Hi,
ich interessiere mich für die Feldwebellaufbahn, speziell in der Verwendung als Jäger. Ich hatte aber noch nie in meinem Leben irgendwelche Berührungspunkte mit der Bundeswehr, deswegen dachte ich mir wären z.B. 12-23 Monate FWD bei den Jägern erst mal eine gute Idee. Die lange Verpflichtungszeit in der Feldwebellaufbahn ist da halt erst mal abschreckend.
Auf Bundeswehrkarriere.de steht zu den Feldwebeln bei den Jägern zur Verpflichtungszeit:
ZitatDie Regelverpflichtungszeit beträgt 15 Jahre. Bei verwertbarer Vorausbildung beträgt die Mindestverpflichtungszeit 8 - 13 Jahre.
Was genau fällt denn unter "verwertbare Vorausbildung"? Würde da z.B. die Zeit als FWDler bei den Jägern rein zählen? Müsste man sich z.B. nach 23 Monaten FWD nur noch für 13 Jahre verpflichten?
Nachtrag: Ich hänge mich hier halt ein wenig an "verwertbar" auf. Ist ein abgeschlossenes Studium verwertbar? Eine zivile Ausbildung?
Bei dieser Verwendung gibt es keine.
Was zB wäre, wäre eine Techniker-Ausbildung, wenn eine Einplanung auf einem Techniker-DP erfolgen würde.
Wenn du den FWD machst, hast du höchstens die Grundausbildung als verwertbare Ausbildung mitgenommen, vielleicht noch einen Führerschein. D.h. wenn du dich dann als Fw verpflichtest, kommen idR noch 14 oder 15 Jahre zusätzlich.
Verstehe, danke. Du schreibst ja ,,idR" und es heißt ,,Regelverpflichtungszeit", gibt es da also Verhandlungsspielraum auch ohne verwertbare Vorausbildung?
Angenommen ich erziele z.b. besonders gute Ergebnisse beim Einstellungstest für die FW Laufbahn.
Gerade im Kampftruppenbereich gibt es ausreichend geeignete Bewerber, es gibt entsprechend kaum freie Stellen bzw. erst mit Dienstantritt deutlich in der Zukunft.
Insoweit "sagt" Ralf hier zwar richtig "idR" (was Ausnahmen zulässt), in der Praxis bedeutet dies aber quasi IMMER Regelverpflichtungszeit.
Einen "Verhandlungsspielraum" gibt es NICHT, genauso wenig wie eine "verwertbare" Ausbildung.
Wenn dir das zu lange ist, was verständlich wäre, mach erstmal FWD oder SaZ 2.
So hast du gute Möglichkeiten an deinen Wunschstandort zu kommen und kannst immer noch einen Laufbahnwechsel vollziehen.
ZitatAngenommen ich erziele z.b. besonders gute Ergebnisse beim Einstellungstest für die FW Laufbahn.
Nein, das ist nicht ausschlaggebend.