Hi, kann mir jemand erklären, warum derzeit die WDB-Bescheide nicht verschickt werden? Soweit ich durch den Sozialdienst mitbekommen habe, liegt das aktuell an der finanziellen Ausgleichsberechnung. Es scheint, dass es seit etwa zwei Monaten im BMVg kleinere Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Einführung des Sozialen Entschädigungsrechts (SEG) gibt. Daher können die WDB-Bescheide noch nicht an die Betroffenen versendet werden, obwohl der GdS bereits festgelegt ist. Die Verzögerung hängt wohl momentan ausschließlich mit der finanziellen Berechnung zusammen, die zusammen mit dem WDB-/GdS-Bescheid ergehen muss. Eine getrennte Bescheidserteilung – also die Mitteilung des GdS vorab und später der finanzielle Bescheid – ist offenbar nicht möglich. Wann genau die Bescheide versendet werden, lässt sich derzeit auch aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen nicht absehen. Hat jemand genauere Informationen dazu? Und ist es wirklich nicht möglich, den GdS vorab mitzuteilen und auf die finanzielle Berechnung vorerst zu verzichten? Für viele wäre das ja sekundär. Danke!
Zitat von: apfelkern231 am 08. Februar 2025, 13:15:07
Eine getrennte Bescheidserteilung – also die Mitteilung des GdS vorab und später der finanzielle Bescheid – ist offenbar nicht möglich.
Ich vermute dieser rechtliche Grund ist das Eine...
Hinzu tritt ... es müssten 2 Bescheide erstellt werden ... Aktuell dürften alle Beteiligten aber genug zu tun haben, um das SEG und die Überleitung der Altfälle sachgerecht ans Laufen zu bekommen...
Da wäre ein mehr an Aufwand nicht zielführend...
Sollte aber das Ergebnis des GdS
im Einzelfall gravierend wichtig sein, weil z.B. für personelle Entscheidungen
zwingend notwendig...
... sollte dies dem BAPersBw so vorgetragen werden und um eine
Lösung im Einzelfall gebeten werden. Aber nur dann.