Hallo in die Runde!
Ich bin zur Zeitaus dienstlichen Gründen in den USA, meine Familie ist ebenfalls mit umgezogen. Soweit ist alles gut.
Leider gehen die Kinder auf eine Schule, die weit von den deutschen Lernanforderungen abweicht. Um dies zu ändern müssten wir in die Nachbargemeinde ziehen, so dass sie Zugang zu einer besseren Schule haben. Mir ist das sehr wichtig, damit die Kinder im Stoff noch zu weit hinterher sind, wenn wir nach Deutschland zurückkehren.
Meine Frage ist, kann ich während der dienstlichen Verwendung im Ausland nochmals umziehen und mir einen neuen Mietvertrag durch die Bundeswehr anerkennen lassen? (Unser alter Mietvertrag läuft sowieso aus und müsste aktiv verlängert werden.)
Hat jemand hiermit Erfahrung oder kennt sich damit aus?
Danke fürs Lesen und Antworten.
Wenn Ihr Fall sich hier wiederfindet:
Auslandsumzugskostenverordnung - AUV
§ 23 Umzug am ausländischen Dienstort
bezahlt die Bw auch im genannten Rahmen den Umzug.
Lassen Sie sich von den zuständigen Stellen entsprechend beraten.
Sollte Ihr Vermieter den Mietvertrag nicht verlängern, sind Sie ja sowieso gezwungen umzuziehen.
Auch hier, lassen Sie sich entsprechend beraten, z.B. von der Wohnungsfürsorge der Bundeswehrverwaltungsstelle.