Hallo zusammen!
Nachdem ich hier schon etwas zu diesem und anderen Themen recherchiert habe, muss ich selbst mal eine Frage stellen.
Ich werde im Sommer meinen Dienstantritt als OA haben. Im Rahmen meiner Bewerbung und des Auswahlverfahrens in Köln habe ich bereits meine Sicherheitsüberprüfung Ü2 abgegeben und dort auch die bisherigen Aufenthalte in Ländern der Staatenliste vermerkt. Die Dauer des Aufenthalts hier hat nie 3 Wochen überstiegen und es waren eher "humane" Länder und nicht sowas wie Russland oder Nordkorea. Der Reisegrund war stets Touristisch. Ich habe keine Wurzeln oder kenne Personen in diesen Ländern.
Nun meine Frage, inwieweit dies für die Erteilung einer Sicherheitsfreigabe eventuell für mich ein Problem darstellen könnte?
Spricht etwas gegen Reisen in solche Länder auch wieder zu stets touristischen Zwecken vor meinem Dienstantritt oder sollte ich dies lieber lassen? Angeben beim Sicherheitsbeauftragten würde ich dies natürlich.
Danke und Grüße!
Was genau wie und warum geprüft wird, ist aus guten Gründen Verschlusssache.
Was man aber grds. sagen kann, dass je mehr und je länger man Aufenthalte in Ländern der Staatenliste hatte, sich die SÜ länger hinausziehen.
Touristische Aufenthalte von zwei bis drei Wochen sind in aller Regel kein Problem. Das wichtigste ist, einfach zu 100% wahrheitsgemäß antworten.
Selbstverständlich war und bin ich zu 100% absolut ehrlich, da ich hier auch nichts zu verheimlichen habe und unter keinen Umständen meine Einstellung gefährden möchte.
Allgemein:
Es führt halt zu Nachfragen, ggf. auch durch Mitarbeiter vor Ort "zu Hause", denen man dann Urlaubsbilder zeigt und bestätigt, nur "im Urlaub" da gewesen zu sein, und dass es keine Anbahnungsversuche gegeben hat.
Es KANN halt dazu führen, dass die SÜ länger dauert, weil erst ein Termin gefunden werden muss.