Hallo Kameraden,
aufgrund kurzfristiger Änderungen in meinem familiären Umfeld, wende ich mich hilfesuchend an das Forum.
Zählt der festgestellte Pflegegrad 3 basierend auf dauerhaften, starken körperlichen und psychischen Einschränkungen der eigenen Mutter als Härtefall in der Bundeswehr und ist darauf aufbauend ein AVR-Wechsel, um die Vereinbarkeit Beruf und Pflege zu gewährleisten, möglich?
Kurz zu mir: BS als Portepee und jetzt OA, befindlich in der Ausbildung.
Ich hoffe, mir kann Jemand weiterhelfen. Die Kontaktaufnahme mit BAPersBw erfolgt in den nächsten Tagen.
Viele Grüße
Anmerkung:
Die gesamte Situation ist mMn darzustellen - inklusive Frage ob der Vater dies nicht übernehmen kann, Geschwister usw.
Dazu wäre auch ein Personalgespräch anzustreben - OA werden ja ggf. öfter versetzt - wie sollen die Lehrgänge absolviert werden usw.