Hallo und schönen guten Abend in die Runde.
Da sich in den letzten Jahren scheinbar vieles verändert hat was die Fw-Ausbildung angeht (Auflösung der UA/FA Btl etc), wollte ich mal fragen wie zur Zeit der ungefähre Ablauf ist.
Ich bin 2013 als HG abgegangen und habe nun die Eignung zum Fw FD mit ZAW erhalten. Da ich das nSAK noch genießen durfte, werde ich ab 01.07. direkt in meiner Stammeinheit eingesetzt. Der DP soll laut Stellenübersicht ab 2029 besetzt werden.
Kann mir jemand verraten, was alles in der Zwischenzeit passiert und den ungefähren Zeitlichen Ablauf etc. ?
Vielen Dank
Da jede TSK sein eigenes Ausbildungskonzept hat, kommt es auf die TSK an und hinsichtlich der Fachlehrgänge auf die Verwendung.
Beim Heer grob gesagt, falls man nicht erneut umstellt:
3 Monate GA
3 Monate Uffz-Lg
21 Monate ZAW
2 Monate Sprache (kann auch vor ZAW liegen)
2 Monate FwLg Teil 1
2 Monate FwLg Teil II
1 Monat Schießausbilder LandOp
Fachlehrgänge
Moin,
wie verhält es sich eigentlich mit der Ausbildung bei den RFA a.d.W.?
Wie ist die Ausbildung im Vergleich dazu aufgebaut?
Gruß in die Runde
Zitat von: Ralf am 26. März 2025, 03:59:13Da jede TSK sein eigenes Ausbildungskonzept hat, kommt es auf die TSK an und hinsichtlich der Fachlehrgänge auf die Verwendung.
Beim Heer grob gesagt, falls man nicht erneut umstellt:
3 Monate GA
3 Monate Uffz-Lg
21 Monate ZAW
2 Monate Sprache (kann auch vor ZAW liegen)
2 Monate FwLg Teil 1
2 Monate FwLg Teil II
1 Monat Schießausbilder LandOp
Fachlehrgänge
Danke Ralf. Ich gehe wieder zum Heer. GA soll wohl nicht mehr gemacht werden, da ich damals noch am nSaK teilgenommen habe.
Bzgl. des Sprachenlehrgangs: Der Einplaner sagte etwas von einem Test wie gut man schon Englisch spricht. Anhand dessen wird dann entschieden wie lange der Lehrgang dauert.
Kann das so bestätigt werden?
Gruß
Das ist der normale Einstufungstest (200-Punkte Test), ja.
Zitat von: Ralf am 26. März 2025, 08:08:00Das ist der normale Einstufungstest (200-Punkte Test), ja.
Super vielen Dank schon mal.
Eine (vorerst) letzte Frage noch: Mir wurde gesagt, dass ich -vermutlich- kurz nach dem Dienstantritt, wenn es nur um die Stehzeit geht, schon zum Uffz oder StUffz befördert werde.
Geht das ohne einen Uffz-Lg besucht zu haben ?
Danke schon mal für die Antworten.
Ja, die Laufbahnprüfung findet "nur" für den Fw statt (FwLg Teil II)
Zitat von: Ralf am 27. März 2025, 03:39:01Ja, die Laufbahnprüfung findet "nur" für den Fw statt (FwLg Teil II)
Ok, vielen Dank. Das wars erstmal. :)
Zitat von: Ralf am 26. März 2025, 03:59:13Da jede TSK sein eigenes Ausbildungskonzept hat, kommt es auf die TSK an und hinsichtlich der Fachlehrgänge auf die Verwendung.
Beim Heer grob gesagt, falls man nicht erneut umstellt:
3 Monate GA
3 Monate Uffz-Lg
21 Monate ZAW
2 Monate Sprache (kann auch vor ZAW liegen)
2 Monate FwLg Teil 1
2 Monate FwLg Teil II
1 Monat Schießausbilder LandOp
Fachlehrgänge
Das hat sich auch schon wieder geändert, ich zeige dir meinen Ablauf :
3 Monate GA ( fällt mittlerweile wieder weg)
3 Monate UFFZ Lehrgang (Achtung Laufbahnbeurteilend Prüfung etc) (Sperrfächer : Recht und Gefechtsdienst,
21 Monate ZAW
2 1/2 Monate Feldwebel Lehrgang 1 (nicht mehr wirklich Laufbahnrelevant, Noten gibt es trotzdem für Ausbildung Methodik und Didaktik sowie Gefechtsdienst und Sport)
2-3 Monate Feldwebel Lehrgang 2 MFT (Militärischer Fachteil)
3 Monate Englisch
Etwas stimmt da nicht, denn die formale Lfb-Prüfung MUSS auf den Fw-Lehrgängen stattfinden und nicht beim Uffz-Lg. Denn hier ist die einzige Voraussetzung 12 Monate.
Die GA wird weiterhin durchgeführt für die, die noch nie eine hatten.
Sonsteht es auch im § 18(2)SLV:
Zitat... 2) Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter erhalten eine allgemeinmilitärische Laufbahnausbildung und eine mehrmonatige militärfachliche Laufbahnausbildung in Form von Lehrgängen. Sie dürfen zum Feldwebel befördert werden, wenn sie eine Unteroffizierprüfung bestanden haben, die sich aus einem allgemeinmilitärischen und einem militärfachlichen Teil zusammensetzt (Feldwebelprüfung). Der militärfachliche Teil der Feldwebelprüfung kann durch einen verwertbaren berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss ersetzt werden. Im Falle des Nichtbestehens eines Teils der Feldwebelprüfung kann dieser Teil einmal wiederholt werden. ...
Zitat von: Ralf am 28. März 2025, 09:21:15Etwas stimmt da nicht, denn die formale Lfb-Prüfung MUSS auf den Fw-Lehrgängen stattfinden und nicht beim Uffz-Lg. Denn hier ist die einzige Voraussetzung 12 Monate.
Die GA wird weiterhin durchgeführt für die, die noch nie eine hatten.
Ich kann nur sagen wie es aktuell ist. Ich habe sogar mein Beurteilungsvermerk auf dem UFFZ Lehrgang bekommen.
Auf dem FW AMT ist ist Recht etc komplett weggefallen.
Der BU-Vermerk (!), keine BU, ist ja nicht Teil der Lfb-Prüfung. Von daher alles gut.
Irgendwelche Anteile auf dem Fw-Lg werden als Lfb-Prüfung gekennzeichnet. Wenn man die nicht schafft, dann auch keine Fw-Bef.
Zitat von: T108 am 28. März 2025, 07:54:09Zitat von: Ralf am 26. März 2025, 03:59:13Da jede TSK sein eigenes Ausbildungskonzept hat, kommt es auf die TSK an und hinsichtlich der Fachlehrgänge auf die Verwendung.
Beim Heer grob gesagt, falls man nicht erneut umstellt:
3 Monate GA
3 Monate Uffz-Lg
21 Monate ZAW
2 Monate Sprache (kann auch vor ZAW liegen)
2 Monate FwLg Teil 1
2 Monate FwLg Teil II
1 Monat Schießausbilder LandOp
Fachlehrgänge
Das hat sich auch schon wieder geändert, ich zeige dir meinen Ablauf :
3 Monate GA ( fällt mittlerweile wieder weg)
3 Monate UFFZ Lehrgang (Achtung Laufbahnbeurteilend Prüfung etc) (Sperrfächer : Recht und Gefechtsdienst,
21 Monate ZAW
2 1/2 Monate Feldwebel Lehrgang 1 (nicht mehr wirklich Laufbahnrelevant, Noten gibt es trotzdem für Ausbildung Methodik und Didaktik sowie Gefechtsdienst und Sport)
2-3 Monate Feldwebel Lehrgang 2 MFT (Militärischer Fachteil)
3 Monate Englisch
Also gibt es doch wieder Sperrfächer ? Habe mich hier ein bisschen durchgelesen und an mehreren Stellen gesehen, dass es die wohl nicht mehr geben soll.
Gruß
ZitatAlso gibt es doch wieder Sperrfächer ? Habe mich hier ein bisschen durchgelesen und an mehreren Stellen gesehen, dass es die wohl nicht mehr geben soll.
Gruß
Auf dem Uffz Lehrgang ja , Recht und Gefechtsdienst.
Natürlich kannst du aber trotzdem bei den anderen Lehrgängen durchfallen wenn es Gesamt nicht gepasst hat.
EDIT: Zitat kenntlich gemacht!
Guten Abend zusammen,
ich muss den Thread nochmal ausgraben. Bin jetzt wieder dabei und soweit ganz gut angekommen. Sehr viele Neuerungen aber vieles ist auch beim Alten geblieben :D .
Jetzt habe ich eine kleine Hiobsbotschaft erhalten. Laut BAPers soll ich ab 04.08. nochmal in die Grundausbildung. Bisher keine Rede von ein paar Modulen sondern nochmal komplett in die GA. Jeder bei mir in der TE war überrascht. Vorallem, weil es vorher nicht so kommuniziert wurde sondern es quasi durch einen Zufall bekannt wurde.
Meint ihr das BAPers hat da einen Fehler gemacht?
Schönen Abend noch
Bei einer bestandenen GA ist eine Wiederholung grds. nicht vorgesehen, dieses wurde von dem damaligen Referat im BMVg FüSK I 3 so vorgegeben.
Zitat von: Ralf am 12. Juli 2025, 19:46:10Bei einer bestandenen GA ist eine Wiederholung grds. nicht vorgesehen, dieses wurde von dem damaligen Referat im BMVg FüSK I 3 so vorgegeben.
Also wäre vermutlich der richtige Weg am Montag direkt über den S1 eine Überprüfung durch das BAPers einzuleiten oder ? Schriftlich, im Sinne einer Abkommandierung etc., habe ich nämlich auch noch nichts bekommen.
Ja, würde ich empfehlen.
Zitat von: Ralf am 13. Juli 2025, 05:08:23Ja, würde ich empfehlen.
Ok super, dann werde ich das mal machen. Gibt es vielleicht eine Regelung auf die ich mich berufen könnte ?
Jein, es steht bspw in der PersPlgSdt 2024 drin, für 2025 hat man aus diversen Gründen keine herausgegeben.
Zitat von: Ralf am 12. Juli 2025, 19:46:10Bei einer bestandenen GA ist eine Wiederholung grds. nicht vorgesehen, dieses wurde von dem damaligen Referat im BMVg FüSK I 3 so vorgegeben.
Gilt das auch für Wiedereinsteller bei TSK Wechsel? Hatte meine AGA damals bei der SKB und habe mich nun bei der Marine und der Luftwaffe beworben. Gibt es für solche Fälle modulweise Nachschulungen, um die TSK-spezifischen Teile der GA nachzuholen?
Danke vorab.
GA ist GA - da sind keine TSK spezifischen Anteile vorhanden.
Man bekommt mit Abschluss Qualifikationen (früher ATN) und die zählen. Ggf. müssen TSK Spezifika, wie bestimmte Waffen o.ä. nachgeschult werden. Aber eben anschließend im Stammverband.
Hieran sieht man schon, dass es einheitlich ist: https://www.bundeswehr.de/de/meldungen/modernisierung-grundausbildung-5977024
Zitat von: Ralf am 13. Juli 2025, 17:15:34Jein, es steht bspw in der PersPlgSdt 2024 drin, für 2025 hat man aus diversen Gründen keine herausgegeben.
Ist diese öffentlich einsehbar bzw. gibt es hierzu einen Download? Ich hatte diesbezüglich auch etwas von einem Zentralerlass gelesen.
Zitat von: Altenburg82 am 26. Juli 2025, 11:12:58Zitat von: Ralf am 12. Juli 2025, 19:46:10Bei einer bestandenen GA ist eine Wiederholung grds. nicht vorgesehen, dieses wurde von dem damaligen Referat im BMVg FüSK I 3 so vorgegeben.
Gilt das auch für Wiedereinsteller bei TSK Wechsel? Hatte meine AGA damals bei der SKB und habe mich nun bei der Marine und der Luftwaffe beworben. Gibt es für solche Fälle modulweise Nachschulungen, um die TSK-spezifischen Teile der GA nachzuholen?
Danke vorab.
Ich habe mich auch mal für eine Wiedereinstellung interessiert. Mir hat man damals gesagt, dass ich wenn ich wieder zur LW gehe, keine GA mehr machen muss. Gehe ich aber zu einer anderen TSK, dann müsste ich nochmal in die GA, da andere TSK die LW-GA nicht anerkennen. Ob das am Ende nun stimmt oder nicht kann ich nicht beurteilen.
Nunja, Ralf ist (aktiver) StOffz im Personalwesen - und "unknown" gibt hier Informationen vom Hören Sagen weiter.
Die Bundeswehr hat fast alle ATN / ATB (oder nun Qualifikationen) eben TSK / OrgBereich übergreifend harmonisiert - eben auch, um Doppelausbildungen zu vermeiden.
In jeder TSK / OrgBereich erhält man nach Abschluss der GA (oder dann halt Teilen der Basisausbildung) die ATB "Soldat SK" - und dies ist selbstverständlich "überall anerkannt".
(.. und frühere ATBs werden dann umgeschlüsselt - der Ausbildungsumfang ist ja eher kleiner geworden).
Zitat von: F_K am 07. August 2025, 14:17:21Nunja, Ralf ist (aktiver) StOffz im Personalwesen - und "unknown" gibt hier Informationen vom Hören Sagen weiter.
Dieses "Hören Sagen" kam von BAPers und zwar vor nicht allzu langer Zeit. Ferner habe ich extra dazugeschrieben, dass ich den Wahrheitsgehalt nicht beurteilen kann und somit keinerlei Anspruch auf Richtigkeit erhebe. Ich verfüge nun einmal nicht wie Sie über diese konkreten Informationen, möchte aber trotzdem auf Fragen soweit mir bekannt und unter Angabe des Grades der Verlässlichkeit antworten, da ich mir das als Nachfragender auch wünschen würde. Es wäre daher schön, wenn mir nicht unterschwellig Falschaussagen vorgeworfen würden. Vielen Dank.
Zitat von: F_K am 07. August 2025, 14:17:21Nunja, Ralf ist (aktiver) StOffz im Personalwesen - und "unknown" gibt hier Informationen vom Hören Sagen weiter.
Die Bundeswehr hat fast alle ATN / ATB (oder nun Qualifikationen) eben TSK / OrgBereich übergreifend harmonisiert - eben auch, um Doppelausbildungen zu vermeiden.
In jeder TSK / OrgBereich erhält man nach Abschluss der GA (oder dann halt Teilen der Basisausbildung) die ATB "Soldat SK" - und dies ist selbstverständlich "überall anerkannt".
(.. und frühere ATBs werden dann umgeschlüsselt - der Ausbildungsumfang ist ja eher kleiner geworden).
Das würde bedeuten das die Einheit wo man die GA absolviert, im Vorfeld prüft welche ATN /ATB man sozusagen noch machen muss? Und dann wenn man Antritt entscheidet wie /und wo man etwas macht innerhalb der GA , so praktisch gesehen ?
@ Uffz:
Negativ - man absolviert nicht erneut eine GA, sondern ggf. werden fehlende Themen in der Stammeinheit nachgeschult.
Spart Geld und Zeit - und dringend benötigte GA Kapazität.
Zitat von: F_K am 07. August 2025, 15:04:52@ Uffz:
Negativ - man absolviert nicht erneut eine GA, sondern ggf. werden fehlende Themen in der Stammeinheit nachgeschult.
Spart Geld und Zeit - und dringend benötigte GA Kapazität.
Zitat von: F_K am 07. August 2025, 15:04:52@ Uffz:
Negativ - man absolviert nicht erneut eine GA, sondern ggf. werden fehlende Themen in der Stammeinheit nachgeschult.
Spart Geld und Zeit - und dringend benötigte GA Kapazität.
Sorry muss ich leider widersprechen: Ich soll auch nach gestriger RS mit dem Einplaner , mit vorheriger Mail die GA absolvieren, ob ich das dann in der Realität in der GA -Einheit wirklich mache, Weiß ich erst im Januar 2026, und ja ich habe mir schon Rat aus dem Forum genommen und die entsprechenden Leute angeschrieben, das wissen die Personen hier selber :), stand jetzt GA wiederholen laut Einplaner. Aber dazu zusagen ich bin 2005 abgegangen, und habe nicht die neuen Schiessausbildung etc...... also ich bin LIve dabei. ✌️
Ja und?
Es gibt immer wieder (negative) Einzelfälle, wo es entgegen der Weisungs- und Befehlslage läuft, ändert aber Dieselbe nicht.
Zitat von: F_K am 07. August 2025, 16:50:15Ja und?
Es gibt immer wieder (negative) Einzelfälle, wo es entgegen der Weisungs- und Befehlslage läuft, ändert aber Dieselbe nicht.
Habe ich auch nur geschrieben, habe nur festgestellt wie es jetzt gerade läuft, bei mir zumindest. Und eventuell ändert sich ja nochmals, das kann ich nicht beurteilen.
ZitatSorry muss ich leider widersprechen: Ich soll auch nach gestriger RS mit dem Einplaner , mit vorheriger Mail die GA absolvieren, ob ich das dann in der Realität in der GA -Einheit wirklich mache, Weiß ich erst im Januar 2026, und ja ich habe mir schon Rat aus dem Forum genommen und die entsprechenden Leute angeschrieben, das wissen die Personen hier selber :), stand jetzt GA wiederholen laut Einplaner. Aber dazu zusagen ich bin 2005 abgegangen, und habe nicht die neuen Schiessausbildung etc...... also ich bin LIve dabei.
Das ist halt leider schlichtweg falsch, was der Einplaner dir da sagt, LwPersFw hat mit mir dazu auch bereits kommuniziert.
Der einzige gangbare Weg, ist halt, das über das Kdo klären zu lassen, oder halt eben einfach hinzugehen. Das habe ich nun aber auch schon drei mal geschrieben.
Zitat von: Ralf am 07. August 2025, 17:44:07ZitatSorry muss ich leider widersprechen: Ich soll auch nach gestriger RS mit dem Einplaner , mit vorheriger Mail die GA absolvieren, ob ich das dann in der Realität in der GA -Einheit wirklich mache, Weiß ich erst im Januar 2026, und ja ich habe mir schon Rat aus dem Forum genommen und die entsprechenden Leute angeschrieben, das wissen die Personen hier selber :), stand jetzt GA wiederholen laut Einplaner. Aber dazu zusagen ich bin 2005 abgegangen, und habe nicht die neuen Schiessausbildung etc...... also ich bin LIve dabei.
Das ist halt leider schlichtweg falsch, was der Einplaner dir da sagt, LwPersFw hat mit mir dazu auch bereits kommuniziert.
Der einzige gangbare Weg, ist halt, das über das Kdo klären zu lassen, oder halt eben einfach hinzugehen. Das habe ich nun aber auch schon drei mal geschrieben.
Das habe ich klar verstanden, was ihr mir empfohlen habt ist völlig nachvollziehbar, und jemand der täglich damit zutun auch eine klare Sachlage, ich verstehe auch die Antworten aller die mit Schreiben, ich bin halt noch Bewerber und noch nicht in einem Dienstverhältnis, und widerspreche auch nicht in den Punkten, soll ich jetzt Fass aufreißen bevor ich im Dienst bin, da versuche ich es eventuell über die GA-Einheit, wenn ich angetreten bin.
Ich belasse es halt jetzt dabei. Danke trotzdem.