Moin,
ich muss jetzt während meienr AGA zum Augenartzt und Drogentest,
kann ich daraus schon schließen, dass ich als Kraftfahrer eingesetzt werde?
Und wenn ja, was macht man dann da so, gibt es genug Fahraufträge täglich, und fährt man dann einfach allein zum jeweiligen BEstimmungsort oder wie muss man sich das vorstellen?
Danke für eure antworten!
Zitat von: Morten am 20. August 2006, 14:35:54kann ich daraus schon schließen, dass ich als Kraftfahrer eingesetzt werde?
Nein. Zum einen können solche Tests auch zu einer Untauglichkeit als Militärkraftfahrer führen, zum anderen gibt es nicht so viele Lehrgangsplätze, wie es geeignete Soldaten gibt. Dementsprechend bedeutet Eignung nicht zwangsläufig auch Verwendung als oder Ausbildung zum Kraftfahrer!
ZitatUnd wenn ja, was macht man dann da so, gibt es genug Fahraufträge täglich, und fährt man dann einfach allein zum jeweiligen BEstimmungsort oder wie muss man sich das vorstellen?
Das kommt auf die Einheit an, den Auftrag der Einheit, die Führerscheinklasse etc.. Prinzipiell ist ein Kraftfahrer jedoch nicht jeden Tag unterwegs, dafür muss er bestimmte Arbeiten (die sogenannten "Fristenarbeiten", aber auch sowas wie "Wagen waschen", "Reifenwechsel" etc.) selber erledigen. Und alleine sind nur Kraftfahrer A, B und eventuell D unterwegs - im Lkw fahren immer wenigstens zwei, bei Panzerfahrzeugen entsprechend mehr.
Nicht jeder in der AGA auf Kraftfahrverwendungsfähigkeit getestet wird, wird hinterher auch Kraftfahrer. Und auch nicht jeder der nicht darauf getestet wird, wird auch kein Kraftfahrer. Ich wurde während meiner AGA (II. Quartal 06) auch nicht getestet, aber dafür in meiner Stammeinheit und bin nun berechtigt Bundeswehrfahrzeuge zu fahren. Meine Hauptaufgabe ist allerdings im Stab. Danach kannst du also nicht gehen. Der S1Fw/Spieß (aus der neuen Einheit) oder wer sonst noch zum Ende der AGA zu euch kommt, wird euch informieren welche Aufgabe ihr nach der AGA habt. Je nach Einheit kann sich das allerdings in der Stammeinheit noch ändern. Das ist nun meine persönliche Erfahrung die ich gemacht habe, als ich in die Stammeinheit gekommen bin.
Zitat von: Timid am 20. August 2006, 15:12:13
Zitat von: Morten am 20. August 2006, 14:35:54kann ich daraus schon schließen, dass ich als Kraftfahrer eingesetzt werde?
Nein. Zum einen können solche Tests auch zu einer Untauglichkeit als Militärkraftfahrer führen, zum anderen gibt es nicht so viele Lehrgangsplätze, wie es geeignete Soldaten gibt. Dementsprechend bedeutet Eignung nicht zwangsläufig auch Verwendung als oder Ausbildung zum Kraftfahrer!
ZitatUnd wenn ja, was macht man dann da so, gibt es genug Fahraufträge täglich, und fährt man dann einfach allein zum jeweiligen BEstimmungsort oder wie muss man sich das vorstellen?
Das kommt auf die Einheit an, den Auftrag der Einheit, die Führerscheinklasse etc.. Prinzipiell ist ein Kraftfahrer jedoch nicht jeden Tag unterwegs, dafür muss er bestimmte Arbeiten (die sogenannten "Fristenarbeiten", aber auch sowas wie "Wagen waschen", "Reifenwechsel" etc.) selber erledigen. Und alleine sind nur Kraftfahrer A, B und eventuell D unterwegs - im Lkw fahren immer wenigstens zwei, bei Panzerfahrzeugen entsprechend mehr.
Bei uns waren die B-Fahrer immer zu zweit unterwegs...war sogar Befehl, falls wider Erwarten der Fahrer während der Fahrt nicht in der Lage ist weiter zufahren o.ä. Auch für etwaige Unfälle, damit man direkt einen Zeugen hat.
Wie ist das den mit dem Beifahrer bei der Klasse C?
Muß da ein ablösefähiger sein (also BCE und entsprechende Einweisungsfahren auf das Fahrzeug) oder kann das irgendein Soldat sein.
Ich meine jetzt nicht während eines Transportes auf der Autobahn sondern im Gelände zum Beispiel.
Unser Schirrmeister meinte mal, dass es egal, ob der Beifahrer einen mil. Führerschein hat, hauptsache einen zivilen, dann dürfe dieser im Zweifel, also z.B. Unwohlsein des Fahrers o.ä., auch fahren; allerdings nur bis zum Ziel.
Ein ablösefähiger Beifahrer muss natürlich die (militärische) Erlaubnis haben, das Fahrzeug zu führen - wenn es ein ziviler Kraftfahrer der Bundeswehr ist, dann reicht dessen Fahrerlaubnis natürlich auch aus ...
Ansonsten muss der Beifahrer nicht ablösefähig sein - er ist ja auch nicht vorrangig als Ablösung, sondern als Sicherungsposten/Einweiser mit dabei!
Ausnahmen gibt es natürlich für bestimmte Transportarten, bei denen auch der Beifahrer im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis (und idealerweise auch Einweisung plus Überprüfung) für diesen Fahrzeugtyp haben muss.
Und es mag sein, dass bei bestimmten Dienststellen auch auf Fahrten mit Fahrzeugen der Klasse B ein Ersatzfahrer dabei sein muss - Vorschrift ist ein Beifahrer jedoch nur bei Lkw etc. ;)
(Wobei es natürlich auch hier wieder Ausnahmen gibt, für Kraftfahrfeldwebel, bei entsprechender Befehlslage usw. ...)