Hallöchen an alle, aktiven Soldaten.
Mein Sohn befindet sich aktuell in seiner Grundausbildung. Seine SÜ1 ist bestanden.
Er weiß, das die SÜ1 Voraussetzung für die Schießausbildung ist.
Seit gestern wird in seiner AGA Einheit, von Seiten der Ausbilder, davon gesprochen, das seit neustem nur mit SÜ2 geschossen werden darf.
Die Ü2 wurde sowohl bei Ihm, als auch bei nahezu 80% seiner Mitstreiter, nicht eingeleitet.
Jetzt ist er natürlich verängstigt, das er seine AGA noch einmal machen muss, da er am Schießen nicht teilnehmen darf.
Zusätzlich würde die Abänderung der Scheißberechtigung sicherlich auch mindestens 50% der gestandenen Soldaten betreffen, welche jetzt nicht mehr Schießen dürften.
Vielleicht befindet sich hier ein S2, welche dazu eine Aussage treffen kann.
Ist es eine "Finte" oder ist die Ü2 wirklich Voraussetzung für die Schießausbildung ?
PS : Ist auch für mich relevant, da ich als Widereinsteller meine SÜ2 bei der Einplanung direkt anstoßen würde, da sie ja eine entsprechende Vorlaufzeit hat :)
Einfach mal nachfragen, wer von den Ausbildern eine Ü2 hat ...
Es ist eine Latrinenparole, mehr nicht.
Seit wann wird denn überhaupt eine Ü für die Teilnahme am Schießen benötigt? Da würde ich doch gerne mal die Quelle genannt bekommen.
Zitat von: Al Terego am 13. Februar 2025, 12:27:43
Da würde ich doch gerne mal die Quelle genannt bekommen.
GAIP 21-06-00 Einfache Sicherheitsüberprüfung im Rahmen der Einstellung von Soldatinnen und Soldaten (Soldateneinstellungsüberprüfung)
Grundsätzlich finde ich es gut, das jeder Soldat eine gewisse Art der Überprüfung durchlaufen muss. Dient ja auch zum Schutz der gesamten Truppe.
@LwPersFw : Gilt die GAIP noch bzw. kannst du einfach nur sagen : Jop Ü2 oder Nein Ü1 reicht aus.
LG
"Einfache Sicherheitsüberprüfung" ist immer nur SÜ1.
Anmerkung:
UNbeorderte Res können bei DVags OHNE SÜ weiterhin am Schießen teilnehmen.
BEorderte Res haben durch den BeordTrT eine entsprechende SÜ.
Innerhalb der UNbeorderten ResArbeit darf allerdings keine AUSbildung an (neuen) Waffen erfolgen - eben weil keine SÜ vorliegt.
Extrembeispiel: Ein "lebenserfahrener" Reservist, der noch an P1 / G3 ausgebildet ist, darf im Rahmen der UNbeorderten ResArbeits nicht an P8 / G36 ausgebildet werden - und ohne Ausbildung darf natürlich auch kein scharfer Schuss erfolgen.
(Deshalb wurden auch die Formulare für Anmeldung zur DVag entsprechend angepasst, es werden entsprechende Erklärungen verlangt).
Ok, also keine Auswirkungen auf ,,Bestandspersonal". Das hätte dann aber auch zum Chaos geführt, wenn hier jeder eine Ü1 zur Teilnahme am Schießen benötigen würde
Wie kommen Ausbilder in der GA auf solche Scheißhausparolen Latrinenparolen? Was haben die geraucht oder eingeworfen. Die Ü2 dauert mittlerweile ungefähr ein Jahr. Wer wider besseren Wissens Rekruten sowas erzählt müsste disziplinär gemaßregelt werden. Die spinnen wohl!
@ Al Terego:
Was ist "Bestandspersonal"?
Die Regelung ist jetzt schon einige Zeit (Jahre?) so gültig - insoweit gibt es jede Menge aktiver Soldaten die seid dem eingestellt wurden, ebenso wie es viele Soldaten gibt, die nunmehr Reservisten sind - und für diese gilt die Regelung genauso, wie für ALLE Reservisten, die RDL / DVag ableisten wollen.
(Ja, ebenso gibt es viele Soldaten, die VOR der Regelung eingestellt worden sind, und die noch aktiv sind ... )
@ KlausP
"Latrinenparolen" gibt es überall - Beispiel: "Angeblich" werden die 7 Monate im FWDL HSch "automatisch" verlängert, wenn man die ATB / ATN wegen Krankheit oder ähnlichem nicht erhält ... so die Aussage der Ausbilder.
Zitat von: KlausP am 13. Februar 2025, 15:23:56
Wie kommen Ausbilder in der GA auf solche Scheißhausparolen Latrinenparolen? Was haben die geraucht oder eingeworfen. Die Ü2 dauert mittlerweile ungefähr ein Jahr. Wer wider besseren Wissens Rekruten sowas erzählt müsste disziplinär gemaßregelt werden. Die spinnen wohl!
Danke für die Rückmeldung :)
Werde ihm gleich Mal schreiben.
Das was dort seit Januar alles schon vorgefallen ist, hat bereits dazu geführt, das fast 50% aus seiner Inspektion gekündigt haben.
Dort wird vieles gelebt, aber leider viel falsches.
Ich sage meinem Sohn immer wieder "Halt den Dreck einfach aus", da er auch bereits 2x kündigen wollte.
Da ich weiß, wie das Leben in der Stammeinheit dann läuft rede ich ihm immer gut zu, obwohl ich bei den dort herrschenden Bedingungen auch bereits gekündigt hätte.
Sie können einfach froh sein, das sich die jungen Leute nicht trauen Eingaben zu machen, da sie Angst haben um ihre Laufbahnen usw.
Zitat von: F_K am 13. Februar 2025, 14:19:03
Anmerkung:
UNbeorderte Res können bei DVags OHNE SÜ weiterhin am Schießen teilnehmen.
BEorderte Res haben durch den BeordTrT eine entsprechende SÜ.
Innerhalb der UNbeorderten ResArbeit darf allerdings keine AUSbildung an (neuen) Waffen erfolgen - eben weil keine SÜ vorliegt.
Extrembeispiel: Ein "lebenserfahrener" Reservist, der noch an P1 / G3 ausgebildet ist, darf im Rahmen der UNbeorderten ResArbeits nicht an P8 / G36 ausgebildet werden - und ohne Ausbildung darf natürlich auch kein scharfer Schuss erfolgen.
(Deshalb wurden auch die Formulare für Anmeldung zur DVag entsprechend angepasst, es werden entsprechende Erklärungen verlangt).
Hier geht es
nicht um Reservisten !!!
Hier geht es um Soldaten in der Grundausbildung!
Und für diese gelten die Vorgaben aus dem Soldatengesetz:
§ 37 Absatz 3
§ 58b Absatz 2
Auszug Drucksache 18/10009
"
Die Hinnahme der Einstellung einzelner Bewerberinnen und Bewerber in die Bundeswehr, deren Sicherheitsüberprüfung zum Zeitpunkt des Dienstantritts zwar läuft, aber noch nicht abgeschlossen ist, ist im Hinblick auf den Zweck der Regelung, zu verhindern, dass Extremistinnen und Extremisten an Kriegswaffen ausgebildet werden, insoweit noch vertretbar, als insbesondere organisatorisch sichergestellt wird, dass die Ausbildungsabschnitte der allgemeinen Grundausbildung, die eine umfassende Waffenausbildung beinhalten, erst bei Vorliegen belastbarer Ermittlungsergebnisse durchlaufen werden dürfen. "Und im Gesetz steht einfache SÜ ... Also SÜ 1.
Zitat von: C4r15 am 13. Februar 2025, 16:12:49
Zitat von: KlausP am 13. Februar 2025, 15:23:56
Wie kommen Ausbilder in der GA auf solche Scheißhausparolen Latrinenparolen? Was haben die geraucht oder eingeworfen. Die Ü2 dauert mittlerweile ungefähr ein Jahr. Wer wider besseren Wissens Rekruten sowas erzählt müsste disziplinär gemaßregelt werden. Die spinnen wohl!
Danke für die Rückmeldung :)
Werde ihm gleich Mal schreiben.
Das was dort seit Januar alles schon vorgefallen ist, hat bereits dazu geführt, das fast 50% aus seiner Inspektion gekündigt haben.
Dort wird vieles gelebt, aber leider viel falsches.
Ich sage meinem Sohn immer wieder "Halt den Dreck einfach aus", da er auch bereits 2x kündigen wollte.
Da ich weiß, wie das Leben in der Stammeinheit dann läuft rede ich ihm immer gut zu, obwohl ich bei den dort herrschenden Bedingungen auch bereits gekündigt hätte.
Sie können einfach froh sein, das sich die jungen Leute nicht trauen Eingaben zu machen, da sie Angst haben um ihre Laufbahnen usw.
Die 50% bezweifle ich, da diese Kündigungen gemeldet werden müssen und das sofort zu Nachfragen führen würde. Auf einen vernünftigen Umgang wird sehr großer Wert gelegt, dein Sohn sollte wissen, wie er ggf. reagieren kann. Außerdem sollte es eine Vertrauensperson geben.
@ Alpha:
Nunja - 1/3 ist wohl eine übliche Quote.
Ich habe es dir mittlerweile mehrfach gesagt... wenn man keine Ahnung hat, sollte man einfach mal den Mund halten (und das war die freundliche Formulierung).
Zitat von: alpha_de am 13. Februar 2025, 17:46:15
Zitat von: C4r15 am 13. Februar 2025, 16:12:49
Zitat von: KlausP am 13. Februar 2025, 15:23:56
Wie kommen Ausbilder in der GA auf solche Scheißhausparolen Latrinenparolen? Was haben die geraucht oder eingeworfen. Die Ü2 dauert mittlerweile ungefähr ein Jahr. Wer wider besseren Wissens Rekruten sowas erzählt müsste disziplinär gemaßregelt werden. Die spinnen wohl!
Danke für die Rückmeldung :)
Werde ihm gleich Mal schreiben.
Das was dort seit Januar alles schon vorgefallen ist, hat bereits dazu geführt, das fast 50% aus seiner Inspektion gekündigt haben.
Dort wird vieles gelebt, aber leider viel falsches.
Ich sage meinem Sohn immer wieder "Halt den Dreck einfach aus", da er auch bereits 2x kündigen wollte.
Da ich weiß, wie das Leben in der Stammeinheit dann läuft rede ich ihm immer gut zu, obwohl ich bei den dort herrschenden Bedingungen auch bereits gekündigt hätte.
Sie können einfach froh sein, das sich die jungen Leute nicht trauen Eingaben zu machen, da sie Angst haben um ihre Laufbahnen usw.
Die 50% bezweifle ich, da diese Kündigungen gemeldet werden müssen und das sofort zu Nachfragen führen würde. Auf einen vernünftigen Umgang wird sehr großer Wert gelegt, dein Sohn sollte wissen, wie er ggf. reagieren kann. Außerdem sollte es eine Vertrauensperson geben.
Ich habe dir Mal per PM geantwortet, da es in diesem Thread zu ausufernd wäre.
Die Zahl ist aber durchs realistisch, leider. Denke aber, das du es nun nachvollziehen können wirst
https://augengeradeaus.net/2024/09/blick-auf-die-bundeswehr-personallage-weniger-bewerber-ein-viertel-abbrecher-und-zu-wenig-geld/
Ist ja auch Thema im Bericht der Wehrbeauftragten - in der Quelle wird von 27 % gesprochen - je nach GA Einheit schwankt der Wert.
Der Beitrag ist ein halbes Jahr alt, die Zahlen, worauf er sich bezieht also noch älter. Wenn du also über die aktuellen Maßnahmen offensichtlich keine Ahnung hast, gilt, was ich bereits geschrieben habe: Vielleicht mal der Versuchung widerstehen, alles hier auf der Basis von Halbwissen zu kommentieren.
@ Alpha_de:
Ich habe einen der ersten Artikel als Quelle genannt, der auf eine Internetsuche verwertbar erschien. Liefere bitte Informationen mit Quellen, wenn Du ohne Nachweis behauptest, die Quellen wären "überaltert" (im Sinne von "aktuelle Zahlen deutlich anders")
(Es ist "technisch" so, dass der Bericht der Wehrbeauftragten jährlich erscheint, und sich dann auf das Vorjahr bezieht - liest man aber die Berichte regelmäßig, so ist ja ein Trend erkennbar, der schon jahrelang existiert - genauso wie die Personalzahlen der BW - die monatlich publiziert werden, ebenfalls mit einer zeitlichen Verzögerung).
Der TE berichtet hier von einer hohen Quote, ich habe persönliche Verbindung zu einem Soldaten, der in im letzten Quartal die GA absolviert hat - auch dort eine Kündigungsquote von über 25 %, und dies ja in den ersten 3 Monaten (!), nicht 6 Monate, die als Basis für die Quelle dient.
Über Maßnahmen, wie dieses Problem (hohe Kündigungszahlen) zu begegnen ist, wurde hier ja schon ausführlich diskutiert (schon seid Jahren) - auch über die gesetzlichen Änderungen (Kündigungsfristen, letztes Jahr), und die Maßnahmen, die zusätzlich implementiert werden sollten / implementiert werden.
Ich bin mir also auf der Basis von Fakten / Beweisen sicher, dass die BW nach wie vor ein Problem / eine Herausforderung mit einer zu hohen Kündigungsquote hat - und da dies viele Ursachen hat, dies eben nicht mit "aktuellen Maßnahmen" wirklich nachhaltig ändern können wird - weil solche Maßnahmen schon seid Jahren in der Umsetzung sind ...
(Ein konkretes, kleines Beispiel: Eine Maßnahme "vor Jahren" war schon, dass der Soldat "sein" gesticktes Namensband sofort (mit Dienstantritt zur Uniform) bekommt, und eben keine "Eddinglösung" - rate mal, wie es derzeit aussieht?)
Ich werde mit Sicherheit keine internen Dokumente oder Details als Quellen hier veröffentlichen. Netter Versuch.
Die Einzelerfahrungen sind da und denen kann man auch nachgehen, wenn nan erfährt, wo das passiert. Und wie schon zu Anfang gesagt, laufen die Zahlen zu Widerrufen zentral auf und GA Einheiten mit hohen Zahlen fallen auf.
@ Alpha_de:
Natürlich werden Kündigungen in Personalsystemen erfasst und sind dort auswertbar (ist schon immer so gewesen) - ist nur immer die Frage, ob es "actionable intelligence" ist, oder ob es einfach "abgeheftet" wird.
(Ernsthaft: Eine Kündigung ist ab einem gewissen Zeitpunkt dann historischer Fakt - und ändert sich nicht mehr - völlig egal, ob etwas auffällt oder tatsächlich auffällig ist - oder später verbessert wird).
Wollen wir wetten, wie sich die Zahlen darstellen, wenn Sie denn wieder veröffentlicht werden?
Was zumindest nicht zur Verbesserung der Situation beiträgt, ist, dass es eine gewisse Kündigungsfrist gibt und Rekruten, die der Belastung nicht standhalten, dann noch, je nach Zeitpunkt der Kündigung 4-6 Wochen in den Dienst gezwungen werden, bevor sie dann entlassen werden.
Kostet dann im Endeffekt jedes Mal wieder ein Monatsgehalt, ohne dass am Ende was dabei rum kommt.
Da wäre eine zeitnahe Entlassung für alle Beteiligten besser.
Selbiges gilt übrigens für DU Verfahren, die regelmäßig 6-12 Monate dauern...
@ Pericranium:
Der GESETZGEBER hat diese Kündigungsfristen auf "Wunsch" der BW verlängert, mit der Absicht, die Kündigungsabsicht ggf. noch ändern zu können.
Mein Eindruck (hier aber wieder Einzelevidenz) - es funktioniert nicht wie geplant, mit der Folge, diese unmotivierten Soldaten halt noch 4 bis 6 Wochen ausgekleidet "auf Stube" zu haben / oder halt kzh
Ist hier ja ausführlich diskutiert worden - die Umsetzung scheint nicht zu funktionieren.
Achtung Ironie - aber Alpha_de hat Zugriff auf eingestufte Daten - und damit wird zukünftig alles besser und die Abbruchraten sinken in den 1stelligen Bereich ...
Zitat von: Pericranium am 14. Februar 2025, 13:21:11
Was zumindest nicht zur Verbesserung der Situation beiträgt, ist, dass es eine gewisse Kündigungsfrist gibt und Rekruten, die der Belastung nicht standhalten, dann noch, je nach Zeitpunkt der Kündigung 4-6 Wochen in den Dienst gezwungen werden, bevor sie dann entlassen werden.
Kostet dann im Endeffekt jedes Mal wieder ein Monatsgehalt, ohne dass am Ende was dabei rum kommt.
Da wäre eine zeitnahe Entlassung für alle Beteiligten besser.
Das stimmt nicht. Zumal es auch oftmals eben nicht der Grund der Belastung ist.
Auch hier gibt es in größerem Umfang, Arbeitsgruppen und eindeutige Auswertungen und Zahlen, die das Gegenteil belegen, wenn man die Gruppe mit alter und neuer VErklärung auswertet. Die Bedenk- und Beratungszeit hilft hier deutlich.
Gut, ich gebe zu, ich bin ziemlich biased, da ich ja nur die sehe, die auch wirklich gehen wollen und kzh geschrieben warb müssen, aber man könnte evtl. halt noch eine Zwischenstufe einbauen, dass man eventuell nach ärztlicher Untersuchung die Frist aufhebt/ verkürzt oder so.
Wobei das für mich nach kzH ohne wirkliche medizinische Indikation klingt (und "wirklich gehen wollen" ist keine solche).
So eine Vorgehensweise würde der klaren Absicht der geänderten Regelungen deutlich zuwider laufen...
Das wirklich gehen wollen bzw nicht im Dienst sein zu können, das äußert sich, wenn es denn tatsächlich extrem ist, meist auch in Kombination mit Schlafstörungen, Panikattacken und bis hin zu Suizidgedanken etc. Die meisten von uns verteilen den Status nicht grundlos, keine Sorge ;)
Wir wissen natürlich im sanbereich nicht, wie viele eine Kündigung vollziehen und dann nicht im SanBereich auftauchen, aber den ein oder anderen Patienten könnte man sich sparen, wenn die DVs mehr ihrer Macht ausnutzen würden. Aber das ist ein altbekanntes Problem und auch hier nicht Thema :D
Dann ist Kündigung mit Krankschreibung aber der falsche Weg... Diese Kameraden sind offensichtlich dienstunfähig. Und sollten dann auch auf diesem Weg entlassen werden.
Anmerkung:
Eine Entlassung per DU dauert 6 bis 12 Monate (oder auch länger).
Eine Kündigung innerhalb der ersten 6 Monate (mit oder ohne "Krankschreibung) dauert wenige Wochen.
Es ist wohl klar, was für beide Seiten besser ist (wenn die Krankheit durch die BW ils AG induziert ist).
@F_K ich wiederhole mich wieder einmal... vielleicht kannst du es einfach mal lassen, zu allem und jedem ohne fachliche Qualifikation etwas schreiben zu müssen. Ich hatte dich nicht angesprochen und werde das in diesem Forum auch nicht tun.
Ich frage mich wieder mal, was soll so ein Heckmeck mit der Krankschreibung.
Der DV entscheidet über die Dienstzeiten des ihm unterstellten Personals. Ebenso darüber wo dieses den Dienst zu verrichten hat oder ob dieses von der Leistung des Dienstes befreit ist.
Warum nutzt der DV seine Befugnisse nicht in bestimmt, dass der Soldat der widerrufen hat vom Dienst befreit ist und bis zu einem Termin X zuhause bleiben darf?
Irre ich mich da oder wissen DV nicht mehr was sie für Befugnisse haben?
Daneben stellt doch das ausstellen des Status KzH bei wissentlichem nicht vorliegen einer Krankheit eine unwahre dienstliche Meldung dar, eine Wehrstraftat. Mir scheint, dass dies dem jeweiligen Truppenarzt nicht bewusst ist.
Ich Frage mich dagegen was diese Kündigungs-/Krankschreiben-Debatte mit dem ursprünglichen Thema des Threads zu tun hat.
Die Ursprungsfrage ist ja unstrittig geklärt.
Eine SÜ2 ist für die Schießausbildung nicht nötig.