximal IV59 keine Einstellung möglich, hat aber für die vorläufige einplanung mir den P060 FlgMech aufgeschrieben wodrauf ich geplant wurde. Dafür ist aber IV59 ein auschluss.
Gibt es keinen BW Arzt an den man sich so als ziviler wenden kann für Aufklärung? Der Musterungsarzt war wenig interessiert an allem leider.
Es ist unerheblich was "war" - der BW Facharzt wird die in deinem Fall "richtige" GZ vergeben.
Auf Basis der G Akte und ggf. weiterer Untersuchungen - eine III 59 ist wohl "mindestens" zu vergeben - sollte auch dem Laien klar sein.
Du hast diäoch einen Termin, bis dahin musst du warten.
Zitat von: MartRick am 29. Januar 2025, 08:55:31
T4 war damals weil ich 2018 alte Richtlinie leicht zu schwer war. Bmi Max 30 war das damals, hatte 30,8 oder irgendwie sowas. War schnell zu beheben.
Naja der Arzt meinte es geht kaum eine Verwendung außer stab ohne Körperlichkeit. Dann muss ich mal warten was der Facharzt sagt. Mein Knie ist in Ordnung, nur er muss es eben Fachärtzlich abklären lassen obliegt nur dem Facharzt nicht dem Arzt vor Ort.
T4 war ja eigentlich vorrübergehend wehrdienstunfähig. War/ist eigentlich sinnlos so zu entlassen, da man bei Neuseinstellung neu beurteilt wird.
ZitatDafür ist aber IV59 ein auschluss.
Es besteht ja die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung, aber damit sollte man nicht fest planen
Bei Rollo war das alles auch kein Selbstläufer und lange unklar ob es klappt und es sah nicht immer gut aus. Und selbst wenn, das sind immer Einzelfälle, die individuell sind.
Aktuell kann man nur warten. Und dann muss man sich vllt. auch mal überlegen es denn unbedingt Bw sein muss, auch in Anbetracht der eigenen Gesundheit usw.
Zitat von: thelastofus am 30. Januar 2025, 20:09:19
Zitat von: MartRick am 29. Januar 2025, 08:55:31
T4 war damals weil ich 2018 alte Richtlinie leicht zu schwer war. Bmi Max 30 war das damals, hatte 30,8 oder irgendwie sowas. War schnell zu beheben.
Naja der Arzt meinte es geht kaum eine Verwendung außer stab ohne Körperlichkeit. Dann muss ich mal warten was der Facharzt sagt. Mein Knie ist in Ordnung, nur er muss es eben Fachärtzlich abklären lassen obliegt nur dem Facharzt nicht dem Arzt vor Ort.
T4 war ja eigentlich vorrübergehend wehrdienstunfähig. War/ist eigentlich sinnlos so zu entlassen, da man bei Neuseinstellung neu beurteilt wird.
ZitatDafür ist aber IV59 ein auschluss.
Es besteht ja die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung, aber damit sollte man nicht fest planen
Bei Rollo war das alles auch kein Selbstläufer und lange unklar ob es klappt und es sah nicht immer gut aus. Und selbst wenn, das sind immer Einzelfälle, die individuell sind.
Aktuell kann man nur warten. Und dann muss man sich vllt. auch mal überlegen es denn unbedingt Bw sein muss, auch in Anbetracht der eigenen Gesundheit usw.
Naja als Fachdiener hat man bis auf IGF und bisschen dienstsport so wie ich es höre von Freunden und Bekannten kaum Belastung, quasi als wenn ich Zivil arbeite wie jetzt und Sport treibe.
Ich werde abwarten. Rollo hatte auch eine VKB Ruptur und beiverletzung wie ich lesen konnte und ja.
Bezüglich Ausnahme Reglung muss ich dann selbst das ganze beantragen? Wüsste gerne wenn's soweit kommt welcher Weg zu gehen ist.
Es gibt Unterschiede zwischen Einstellung und Bestandspersonal. Ich selbst habe eine VI und bin trotzdem Soldat. Damit wäre ich nie eingestellt worden.
ZitatNaja als Fachdiener hat man bis auf IGF und bisschen dienstsport so wie ich es höre von Freunden und Bekannten kaum Belastung, quasi als wenn ich Zivil arbeite wie jetzt und Sport treibe.
Falsche Einstellung! Lässt mich daran zweifeln, ob du dir auch bewusst bist, welchen Beruf du dir aussuchst: Schau ein paar tausend Kilometer weiter. Lies dir mal einiges unter dem Stichwort LV/BV durch, was uns alle zukommt. Nicht umsonst geht der EBU dazu über, die Auswahlkriterien für Konferenzen und förderliche Verwendungen immer weiter zu verschärfen. Selbst wenn man vom Arzt befreit ist, stehen einem nunmehr manche Fördermöglichkeiten nicht mehr offen.
Da ich schon 4 Jahre gedient habe als Fschjg und später Artillerie, weis ich ganz genau was mich erwartet und die körperliche Belastung ist zu 100% definitiv weniger im FD als in früherer Verwendung. Geeignet bin ich wohl sonst wäre ich nicht mit der Fw Eignung da raus und schon vorläufig geplant wurden, auf eine Verwendung die zu den Favoriten vieler zählt. Also muss ich mich schon durchgesetzt haben. Ich werde abwarten und ggfs die Genehmigung beantragen.
Nachtrag: meine Gakte kam heute an und ich habe bezüglich meines Knies schon eine GZ zu 59 bekommen und zwar die III59. Wird diese jetzt widerlegt ggfs, oder kann ich die Unterlagen dem KarrC zu kommen lassen damit diese übernommen werden?
Zitatich muss zum FA zur Untersuchung in ca 4 Wochen
Du hast doch jetzt einen Facharztauflage, oder? Die gilt es zu erfüllen.
Ich meine ja nur weil für mein Knie die III59 vergeben wurde damals von einem Arzt. Die FA Auflage gab es nur weil das KarrC meine Unterlagen nicht richtig angefordert hat. Ich habe auch die Auflage bekommen parallel alle Sachen zu besorgen, diese liegen vor und ich habe wie gesagt die benötigte GZ.
ZitatIch habe auch die Auflage bekommen parallel alle Sachen zu besorgen
Dann hat sich doch deine Frage erübrigt, ob du das dem KarrCBw zukommen lassen sollst.
Die frage ist ja nicht nur das, sondern ob der FA diese GZ revidieren kann oder eben nicht. Das hier keiner wissen kann ob das KC diese GZ anerkennt ist mir auch klar. Ich versuche lediglich zu erfahren ob diese GZ wie gesagt revidiert werden kann oder die ganzen Untersuchungen von damals nichtig sind. Mir wurde das nämlich nicht mitgeteilt, was wäre wenn die Sachen vorliegen und Positiv ausfallen.
Geh zum FA - das ist der "Befehl" - und selbstverständlich kann ein FA zu einer neuen Einschätzung kommen - dafür ist er FA.
ZitatGeeignet bin ich wohl sonst wäre ich nicht mit der Fw Eignung da raus und schon vorläufig geplant wurden,
Zum einen ist das Verfahren auch immer nur eine Momentaufnahme, und es kann keiner in den Kopf reingucken. Zum anderen wäre die Eignung wohl vergeben worden wenn da auch die Ausssage käme "ich bin ja nur Fachdiener".
Das ist schon eine harte Aussage. Man ist immer Soldat und in zweiter Linie Fachdiener. Diese Aussage das "nur FD" war damals schon mist und heute erst Recht.
Zitat
Ich werde abwarten. Rollo hatte auch eine VKB Ruptur und beiverletzung wie ich lesen konnte und ja.
Und er war immer bzw. ist noch ein Einzefall der nicht auf jeden zutreffen muss. Willst du diese Einträge mitnehmen und vorzeigen? Die Info das Rollo es geschafft ist gut, und es haben sich hier alle für ihn gefreut und es hat ihn ja auch weiter gebracht, aber man kann das ja wohl kaum auf alle übertragen.
Zitatb diese GZ wie gesagt revidiert werden kann oder die ganzen Untersuchungen von damals nichtig sind.
Der Arzt kann die GZ natürlich revidieren, aber auch bestätigen oder neue feststellen.
Jeder kann tun was er will, ich stand auch mit ein paar GZ für eine WE auf der Kippe. Habe mich dann auch dagegen entscheiden, obwohl ich Stand heute eingestellt worden wäre. Ich hätte nie in einen Einsatz gehen können (Klar da "musste" man nicht dabei sein, aber es fühlte sich falsch für mich an nicht zu können wenn andere müssen), zudem wäre mir vermutilch keine Verlängerung der Dienstzeit bzw. BS möglich gewesen, das hat man mir auch zu verstehen gegeben.
Danke für die Antwort. Es ist eben maximal ärgerlich das mir gesagt wurde es liegt alles vor und eben nichts war da obwohl ich halt eben dennoch die benötige Ziffer bekommen habe. Ich soll bis Tag X ein Attest bzw. Bestätigung dazu vorlegen. Das habe ich jetzt aus meinen Unterlagen getan und wer weis vielleicht sagt das KC es reicht und der FA Termin wird nicht benötigt.
Irgend ein Interesse an meiner Person muss aufgrund Ergebnissen und Qualifikation ja vorliegen sonst wäre ich ja wenn es aussichtslos wäre sofort wie einige andere weg geschickt worden.
Die Eignung habe ich eben bekommen und das Thema kam sogar auf und wurde für gut befunden, wie ich es dort gesagt habe. Stelle kein Problem da.
Das ganze spiegelt auch in nicht meine körperliche Verfassung wieder die auch laut Arzt top ist nur eben es gab diese Sache. Ist halt wirklich ähnlich wie beim Fall rollo der einen Hoffnung gibt. Nur das der Flgmech wohl keine Mangel Verwendung ist, gab dort noch 4 andere die keinen Posten bekommen haben, trotz Eignung.
Ich werde abwarten und im Fall der Fälle dann über die Sondergenehmigung gehen, alles versuchen um WE zu werden.
Guten,
Ich würde gerne nochmal um Rat bitten.
Habe heute die FA Untersuchung gemacht, leider eine IV Ziffer bekommen. Der Arzt konnte oder wollte mir nicht genau das weitere Vorgehen erläutern, vielleicht weiß von euch jemand wie es weiter geht.
Ich habe keinerlei Befunde oder Diagnose mitbekommen (wurden aber dennoch positiv ausgelegt laut FA), es soll wohl alles an das zuständige KarrC gehen und die würden entscheiden wie es mit mir weiter geht. Entscheiden wird dies wohl der beratende Arzt BaPersBw in Köln.
Ich bin wie gesagt vorgeplant als FlgMechFW wobei die IVer Ziffer diese Verwendung ausschließt-es würde nur über eine Sondergenehmigung gehen was mir ja irgendwie schon klar war. Auch die im KarrC wussten dies schon, weil wir drüber gesprochen hatten und die Einschätzung vom Musterungsarzt ja vorlag. Ich gehe nun mal positiv davon aus, dass im KarrC diese angefordert wird sonst hätten die mich ja nicht geplant. Es bestände ja massiver Mangel bei den UoP und UmP gerade im technischen Bereich.
Eine reguläre Einstellung ist ja auch mit einer IV möglich sofern diese die Verwendung nicht ausschließt oder? Zumindest habe ich es so mehrfach gelesen und die Vorschrift die man findet legt dies auch da.
Ich kann bezüglich der Genehmigung keinen Antrag stellen und muss nun warten bis das KarrC sich meldet oder?
ZitatEs bestände ja massiver Mangel bei den UoP und UmP gerade im technischen Bereich.
Nein, allenfalls bei den UoP in einem Bereich beim Heer.
Genau, das KarrCBw wird sich nun bei dir melden. Der med. Dienst wird das bewerten und dann festlegen, welche Ausschlüsse du hast und auf Grundlage des FA-Befundes über eine Sondergenehmigung entscheiden lassen.
Und der medizinische Dienst sind die Ärzte aus dem KarrC?
Falls die sagen würden nein, geht nicht kann ich dann selbst noch irgendwas versuchen?
ZitatGenau, das KarrCBw wird sich nun bei dir melden.
Abwarten und mal ein wenig Ruhe bewahren.
Zitat von: MartRick am 21. Februar 2025, 06:51:24
Und der medizinische Dienst sind die Ärzte aus dem KarrC?
Falls die sagen würden nein, geht nicht kann ich dann selbst noch irgendwas versuchen?
Nein.
Man könnte schon aufwendige Widerspruchsverfahren usw. anstreben. Aber es gibt dem Grunde nach keinen Anspruch auf Einstellung respektive auf Tauglichkeit.
Ich würde einfach abwarten und ruhig bleiben. Aber mich vllt schon langsam mal mit dem Gedanken anfreunden das es ggf. mit der Bw nichts mehr wird.
Guten Tag,
Ich suche ein letztes Mal Rat ob das so alles richtig ist.
Hatte heute einen unschönen Anruf vom Einplaner das ich mit meiner IV59 D3 eingestuft wurde und meine vorgeplante Verwendung FlgMechFw nicht möglich ist.
Das war seine erste Aussage. Die zweite hinterher eine Einstellung sei nur als Fwdl möglich, aber bei mir nicht möglich da ich schon SG bin (käme sowieso nicht infrage), im selben Atemzug bot er mir aber an eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen aber mit ganz geringen Chancen aufgrund des ärztlichen Befundes.
Dies wäre in Absprache so kommuniziert worden mit einem erfahrenen Einplaner vor Ort.
Da ich mich ja etwas belesen und recherchieren konnte, wies ich darauf hin, dass eine Einstellung generell so wie ich das verstanden und auch bestätigt bekommen hatte mit einer IV59 und als auch SAZ und damit Feldwebel möglich ist, sofern die GZ kein Auschluss für die Verwendung ist.
Leider wird ja heute auf beworbene und vorgeschlagene Verwendungen die Eignung vergeben und ich habe leider nur passende zu meinem Beruf bekommen. Ich schlug zb als Verwendung den Flugbetriebsfeldwebel vor da er ganz wenig Ausschlüsse hat, ich habe diese Verwendung nicht erhalten vom Psychologen.
Also schlug ich weiterhin den Kampfmittelabwehrfeldwebel vor der auch keine IV59 als auschluss hat. Der Einplaner sagte aber er macht sich jetzt dran dafür eine Genehmigung zu beantragen.
Lange Rede kurzer Sinn, wird die benötigt oder geht eine Einstellung auch so?
Lg
Man wird Sie doch nicht einfach so einstellen und dann "erst mal schauen" was Sie arbeiten können und was nicht.
Das wird er wohl mit Genehmigung meinen; also schauen ob Ihre Eignung zum Kampfmittelabwehrfeldwebel passt und ob denn überhaupt eine Planstelle frei ist, denn Haushaltsmittel müssen ja auch vorhanden sein.
Ist alles geklärt Stelle muss frei sein laut ihm (hat er geprüft damit man diese Genehmigung überhaupt beantragen kann).
Ausführen kann ich diese weil alle meine Gzs dazu passen. Ich hab nämlich genau nur eine Ziffer die Ausschlüsse bedeutet und das ist diese.
Ich bin ja dienstfähig aber halt eben laut denen nur mit D3..
Aber gut ich merke ich komme hier leider nicht weiter, weil es eben auch keiner genau weiß oder wissen kann/will.
Einen Versuch war es wert, dann werde ich wieder warten.
Vielen Dank dennoch.
Nachtrag: eine meiner Feldwebel Eignungen ist eben dieser Kampfmittelabwehrfeldwebel, FlgMech,Feuerwerker,MunMech,Geschützführer...
Der Kampfmittelabwehrfeldwebel ist eben die einzige die passt aufgrund der GZ.
ZitatLange Rede kurzer Sinn, wird die benötigt oder geht eine Einstellung auch so?
Ich weiß nicht genau, was deine Frage ist, du fragst ja immer so lange und dann immer verquerter, bist du meinst eine Antwort zu haben die passt.
Es ist doch ganz einfach:
Wenn du einen Ausschluss hast, kannst du diese Tätigkeit nicht wahrnehmen und nicht eingestellt. Bekommst du dafür eine Ausnahmegenehmigung, kannst du sie wahrnehmen und eingestellt werden. Also wo und wie genau ist denn nun die Frage?
Zitat von: Ralf am 06. März 2025, 18:27:43ZitatLange Rede kurzer Sinn, wird die benötigt oder geht eine Einstellung auch so?
Ich weiß nicht genau, was deine Frage ist, du fragst ja immer so lange und dann immer verquerter, bist du meinst eine Antwort zu haben die passt.
Es ist doch ganz einfach:
Wenn du einen Ausschluss hast, kannst du diese Tätigkeit nicht wahrnehmen und nicht eingestellt. Bekommst du dafür eine Ausnahmegenehmigung, kannst du sie wahrnehmen und eingestellt werden. Also wo und wie genau ist denn nun die Frage?
Mir wurde gesagt mit IV59 und damit D3 keine Einstellung als SAZ möglich nur als Fwdl.
Dann im Nachgang sagte er geht doch nur mit Ausnahmegenehmigung.
Laut Vorschrift ist die Einstellung doch möglich wenn die GZ kein auschluss für die Verwendung ist.
Der Einplaner weis oder wusste es eben nicht.
Ich will nur wissen ob ich richtig damit liege oder eben nicht.
Das kannst du doch ganz einfach selbst rausfinden: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?msg=755355
Was du alles nicht machen darfst:
A060, A080, A160, A161, A162, A170, A180, A181, A182, A183, A185, A260, A280,
A460, A480, A560, A580, A660, A661, A680, A681, A760, A761, A860, A880, A980,
B060, B080, B160, B180, B360, B370, B380, B660, B670, B680, B780, C020, C160,
C170, C180, C360, C370, C380, C460, C470, D160, D170, D180, D260, D280, D360,
D370, D380, D460, D480, D560, D570, D580, D660, D670, D680, D760, D770, D780,
D860, G260, G270, G280, G360, G370, G380, G420, G760, G770, G780, G860, H060,
H061, H062, H070, H160, H180, H360, H370, H380, H760, H770, H780, H970, I060,
I070, I080, I160, I170, I360, I380, I660, I680, I760, I770, M360, M370, M380, M780,
M860, M960, N060, N070, N080, N360, N370, N380, N660, N670, N680, N760, N770,
N780, N870, O560, O570, O580, O660, O670, O680, P060, P070, P080, P360, P370,
P560, P570, P660, P670, P860, P870, R060, R070, R360, R370, R380, S060, S070,
S080, S260, S270, S560, S570, S580, S760, S770, S860, S870, U060, U070, U080,
W060, W061, W062, W063, W070, W080, W160, W161, W170, W260, W261, W270,
W271, W360, W361, W370, W460, W461, W470, W471, W560, W561, W570, W760,
W761, W770, X060, X070, X080, X180, X560, X580, X581, BDV, Z310, Z311, Z313,
Z316, Z318, Z322, Z325, Z326, Z327, Z328, Z329, Z331, Z341, Z352, Z353, Z354, Z361,
Z371, Z372, Z379, Z381, Z382, Z390, Z393, Z395, Z396, Z511, Z521, Z527, Z528, Z529,
Z551, Z559, Z563, Z570, Z581, Z590, Z593, Z595, Z700, Z750, Z790, Z793, Z795
Aber mal ganzu ehrlich, sich nun irgendwas rauszusuchen, was gerade noch geht, ohne dass man das macht, was man eigentlich machen wollte, ist der denkbar falscheste Weg.
Das weis ich ja.
Die Verwendung finde ich interessant und wollte ich ja drauf haben.
Es ging mir eben darum, dass der Einplaner sagte mit D3 keine Einstellung als SAZ möglich was ja demnach falsch ist.
Dieser Taugichkeitsgrad wäre nur für fwdl.
Ist das nicht ganz Einfach?
Grundsätzlich ist mit D3 eine Einstellung nur als Fwdl möglich. Allerdings kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, dann wäre auch eine Einstellung als SaZ mit D3 möglich. Allerdings nur auf einen Dienstposten für den man geeignet ist.
Wobei die Eignung ja nicht nur die Medizinische sondern auch alle anderen Testungen und Beurteilungen beinhaltet.
Man kann für einen Dienstposten Medizinisch geeignet sein aber Psychologisch nicht. Dann wird auch keine Einstellung erfolgen. Auch nicht mit einer Ausnahmegenehmigung.
Ist es eben nicht. Signierziffer 3 kann laut der Vorschrift die man findet (2021 stand) für Bewerber als Fwdl,SaZ und BS vergeben werden. Einstellung mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten.
Falls es nicht durchgekommen ist.
Ich bin geeignet für den Feldwebel so bescheinigt. Ich wurde eben getestet auf oben genannte Verwendungen. Das einzige was im weg steht ist die GZ IV59.
Die meisten Verwendungen für die ich geeignet bin fallen ohne Ausnahmegenehmigung weg, ein paar gibt es die auch so passen.
Allerdings ist nach Lesung der Vorschrift die Aussage des Einplaners dann falsch. Darum geht es wie es Stand heute im Jahr 2025 nach Vorschrift aussieht.
Selbst hier im Forum wurde schon ich glaube dem User Ulli gesagt generelle Einstellung möglich sofern geeignet und die Verwendung kein Ausschluss durch GZ.
Aber gut danke für die Antworten bis hier hin, ich Dreh mich nur im kreis und es bringt mich nicht weiter.
Ich hatte ja angeregt, mal in der Vorschrift nachzulesen, also mache ich das mal eben zwischen Tür und Angel:
Zitat1026. Für die wehrmedizinische Begutachtung sind die Begriffe TG und SZr bis auf Weiteres
analog anzuwenden. Innerhalb des aktiven Dienstes hat die Dokumentation durch den SanDstBw
anhand von SZr zu erfolgen.
1027. Weitere TG sind außerhalb der allgemeinen Wehrpflicht festgelegt: TG 3 (für aktive Sdt und
Bewerbende) bzw. TG 6 (Äquivalent des TG 3 für Reservisten bzw. Reservistinnen) für eine
Verwendungsfähigkeit mit erheblichen Einschränkungen, TG 9 bei Festsetzung der Tauglichkeit im
Rahmen einer Einzelfallentscheidung für Reservisten und Reservistinnen sowie TG X
...
1030. Gemäß AR ,,Feststellung der körperlichen Eignung militärischer Angehöriger vor Berufung in
ein Dienstverhältnis" A-1420/1 stellen die Gradation IV bis VI, entsprechend der SZrn 3-6 ein Hindernis
für die Einstellung bzw. Weiterverpflichtung als SaZ oder BS dar. Das militärärztliche Urteil verwendet
unverändert die in Abschnitt 2 dargelegten Formulierungen.
1031. Abweichend hiervon ist, nach individueller Prüfung der die Gradation IV bedingenden
Gesundheitsstörung, die Einstellung als FWDL mit der SZr 3 bzw. die Heranziehung von RDL mit der
SZr 6 (GZr der Gradation IV) bzw. X (bestimmte GZrn der Gradation VI) unter Beachtung der sich
hierdurch ergebenden Einschränkungen möglich.
Moin,
Da ich kein neues Thema aufmachen möchte und ich denke es passt hier runter eine Frage:
Für mich wurde jetzt ein Antrag gestellt nach Prüfung etc. Das ich als Feuerwerker eingestellt werden kann.
Nun könnte ich über den Bereich der Truppenwerbung auf eine Stelle als muntionssytemtechnischer FW kommen.
Laut dem PersFw haben Feuerwerker,SchießsicherheitsFW und in Teilen Kampfmittelabwehr - beseitiger die selbe Basis. Von dort aus wird dann spezifisch ausgebildet für jeweilige Verwendung. Trifft das zu oder würde der Muner Probleme bereiten da dort eben wohl nicht Feuerwerker steht. Ich finde dazu nirgends was. Auch in der Wehrmedizinischen ist der Munitionssytemtechnische FW nicht zu finden anders als die 3 anderen Verwendungen.
Lg
Feuerwerker und MunSysTechn Fw Lw haben das selbe AnfdSymb, damit die selben Einstellungsvoraussetzungen.
Die zivberufliche Ausbildung ist gleich, bei den mil Lg unterscheiden sie sich schon.
Das heißt, grundsätzlich kann ich ja dann auf den Muner drauf?
Mir wurde gesagt vom Einplaner für die Verwendung bekomme ich keine Ausbildung wie beim Flgmech. Fand ich komisch da ich ja den Eingangsberuf für alle habe. Wahrscheinlich meinte er dann die Meister ZaW. Ist leider alles undurchsichtig und komplex geworden das ganze.
Ich denke, du wartest nun einfach mal ab. Viel Erfolg.
Hallo, ich benötige ein letztes Mal euer wissen.
Ich hab meinen Bescheid bekommen allerdings alles nur telefonisch das eine Einstellung als Feldwebel nicht möglich ist, da der ärztliche Dienst Bedenken hat aufgrund der militärischen Anteile der FW FD Ausbildung.(Gefechtsdienst - Gruppenführer Anteile etc. auch in der LW Bestandteil? soweit ich weis gibts da nur bisschen Geländelauf und Märsche?) Das einzige was ich schriftlich habe, ist ein Überprüfungsbescheid des Arztes. Dort stehen noch mögliche Verwendungen drauf und ein Vermerk D6.
Im Forum hatte ich schon mehrfach gelesen das eine Einstellung generell möglich ist, sofern die GZ keinen Auschluss darstellt. Ich habe ja somit die Verwendungen die gehen und da sind ja 2-3 dabei die ich gerne gemacht hätte. Ob diese IVer ein Auschluss für die Fw Laufbahn ist konnte ich nirgends finden.Mir wurde gesagt, wäre ich schon Feldwebel würde man einstellen.
Eine Einstellung als Mannschafter sollte aber auch laut einigen Aussagen die schon länger her sind aber möglich sein?
Leider konnte selbst der leitende Einplaner mir keine verlässliche Aussage dazu geben wüsste er nicht.
Schriftlich wie gesagt hab ich bis dato nicht mal eine Ablehnung der Bewerbung.
Ist das dieser Tage normal das alles per E-Mail und Anrufe geklärt wird?
Zitatauch in der LW Bestandteil?
Ja. Es gibt die "allgemeine militärische Grundbefähigung", die muss jeder erfüllen können, ich gehe davon, dass es hier hapert?! Also Kaffeesatzleserei derzeit, weil du / wir nicht wissen, woran es hapert
Zitatsoweit ich weis gibts da nur bisschen Geländelauf und Märsche?)
So ein Quatsch!
ZitatEine Einstellung als Mannschafter sollte aber auch laut einigen Aussagen die schon länger her sind aber möglich sein?
Wenn es die allg mil Grundbefähigung ist, dann nein, wenn's was anderes ist, kommt es darauf an.
Es bringt also nichts, hier nur die paar Brocken reinzuwerfen, alleinig ausschlaggebend ist hier das KarrCBw.Nach Erhalt der schriftlichen Ablehnung kannst / solltest du deine Fragen dorthin schriftlich stellen.
ZitatSchriftlich wie gesagt hab ich bis dato nicht mal eine Ablehnung der Bewerbung.
Ist das dieser Tage normal das alles per E-Mail und Anrufe geklärt wird?
Schriftlich folgt.
Haben Sie einen Verwendungsausweis auf dem D6 steht? Das würde heißen, dass Sie nur als reder
Mir wurde erst gesagt ich wäre D3.
Dann flatterte ein Brief ins Haus mit D6 verwendungsfähig als Reservist.
Was mich irritiert hatte, dieser wurde erstellt und versendet bevor man mich telefonisch informierte das so keine Einstellung möglich ist.
Vorher wurde gesagt es ist möglich, sofern die gewählte Verwendung die GZ nicht als Auschluss hat.
Wo ist jetzt das Problem?
Status liegt nun mündlich und schriftlich vor, Sachlage ist klar.
Wie gesagt, so wie man es hier über die Suche raus finden kann von Ulli öfters bestätigt ist die Einstellung möglich sofern die Gz die Verwendung nicht ausschließt. Also frage ich mich ob da nicht etwa ein Fehler unterlaufen ist.
So. Irgendwie hatte ich beim vorigen Posting einen Schlaganfall ;D
D6 bedeutet, dass Sie tauglich als Reservist sind.
D6:
Zitat(wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig als Reservist oder
Reservistin
D6 = SZr 6 aka T6.
D3 = SZr 3 gibt es für Reservisten nicht.
Mit D1 wären Sie voll werwendungsfähig.
Mit D2 wären Sie eingeschränkt verwendungsfähig.
Mit D4 vorübergehend nicht Wehrdienst fähig.
Mit D5 gar nicht wehrdienstfähig.
Mit D6 eben als Reservist wehrdienstfähig
Mit DX als Reservist wehrdienstfähig für Stabsverwendungen im Inland ohne körperliche Anstrengungen.
Zitat von: Pericranium am 01. April 2025, 18:07:14So. Irgendwie hatte ich beim vorigen Posting einen Schlaganfall ;D
D6 bedeutet, dass Sie tauglich als Reservist sind.
D6:
Zitat(wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig als Reservist oder
Reservistin
D6 = SZr 6 aka T6.
D3 = SZr 3 gibt es für Reservisten nicht.
Mit D1 wären Sie voll werwendungsfähig.
Mit D2 wären Sie eingeschränkt verwendungsfähig.
Mit D4 vorübergehend nicht Wehrdienst fähig.
Mit D5 gar nicht wehrdienstfähig.
Mit D6 eben als Reservist wehrdienstfähig
Mit DX als Reservist wehrdienstfähig für Stabsverwendungen im Inland ohne körperliche Anstrengungen.
Weis ich ja nur ich frage mich wieso mir gesagt wurde das die Einstellung mit D6 respektive D3 ist ja von der Formulierung her das gleiche eingestellt werden kann wenn die GZ die Verwendung nicht ausschließt. Ich hab ja Verwendungen bekommen die möglich sind.
Ebenso wurde das hier im Forum ja auch schon besprochen das es so möglich ist.